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In zwei Sitzungen konnten National- und Ständerat in der Wintersession 2020 die letzten Differenzen bereinigen und sich auf die Einführung der E-Vignette einigen. Der Nationalrat folgte dem Entscheid des Ständerates, den Verkauf der Klebevignette im Ausland einzustellen. Bezüglich der Kontrollen der E-Vignette wurde festgehalten, dass die EZV und die Kantone automatisierte Kontrollen mit fixen Anlagen und mit mobilen Geräten durchführen dürfen; hierbei hatte sich der Ständerat dem Entscheid des Nationalrates angeschlossen.
In der Schlussabstimmung im Nationalrat sprachen sich alle Fraktionen ausser der geschlossen dagegen stimmenden SVP-Fraktion und einer Person der CVP-Fraktion, welche sich der Stimme enthielt, für die Annahme des Entwurfs aus. Im Ständerat stimmten 39 Mitglieder dem Entwurf zu, drei Mitglieder der SVP enthielten sich der Stimme.

Freiwillige digitale Vignette
Dossier: Mobility-Pricing
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

Der Nationalrat beschäftigte sich in der Wintersession 2020 mit der vom Ständerat gutgeheissenen Motion Herzog (sp, BS) zur Förderung des Gütertransports auf dem Rhein. Die Mehrheit der KVF-NR beantragte die Annahme der Motion. Katja Christ (glp, BS) führte aus, dass die Motion das Ziel verfolge, «aufzuzeigen, mit welchen Strategien und Massnahmen der Gütertransport auf dem Rhein für die Schweiz langfristig sichergestellt werden kann», wodurch er seine wichtige verkehrspolitische Rolle weiterhin wahrnehmen könne. Sie betonte des Weiteren, dass es darum gehen solle, «Anreize für Innovation, Automation und Digitalisierung mit unseren verkehrs- und klimapolitischen Zielen zu vereinen». Eine Kommissionsminderheit, die ausschliesslich aus SVP-Mitgliedern bestand, beantragte die Ablehnung der Motion. Sandra Sollberger (svp, BL) erläuterte, dass der Staat durch diesen Vorstoss in die Wirtschaft eingreifen und damit die Wirtschaftsfreiheit unnötigerweise einschränken würde. Dies sei aber nicht nötig, der Gütertransport auf dem Rhein funktioniere ausgezeichnet und bedürfe keinerlei Massnahmen seitens der öffentlichen Hand. Zudem würde eine staatliche Förderung des Gütertransports auf dem Rhein bloss den Gütertransport auf der Schiene konkurrenzieren. Verkehrsministerin Sommaruga argumentierte, dass es nicht darum gehe, das eine Transportmittel gegen das andere auszuspielen. Vielmehr sollen mit der Umsetzung dieser Motion mögliche Probleme antizipiert und auch die Versorgungssicherheit der Schweiz im Auge behalten werden. Hierfür spiele der Gütertransport auf dem Rhein nämlich eine entscheidende Rolle. Die grosse Kammer folgte der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission und nahm die Motion mit 136 zu 49 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen stammten allesamt von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Förderung des Gütertransports auf dem Rhein

Die grosse Kammer befasste sich in der Wintersession 2020 mit der möglichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für fossilfrei angetriebene Nutzfahrzeuge. Die vorberatende KVF-NR hatte zwei materielle Änderungen in die Vorlage eingebracht. Zum einen hatte sie den Begriff «emissionsarm» in «fossilfrei angetrieben» geändert, zum anderen hatte sie die mögliche Befreiung von der LSVA gestrichen und nur noch von der Reduktion der LSVA gesprochen. Eine Minderheit Giezendanner (svp, NR) wollte den Vorstoss ablehnen, da sie tiefere Einnahmen aus der LSVA für die Kantone ablehne. Zudem bedeute die reduzierte LSVA eine Vergünstigung der Strassenbenutzung, was in Widerspruch zum Ziel der Verkehrsverlagerung stehe. Verkehrsministerin Sommaruga konnte durch die von der KVF-NR eingebrachten materiellen Änderungen die Annahme der Motion unterstützen, nachdem der Gesamtbundesrat die Motion in seiner Stellungnahme noch zur Ablehnung empfohlen hatte. In der Abstimmung stimmte der Nationalrat dem Geschäft deutlich mit 183 zu 4 Stimmen (bei einer Enthaltung) zu. Interessanterweise befand sich Benjamin Giezendanner nicht unter den vier SVP-Mitgliedern, welche die Motion ablehnten, sondern unter den Befürwortenden.
Als nächstes wird sich wiederum der Ständerat mit der Motion befassen, da der Nationalrat einer geänderten Version der Motion zustimmte.

Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge (Mo. 19.4381)
Dossier: Potential und Einsatz von Wasserstoff

In der Wintersession 2020 befasste sich die grosse Kammer mit dem Vorstoss Dittli (fdp, UR) zur Automation des Schienengüterverkehrs. Für die Mehrheit der KVF-NR erläuterte Philipp Kutter (cvp, ZH) die Vorteile des Vorstosses. Die Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, dass der Bund Investitionen in technische Neuerungen im Bereich des Gütertransportes auf der Schiene fördern solle. Die Industrie werde dadurch «von den neuen Technologien namentlich durch die Einführung der automatischen Kupplung sowie der automatischen Bremsprüfung [...] profitieren können». Eine Kommissionsminderheit Giezendanner (svp, AG) beantragte die Ablehnung der Motion. Auch die Minderheit sei für die Automatisierung in diesem Bereich; jedoch nicht auf Kosten der Steuerzahlenden. Von dem geforderten Konzept und der finanziellen Unterstützung würden zudem hauptsächlich ausländische Waggon-Anbieter profitieren, prophezeite Giezendanner. Verkehrsministerin Sommaruga sprach sich für Annahme der Motion aus; mit der Automatisierung werde der ganze Rangiervorgang sicherer, dadurch sinke die Verletzungsgefahr für die Rangierarbeiterinnen und -arbeiter. An die Minderheit Giezendanner gerichtet, erläuterte Sommaruga, dass die vorliegende Motion allem voran ein Konzept über die Automation verlange. Dieses Konzept sei dringend notwendig, um das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure der Branche zu koordinieren.
Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen gegen die Motion, alle anderen Fraktionen sprachen sich hingegen geschlossen für deren Annahme aus. Daraus resultierte die Annahme der Motion mit 136 zu 50 Stimmen.

Durch Automation Güter auf der Schiene effizienter transportieren

In der Wintersession 2020 stimmte der Nationalrat einer Motion Dittli (fdp, UR) zur Rolle des Bahngüterverkehrs bei der Senkung des CO2-Ausstosses stillschweigend zu. Die vorberatende KVF-NR hatte einstimmig empfohlen, die Motion anzunehmen.

Bahngüterverkehr und Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses

Eva Herzog (sp, BS) forderte mit einer im September 2020 eingereichten Motion, dass der Bundesrat ein Monitoring über die Entwicklung der Kundennachfrage und der Flugaktivitäten im Rahmen der Einführung der Flugticketabgabe einführen soll. Dies sei insbesondere für den binationalen Flughafen Basel-Mulhouse wichtig. Falls die Flugticketabgabe zu einer unerwünschten Verlagerung der Flugpassagiere in den französischen Sektor des Flughafens führe, wo die Tickets einer tieferen Abgabe unterlägen und daher günstiger seien, solle der Bundesrat Vorschläge erarbeiten, wie dieser Trend aufgehalten werden könnte. Im schlimmsten Fall könne nämlich die Binationalität des Flughafens in Frage gestellt werden. Falls dieser dann nur noch ein französischer Regionalflughafen wäre, dürfte die Schweiz ihn zwar noch mitbenutzen, hätte aber kein Mitspracherecht mehr (Stichwort Nachtflugsperre). Herzog befürchtete auch ein mögliches Ausweichen der Passagiere von anderen Schweizer Flughäfen nach Basel-Mulhouse, was zu einer Intensivierung der Lärmbelastung führen würde. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion; die kleine Kammer stimmte dieser in der Wintersession 2020 stillschweigend zu.

Entwicklung der Kundennachfrage und der Flugaktivitäten im Rahmen der Einführung der Flugticketabgabe

In der Wintersession 2020 beugte sich der Ständerat ein zweites Mal über die Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zur Einführung der E-Vignette. Nach dieser Debatte bestanden noch immer zwei Differenzen zum Nationalrat. Die erste Differenz wurde mit der Zustimmung zu einem Minderheitsantrag Herzog (sp, BS) aufrecht erhalten. Durch diesen beschloss der Ständerat, den Verkauf der Klebevignette im Ausland einzustellen. Auch Bundesrat Maurer sprach sich in der Debatte für diesen Minderheitsantrag aus, resultiere durch diesen doch eine Einsparung von CHF 8 Mio. pro Jahr. Die zweite Differenz betraf die Kontrollen zur Durchsetzung der Abgabe. Hier schlug die kleine Kammer vor, dass die Kantone selber entscheiden können, ob sie nebst mobilen Geräten auch feste Anlagen für die automatisierten Kontrollen einsetzen wollen. Mit diesen Differenzen ging das Geschäft zurück an den Nationalrat.

Freiwillige digitale Vignette
Dossier: Mobility-Pricing
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

Die Frage nach den Auswirkungen von 5G auf das Klima stand im Zentrum einer von der Universität Zürich und der EMPA erarbeiteten und im Oktober 2020 veröffentlichten Studie. Auftraggeber waren Swisscleantech und die Swisscom.
Aufgrund des Ausbaus des 5G-Netzes und der benötigten neuen Endgeräte für innovative Anwendungsmöglichkeiten werde es zu gewissen Umweltbelastungen kommen, war der Studie zu entnehmen. Zudem sei mit Rebound-Effekten zu rechnen, wenn es zu einer höheren Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen komme. Die Studie kam aber zum Schluss, dass mit der Einführung von 5G auch viele Treibhausgasemissionen eingespart werden können, weil neue Anwendungen ermöglicht würden und aus der Digitalisierung ein Effizienzgewinn resultiere. Insgesamt sei die entsprechende Klimabilanz positiv. Die Studie projektierte, dass mit 5G pro transportierter Einheit Daten rund 85 Prozent weniger Treibhausgasemissionen entstünden, als dies mit dem heutigen Mobilfunknetz der Fall sei. Hinzu kämen weitere Einsparungen durch neue Nutzungsmöglichkeiten, wie etwa intelligente Stromnetze (smart grid) oder neue Anwendungen in der Landwirtschaft durch einen gezielteren Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Auch beim Pendlerverkehr und bei den geschäftlichen Reisen sieht die Studie Einsparungspotential, da durch die raschere und mengenmässig grössere Datenübertragung flexibles Arbeiten gefördert werde.

Wie wirkt sich 5G aufs Klima aus?

Christoph Clivaz (gp, VS) forderte den Bundesrat im Mai 2020 auf, die Strategie «Digitale Schweiz» aufgrund der Erfahrungen durch das Coronavirus zu überarbeiten. Im Bericht seien die Chancen und Risiken der vermehrten Nutzung der digitalen Hilfsmittel aufzuzeigen. Dabei sei das Augenmerk insbesondere auf die Bereiche Bildung, Arbeit, Gesundheit und Datenschutz zu legen. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Dieses wurde in der Herbstsession 2020 vom Nationalrat stillschweigend angenommen.

Strategie «Digitale Schweiz» nach dem Coronavirus (Po. 20.3363)

Benjamin Giezendanner (svp, AG) reichte im September 2020 ein Postulat ein, in dem er den Bundesrat dazu aufforderte, den Ausbau des Nachtzug-Angebots durch die SBB zu stoppen. Vielmehr solle der Bundesrat in einem Bericht auf die verschiedenen – allen voran finanziellen – Aspekte dieses Ausbaus eingehen. Giezendanner verwies dabei auf das von ihm erwartete Defizit, das durch diesen Ausbau entstehen würde, und wollte wissen, ob dieses nicht in Widerspruch zum Ziel stehe, die gebundenen Ausgaben des Bundes generell zu reduzieren. Er warf auch die Frage auf, wie dieses Defizit bezahlt werden solle, falls der in der Revision des CO2-Gesetzes angedachte Kliamafonds nicht zustande kommen sollte. Schliesslich monierte der Motionär, dass dieser vom Staat mitfinanzierte Ausbau zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Akteuren, insbesondere der von der Covid-19-Krise betroffenen Flug- und Reisebusbranche, führen werde.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulates. Er sah die Aufgabe des Staates beim Eisenbahnverkehr primär in der Erarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und in der Planung und Finanzierung des Ausbaus der Infrastruktur. Die Angebote hingegen würden durch die Unternehmen selber definiert. Zudem begrüsste der Bundesrat die Pläne der SBB, das Nachtzug-Angebot in Zusammenarbeit mit den ÖBB auszubauen, da dadurch Nachhaltigkeit und Klimaschutz gestärkt würden. Er verwies in diesem Zusammenhang ausserdem auf ein Postulat und auf eine Motion, welche er zur Annahme empfohlen habe, womit er bereits seine Unterstützung für den Ausbau des Schienenpersonenverkehrs zum Ausdruck gebracht habe.

Sofortiger Marschhalt im neuen Geschäftsfeld des Nachtzug-Angebots! (Po. 20.4019)
Dossier: Nachtzugverbindungen

In der Herbstsession 2020 beugte sich der Nationalrat über die Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes betreffend die Einführung der E-Vignette. Er sprach sich mehrheitlich für die Vorlage aus, einzig die SVP opponierte generell gegen die Einführung der elektronischen Vignette. Nadja Pieren (svp, BE) befürchtete, dass die Einführung der E-Vignette der erste Schritt in Richtung eines Mobility-Pricings sein könnte. Der Nationalrat schuf mit der Annahme einzelner Anträge gewisse Differenzen zum Ständerat. So beschloss er etwa, dass nur stichprobenartig mit mobilen Geräten kontrolliert werden dürfe, ob ein Fahrzeug über eine Vignette verfügt. Zudem entschied die grosse Kammer, dass die Klebevignette weiterhin auch im Ausland und nicht nur direkt an der Grenze verkauft werden soll.

Freiwillige digitale Vignette
Dossier: Mobility-Pricing
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

Nachdem der Ständerat in der Wintersession 2019 die Abschreibung der Motion Candinas (cvp, GR) zur Einführung einer freiwilligen digitalen Vignette beschlossen hatte, tat es ihm der Nationalrat in der Herbstsession 2020 gleich. Die Motion, überwiesen im Jahr 2019, hatte den Bundesrat dazu aufgefordert, die notwendigen Grundlagen für eine freiwillige digitale Vignette – alternativ zur Klebevignette – zu erarbeiten. Im Rahmen der Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (BRG 19.045) war dieses Anliegen umgesetzt worden.

Freiwillige digitale Vignette
Dossier: Mobility-Pricing
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

Ständerat Dittli (fdp, UR) forderte mittels einer im Mai 2020 eingereichten Motion ein Konzept für die Finanzierung und für die Umsetzung technischer Neuerungen im Schienengüterverkehr, wodurch Güter auf der Schiene effizienter transportiert werden sollen. Konkret sollen mit der Motion Fördermittel für eine schnelle Umsetzung einer Teil-Automatisierung auf der letzten Meile (Terminals und Anschlussgleise) des Schienengüterverkehrs bereit gestellt werden. Nur dadurch könne der schweizerische Schienengüterverkehr zukunftsfähig bleiben, so Dittli.
Der Bundesrat erklärte sich bereit, ein solches Konzept auszuarbeiten und eine koordinierende Rolle einzunehmen und beantragte in der Folge die Annahme der Motion. Der Ständerat nahm die Motion in der Herbstsession 2020 stillschweigend an.

Durch Automation Güter auf der Schiene effizienter transportieren

Die Rolle des Bahngüterverkehrs bei der Senkung des CO2-Ausstosses stand im Mittelpunkt einer im Frühling 2020 eingereichten Motion von Josef Dittli (fdp, UR). Dieser forderte den Bundesrat auf, einen Massnahmenplan inklusive möglicher Gesetzesanpassungen auszuarbeiten und darin darzulegen, wie der Schienengüterverkehr und multimodale Logistiklösungen (Transporte über mehrere Verkehrsträger) stärker zur Senkung des CO2-Ausstosses beitragen können. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Motion entgegenzunehmen und empfahl sie zur Annahme. Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm die Motion in der Herbstsession 2020 stillschweigend an.

Bahngüterverkehr und Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses

Das Thema Digitalisierung des Service public stand im Mittelpunkt eines Postulates von Min Li Marti (sp, ZH), eingereicht im Sommer 2019. Bisher sei bei der Digitalisierung das Thema öffentliche Güter und Dienste vernachlässigt worden, so Marti in der Begründung ihres Vorstosses. Es sei nun an der Zeit, sich darüber auszutauschen, wie ein bürgernaher, digitaler Service public in Zukunft aussehen könnte. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und führte aus, dass er sich im Rahmen der Erneuerung seiner Strategie Digitale Schweiz mit der Digitalisierung des Service public auseinandersetzen werde. Das Postulat wurde im Herbst 2019 von Matthias Jauslin (fdp, AG) bekämpft. Bei der Behandlung in der Herbstsession 2020 monierte Jauslin, dass dieses Postulat keinen Mehrwert bringe, da in der Strategie Digitale Schweiz bereits eine Art Anleitung für das staatliche Handeln vorgegeben sei und aufgezeigt werde, wie die betroffenen Akteure zusammenarbeiten müssten, um den Prozess der Digitalisierung für das Gemeinwesen gewinnbringend zu gestalten. Diese Bedenken überzeugten die Mehrheit des grossen Rates nicht; bei der Abstimmung sprachen sich 103 Anwesende für die Annahme des Postulates aus, 72 stimmten dagegen und 6 Personen enthielten sich der Stimme. Die ablehnenden Stimmen stammten allen voran von Seiten der SVP- und der FDP.Liberale-Fraktionen.

Offensive für einen digitalen Service public (Po. 19.3574)

Die Motion KVF-SR für Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge fand Ende Mai 2020 auch in ihrer Schwesterkommission Gehör. Die KVF-NR nahm in der Behandlung der Motion zwei Textänderungen vor: Sie ersetzte den Begriff «emissionsärmer» und ähnliche durch die Formulierung «fossilfrei angetrieben», zudem sollen Fahrzeuge mit fossilfreiem Antrieb nicht von einer Befreiung, sondern von einer Reduktion der LSVA profitieren. Die so präzisierte Motion empfahl die KVF-NR ihrem Rat mit 17 gegen 7 Stimmen zur Annahme.

Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge (Mo. 19.4381)
Dossier: Potential und Einsatz von Wasserstoff

Im April 2020 reichte der Kanton Neuenburg eine Standesinitiative betreffend ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes ein; mit ähnlichen Forderungen wie die Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 20.309). Das Moratorium solle so lange gelten, bis das BAFU das für 2021 angekündigte, schweizweite Monitoring über die Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung eingeführt und Arbeiten zu den Auswirkungen der spezifischen Millimeter-Technologie (Frequenzbereich ab 24 Gigahertz) auf die Gesundheit publiziert habe. Zudem solle die Gesetzgebung dahingehend angepasst werden, dass ein nationales Funkwellenkataster erstellt wird, dass die Kantone und Gemeinden in die Planung der Netzabdeckung miteinbezogen werden und dass die Bevölkerung über Präventionsmassnahmen informiert wird.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes (Kt.Iv. 20.314)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Im Frühjahr 2020 wurde in den Printmedien wieder vermehrt über den Mobilfunkstandard 5G berichtet. Auslöser für die Intensivierung der Debatte war wahrscheinlich ein im November 2019 veröffentlichter Bericht der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung». Dieser Bericht brachte gemäss den Medien aber keine Gewissheit, dass 5G keine Gefahr für Mensch und Umwelt bedeute, daher habe die Arbeitsgruppe bei der Frage der Senkung der Anlagegrenzwerte auf eine Empfehlung verzichtet.
Viele Personen sähen die Politik in der Pflicht, einen Entscheid über den weiteren Ausbau von 5G zu treffen. Gleichzeitig versuchten sie aber, die politischen Akteure in ihrem Sinne zu beeinflussen. So berichteten beispielsweise das St. Galler Tagblatt sowie die Aargauer Zeitung über Kundgebungen seitens der 5G-Gegnerinnen und -Gegner, die Ende Januar 2020 in vielen verschiedenen Städten stattfanden. Fünf Gruppierungen hatten gemäss Zeitungsberichten sogar eine Volksinitiative angekündigt; für zwei Initiativen wurden im Oktober 2020 bereits Unterschriften gesammelt. Auf der kritischen Seite seien auch einige Politikerinnen und Politiker von links und rechts einzuordnen. Zudem seien auch etliche Gemeinden skeptisch gegenüber 5G eingestellt und legten gegen den Bau von Antennen Rekurse ein. Auf Kantonsebene hatten Genf und Neuenburg je eine Standesinitiative betreffend ein Moratorium für den Ausbau der 5G-Technologie eingereicht, wie die Medien berichteten. Für die kritischen Stimmen liege das Problem generell darin, dass die Auswirkung der Strahlung auf die Gesundheit nicht bekannt sei und das Vorsorgeprinzip eingehalten werden müsse. Die NZZ bezeichnetet schliesslich auch das BAFU als eine den 5G-Ausbau verzögernde Kraft, indem es für die Ausarbeitung von Richtlinien extrem viel Zeit benötige.
Auf der 5G-Befürworterseite stuften die Medien vor allem die Telekomanbieter, Organisationen wie Economiesuisse oder den SGV sowie einige Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft ein. Economiesuisse beispielsweise dränge auf den Ausbau der 5G-Antennen. Da sich das Datenvolumen dauernd vergrössere, würden die Netze bald an ihre Grenzen stossen und dadurch werde in Zukunft die Qualität der Internetverbindung leiden. Wie der Tagesanzeiger berichtete, argumentierten die Mobilfunkanbieter sehr ähnlich: Die Schweiz verliere den Anschluss an die Welt, wenn sie bei 5G nicht vorwärts mache respektive mehr Antennen gebaut werden dürften. In der Aargauer Zeitung und der NZZ wurden schliesslich zwei Experten zitiert, die beide Mitglied der oben genannten Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» waren. Diese beiden Wissenschaftler forderten die Forcierung des Antennenbaus für 5G: Dadurch sinke allgemein die Strahlenbelastung im Vergleich zu 4G, da die neuen Antennen viele kleine, fokussierte elektrische Felder erzeugten, deren Stärke je nach Benutzervolumen variiere. Zudem werde ohnehin nur fünf Prozent der Strahlung durch die Antennen abgesondert, 95 Prozent der Strahlung gehe von den Endgeräten (beispielsweise Mobiltelefon) aus.

Debatte um 5G
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Eine Motion der KVF-SR für Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge wurde im März 2020 von der kleinen Kammer angenommen. Der Bundesrat solle Gesetze und Verordnungen im Bereich von Nutzfahrzeugen regelmässig überprüfen und anpassen, um möglichst gute Rahmenbedingungen für die Umstellung auf emissionsärmere Fahrzeuge zu schaffen. Insbesondere sollen Nutzfahrzeuge mit alternativem Antrieb von einer Reduktion oder einer Befreiung von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) profitieren. Hybridfahrzeuge sollen für jene Kilometer von der LSVA befreit werden, die sie elektrisch zurückgelegt haben. Mit Wasserstoff betriebene Sattelschlepper sollen etwas länger sein dürfen, damit neben dem Wasserstoffbehälter noch das übliche Transportvolumen Platz findet.
Für den Bundesrat, der die Motion ablehnte, erklärte Bundesrätin Sommaruga im Rat, man müsse vorsichtig sein mit der Befreiung von der LSVA, schliesslich brauche man diese Gelder auch in der Strassenfinanzierung. Der Ständerat nahm die Motion trotzdem mit 35 Stimmen ohne Gegenstimme (3 Enthaltungen) an.

Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge (Mo. 19.4381)
Dossier: Potential und Einsatz von Wasserstoff

Im März 2020 war im Nationalrat die Motion Savary (sp, VD) für eine rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds traktandiert. Die WBK-NR und der Bundesrat lehnten die Motion mit Hinweis auf Probleme, welche durch die vorgesehene Finanzierung des Digitalisierungsfonds über die Mobilfunk-Frequenzversteigerung entstünden, sowie mit Verweis auf die Kulturbotschaft 2021-24, welche einige Anliegen der Motion bereits aufnehme (etwa die Digitalisierung des Schweizer Filmerbes), ab. Eine Minderheit Fivaz (gp, NE) beantragte die Annahme der Vorlage, doch nach dem Votum von Bundesrätin Sommaruga, in welchem sie dem Rat die obengenannten Einwände erläuterte, wurde die Motion mit 113 zu 67 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt.

Rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds

Der Kanton Genf reichte im März 2020 eine Standesinitiative mit dem Titel «Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz» ein. Die Standesinitiative forderte ähnlich wie die Initiative des Kantons Neuenburg, ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes in der Schweiz zu verhängen, in Kooperation mit den Kantonen ein nationales Funkwellen-Kataster zu erstellen und auch bei der Vorbereitung der Netzabdeckung mit den Kantonen zusammenzuarbeiten und deren Stellungnahmen miteinzubeziehen.
In der Begründung der Initiative wurde festgehalten, dass vor dem Aufbau des 5G-Netzes eine Grundsatzdebatte über das Für und Wider von 5G stattfinden müsse, zumal die gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Natur noch nicht geklärt seien. Auch seien die Auswirkungen auf das Klima sehr fragwürdig. Während die Befürworterinnen und Befürworter von 5G davon ausgehen würden, dass «durch ein präziseres Prozessmanagement Energie und Ressourcen gespart werden können», war der Kanton Genf der Ansicht, dass es durch 5G eher zu einer Erhöhung des CO2-Ausstosses kommen werde.

Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz (Kt.Iv. 20.309)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Im Februar 2020 behandelte die KVF-NR die Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes beziehungsweise die Einführung einer freiwilligen digitalen Autobahnvignette. Die Kommission beantragte ihrem Rat zwar mit 18 zu 6 Stimmen, die Vorlage anzunehmen, doch in einem Punkt hatte die Kommissionsmehrheit Bedenken: Sie störte sich an den vorgesehenen automatisierten Kontrollen mit fix installierten Anlagen. Knapp – mit 12 zu 11 Stimmen – beantragte die Kommission ihrem Rat eine Änderung, gemäss der Kontrollen ausschliesslich stichprobenartig mit mobilen Geräten erlaubt sein sollen. Zudem stellte die Kommissionsmehrheit den Antrag, dass die Eidgenössische Zollverwaltung die Vignette nicht nur noch an der Grenze verkaufe, sondern weiterhin auch im Ausland vertreibe. Eine Kommissionsminderheit beantragte dem Rat Nichteintreten, weil sie hohe Kosten erwartete und befürchtete, die E-Vignette sei ein erster Schritt zur Einführung von Mobility Pricing. Weitere Minderheitsanträge enthielten die Forderungen, der Bundesrat dürfe die Abschaffung der herkömmlichen Klebevignette nicht ohne Konsultierung des Parlamentes bestimmen und die Busse bei der Benützung der Nationalstrassen ohne gültige Vignette sei von aktuell CHF 200 auf CHF 80 zu reduzieren.

Freiwillige digitale Vignette
Dossier: Mobility-Pricing
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

Die WBK-NR befasste sich im Januar mit der Motion Savary (sp, VD) für eine rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds. Mit 16 zu 9 Stimmen lehnte die Kommission die Motion ab und begründete ihren Entscheid damit, dass die in der Motion vorgesehene Finanzierung des Digitalisierungsfonds über die Mobilfunk-Frequenzversteigerung nicht zweckmässig und auch nicht nachhaltig gesichert wäre. Für die Kommissionsminderheit war jedoch klar, dass die Digitalisierung gerade im Kulturbereich nach neuen Lösungen und Finanzierungen verlange. Mit dem Kommissionsantrag auf Ablehnung wird sich der Nationalrat noch des Anliegens annehmen.

Rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds

Im Oktober 2019 war die Petition «Stoppt 5G in der Schweiz!» mit rund 40'000 Unterschriften dem UVEK übergeben worden. Neben der Forderung nach einem sofortigen Stopp des 5G-Ausbaus verlangte die Petition unter anderem auch «weisse Zonen» ohne WLAN- und Mobilfunkverbindungen, die Aufklärung von Kindern in Schulen und Kindergärten über die Gefährlichkeit von Mobilfunkstrahlung, ein Lobbying-Verbot für Kommunikationsunternehmen und ein Verbot, zur Mobilfunkempfangsverbesserung gesunde Bäume zu fällen.
Im Januar 2020 besprach die KVF-NR in ihrer Sitzung zum Bericht der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» auch die Petition. Während die Kommission die Empfehlungen aus dem Bericht der Arbeitsgruppe begrüsste und dem Bundesrat zur Beachtung empfahl, lehnte sie die Forderungen der Petition rundweg ab. Die KVF-NR sei gegen ein Technologieverbot, solange sich die Technologie im Rahmen geltender Gesetze bewege, hielt die Kommission in ihrem Bericht fest. Die weiteren Forderungen seien entweder nicht umsetzbar oder deren Umsetzung sei nicht erwünscht. Mit 21 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) beantragte die Kommission ihrem Rat, der Petition keine Folge zu geben.

Petition «Stoppt 5G in der Schweiz!»
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Die Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes zwecks Einführung einer freiwilligen digitalen Vignette wurde in der Wintersession 2019 im Ständerat traktandiert. Der Erstrat folgte der Empfehlung seiner Kommission und nahm, nachdem sowohl Kommissionssprecher Stefan Engler (cvp, GR) wie auch Bundesrat Ueli Maurer dem Rat versichert hatten, es gebe keine Datenschutzproblematik in der vorliegenden Regelung, die Vorlage mit 39 gegen 2 Stimmen (ohne Enthaltungen) an.
Zudem schrieb der Ständerat die Motion KVF-SR für die Einführung einer elektronischen Vignette (Mo. 16.3009) ab, welche im Rahmen der Debatte zum Nationalstrassenfonds im März bzw. Juni 2016 angenommen worden war und welche gemäss Regierung mit der nun behandelten bundesrätlichen Vorlage erfüllt sei.

Freiwillige digitale Vignette
Dossier: Mobility-Pricing
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)