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Nachdem der Bundesrat 2017 in einem Bericht zum Postulat Nordmann (sp, VD) festgehalten hatte, dass der Nutzen der geforderten Umfahrung des störanfälligen Streckenabschnitts Flamatt-Schmitten die Kosten nicht aufwiegen könnte, wurde das Postulat im Juni 2018 auf Antrag des Bundesrates abgeschrieben.

Umfahrung des störanfälligen Streckenabschnitts Flamatt-Schmitten

Das im Mai 2015 von Roger Nordmann (sp, VD) eingereichte Postulat zur Umfahrung des störanfälligen Streckenabschnitts Flamatt-Schmitten auf der Linie Bern-Lausanne war im August 2015 vom Bundesrat begrüsst und vom Nationalrat im September 2015 diskussionslos angenommen worden. Eine Umfahrung des geologisch instabilen Bereichs, der wegen Erdrutschen immer wieder gesperrt werden musste, war bereits zuvor vom Bund im Rahmen von Step untersucht, wegen der hohen Kosten jedoch nicht weiterverfolgt worden. Nach neuerlichen Unterbrüchen 2015 stimmte der Bundesrat dem Auftrag einer zweiten Untersuchung zu. Im November 2017 legte er den Bericht in Erfüllung des Postulats Nordmann vor. Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Streckenabschnitt seit den 2008 vorgenommenen Sanierungsarbeiten im Hinblick auf Betriebsstörungen nicht mehr auffällig sei. Der Nutzen läge bei allen geprüften Alternativen zur heutigen Streckenführung unter den jeweiligen Kosten, so dass eine Umfahrung volkswirtschaftlich keinen Mehrwert bringen würde.

Umfahrung des störanfälligen Streckenabschnitts Flamatt-Schmitten