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Die KVF-NR forderte den Bundesrat mit einem Postulat auf, die Voraussetzungen für ein Schnellladenetz für Elektroautos auf Nationalstrassen zu prüfen. Der Bundesrat empfahl die Annahme des Postulates und wollte die Abklärungen bezüglich eines Schnellladenetzes mit dem Bericht zur Motion der UREK-NR betreffend die Elektromobilität abstimmen. Der Nationalrat nahm das Postulat am 12. März 2015 stillschweigend an. Im Juni 2017 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht zu den Voraussetzungen für ein Schnellladenetz auf den Nationalstrassen. Der Bundesrat wies darin auf die vom Astra bereits 2015 publizierten Empfehlungen bezüglich der Standards von Schnellladestationen hin, die von privaten Anbietern umgesetzt und bei der Vergabe von Raststättenkonzessionen Verwendung finden würden.

Voraussetzungen für ein Schnellladenetz für Elektroautos auf Nationalstrassen

Die im Juni von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-NR) eingereichte Motion Elektromobilität (Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung) beauftragt den Bundesrat, einen Masterplan für die beschleunigte Marktdurchdringung des elektrisch motorisierten Individualverkehrs zu erarbeiten. Dabei soll das Augenmerk vor allem auf die Bedarfsplanung, die Grundlagenforschung und die Vorbildfunktion des Bundes gelegt werden. Die Regierung soll weiter Möglichkeiten zur Deckung des Strombedarfs des Mobilitätssektors gemäss Energiestrategie 2050 aufzeigen und wo notwendig Pilotprojekte lancieren. Der Bundesrat begrüsste das Vorhaben, da es seine diesbezüglichen Bestrebungen politisch besser abstütze. National- und Ständerat nahmen den Vorstoss an.

Elektromobilität (Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung) (12.3652)

Stillschweigend überwies die Grosse Kammer ein Postulat Darbellay (cvp, VS), das eine Eignungsprüfung der Bahn- und Autobahninfrastruktur zur Installation von Photovoltaikanlagen wünscht.

Solarstrom an Autobahn- und Eisenbahninfrastruktur (11.4017)

Les CFF n’auront pas besoin de rembourser à la Confédération deux prêts d’un montant total de CHF 1,9 milliards. Le Conseil fédéral a renoncé à leur remboursement pour leur permettre de constituer des provisions dans le domaine de l’énergie et pour la compensation du renchérissement versée aux anciens rentiers.

SBB: Keine Rückzahlung zweier Darlehen an den Bund