Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Verkehr und Kommunikation
  • Post und Telekommunikation

Akteure

  • Graf-Litscher, Edith (sp/ps, TG) NR/CN

Prozesse

2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Mit einer Motion forderte Nationalrätin Edith Graf-Litscher (sp, TG) den Bundesrat auf, die zur Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Der Ausbau der Mobilfunknetze sowie die möglichen daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen würden die Gesellschaft zur Zeit stark beschäftigen; eine Intensivierung der Forschung sei notwendig. Finanziert werden könne die Forschung mit einem Teil der Einnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen, zudem sei eine Private-Public-Partnership anzustreben.
Der Bundesrat unterstützte das Anliegen und beantragte die Annahme der Motion. Diese kam in der Wintersession 2019 in den Nationalrat, war unbestritten und wurde diskussionslos angenommen.

Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

In der Frühjahrssession 2015 beriet der Nationalrat über die allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung. Nachdem der Bundesrat dem Parlament 2013 widerwillig vier Versionen eines Verfassungsartikels zur Grundversorgung vorgelegt hatte, hatte der Ständerat im Herbst 2014 die am allgemeinsten gehaltene Version A des Artikels angenommen. Der Nationalrat folgte der kleinen Kammer in diesem Entscheid nicht. Eine Minderheit Fluri (fdp, SO) verlangte Nichteintreten und begründete dies mit dem fehlenden Mehrwehrt, den eine allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung gegenüber den bereits bestehenden Verfassungsartikeln aufweist. Obschon sich alle Rednerinnen und Redner in der grossen Kammer zum Service public und einer garantierten Grundversorgung bekannten, gab es keine Einigkeit darüber, ob die allgemeine Verfassungsbestimmung zur Sicherung des Service public notwendig sei oder nicht. Der Nationalrat beschloss schliesslich mit 101 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung Nichteintreten.
Der Ständerat kam in der Sommersession 2015 auf das Geschäft zurück. Die Kommissionsmehrheit empfahl, am früheren Beschluss festzuhalten, eine Minderheit Theiler (fdp, LU) beantragte aber Nichteintreten. Bundesrätin Sommaruga (sp, BE) hielt es mit der Minderheit und bat den Rat um Nichteintreten. Mit 24 zu 18 Stimmen hielt die kleine Kammer jedoch am früheren Entscheid fest und spielte den Ball wieder der grossen Kammer zu.
Der Nationalrat diskutierte in der Herbstsession 2015 erneut über die Vorlage. Die Kommissionsmehrheit wollte am Nichteintretensentscheid festhalten, eine Minderheit Graf-Litscher (sp, TG) verlangte hingegen Eintreten. Die Diskussion bewegte sich in den selben Bahnen wie in den vorhergehenden Debatten zum Thema: Während die Ratsrechte betonte, die allgemeine Verfassungsbestimmung sei nutzlos, überflüssig, Ballast oder reine Dekoration, drückte die Ratslinke das Bedenken aus, die Grundversorgung könnte längerfristig unter Druck kommen und ausgedünnt werden, weshalb es den Verfassungsartikel unbedingt brauche. Die Fraktionen von SVP, FDP und GLP stimmten für Nichteintreten, die Fraktionen von SP und Grünen wollten Eintreten und die CVP und die BDP waren etwa hälftig gespalten: Der Nationalrat beschloss mit 110 zu 75 Stimmen (keine Enthaltungen) Nichteintreten und erledigte damit die Vorlage.

Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (13.036)
Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung