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In der Differenzbereinigung zur Revision des Fernmeldegesetzes lag der Ball am 11. März 2019 wieder beim Nationalrat. Dieser gab in allen Punkten nach, wegen einer Neuformulierung blieb jedoch eine Differenz bestehen: Bezüglich der Meldepflicht für Provider bei Verdachtsfällen von verbotener Pornografie wünschte der Nationalrat eine präzisere Definition der Verdachtsfälle und schuf diese mit dem Verweis auf den Artikel zu verbotener Pornografie im Strafgesetzbuch.
Am 18. März stimmte der Ständerat der Formulierung stillschweigend zu, womit alle Differenzen bereinigt waren.
Das revidierte Fernmeldegesetz wurde in den Schlussabstimmungen am 22. März 2019 vom Nationalrat mit 194 gegen 1 Stimme (bei 1 Enthaltung) und vom Ständerat einstimmig (44 Stimmen, keine Enthaltung) angenommen.

Revision des Fernmeldegesetzes (BRG 17.058)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Notrufe

2018 stiegen die Boni für die ehemalige Post-Führung trotz des «Postauto-Skandals» an. Die im Juni 2018 in der Folge des Skandals um unrechtmässige Umbuchungen und erschlichene Subventionen zurückgetretene Post-Chefin Susanne Ruoff soll für 2018 über CHF 1 Mio. Lohn erhalten. Parlamentsmitglieder aller politischen Lager äusserten medial ihr Unverständnis über diese Vergütungen. Die Vergütungen werden allerdings zurückbehalten, bis die Untersuchungen der Fedpol abgeschlossen sind.

Postauto-Skandal
Dossier: Postauto-Skandal

Zwei Tage nachdem der Nationalrat darüber debattiert hatte, kam die Revision des Fernmeldegesetzes zurück in den Ständerat, wo es um die Bereinigung der letzten Differenzen ging.
Bei zwei Differenzen – der Netzneutralität und der Finanzierung von Anschlüssen – lenkte die kleine Kammer ein und übernahm die Versionen des Nationalrates. Künftig sollen Fernmeldedienstanbieterinnen Angebote von Spezialdiensten flexibel gestalten können, sofern dies die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert. Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer müssen die Installation weiterer Anschlüsse neu auch dulden, wenn die Anbieter die Kosten dafür tragen. Neben drei Differenzen, die technische Details betrafen, blieb auch die Befreiung der Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren der verwendeten Funkfrequenzen umstritten: Während der Nationalrat auch private Organisationen von den Gebühren befreien wollte, soll dies gemäss neuem Vorschlag des Ständerates nur für Schutz- und Rettungsdienste, die ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätig sind, gelten. Fest hielt der Ständerat an der von ihm eingebrachten Meldepflicht bei verbotenen pornografischen Inhalten: Provider sollen nicht nur Verbotenes sperren, sondern Verdachtsfälle dem Fedpol melden müssen. Bundesrätin Sommaruga, auf die in dieser Debatte neben Kommissionssprecher Claude Janiak (sp, BL) die einzigen Wortmeldungen entfielen, bat den Rat, diese Regelung noch einmal zu überdenken. Eine Meldepflicht für zufällig entdeckte Verdachtsfälle sei etwas widersprüchlich. Zudem sei es in der Praxis äusserst schwierig auszumachen, ob ein hinreichender Verdacht für eine Meldung vorliege. Die Provider könnten zur eigenen Absicherung eine Flut von Meldungen auslösen, mit der nichts gewonnen wäre, befürchtete die Bundesrätin. Die kleine Kammer blieb mit 32 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) bei ihrer ursprünglichen Absicht.

Revision des Fernmeldegesetzes (BRG 17.058)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Notrufe

Mittels Motion forderte Nationalrat Feller (fdp, VD) den Bundesrat auf, die Vertretung der Kundinnen und Kunden im Verwaltungsrat der Post sicherzustellen. Der Bundesrat solle die nötigen Massnahmen treffen, damit die Kundinnen und Konsumenten (analog zur Personalvertretung) mit zwei Sitzen im Verwaltungsrat der Post vertreten seien. Der Bundesrat hielt diese Forderung «weder [für] notwendig noch [für] zielführend»; der Nationalrat verzichtete darauf, dem Anliegen zu folgen, und lehnte die Motion im März 2019 mit 109 zu 71 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab.

Vertretung der Kundinnen und Kunden im Verwaltungsrat der Post

Am 5. März 2019 beriet der Nationalrat die Differenzen in der Revision des Fernmeldegesetzes. Bei der Netzneutralität zeigte er sich bereit, auf die Linie des Ständerates einzuschwenken, veränderte aber die Formulierung. Inhaltlich blieb es dabei: Provider sollen Spezialdienste (von den Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste wie Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) oder bestimmte Fernsehdienste (IPTV)) flexibel gestalten können, solange die Internetverbindung dadurch nicht verschlechtert wird. Bezüglich der verbotenen pornografischen Inhalte lehnte der Nationalrat den Vorschlag des Ständerates ab: Fernmeldeanbieterinnen sollen keiner Meldepflicht unterliegen, sondern nur sperren bzw. löschen, was die Polizei beanstandet.
Weiterhin umstritten war, ob den Blaulichtorganisationen die Verwaltungsgebühren der verwendeten Funkfrequenzen erlassen werden sollen. Der Ständerat wollte dies nicht, der Nationalrat blieb jedoch dabei. Eine weitere Differenz, die bestehen blieb, betraf die Finanzierung von Anschlüssen: Gemäss Ständerat müssen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer weitere Anschlüsse nur dulden, wenn sie von Mietern verlangt und bezahlt werden. Dem Nationalrat zufolge sollen sie es auch dann, wenn Fernmeldedienstanbieterinnen die Kosten übernehmen.
Zugestimmt hat der Nationalrat einem vom Ständerat eingebrachten Passus, der regelt, dass Änderungen an den Programmen beim zeitversetzten Fernsehen der Zustimmung des Veranstalters bedürfen. Der Nationalrat überwies die Vorlage mit den verbleibenden Differenzen an den Ständerat.

Revision des Fernmeldegesetzes (BRG 17.058)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Notrufe

Der Nationalrat folgte im März 2019 seiner Kommission und gab der parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS) bezüglich der Bestrafung von Profiteuren von Telefonterror keine Folge. Die Kommission hatte im Oktober 2018 ihren Willen bekundet, das Anliegen im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes zu behandeln. Im Nationalrat stimmten 13 Ratsmitglieder für Folgegeben, 168 stimmten dagegen (bei einer Enthaltung). Die zweite parlamentarische Initiative Nantermods zum gleichen Problemkreis «Telefonterror. Für wirksame Strafen» (Mo. 16.491) zog der Motionär daraufhin zurück.

Telefonterror. Bestrafung der Profiteure

Die Initiantin Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) zog ihre parlamentarische Initiative zur Regulierung der Roamingkosten («Tschüss Roaming-Insel Schweiz») am 4. März 2019 im Hinblick auf die Debatte zur Revision des Fernmeldegesetzes vom nächsten Tag zurück. In die Revisionsvorlage war bereits eingegangen, dass der Bundesrat ermächtigt werde, gegen zu hohe Roaminggebühren vorzugehen. Dies sei das momentan Mögliche, befand Nationalrätin Schneider-Schneiter, da ohne Rahmenabkommen mit der EU zur Zeit auch kein Staatsvertrag abgeschlossen werden könne.

«Tschüss Roaming-Insel Schweiz»

Mit einer Teilrevision der Postverordnung schuf der Bundesrat im November 2018 neue Vorgaben zur Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen. Eine im Lichte der vielen parlamentarischen Vorstösse zur Post von Bundesrätin Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung hatte Empfehlungen ausgearbeitet, welche bei der Teilrevision der Postverordnung aufgenommen wurden.
Die Erreichbarkeit von Poststellen oder Agenturen wird neu nicht mehr im Landesdurchschnitt, sondern auf Kantonsstufe gemessen, was eine insgesamt bessere Erreichbarkeit der postalischen Dienste schafft. Zudem muss in Städten und Agglomerationen neu pro 15'000 Einwohnerinnen und Einwohner eine bediente Poststelle oder Agentur bestehen. Die Erreichbarkeit von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten muss neu für 90 Prozent der Bevölkerung innert 20 Minuten (statt wie bis anhin 30 Minuten) zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr gewährleistet sein.
Ausserdem schafft die Verordnungsrevision einen institutionalisierten und strukturierten Planungsdialog zwischen der Post und den Kantonen und Gemeinden, in welchem Fragen zur Entwicklung des Poststellennetzes geklärt werden können.
Per 1. Januar 2019 traten die neuen Vorgaben in Kraft.

Neue Vorgaben zur Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen

Die kleine Kammer lehnte die Motion Candinas (cvp, GR) «Stopp der Arbeitsplatzauslagerung bei der Post» im November 2018 mit 17 zu 22 Stimmen (1 Enthaltung) ab. Der Ständerat entschied damit im Sinne des Bundesrates, welcher die strategischen Ziele und Vorgaben der Post nicht um einen Passus erweitern wollte, der es der Post verbieten würde, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern.

Stopp der Arbeitsplatzauslagerung bei der Post (Mo. 16.3847)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Mit dem Hinweis auf den notwendigen «unternehmerischen Spielraum», über den die Post verfügen solle, lehnte die KVF-SR im November 2018 die Motion Glanzmann (cvp, LU) bezüglich der Obergrenze der Auszahlungen bei Poststellen ab. Die von der Motionärin vorgebrachte Problematik eines zu geringen Höchstbetrages bei Auszahlungen auf Poststellen bestehe nur bei einem sehr kleinen Teil des Poststellennetzes, erklärte die Kommission. Die Post habe diesbezüglich auch schon Massnahmen ergriffen und damit gezeigt, dass sie das Anliegen erkannt habe. Der Ständerat folgte seiner Kommission und lehnte die Motion Ende November 2018 diskussionslos ab.

Obergrenze der Auszahlungen bei Poststellen erhöhen (Mo. 16.4034)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Die Motion Büchler (cvp, SG) betreffend die Schliessung von Poststellen wurde im November 2018 vom Ständerat abgelehnt. Die KVF-SR hatte dem Rat die Ablehnung beantragt, weil die Kommission nach Annahme der Standesinitiative des Kantons Jura bezüglich des Poststellennetzes ohnehin aktiv wird. Die kleine Kammer folgte dem Antrag ihrer Kommission diskussionslos.

Schliessung von Poststellen (Mo. 16.3865)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Die vom Nationalrat im März 2018 angenommene Motion Candinas (cvp, GR) betreffend die Postzustellung bis zur Mittagszeit wurde im Ständerat im November 2018 diskutiert. Zwar hatte die KVF-SR die Ablehnung der Motion beantragt, der Rat folgte jedoch dem Antrag der Minderheit Seydoux (cvp, JU). Ständerätin Seydoux hatte argumentiert, die Motion Candinas eigne sich gut, um zu bekräftigen, dass das Parlament einen starken und allen zur Verfügung stehenden Service public wolle. Der Rat nahm die Motion mit 25 zu 14 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an.

Postzustellung bis zur Mittagszeit (Mo. 16.3848)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Im November 2018 nahm die kleine Kammer als Zweitrat die Debatte zur Revision des Fernmeldegesetzes auf. Mit einem relativ knappen Entscheid (22 zu 19 Stimmen bei zwei Enthaltungen) schloss sich der Ständerat bei der Entbündelung der letzten Meile dem Nationalrat an: Der Zugang zu den Glasfaseranschlüssen soll nicht für alle Anbieter geöffnet werden. Wie schon im Nationalrat beriefen sich die die Marktöffnung befürwortenden Stimmen auf den gesunden Wettbewerb, während die ablehnenden Stimmen mit dem Schutz von Investitionen und Service public argumentierten.
Bezüglich der Netzneutralität sprach sich der Ständerat für einen Kompromiss aus. Im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Netzneutralität garantieren wollte, sah der Ständerat Ausnahmen vor: Telekomanbieter sollen ihre Angebote bei Spezialdiensten flexibel gestalten dürfen (etwa bei der Sprachtelefonie oder bestimmten Fernsehdiensten). Eine Differenz zum Nationalrat, der in dieser Frage dem Bundesrat gefolgt war, schuf der Ständerat bezüglich zusätzlicher Anschlüsse. Bundesrat und Nationalrat wollten, dass Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer weitere Anschlüsse dulden müssen, wenn Fernmeldedienstanbieter die Kosten für den Anschluss übernehmen. Der Ständerat beschloss hingegen, dass Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer diese Anschlüsse dann akzeptieren müssen, wenn Mieterinnen und Mieter diese verlangen und die Kosten tragen. Bezüglich verbotener pornografischer Inhalte ging der Ständerat weiter als Bundesrat und Nationalrat: So sollten Fernmeldedienstanbieterinnen solche Inhalte nicht nur unterdrücken (Bundesrat) beziehungsweise auf Hinweis der Polizei löschen (Nationalrat), sondern bei Verdachtsfällen dem Bundesamt für Polizei Meldung erstatten müssen. Beim Roaming folgte der Ständerat wie schon der Nationalrat der Regierung.
In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage mit 33 zu 7 Stimmen an.

Revision des Fernmeldegesetzes (BRG 17.058)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Notrufe

Mit der Botschaft vom 21. November 2018 zu einem nationalen sicheren Datenverbundsystem beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von CHF 150 Mio. Mit dem Verpflichtungskredit soll ein nationales sicheres Datenverbundsystem entwickelt und beschafft werden. Bei der Sicherheitsverbundsübung 2014 und bei der strategischen Führungsübung 2017 war festgestellt worden, dass die Führungsorgane von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Behörden und Organisationen für Sicherheit und Rettung sowie die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen bei Katastrophen und Notlagen mit einer Strommangellage nur mit Einschränkungen oder gar nicht auf die verfügbaren zivilen Telekommunikationssysteme zugreifen könnten. Auch die fehlende Gesamtdarstellung mit Lagebildern (der sogenannte Lageverbund) war bei den Übungen als Schwachpunkt identifiziert worden. Mit der Schaffung eines neuen nationalen Datenverbundsystems könnten diese Schwachstellen behoben werden.

Nationales sicheres Datenverbundsystem

Die KVF-SR teilte die Haltung ihrer Schwesterkommission zu den beiden parlamentarischen Initiativen Nantermod (fdp, VS) bezüglich «Telefonterror» (Pa.Iv. 16.490 und Pa.Iv. 16.491) nicht: Sie gab den Initiativen an ihrer Kommissionssitzung vom 26. Oktober 2018 keine Folge und verwies auf die Revision des Fernmeldegesetzes, wo den Anliegen des Initianten Rechnung getragen werden sollte.

Telefonterror. Bestrafung der Profiteure

«Tschüss Roaming-Insel Schweiz», forderte Nationalrätin Schneider-Schneiter (cvp, BL) mit einer parlamentarischen Initiative, welche die Regulierung der Roaming-Kosten in der Schweiz verlangt. Die Initiantin verwies in ihrer Begründung des Begehrens auf die EU, die per 15.6.2017 die Roaminggebühren abschafft, und reichte ihre parlamentarische Initiative just am selben Datum ein. Die Abschaffung der Roaminggebühren in der EU bedeute für die Schweiz einen weiteren Standortnachteil, erklärte die Initiantin: Als «Roaming-Insel» sei die Schweiz für ausländische Geschäftsleute und Touristen sowie als Sitz internationaler Organisationen unattraktiv. Das Fernmeldegesetz sei deshalb so anzupassen, dass Roaming-Kosten von Anbietern nur kostenbasiert und nur mit einer vom Bundesrat festgesetzten Maximalmarge verrechnet werden dürften.
Die KVF-NR hatte der parlamentarischen Initiative im Februar 2018 Folge gegeben, die KVF-SR beurteilte das Anliegen im Oktober 2018 jedoch anders und gab keine Zustimmung: Nach Ansicht der KVF-SR sollten die Roamingkosten im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes neu geregelt werden.

«Tschüss Roaming-Insel Schweiz»

Die KVF-NR gab der Standesinitiative des Kantons Jura zur Verbesserung des Poststellennetzes in ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2018 Folge. Die Kommission begründete dies mit dem Wunsch, einer breiten Unzufriedenheit mit der Entwicklung des Poststellennetzes gesetzgeberisch zu begegnen. Die KVF hat damit zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der Standesinitiative.

Verbesserung des Poststellennetzes (Kt.Iv. 17.314)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Der Standesinitiative Tessin zur Verbesserung des Poststellennetzes und der Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden wurde im Oktober 2018 von der KVF-NR keine Folge gegeben. Hingegen gab die Kommission der Standesinitiative Jura Folge – sie beinhaltete dasselbe Anliegen wie die Standesinitiative Tessin und war im Gegensatz zu dieser zuvor im Ständerat angenommen worden.

Verbesserung des Poststellennetzes (Kt. Iv. 16.320)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Der Standesinitiative Wallis zur Unterstützung der Standesinitiative Tessin betreffend die Verbesserung des Poststellennetzes wurde im Oktober 2018 von der KVF-NR keine Folge gegeben. Die Kommission gab jedoch der Standesinitiative Jura Folge – sie beinhaltete dasselbe Anliegen wie die Standesinitiative Tessin und war im Gegensatz zu dieser zuvor im Ständerat angenommen worden.

Poststellen. Unterstützung der Standesinitiative des Kantons Tessin (Kt. Iv. 17.302)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Im September 2017 hatte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Fernmeldegesetzes an das Parlament gerichtet. In der Botschaft galten die folgenden vorgeschlagenen Änderungen als wichtigste Punkte der Revision: Die allgemeine Meldepflicht von Fernmeldeanbietern soll abgeschafft und durch eine Registrierung für jene Anbieter, die vom BAKOM verwaltete konzessionspflichtige Funkfrequenzen nutzen, ersetzt werden. Die bisher nur für Kupferleitungen («Doppelader-Metallleitungen») geltende Pflicht für marktbeherrschende Anbieter, einen vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss zu gewähren, soll auf sämtliche leitungsgebundenen Anschlüsse (also auch auf das Glasfasernetz) ausgeweitet werden. Zur Förderung eines echten Wettbewerbs soll der Bundesrat einen technologieneutralen (möglicherweise virtuellen) Zugang zum Teilnehmeranschluss vorsehen können. Vorgesehen ist in der Botschaft weiter, dass alle Fernmeldeanbieter das Recht haben, Zugang zum Gebäudeführungspunkt und zu gebäudeinternen Anlagen zu erhalten. Im Bereich des Roamings soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, den Wettbewerb zu fördern und unverhältnismässig hohe Kundentarife zu verhindern. Den Fernmeldeanbieterinnen werden Transparenzpflichten bezüglich der Bearbeitung der übermittelten Informationen auferlegt (Stichwort Netzneutralität). Weitere Punkte zur Verbesserung des Konsumentenschutzes sind strengere Massnahmen gegen unerwünschte Werbung (Stichwort Telefonterror) sowie ein erhöhter Kinder- und Jugendschutz. Ein eigentlicher Paradigmenwechsel soll bei der Nutzung von Funkfrequenzen vollzogen werden: Gilt bisher in der Regel die Konzessionspflicht, so soll das Frequenzspektrum neu im Grundsatz frei genutzt werden können. Neu soll zudem der Handel mit Frequenzen erlaubt und die Kooperation von Konzessionären bei Infrastruktur- und Frequenznutzung ermöglicht werden. Die Vorlage enthält weiter Änderungen in den Bestimmungen zu Notruf, Informations- und Infrastruktursicherheit. Die umfassende Überprüfung der Bestimmungen über die Grundversorgung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig von der vorliegenden Revision erfolgen.
Der Beratung des Geschäfts im Parlament waren umfangreiche Kommissionsarbeiten der KVF beider Kammern vorausgegangen. Im Herbst 2017 führte die KVF-NR Anhörungen mit Fernmeldeanbieterinnen, Verbänden und Kommissionen durch. Dabei seien vor allem der Netzzugang, die Netzneutralität und das Roaming von Interesse gewesen. Im Februar 2018 beschloss die KVF-NR mit 18 zu 6 Stimmen, ihrem Rat das Eintreten zu beantragen.
Die Vorlage wurde für Ende September 2018 im Nationalrat traktandiert. Der Erstrat debattierte zwei Tage und schuf einige Differenzen zum Bundesrat. So strich die grosse Kammer mit dem entbündelten Zugang zum Glasfasernetz einen Kernartikel aus der Vorlage, verwendete den Begriff «Massenwerbung» (der Bundesrat hatte in der Botschaft den Begriff «unlautere Werbung» gebraucht) und folgte auch bezüglich der Netzneutralität nicht dem Bundesrat: Statt einer Transparenzpflicht, wie sie der Bundesrat den Telekommunikationsanbietern auferlegen wollte, nahm der Nationalrat eine Verpflichtung zur Netzneutralität in die Vorlage auf. Während der Bundesrat die Fernmeldedienstanbieterinnen dazu verpflichten wollte, Kinderpornografie und andere verbotene pornografische Inhalte auf Hinweis der Polizei zu unterdrücken, beschloss der Nationalrat, solche Inhalte seien zu löschen. Bezüglich Roaming folgte die grosse Kammer dem Bundesrat und stimmte jenen Artikeln zu, die den Bundesrat zur Bekämpfung von unverhältnismässig hohen Endkundentarifen ermächtigen. Der Nationalrat nahm in die Vorlage auf, dass Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden sollen. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat die Vorlage mit 192 zu 1 Stimme an (bei einer Enthaltung).

Revision des Fernmeldegesetzes (BRG 17.058)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Notrufe

Im Zuge des Postauto-Skandals verlangte Nationalrat Imark (svp, SO) mittels Motion die Rückforderung der Honorare, welche die Wirtschaftsprüfungsfirma KPMG von der Post für die Buchprüfung erhalten hatte. Der Motionär hielt in der Begründung der Motion fest, die KPMG trage mit ihrer unkritischen Buchprüfung eine Mitverantwortung am Postauto-Skandal.
Im August 2018 antwortete der Bundesrat, er habe keine rechtliche Grundlage, um von der KPMG Honorare zurückzufordern. Diese Möglichkeit habe nur der Post-Verwaltungsrat. Weil die Motion damit quasi gegenstandslos war, wurde sie in der Herbstsession 2018 vom Nationalrat diskussionslos abgelehnt.

Rückforderung der KPMG-Honorare
Dossier: Postauto-Skandal

Der Nationalrat stimmte im Juni 2018 der Motion KVF-NR zur Postgesetzgebung zu. Im November 2017 hatte der Ständerat zwar Änderungen am Motionstext vorgenommen, der Nationalrat zeigte sich jedoch damit einverstanden und nahm die Motion diskussionslos an.

Postgesetzgebung (Mo. 17.3012)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Nachdem der Bundesrat im Dezember 2016 ein Postulat KVF-NR für ein massvolles Angebot an Drittprodukten bei der Schweizerischen Post mit einem Bericht beantwortet hatte, schrieb der Nationalrat das Postulat im Juni 2018 auf Antrag des Bundesrates ab.

Massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post

Die «Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter» wollte eine im Juli 2017 eingereichte Standesinitiative des Kantons Jura erreichen. Sie stiess dabei ins selbe Horn wie die Standesinitiativen der Kantone Tessin (Kt.Iv. 16.320) und Wallis (Kt.Iv. 17.302). Ständerat Janiak (sp, BL) erklärte die Empfehlung der Kommission zur Ablehnung der Initiative im Plenum damit, dass bereits der praktisch identischen Standesinitiative des Kantons Tessin im Rat keine Folge gegeben worden war, weil die angenommene Kommissionsmotion 17.3356 die Anliegen der Standesinitiative bereits grösstenteils enthielten. Eine Minderheit Hêche (sp, JU) beantragte dem Rat, der Standesinitiative Folge zu geben. Ständerat Minder (parteilos, SH) warb für den Antrag der Minderheit und hielt fest, gerade mit der Annahme der Standesinitiative könne der mit der Kommissionsmotion eingeschlagene Weg bekräftigt werden. Der Ständerat gab der Standesinitiative mit 23 zu 14 Stimmen (bei 1 Enthaltung) Folge.

Verbesserung des Poststellennetzes (Kt.Iv. 17.314)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Die Strategischen Ziele der Post seien auf die Grundversorgung und den Service public auszurichten, verlangte eine im März von der grünen Nationalrätin Rytz (gp, BE) eingereichte Motion. Sich auf den Postauto-Skandal beziehend, ortete die Motionärin das Problem im Widerspruch von zu erbringendem Service public und dem in den strategischen Zielen angelegten Gewinnstreben. Die strategischen Ziele der Post müssten folglich festhalten, dass die Post im Abgeltungs- und Grundversorgungsbereich nicht nach Gewinn strebe.

Strategische Ziele der Post auf die Grundversorgung ausrichten