Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Verkehr und Kommunikation
  • Post

Akteure

Prozesse

165 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Ende November 2017 behandelte der Ständerat gleich sieben Geschäfte zur Postgesetzgebung in einer Debatte. Die kleine Kammer hatte über die drei Motionen der KVF-NR zu befinden, welche im Nationalrat im Mai 2017 angenommen worden waren und welche die gesetzliche Regelung der Aufsichtsinstrumente der Postcom, die Stärkung des Wettbewerbs im Postmarkt und die Anpassung der Erreichbarkeitskriterien und des Dienstleistungsangebots betrafen. Weiter wurde über die Motionen Amherd (cvp, VS) beraten (16.3481 und 16.3482), welche eine grosse inhaltliche Nähe zur Motion KVF-NR (17.3012) aufwiesen. Zudem beriet der Ständerat über die Standesinitiative des Kantons Tessin und über jene des Kantons Wallis, welche zur Unterstützung des Tessiner Vorstosses eingereicht worden war.
In der Debatte zeigten sich die ambivalenten Gefühle, welche die Post bei den Parlamentsmitgliedern auszulösen vermochte: So wurde die Post etwa von Paul Rechsteiner (sp, SG) zwar als funktionierendes und dynamisches Bundesunternehmen gelobt, auf das man stolz sei, andererseits gebe es da eine Malaise bei der Zugänglichkeit und der Präsenz. Eine „Vergangenheitsromantik“ machte hingegen Ruedi Noser (fdp, ZH) aus, der das veränderte Verhalten der Kundschaft und den Umbau des Poststellennetzes als Tatsache hinnahm und nur in den Motionen zum Wettbewerb und zu den Aufsichtsinstrumenten etwas Zukunftstaugliches sah. Bundesrätin Leuthard zeigte sich einmal mehr verständnislos für die Debatte: Sie wies darauf hin, dass die Schweizerische Post in internationalen Vergleichen regelmässig auf Rang 1 platziert sei, es sei ein hervorragendes Unternehmen, das hier einfach schlecht geredet werde. „Für mich ist das alles jetzt auch ein bisschen Klamauk, ehrlich gesagt“, wurde die Bundesrätin deutlich.
Die Motion KVF-NR „Gleich lange Spiesse im Schweizer Postmarkt“, vom Nationalrat im Mai 2017 angenommen und vom Bundesrat unterstützt, war von der KVF-SR mit 10 zu 3 Stimmen zur Ablehnung empfohlen worden. Die KVF-SR begründete ihren Antrag damit, dass der Postmarkt funktioniere und man vermeiden sollte, die Post in ihrem Geschäft zu schwächen. Die kleine Kammer folgte ihrer Kommission mit 23 zu 18 Stimmen (0 Enthaltungen).
Die Motion KVF-NR „Postgesetzgebung“ wurde mit einer kleinen Änderung der KVF-SR betreffend die Postagenturen vom Plenum mit 35 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen, obschon Bundesrätin Leuthard festhielt, dass die Forderung bereits erfüllt sei und es eigentlich nichts zu regulieren gebe.
Die Motion KVF-NR „Die Aufsichtsinstrumente im Postbereich gesetzlich verankern“ war nicht bestritten und wurde stillschweigend angenommen.
Die beiden Motionen Amherd (16.3481 und 16.3482), die sich inhaltlich kaum von der Motion KVF-NR zur Postgesetzgebung unterschieden, wurden vom Ständerat entgegen dem Antrag des Bundesrates mit 34 zu 7 Stimmen (0 Enthaltungen) und mit 31 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen.
Der Standesinitiative Tessin zum Poststellennetz sowie der Standesinitiative Wallis zur Unterstützung der Tessiner Initiative wurden gemäss dem Antrag der KVF-SR keine Folge gegeben - die Anliegen der Standesinitiativen seien in den angenommenen Motionen bereits enthalten.

Postgesetzgebung (Mo. 17.3012)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Im September 2017 nahm der Ständerat eine Motion der KVF-SR zur strategischen Poststellennetzplanung an. Der Bundesrat sollte damit verpflichtet werden, von der Post eine konzeptionelle Poststellennetz-Planung einzufordern. Zudem sollte der Bundesrat dem Parlament innerhalb eines Jahres eine Revision der Service-Public-Kriterien in der Postgesetzgebung unterbreiten, welche regionale Gegebenheiten und unterschiedliche Nutzergruppen berücksichtigen müsste. Bundesrätin Leuthard wehrte sich im Plenum vergeblich gegen die Motion. Sie verwies auf die veränderten Bedürfnisse der Kundschaft und rief den Ratsmitgliedern das jährliche Defizit der Poststellen von rund CHF 200 Mio. in Erinnerung. Leuthard hielt zudem fest, dass es sich nicht um einen Abbau in der postalischen Versorgung handle, sondern um einen Umbau: Zugangspunkte zu den Post-Dienstleistungen würden eher näher zur Bevölkerung kommen, aber nicht in Form der bisherigen Poststellen. Die kleine Kammer nahm die Motion mit 31 zu 5 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an.

Strategische Poststellennetzplanung (Mo. 17.3356)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

"Postsendungen sollen allen zugestellt werden!" fand auch eine Mehrheit im Ständerat, der die beiden identischen Motionen Clottu (svp, NE) und Maire (sp, NE) (14.4091) im Juni 2017 annahm. Zwar rief Bundesrätin Leuthard im Rat zu Sachlichkeit auf, da sie einerseits ein grassierendes „Post-Bashing” ausmachte und andererseits keinen Anlass sah, an den Regeln der Zustelldienste der Post etwas zu ändern. Ständerat Engler (cvp, GR) berief sich jedoch auf einen Bericht der Postcom, der eine Gesetzesänderung empfahl, sofern sich ein Trend zu weniger mit der Postzustellung bedienter ganzjährig bewohnter Häuser bestätigen würde. Bundesrätin Leuthard wies einen derartigen Trend zurück und verwies erneut auf die strengen Vorgaben, denen die Post in ihrem Zustellservice unterworfen sei. Vielleicht unter dem Eindruck wiederkehrender Medienberichterstattung über Abbaupläne der Post nahm die kleine Kammer die beiden Motionen dennoch an, die Motion Clottu mit 28 zu 7 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) und die identische Motion Maire mit 29 zu 6 Stimmen (bei ebenfalls 5 Enthaltungen).

Postsendungen sollen allen zugestellt werden! (Mo. 14.4075)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Drei Motionen der KVF-NR zur Post wurden Ende Mai 2017 vom Nationalrat zusammen behandelt: Mit einer Motion für gleich lange Spiesse im Postmarkt (17.3011) soll der Wettbewerb gestärkt werden, mit einer Motion zur Postgesetzgebung (17.3012) sollen die Erreichbarkeitsvorgaben regional angepasst und die Dienstleistungen ausgebaut werden und mit der Motion 17.3013 sollen Aufsichtsinstrumente gesetzlich verankert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motionen zu Wettbewerb und Aufsichtsinstrumenten und wollte die Motion zur Postgesetzgebung ablehnen. Die gleiche Empfehlung gab die GLP ab: Jürg Grossen (glp, BE) teilte die Motionen auf in „liberale Ordnungspolitik“ und „Nostalgie“ - wobei er unter letzterer die veränderten Erreichbarkeitskriterien und die ausgebauten Dienstleistungen in der Postgesetzgebungs-Motion verstand. SVP, FDP und BDP wollten alle drei Motionen annehmen und wurden von Links der Inkonsistenz bezichtigt: Man könne nicht einerseits auf den Service public pochen und andererseits mehr Wettbewerb verlangen. Wer beides mache, habe wohl von Betriebswirtschaft wenig begriffen, meinte Grünen-Nationalrätin Rytz (gp, BE). Grüne, SP und CVP wollten die Motionen betreffend die Aufsichtsinstrumente und die Postgesetzgebung annehmen, lehnten aber die Motion zur Stärkung des Wettbewerbs ab. Diese bringe nur Rosinenpickerei privater Firmen und würde durch die Schmälerung des Gewinnes der Post den Service public weiter gefährden. Mit einem Einzelantrag Reynard (sp, VS) wurde die Ablehnung der Motion 17.3011 gefordert. Der Widerstand der Fraktionen von SP, CVP und Grünen reichte nicht, der Nationalrat nahm die Motion für gleich lange Spiesse im Postmarkt mit 109 zu 78 Stimmen (1 Enthaltung) an. Die Motion zur Postgesetzgebung lehnten nur die GLP und einzelne Mitglieder der FDP ab: Sie wurde mit 172 zu 13 Stimmen (4 Enthaltungen) angenommen. Die Motion betreffend die Aufsichtsinstrumente war unbestritten und wurde ohne Widerstand gutgeheissen.

Postgesetzgebung (Mo. 17.3012)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben in der postalischen Grundversorgung forderte Nationalrätin Amherd (cvp, VS) mit einer im Juni 2016 eingereichten Motion. Zwar würden die Erreichbarkeitsvorgaben der Postverordnung (Erreichbarkeit innert 20 Minuten für 90 Prozent der Bevölkerung für das Poststellennetz, innert 30 Minuten für 90 Prozent der Bevölkerung für Dienstleistungen im Zahlungsverkehr) eingehalten, aber weil nur der nationale Durchschnitt berechnet werde, sei klar, dass die ländliche Bevölkerung benachteiligt werde. Die Erreichbarkeitsvorgaben seien deshalb regional zu differenzieren.
Bundesrätin Leuthard hielt im Nationalrat Ende Mai 2017 entgegen, die geltenden Vorgaben seien vom Parlament so gewollt und sie seien vernünftig. Man könne nicht immer nur den Abbau von Poststellen beklagen, ohne festzustellen, dass bei den Postagenturen ein Ausbau stattfindet – das sei nicht korrekt. Der Aufruf der Bundesrätin zur Korrektheit verhallte ungehört: Die grosse Kammer nahm die Motion mit 113 zu 79 Stimmen (0 Enthaltungen) an.
Der Ständerat behandelte die Motion im November 2017.

Regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben in der postalischen Grundversorgung (Mo. 16.3481)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Eine im Juni 2016 eingereichte Motion von Nationalrätin Amherd (cvp, VS) verlangte Mehr Transparenz in der Erfüllung der postalischen Grundversorgung. Der Bundesrat solle für mehr Transparenz bei der Einhaltung der Grundversorgungsbestimmungen (insbesondere bezüglich der Erreichbarkeit des Poststellen- und Postagenturnetzes und der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs) sorgen. Die Motion schloss an die Motion Amherd an, welche regional differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben für die postalische Grundversorgung forderte, und sie wurde Ende Mai 2017 auch gleich nach dieser behandelt. Die Motionärin stellte im Plenum fest, dass ihre Motion einerseits den Kundendienst verbessere, andererseits aber administrativen Aufwand abbaue – dies sei fast wie ein Sechser im Lotto. „Frau Nationalrätin, es wäre ein Sechser im Lotto, wenn Sie die Motion zurückziehen würden!“ konterte Bundesrätin Leuthard. Die Zahl der Zugangspunkte zu Postdienstleistungen sei seit Jahren konstant, die Erreichbarkeit werde transparent ausgewiesen und sei mit den neusten Apps für jede Nutzerin jederzeit einsehbar. Die Anliegen der Motion seien deshalb bereits zu hundert Prozent erfüllt. Eine Mehrheit in der grossen Kammer sah dies anders und nahm die Motion mit 100 zu 88 Stimmen (4 Enthaltungen) an.
Der Ständerat behandelte die Motion im November 2017.

Mehr Transparenz in der Erfüllung der postalischen Grundversorgung (Mo. 16.3482)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Im Februar 2017 reichte auch der Kanton Wallis eine Standesinitiative betreffend das Poststellennetz ein. Dem Wallis ging es dabei um die Unterstützung der Standesinitiative des Kantons Tessin - die Walliser Standesinitiative nahm wörtlich dieselben Forderungen auf wie das Begehren aus dem Südkanton.
Im November 2017 fasste die KVF-SR mit dem Hinweis auf inhaltlich ähnliche Motionen (insbesondere die Motion 17.3356) den Beschluss, der Standesinitiative des Kantons Wallis keine Folge zu geben, der Rat folgte diesem Antrag Ende November 2017.

Poststellen. Unterstützung der Standesinitiative des Kantons Tessin (Kt. Iv. 17.302)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Mit einer Motion forderte die KVF-NR, die Aufsichtsinstrumente im Postbereich seien gesetzlich zu verankern. Die KVF-NR bezog sich auf einen Bericht des Bundesrates zur Evaluation der Postgesetzgebung vom 11. Januar 2017, in welchem der Bundesrat vorgeschlagen hatte, dem Bakom im Postgesetz geeignete Aufsichtsinstrumente bereitzustellen. Der Bundesrat beantragte dem Rat denn auch, die Motion anzunehmen. Beide Kammern folgten diesem Antrag.

Die Aufsichtsinstrumente im Postbereich gesetzlich verankern (Mo. 17.3013)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Im Februar 2017 reichte die KVF-NR eine Motion zur Postgesetzgebung ein. Zum einen wollte die Kommission die Erreichbarkeitskriterien für den Zugang zu den Diensten der Post anpassen: Die Kriterien müssten nicht im nationalen Durchschnitt erfüllt werden, sondern auf der regionalen Ebene. Zudem müssten die Erreichbarkeitskriterien nicht nur für postalische Dienstleistungen gelten, sondern auch für Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Zum anderen enthielt die Motion auch Anpassungen der Postgesetzgebung im Bereich der Postagenturen: Diese müssten so eingerichtet sein, dass sie sämtliche logistischen Dienstleistungen (beispielsweise auch den Versand von Massensendungen oder Sperrgutpaketen) ebenso wie die Grundversorgung im Zahlungsverkehr anbieten können. Die Agentur-Betreiber seien mindestens kostendeckend zu entschädigen.
Obschon die KVF-NR mit ihrer Motion Punkte aufnahm, für die der Bundesrat in seinem Bericht über die Evaluation des Postgesetzes vom 11. Januar 2017 mögliche Anpassungen ausgemacht hatte, beantragte der Bundesrat im April 2017, die Motion abzulehnen und verwies auf ebendiesen Bericht: in diesem hatte der Bundesrat auch vorgeschlagen, die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft vertieft zu untersuchen. Erst nach einer solchen Untersuchung solle über konkrete Anpassungen der Postgesetzgebung diskutiert werden.

Postgesetzgebung (Mo. 17.3012)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Mit der Motion Gleich lange Spiesse im Schweizer Postmarkt nahm die KVF-NR jene Punkte betreffend des Wettbewerbs im Postmarkt auf, die der Bundesrat im Bericht zur Evaluation der Postgesetzgebung vom 11. Januar 2017 bemängelt hatte. Soweit möglich sollen in der Postverordnung ein Verbot von Koppelungsrabatten, die Gewährleistung der Nichtdiskriminierung bei Mengenrabatten, die kostengerechte Entgeltregelung für den Zugang zu Postfächern und ein verbesserter Zugang zu Briefkastenanlagen in Wohn- und Geschäftshäusern umgesetzt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, da diese den im genannten Bericht vorgeschlagenen Anpassungen entspreche. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen, vom Ständerat im Herbst 2017 aber abgelehnt.

Gleich lange Spiesse im Schweizer Postmarkt (Mo. 17.3011)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Wie in der Totalrevision des Postgesetzes von 2010 vorgesehen, erstattete der Bundesrat im Januar 2017 Bericht über die Evaluation des Postgesetzes. Der Bundesrat kam im Bericht zum Schluss, dass sich die geltende Postgesetzgebung grösstenteils bewährt. Anpassungsbedarf wurde trotzdem ausgemacht. So sei der Wettbewerb im Briefmarkt ausserhalb des Monopolbereichs zu stärken. Die Nichtdiskriminierung soll formell-rechtlich festgehalten werden, und zwar bezüglich der von der Post gewährten Rabatte und Ermässigungen ebenso wie beim Zugang zu den Postfachanlagen. Bezüglich der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen wollte der Bundesrat mit einer Verordnungsanpassung Preisobergrenzen für Postdienste festlegen, sowie die Zahlungsverkehrsdienstleistungen in das Schliessungs- und Umwandlungsverfahren im Umbau des Poststellennetzes aufnehmen. Schliesslich würden sowohl im geltenden Postgesetz als auch in der Verordnung die nötigen Aufsichtsinstrumente für das Bundesamt für Kommunikation fehlen. Der Bundesrat schlug im Bericht vor, diese Lücken zu füllen.

Bericht über die Evaluation des Postgesetzes
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

In der Wintersession 2016 behandelte der Ständerat die Motion Barazzone (cvp, GE) über die Aktivitäten der Post im Ausland, die im Sommer desselben Jahres bereits vom Nationalrat angenommen worden war. Die UREK-SR empfahl dem Rat einstimmig deren Ablehnung und folgte damit dem Antrag des Bundesrates. Nachdem Ivo Bischofberger (cvp, AI) und Olivier Français (fdp, VD) den Kommissionsentscheid dargelegt hatten, meldete Christian Levrat (sp, FR) Bedenken an bezüglich des Engagements der Post bei Car postal France. Zwar wolle er keinen Antrag um Annahme der Motion stellen, er beobachte die Geschäftsaktivitäten der Postauto Schweiz in Frankreich aber schon länger und halte sie für riskant. Bundesrätin Leuthard versicherte dem Rat daraufhin, dass die Risiken des Engagements in Frankreich regelmässig mit den Spitzen der Post und der Postauto Schweiz diskutiert würden. Der Rat folgte dem Bundesrat und seiner Kommission diskussionslos und lehnte die Motion ab.

Aktivitäten der Post im Ausland

Mit einer im Dezember 2016 eingereichten Standesinitiative forderte der Kanton Tessin die Verbesserung des Poststellennetzes und eine Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter. Die Rechtsgrundlagen seien so zu ändern, dass die Postcom bezüglich Schliessung oder Verlegung einer Poststelle nicht nur eine Empfehlung abgeben, sondern einen anfechtbaren formellen Beschluss fassen kann. Bürgerinnen und Bürger sollten eine Eingabe gegen die Schliessung einer Poststelle an die Postcom richten können, wenn sie die für eine Gemeindeinitiative notwendige Anzahl Unterschriften gesammelt haben. Zudem sollten die Erreichbarkeitskriterien der Postverordnung grundsätzlich diskutiert werden. Weiter forderte die Standesinitiative ein grösseres und besseres Dienstleistungsangebot der Postagenturen sowie die Verbesserung von Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Agenturmitarbeitenden.
Die KVF-SR empfahl ihrem Rat in der Sitzung vom 14. November 2017, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da bereits mehrere Motionen (insbesondere die Motion 17.3356) deren Anliegen enthielten. Der Ständerat folgte seiner Kommission Ende November 2017.

Verbesserung des Poststellennetzes (Kt. Iv. 16.320)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

In Erfüllung des Postulats der KVF-NR zum massvollen Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post legte der Bundesrat im Dezember 2016 seinen Bericht vor. Er kommt darin zum Schluss, dass aufgrund einer Neupositionierung des Drittproduktesortiments durch die Post kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Zudem hält der Bundesrat fest, dass sich die Forderungen nach dem Erhalt der Poststellen und nach einem möglichst schlanken Drittprodukteangebot widersprechen würden. Die Post solle weiterhin selbständig entscheiden dürfen, welches Angebot in ihren Poststellen sinnvoll sei.

Massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post

"Postsendungen sollen allen zugestellt werden!" forderten zwei identische Motionen, die im Abstand von vier Tagen im Dezember 2014 im Nationalrat eingereicht worden waren. Mit neuen Vorgaben zur Postzustellung soll verhindert werden, dass die Post ganzjährig bewohnte Haushalte von der Postzustellung ausschliessen könnte. Die Motion Clottu (svp, NE) und die Motion Maire (sp, NE) (14.4091) wurden im September 2016 gemeinsam vom Nationalrat behandelt. Bundesrätin Leuthard führte den Postzustellungsservice detailliert aus, wies auf den steten Strukturwandel und die Vorgaben des Bundes hin und zeigte auf, dass die Post keinen weitergehenden Spielraum hat, um die Zustellung eigenmächtig einzuschränken. Trotzdem nahm der Nationalrat die beiden Motionen klar an: Mit 120 zu 55 Stimmen bei 11 Enthaltungen.

Postsendungen sollen allen zugestellt werden! (Mo. 14.4075)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Mit einer im Sommer 2014 eingereichten Motion verlangte Nationalrat Guillaume Barazzone (cvp, GE) vom Bundesrat, geeignete Massnahmen zur Einhaltung der vom Bundesrat festgelegten Grundsätze über die Aktivitäten der Post im Ausland zu ergreifen. Barazzone glaubte in den Jahresberichten der Post zu erkennen, dass diese mit ihrer französischen Tochtergesellschaft Car postal France gegen die vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele verstösst. In seiner Stellungnahme vom 27. August 2014 hält der Bundesrat aber fest, dass das Engagement der Schweizerischen Post bei der Car postal France durchaus den strategischen Zielen für die Post entspreche. Der Bundesrat beantragte deshalb, die Motion abzulehnen.
Bundesrätin Leuthard erläuterte in der Sommersession 2016, als sich der Nationalrat als Erstrat der Motion annahm, erneut, inwiefern die Aktivitäten der Post bei der Car postal France sinnvoll seien. Sie bat den Rat, die Motion abzulehnen. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung jedoch nicht: Eine Mehrheit von SP, Grünen, FDP und CVP nahm die Motion an, abgelehnt wurde sie von der SVP, der GLP und einzelnen Mitgliedern von CVP und FDP (96 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen).

Aktivitäten der Post im Ausland

Mit einer Änderung des Postgesetzes wollte Nationalrat Eric Voruz (sp, VD) ein Vetorecht der Gemeinden bei Poststellenschliessungen einführen. Er reichte dazu im Juni 2015 eine parlamentarische Initiative ein. Die Initiative wurde nach Voruz' Ausscheiden aus dem Rat im Oktober 2015 von Nationalrat Mathias Reynard (sp, VS) übernommen. Die KVF-NR lehnte Folgegeben im Oktober 2015 mit 11 zu 6 Stimmen (keine Enthaltungen) ab, da die Anhörung der Gemeinden und das Schlichtungsverfahren mit der Postcom bereits im Postgesetz geregelt sei. Entgegen dieser Argumentation empfahl eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) Folgegeben. Mit 124 gegen 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen gab der Nationalrat im Dezember 2015 der parlamentarischen Initiative keine Folge.

Vetorecht der Gemeinden bei Poststellenschliessungen

Die KVF-NR wollte, dass der Bundesrat prüfe, wie ein massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post gestaltet sein könnte. Die Kommission störte sich daran, dass die Drittprodukte (Produkte, die keinem postalischen Zweck dienen) in den Poststellen überhand nähmen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Poststellen defizitär seien und der Verkauf von Drittprodukten es der Post erlaube, auf Tarifmassnahmen zu verzichten. Trotzdem zeigte sich der Bundesrat offen für das Anliegen und beantragte die Annahme des Postulats. Der Nationalrat folgte diesem Antrag im September 2015 stillschweigend.

Massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post

Mit einer im März 2014 im Nationalrat eingereichten parlamentarischen Initiative wollte Nationalrat Joder (svp, BE) die Post verpflichten, auf den Verkauf von postfremden Waren und Dienstleistungen zu verzichten. Die Post solle sich auf ihren Unternehmenszweck konzentrieren. Die parlamentarische Initiative wurde 2014 von Kommission und Parlament noch nicht behandelt.

Verkauf von postfremden Waren

In ihrem ersten Geschäftsjahr nach ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft hat die Schweizerische Post einen Konzerngewinn von CHF 626 Mio. erzielt. Damit liegt der Konzerngewinn um 19% tiefer als im Vorjahr, was darauf zurückzuführen ist, dass die Post aufgrund ihrer neuen Rechtsstruktur erstmals vollständig besteuert worden ist. Der Umsatz war mit CHF 8,575 Mrd. praktisch identisch zum Vorjahr, dank der Senkung des Betriebsaufwandes stieg das normalisierte Betriebsergebnis auf CHF 911 Mio. (Vorjahr: 860 Mio.). Die Post investierte 2013 CHF 453 Mio. aus eigenen Mitteln und verfügte per Ende Jahr über Eigenkapital von CHF 5,6 Mrd. Die Post verarbeitete 2013 zwar weniger adressierte Briefe (2013: 2,245 Mrd.; 2012: 2,29 Mrd.) und weniger Zeitungen, dafür mehr Pakete (2013: 114,4 Mio.; 2012: 111 Mio.) und unadressierte Sendungen. Der Umsatz im Kommunikationsmarkt stieg damit von CHF 4,78 auf 4,89 Mrd. Das bessere Betriebsergebnis im Kommunikationsmarkt (2013: CHF 238 Mio.; 2012: 42 Mio.) ist aber vor allem auf das kleinere Defizit der Poststellen zurückzuführen. Die Post konnte ihre Umsätze auch im Logistik- und Retailfinanzmarkt sowie im Personenverkehr leicht steigern. Die PostFinance konnte weitere Kundengelder akquirieren und verwaltete 2013 CHF 106,5 Mrd. (Vorjahr: 99,2 Mrd.). Sie wurde im Juni des Berichtjahres in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, erhielt die Bankbewilligung und wurde der Finanzmarktaufsicht unterstellt.

Geschäftsjahr 2013
Dossier: Jahresbericht der Schweizerischen Post seit 2010

Im Geschäftsabschluss 2012 wies die Post einen Konzerngewinn von CHF 859 Mio. aus. Der Gewinn lag somit deutlich (5%) unter dem Vorjahresgewinn von CHF 904 Mio. Die Post führte dies einerseits auf die schwierige Wirtschaftslage zurück, andererseits hätten höhere Personalvorsorgeaufwendungen den Gewinnrückgang verursacht. Der Umsatz betrug rund CHF 8,58 Mrd. (2011: CHF 8,6 Mrd.). In den vier Bereichen der Post fielen die Betriebsergebnisse unterschiedlich aus: Im Kommunikationsmarkt ging der Gewinn von CHF 111 Mio. (2011) auf CHF 61 Mio. zurück. Begründet wurde dieser Rückgang mit höheren Personalvorsorgeaufwendungen, welche in einem personalintensiven Bereich besonders starken Einfluss haben. Im Logistikmarkt erzielte PostLogistics einen Gewinn von CHF 152 Mio. (gegenüber CHF 162 Mio. 2011). Höhere Vorsorgeaufwendungen und Mehrkosten für verschiedene Umstrukturierungsmassnahmen führten trotz höheren Paketmengen zu einem leicht kleineren Gewinn. Im Retailfinanzmarkt konnte der Gewinn trotz leicht tieferem Umsatz gesteigert werden (von CHF 591 Mio. auf CHF 627 Mio.). Der Postfinance flossen weiter Kundengelder zu, die Summe der verwalteten Gelder überschritt im Berichtsjahr erstmals die Marke von CHF 100 Mrd. Im öffentlichen Personenverkehr steigerte PostAuto den Umsatz auf CHF 778 Mio. (2011: CHF 719 Mio.), der im Berichtjahr ausgewiesene Gewinn von CHF 6 Mio. lasse sich aufgrund veränderter interner Verrechnung nicht mit dem Vorjahr vergleichen. Die Post verarbeitete 2,29 Mrd. adressierte Briefe (2011: 2,33 Mrd.) und 111 Mio. Pakete (2011: 107 Mio.). Der Personalbestand stieg von 44'348 (2011) auf 44'605 Beschäftigte. Zusätzlich bildete die Post 2'015 Lernende aus (2011: 1'942).

Geschäftsabschluss 2012
Dossier: Jahresbericht der Schweizerischen Post seit 2010

Ende Jahr erhielt die Postfinance von der Finanzmarktaufsicht Finma eine Bankbewilligung. Diese ist notwendig für die Umwandlung der Postfinance in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Der Bundesrat wird 2013 über die Umwandlung entscheiden. Die Bewilligung der Finma ist eine unvollständige: Die Postfinance wird keine Kredite vergeben dürfen.

Umwandlung der Postfinance in eine AG
Dossier: Postfinance

Die von der SP und der Gewerkschaft Syndicom getragene Postinitiative („Initiative für eine starke Post“) wurde im Juni des Berichtjahres im Nationalrat diskutiert. Die Linke machte sich für die Initiative stark, indem sie an Leistungsabbau und Poststellenschliessungen erinnerte. Die anderen Parteien verwarfen die Initiative aber: Mit 123 zu 56 Stimmen empfahl der Nationalrat die Initiative zur Ablehnung. Im September des Berichtjahrs wurde das Begehren zurückgezogen, da die wesentlichsten Punkte (Auftrag zur Grundversorgung, Monopol für Briefe unter 50 Gramm) in der Postverordnung enthalten waren.

Volksinitiative "Für eine starke Post"
Dossier: Volksinitiative "Für eine starke Post" und Totalrevision der Postgesetzgebung

Die Verordnung zum Postgesetz ging im Januar in die Vernehmlassung, welche bis April dauerte. Kritisch äusserten sich in der Vernehmlassung die privaten Postdienstleister: Die Übermacht der Post werde mit der Verordnung zementiert, die Verordnung schaffe keine klaren Verhältnisse. Die Verordnung sichert der Post das Monopol auf Briefe unter 50 Gramm. Weil Briefe unter 50 Gramm rund 75% des gesamten Briefvolumens ausmachen, sichert das Monopol der Post massive Vorteile im gesamten Briefmarkt. Der Postregulator PostReg äusserte sich denn auch kritisch zum Monopol. Aus der PostReg wurde im Berichtjahr die Kommission PostCom, welche seither den Postmarkt beaufsichtigt. Im August des Berichtjahres wählte der Bundesrat die sieben Mitglieder der PostCom. Präsidiert wird die PostCom vom ehemaligen Zürcher Regierungsrat Hans Hollenstein. Mit dem Inkrafttreten des neuen Postgesetzes per 1.1.2013 wird die Post zu einer Aktiengesellschaft. In einer zweijährigen Übergangszeit ab 2013 wird ein neuer Gesamtarbeitsvertrag mit dem Personal ausgehandelt.

Verordnung zum Postgesetz 2012

Die Post sorgte im Berichtjahr mit neuen Gebühren und hohen Aufschlägen für Kritik. Neu sind Vollmachten gebührenpflichtig und die Postrückhaltung oder -weiterleitung sowie Zusatzleistungen wie eingeschriebene Sendung oder Nachnahmesendungen wurden teurer. Nach massiver Kritik von Konsumentenorganisationen entschärfte die Post die Gebührenerhöhungen teilweise wieder.

Gebühren und Aufschläge 2012