Auf 1. Dezember übernahm die Schweiz die neuen Passagierrechte der EU. Damit haben Passagiere bei Verspätungen, Überbuchungen und Absagen von Flügen bei Starts in der Schweiz wie bei Abflügen aus der EU Anrecht auf eine Entschädigung. (Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrates auf eine Frage Favre (fdp, VD) (06.5042).

Übernahme neuer Flugpassagierrechten der EU durch die Schweiz (2006)