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  • Wasserfallen, Christian (fdp/plr, BE) NR/CN

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Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2021 mit einer Motion von Benedikt Würth (mitte, SG) zur finanziellen Sicherung der Regionalflugplätze. Christian Wasserfallen (fdp, BE) erläuterte die befürwortende Position der grossen Mehrheit der KVF-NR: Mit dieser Motion solle die Finanzierung der Flugsicherungsleistungen für die Regionalflughäfen sichergestellt werden, welche insbesondere im Hinblick auf Business-Flüge, die Rega und Ausbildungsflüge für die Schweizer Volkswirtschaft bedeutend seien. Dem entgegnete Isabelle Pasquier-Eichenberger (gp, GE) für die Kommissionsminderheit, dass die finanzielle Unterstützung dieser Flugplätze, die Privatjets, Geschäfts- und andere kommerzielle Flüge anzögen, aus einem ökologischen Blickwinkel wenig Sinn ergebe, da man dadurch diesen besonders umweltbelastenden Bereich der Luftfahrt bevorteile. Derzeit komme der Bund bereits für mehr als 80 Prozent dieser Flugsicherungsdienstleistungen auf. Gemäss einem Bericht des Forschungsinstituts Infras, erstellt im Auftrag des BAZL, würden diese Flugplätze nur 17 Prozent der tatsächlichen Kosten für diese Kontrollen selber finanzieren. Dies, obwohl die Flugsicherungsleistungen laut Studie ein privates Gut seien, die Nutzenden klar identifiziert werden könnten und diese gemäss der volkswirtschaftlichen Theorie des Marktversagens folglich für die genannten Dienstleistungen selber aufkommen sollten. Die grosse Kammer schenkte dieser Argumentation jedoch kein Gehör und nahm die Motion mit 101 zu 67 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Nebst den geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und der Grünliberalen stimmte auch die Mehrheit der SP-Fraktion gegen die Motion.

Regionalflugplätze als Schlüsselinfrastrukturen sichern (Mo. 20.4412)

Im März 2014 behandelte der Nationalrat als Erstrat die Motion Wasserfallen (fdp, BE), welche eine systematische Überprüfung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung im Bereich der Luftfahrt verlangte. Mit dem Beschränken von Verwaltungsmassnahmen sollte dem Luftfahrtstandort Schweiz eine höhere Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und verwies auf laufende Arbeiten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl), welches als Aufsichtsbehörde auch die wirtschaftliche Wirksamkeit des geltenden Luftfahrtrechts im Auge behalte. Mit den Stimmen der SVP, der FDP und der halben CVP-Fraktion wurde die Motion im Nationalrat aber angenommen. Die kleine Kammer lehnte die Motion im November 2014 jedoch ab und verwies dabei auf die laufenden Arbeiten des Bazl.

systematische Überprüfung der Rechtsetzung