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Jahresrückblick 2020: Verkehr und Kommunikation

Die Verkehrspolitik war im Jahr 2020, wie andere Politikfelder auch, massgeblich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Der öffentliche Verkehr litt stark unter der Krise respektive dem mangelnden Passagieraufkommen. In der Folge gleiste der Bundesrat rasch Massnahmen auf, um dem Verkehrssektor unter die Arme zu greifen. Für den öffentlichen Verkehr, inklusive touristische Angebote wie etwa die Schifffahrt oder Seilbahnen, verabschiedete das Parlament das dringliche Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise. Dieses war in den Räten unbestritten und brachte dem öffentlichen Verkehr eine Hilfe in der Höhe von rund CHF 900 Mio. Umstrittener war die Unterstützung für die ebenfalls gebeutelte Luftfahrtbranche. In beiden Räten gingen Anträge von links-grüner Seite ein, um die Kredite an klimapolitische Auflagen zu binden. Diese fanden aber ausserhalb des links-grünen Lagers keine Zustimmung. Schliesslich wurden im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2020 Verpflichtungskredite über CHF 1.275 Mrd. für die Luftverkehrsunternehmen und CHF 600 Mio. für flugnahe Betriebe sowie ein Nachtragskredit über 600 Mio. für flugnahe Betriebe gewährt. Auch in der Presse fand die Unterstützung für die Luftfahrtbranche einige Beachtung. Währenddem die Unterstützung generell begrüsst wurde, waren einige Zeitungen der Ansicht, dass es der Bundesrat und das Parlament verpasst hätten, den Fluggesellschaften dafür auch Bedingungen zu stellen.

Die Postauto-Affäre, die 2018 ans Licht gekommen war, beschäftigte die Schweizer Politik auch im Jahr 2020 noch. Der Bundesrat äusserte sich im Februar 2020 zum ausführlichen Bericht der GPK-SR in dieser Angelegenheit und kam zum Schluss, dass die Governance-Strukturen des Bundes funktioniert hätten, zumal es das BAV gewesen sei, welches das fehlerhafte Verhalten der Postauto AG überhaupt erst aufgedeckt habe. Zudem sah der Bundesrat keinen grossen Handlungsbedarf hinsichtlich der strategischen Ziele für die Postauto AG. Im Zuge der Postauto-Affäre wurden 2020 auch vier Postulate (Po. 19.4385; Po. 19.4387; Po. 19.4388 und Po. 19.4389) angenommen. In diesen wurde eine Prüfung verschiedenster Bereiche und Kompetenzen im regionalen Personenverkehr gefordert sowie eine Gesamtsicht zur Postauto-Affäre verlangt. Noch während der politischen Aufarbeitung dieser Problematik wurden im Jahr 2020 weitere Ungereimtheiten bei anderen Anbietern im öffentlichen Verkehr publik: So mussten die BLS, die SBB sowie die Verkehrsbetriebe Luzern mehrere Millionen Franken an zu viel erhaltenen Subventionen zurückerstatten, wie die Medien berichteten.
Ein erfreulicheres Ereignis stellte hingegen die Eröffnung des Ceneri-Basistunnels dar. In den Medien wurde ausführlich über den Festakt berichtet, der aufgrund der Corona-Krise leider nur in einem kleinen Rahmen über die Bühne gehen durfte. Der Ceneri-Basistunnel sei für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und insbesondere für die Vollendung der NEAT von immenser Bedeutung, resümierten die Medien. Zudem sei er auch für den Zusammenhalt der beiden Tessiner Kantonsteile Sopraceneri und Sottoceneri von grossem Belang.

Schliesslich bewegte auch die fünfte Generation des Mobilfunkstandards (5G) die Gemüter der Politikerinnen und Politiker, der Medien und der Bevölkerung. Im November 2019 war ein lange erwarteter Bericht der Expertengruppe «Mobilfunk und Strahlung» detailliert auf die Fakten rund um die Mobilfunkanlagen, die Datenübertragung und die dabei auftretende Strahlung eingegangen. Der Bericht hielt fest, dass nicht abschliessend ausgeschlossen werden könne, dass die Strahlung von 5G gesundheitsschädlich sei. Zur Kernfrage einer allfälligen Anpassung der geltenden vorsorglichen Anlagegrenzwerte für Mobilfunkantennen und zur Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes hatte sich die Arbeitsgruppe in der Folge nicht einigen können. Sie gab deshalb dazu keine Empfehlung ab, sondern skizzierte lediglich fünf Optionen, wie der Ausbau von 5G und die damit einhergehenden Auswirkungen aussehen könnten. Sie schlug aber sechs begleitende Massnahmen zum Umgang mit Mobilfunk vor. Der Bundesrat legte sodann im April 2020 das weitere Vorgehen in Sachen Mobilfunk und 5G fest. In diesem Rahmen beschloss er die Umsetzung der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Massnahmen. Zudem sollte das UVEK eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven 5G-Antennen erarbeiten. Auch versprach der Bundesrat das Postulat Häberli-Koller (cvp, TG; Po. 19.4043) zu erfüllen, welches den Aufbau eines nachhaltigen Mobilfunknetzes verlangte, das einerseits einen optimalen Schutz vor Strahlung gewährleisten, andererseits aber auch die Einführung von 5G und nachfolgender Technologien innert einer vernünftigen Frist ermöglichen müsse. Bezüglich der Strahlung entschied der Bundesrat weiter, die Anlagegrenzwerte nicht zu lockern. Die Medien werteten dieses Vorgehen als Stillstand, während aus der Bevölkerung weiterhin kritische Stimmen zu vernehmen waren: So befanden sich zu diesem Zeitpunkt zwei 5G-kritische Volksinitiativen im Stadium der Unterschriftensammlung und im Januar 2020 war es in verschiedenen Städten auch zu Demonstrationen gegen diese neue Technologie gekommen. Im Berichtsjahr wurde sodann auch seitens einiger Kantone Kritik am Aufbau des 5G-Netzes laut; die Kantone Neuenburg und Genf reichten je eine Standesinitiative zu einem 5G-Moratorium ein.

In den Medien fanden die Themenbereiche Verkehr und Kommunikation etwas weniger Beachtung als in den Jahren zuvor. Insgesamt befassten sich im Jahr 2020 ca. 6 Prozent aller von APS erfassten Artikel mit diesen beiden Themen, in 2019 waren es noch ca. 8.5 Prozent gewesen.

Jahresrückblick 2020: Verkehr und Kommunikation
Dossier: Jahresrückblick 2020
Dossier: Verlagerung von der Strasse auf die Schiene

Im Frühling 2020 hatten die beiden Kantone Genf (Kt. Iv. 20.309) und Neuenburg (Kt. Iv. 20.314) je eine Standesinitiative zum Thema Mobilfunk eingereicht; sie forderten darin ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes. Im Dezember 2020 folgte nun auch der Kanton Jura mit einer ähnlichen Initiative. Diese umfasste vier Punkte. Erstens verlangte der Kanton Jura ebenfalls ein «Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes», bis eine nationale Erhebung über die Strahlenbelastung vorliege. Zweitens solle die Gesetzgebung dahingehend angepasst werden, dass der Bund und die Kantone ein schweizweites Funkwellenkataster einrichten müssen. Zudem sollen bei der Planung der Netzabdeckung die Kantone und Gemeinden stärker einbezogen werden. Und schliesslich müsse die Bevölkerung über Massnahmen zur Prävention vor Strahlung besser informiert werden.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellennetzes (Kt. Iv. 21.305)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Der Ständerat nahm in der Wintersession 2020 einen Ordnungsantrag Ettlin (cvp, OW) an und sistierte die Motion der KVF-NR bezüglich der Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung um höchstens ein Jahr. Ettlin begründete den Antrag auf Sistierung mit den Arbeiten zur Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Tessin «Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots», welcher bereits im Jahr 2017 Folge gegeben worden war. Die Initiative verfolge dasselbe Ziel wie die vorliegende Motion, erlaube bei der Umsetzung aber einen grösseren Spielraum.

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde (Mo. 20.3915)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Die Frage nach den Auswirkungen von 5G auf das Klima stand im Zentrum einer von der Universität Zürich und der EMPA erarbeiteten und im Oktober 2020 veröffentlichten Studie. Auftraggeber waren Swisscleantech und die Swisscom.
Aufgrund des Ausbaus des 5G-Netzes und der benötigten neuen Endgeräte für innovative Anwendungsmöglichkeiten werde es zu gewissen Umweltbelastungen kommen, war der Studie zu entnehmen. Zudem sei mit Rebound-Effekten zu rechnen, wenn es zu einer höheren Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen komme. Die Studie kam aber zum Schluss, dass mit der Einführung von 5G auch viele Treibhausgasemissionen eingespart werden können, weil neue Anwendungen ermöglicht würden und aus der Digitalisierung ein Effizienzgewinn resultiere. Insgesamt sei die entsprechende Klimabilanz positiv. Die Studie projektierte, dass mit 5G pro transportierter Einheit Daten rund 85 Prozent weniger Treibhausgasemissionen entstünden, als dies mit dem heutigen Mobilfunknetz der Fall sei. Hinzu kämen weitere Einsparungen durch neue Nutzungsmöglichkeiten, wie etwa intelligente Stromnetze (smart grid) oder neue Anwendungen in der Landwirtschaft durch einen gezielteren Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Auch beim Pendlerverkehr und bei den geschäftlichen Reisen sieht die Studie Einsparungspotential, da durch die raschere und mengenmässig grössere Datenübertragung flexibles Arbeiten gefördert werde.

Wie wirkt sich 5G aufs Klima aus?

Im Herbst 2020 schrieben National- und Ständerat eine Motion Candinas (cvp, NR) betreffend die Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung ab. Der Bundesrat hatte die Motion zur Abschreibung beantragt, nachdem er im Oktober 2019 mit einer Verordnungsänderung verfügt hatte, dass die Mindestbandbreite in der Grundversorgung auf 10 Mbit/S erhöht wird.

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Die KVF-NR forderte den Bundesrat im Juni 2020 auf, die Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde zu erhöhen. Es gehe nicht an, dass circa ein Viertel aller Haushalte und Unternehmen in peripheren Gebieten mit einer sehr tiefen Internetgeschwindigkeit leben müssten. Um diesen digitalen Stadt-Land-Graben zu eliminieren, müsse rasch gehandelt werden und die Fernmeldedienstverordnung entsprechend revidiert werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Das Ziel der Grundversorgung gemäss Fernmeldegesetz bestehe darin, der gesamten Bevölkerung ein Angebot an grundlegenden Telecomdiensten zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen. Die derzeit garantierte Leistung von zehn Megabit pro Sekunde sei für zahlreiche Dienste, wie etwa Videostreaming, Onlineshopping oder die Benutzung von Social Media, ausreichend. Die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben sei damit sichergestellt. Es wäre zudem ein grosser Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit, wenn diese hohe Mindestgeschwindigkeit verordnet würde. Auch wären die Kosten gemäss Bundesrat sehr hoch. Eine Studie des BAKOM sei zum Schluss gekommen, dass der Ausbau eines leitungsgebundenen Hochbreitbandnetzes Investitionen von mindestens CHF 3.6 Mrd. mit sich bringen würde.
Der Nationalrat beugte sich in der Herbstsession 2020 über das Geschäft. Nachdem im Plenum keine neuen Argumente vorgebracht wurden, nahm die grosse Kammer das Geschäft in der Abstimmung deutlich an (176 zu 2 Stimmen, 3 Enthaltungen).

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde (Mo. 20.3915)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Nachdem die SIK-SR der Änderung des Güterkontrollgesetzes zur Überführung der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins ordentliche Recht einstimmig zugestimmt hatte, folgte der Ständerat dieser Empfehlung ohne grosse Diskussion und nahm die Vorlage in der Sommersession 2020 einstimmig an. In den Schlussabstimmungen stimmten die beiden Räte dem Geschäft jeweils ebenfalls einstimmig zu.

Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung

Eine Reihe von schweren Störungen im Swisscom-Netz ereignete sich im ersten Halbjahr 2020. Am 17. Januar fiel ein grosser Teil des Swisscom-Festnetzes während rund neunzig Minuten aus, betroffen waren – etwa in den Kantonen Bern, Zürich und Aargau – auch Notrufnummern. Als Ursache der Störung gab die Swisscom ein abgestürztes Netzwerkteil an. «Mehrfaches menschliches Fehlverhalten» bei Arbeiten zur Erweiterung der Netzkapazität sei der Grund gewesen beim erneuten Blackout des Swisscom-Netzes am 11. Februar. Wiederum waren auch Notrufnummern betroffen. Einzelne Rettungsdienste und Polizeistellen veröffentlichten im Internet Mobiltelefonnummern, unter denen sie erreicht werden können. Das Bakom kündigte nach dieser Störung eine vertiefte Abklärung der Störungsursachen an. Die Untersuchung des Bakom dauerte noch an, als eine dritte Störung am 26. Mai in weiten Teilen der Schweiz das Mobilfunknetz der Swisscom ausfallen liess. Auch Teile des Festnetzes waren erneut betroffen, über die Erreichbarkeit der Notfalldienste gab es widersprüchliche Meldungen. Die Störung dauerte rund drei Stunden und sei auf einen Softwarefehler bei Netzwerkteilen zurückzuführen. Ende Juni soll die Swisscom-Führung der KVF-NR über die Pannenserie Auskunft geben.

Swisscom Blackout

Im Frühjahr 2020 wurde in den Printmedien wieder vermehrt über den Mobilfunkstandard 5G berichtet. Auslöser für die Intensivierung der Debatte war wahrscheinlich ein im November 2019 veröffentlichter Bericht der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung». Dieser Bericht brachte gemäss den Medien aber keine Gewissheit, dass 5G keine Gefahr für Mensch und Umwelt bedeute, daher habe die Arbeitsgruppe bei der Frage der Senkung der Anlagegrenzwerte auf eine Empfehlung verzichtet.
Viele Personen sähen die Politik in der Pflicht, einen Entscheid über den weiteren Ausbau von 5G zu treffen. Gleichzeitig versuchten sie aber, die politischen Akteure in ihrem Sinne zu beeinflussen. So berichteten beispielsweise das St. Galler Tagblatt sowie die Aargauer Zeitung über Kundgebungen seitens der 5G-Gegnerinnen und -Gegner, die Ende Januar 2020 in vielen verschiedenen Städten stattfanden. Fünf Gruppierungen hatten gemäss Zeitungsberichten sogar eine Volksinitiative angekündigt; für zwei Initiativen wurden im Oktober 2020 bereits Unterschriften gesammelt. Auf der kritischen Seite seien auch einige Politikerinnen und Politiker von links und rechts einzuordnen. Zudem seien auch etliche Gemeinden skeptisch gegenüber 5G eingestellt und legten gegen den Bau von Antennen Rekurse ein. Auf Kantonsebene hatten Genf und Neuenburg je eine Standesinitiative betreffend ein Moratorium für den Ausbau der 5G-Technologie eingereicht, wie die Medien berichteten. Für die kritischen Stimmen liege das Problem generell darin, dass die Auswirkung der Strahlung auf die Gesundheit nicht bekannt sei und das Vorsorgeprinzip eingehalten werden müsse. Die NZZ bezeichnetet schliesslich auch das BAFU als eine den 5G-Ausbau verzögernde Kraft, indem es für die Ausarbeitung von Richtlinien extrem viel Zeit benötige.
Auf der 5G-Befürworterseite stuften die Medien vor allem die Telekomanbieter, Organisationen wie Economiesuisse oder den SGV sowie einige Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft ein. Economiesuisse beispielsweise dränge auf den Ausbau der 5G-Antennen. Da sich das Datenvolumen dauernd vergrössere, würden die Netze bald an ihre Grenzen stossen und dadurch werde in Zukunft die Qualität der Internetverbindung leiden. Wie der Tagesanzeiger berichtete, argumentierten die Mobilfunkanbieter sehr ähnlich: Die Schweiz verliere den Anschluss an die Welt, wenn sie bei 5G nicht vorwärts mache respektive mehr Antennen gebaut werden dürften. In der Aargauer Zeitung und der NZZ wurden schliesslich zwei Experten zitiert, die beide Mitglied der oben genannten Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» waren. Diese beiden Wissenschaftler forderten die Forcierung des Antennenbaus für 5G: Dadurch sinke allgemein die Strahlenbelastung im Vergleich zu 4G, da die neuen Antennen viele kleine, fokussierte elektrische Felder erzeugten, deren Stärke je nach Benutzervolumen variiere. Zudem werde ohnehin nur fünf Prozent der Strahlung durch die Antennen abgesondert, 95 Prozent der Strahlung gehe von den Endgeräten (beispielsweise Mobiltelefon) aus.

Debatte um 5G
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Mit einem Postulat griff Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) im September 2019 die Frage nach einem nachhaltigen Mobilfunknetz auf. Ein solches müsse einerseits einen optimalen Strahlenschutz gewährleisten, andererseits müsse die Einführung von 5G und nachfolgender Technologien «innert vernünftiger Zeiträume» sichergestellt sein. Weiter fragte die Postulantin nach den Vor- und Nachteilen eines einheitlichen Mobilfunknetzes gegenüber der heutigen Situation mit drei Anbietern sowie nach der Förderung der Datenübertragung über das Glasfasernetz. Ähnliche Fragen hatte die Postulantin bereits in einer Interpellation (Ip. 19.3169) gestellt, war aber mit den Antworten des Bundesrates nicht zufrieden. Weil auch in der Gesellschaft nach wie vor kontrovers über die Einführung von 5G diskutiert werde, seien diese Fragen sehr wichtig.
Der Bundesrat nahm im November 2019 Stellung zum Postulat und verwies dabei auf den Bericht über «zukunftstaugliche Mobilfunknetze» von 2015 und auf die abgeschlossene Revision des Fernmeldegesetzes, in welcher ein Antrag zur Priorisierung der kabelbasierten Versorgung abgelehnt worden war. Weiter wurde auf die laufenden Arbeiten der von der damaligen Bundesrätin Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» hingewiesen. Ein weiterer Bericht sei nicht nötig, weshalb der Bundesrat die Ablehnung des Postulats beantragte.
Im Dezember 2019 behandelte der Ständerat das Geschäft und die Postulantin bedankte sich bei der anwesenden Bundesrätin Sommaruga zuerst für den Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung, der die Fakten zum Mobilfunk umfassend aufzeige. Darüber hinaus fehle aber die Diskussion über mögliche Konzepte für die Zukunft des Mobilfunknetzes. Die von ihrem Postulat aufgeworfenen Fragen würden sich im Anschluss an den vorhandenen Bericht klären lassen, gingen aber deutlich über diesen hinaus. Diese Sicht vertrat eine Mehrheit im Saal: Der Ständerat nahm das Postulat mit 25 zu 16 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

Nachhaltiges Mobilfunknetz (Po. 19.4043)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Mit einer Motion wollte Nationalrat Béglé (cvp, VD) den Bundesrat mit der Ausarbeitung guter Rahmenbedingungen für die Schaffung eines Kommunikations-Ökosystems, das dem Internet der Dinge zum Durchbruch verhelfen soll, beauftragen. Das Internet der Dinge (IoT) entwickle sich sehr rasch und sei auf ein zuverlässiges, sicheres und ausreichend leistungsstarkes Kommunikationsnetzwerk angewiesen, das auch international angebunden sei.
Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme auf das vorhandene, sehr zuverlässige Kommunikationsnetz und die hohe Abdeckung, welche das Netz erreiche. Die Einführung von 5G werde die weitere Kapazitätssteigerung sicherstellen. Die Schweiz nehme in diesbezüglichen Rankings der OECD jeweils Spitzenplätze ein, sei also vorne mit dabei und «das ist gut so», begründete Bundesrätin Sommaruga ihren Antrag auf Ablehnung der Motion im Nationalratssaal, als die Motion im September 2019 traktandiert war.
Ohne weitere Wortmeldungen folgte der Rat der Kommunikationsministerin und lehnte die Motion Béglé mit 116 zu 58 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) ab.

Internet der Dinge. Gestaltung der Rahmenbedingungen

Der Standesinitiative Tessin zur Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots war 2017 Folge gegeben worden. Das Geschäft wurde der KVF-NR zugewiesen, welche bis zur Sommersession 2019 eine Vorlage ausarbeiten sollte. Mit dem Hinweis auf laufende Arbeiten in der Verwaltung zur Anpassung der Grundversorgungsbestimmung im Rahmen der Umsetzung einer Motion Candinas beantragte die Kommission dem Rat im Frühling 2019, die Behandlungsfrist der Standesinitiative um zwei Jahre bis 2021 zu verlängern. Der Rat kam diesem Antrag im März 2019 stillschweigend nach.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Die kleine Kammer nahm sich als Zweitrat im März 2018 der Motion Candinas (cvp, GR) zur Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde an. Obschon Bundesrätin Leuthard vehement darauf hinwies, dass eine solche Erhöhung der Grundversorgung kaum machbar und mit hohen Kosten verbunden wäre, und sie den Berggemeinden, welche die dazu notwendigen zusätzlichen Mobilfunkanlagen bewilligen müssten, „viel Glück“ wünschte, nahm der Ständerat die Motion mit 22 zu 9 Stimmen (5 Enthaltungen) an.

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Die Motion Derder (fdp, VD) zur verstärkten Führung der Strategie Digitale Schweiz wurde im Februar 2018 im Ständerat stillschweigend abgelehnt. Zuvor hatte Bundesrätin Sommaruga dargelegt, die Digitalisierungsprozesse würden dezentral, aber koordiniert geführt, weshalb es keinen Sinn mache, ein weiteres Gremium zu schaffen.

Führung der Strategie Digitale Schweiz verstärken

Die KVF-SR empfahl ihrem Rat im Januar 2018, die vom Nationalrat angenommene Motion Gschwind (cvp, JU) zur Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz abzulehnen. Die Kommission sah eine steuerliche Befreiung von Investitionen der Telekommunikationsnetzbetreiber als falschen Weg. Ende Februar 2018 wiederholte Bundesrat Maurer vor dem Ständerat, was er schon im Plenum des Nationalrates zu diesem Geschäft gesagt hatte, und bat erneut um Ablehnung. Der Ständerat folgte seiner Kommission und dem Antrag des Bundesrates diskussionslos.

Telekommunikationsnetz. Breitbandversorgung und Hochbreitbandversorgung aller Randregionen der Schweiz

Im April 2017 hatte die KVF-NR die Bundesverwaltung beauftragt, die Kosten, welche mit dem im Rahmen der Standesinitiative Tessin geforderten Ausbau eines schweizweiten Hochbreitbandnetzes verbunden wären, zu berechnen. Zudem sollten die in der Standesinitiative geforderten Instrumente geprüft werden. Dieser Bericht der Bundesverwaltung erschien im Januar 2018, basierend auf einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK). Er kam zum Schluss, dass der Netzausbau in der Schweiz dem Markt überlassen werden könne. Dieser marktgetriebene Ausbau würde bei einer Bandbreite von bis zu 100 Mbit/s 94 Prozent der Wohnungen und Geschäfte erreichen. Gemäss den Berechnungen des WIK würden somit nur sechs Prozent der Anschlüsse nicht in den Genuss einer sehr hohen Internetgeschwindigkeit kommen, die dortige Netzabdeckung sei aber immer noch sehr gut. Die in der Initiative genannten Instrumente zur Umsetzung eines flächendeckenden Hochbreitbandangebotes seien nicht praktikabel, folgerte der Bericht. Das FMG, die NRP und die NFA räumten dem Bund nämlich keine entsprechenden Kompetenzen für staatliche Fördermassnahmen ein. Entsprechend müssten neue Grundlagen geschaffen werden, wenn man dem Anliegen der Standesinitiative tatsächlich entsprechen wolle.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Mit einer Motion verlangte Nationalrat Derder (fdp, VD) eine verstärkte Führung der Strategie Digitale Schweiz. Der Motionär wünschte sich eine politische Steuerung, eine „wirkliche Führerschaft“, damit die Strategie Digitale Schweiz zu den erwünschten Ergebnissen führe. Bundesrätin Sommaruga bekräftigte im September 2017 vor dem Nationalrat, dass der Bundesrat Willens sei, der Digitalisierung höchste Aufmerksamkeit zu widmen. Die Bundesrätin bat im Plenum darum, die Motion abzulehnen, da die Schaffung einer neuen zuständigen Stelle nichts bringe: Die Digitalisierung fände in allen Bereichen statt, alle Departemente seien involviert. Der Nationalrat liess sich von den Worten der Justizministerin nicht überzeugen und nahm die Motion mit 100 zu 84 Stimmen (3 Enthaltungen) an.

Führung der Strategie Digitale Schweiz verstärken

Eine im April 2016 eingereichte Motion Candinas (cvp, GR) zur Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde wurde im Mai 2017 im Nationalrat angenommen. Zwar betonte Bundesrätin Leuthard im Rat, die Internet-Grundversorgung sei im Land vergleichsweise gut und eine Erhöhung gemäss der Motion würde wohl eine Verdoppelung der Zahl der Mobilfunkantennen bedeuten, das Ratsplenum stimmte der Motion aber trotzdem mit 102 zu 86 Stimmen (3 Enthaltungen) zu.

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Eine Standesinitiative des Kantons Tessin forderte die Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots und forderte den Bund auf, im Rahmen seiner Kompetenzen in jenen Regionen der Schweiz aktiv zu werden, in welchen das Hochbreitbandnetz von den Telekommunikationsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert wird. Der Bund soll im Rahmen des Fernmeldegesetzes, des Bundesgesetzes über Regionalpolitik und des neuen Finanzausgleichs über Direktfinanzierungen sowie über eine Neudefinition der Grundversorgung ein landesweit dichtes Hochbreitbandangebot gewährleisten. Den Anstoss zur Standesinitiative gab die SP Tessin, die Bezug nahm auf eine kantonale Motion der Tessiner FDP zum Ausbau des Glasfasernetzes im Tessin. Die Initiative war am 21. März 2016 im Kantonsparlament angenommen worden.

Im Ständerat wurde im März 2017 über die Standesinitiative debattiert. Die KVF-SR hatte dem Rat beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, da das Anliegen des Kantons Tessin im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes aufgenommen werden könne. Eine Minderheit Abate (fdp, TI) beantragte hingegen, Folge zu geben. In der Ratsdebatte äusserten viele Stimmen Unterstützung für die Minderheit Abate, da ihnen das Anliegen von grosser Wichtigkeit schien. Die kleine Kammer gab schliesslich mit 27 zu 13 Stimmen (ohne Enthaltungen) Folge.
Im April 2017 entschied die KVF-NR ohne Gegenstimme, der Standesinitiative Folge zu geben: Die Kommission erachte die Versorgung mit einem Hochbreitbandnetz als zentral für die wirtschaftliche Entwicklung von Randregionen. Die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs könne im Zusammenhang mit der Beratung zur Revision des Fernmeldegesetzes vorgenommen werden.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Nachdem die Swisscom 2011 einen Rückgang des Reingewinns um 60% hinnehmen musste (CHF 694 Mio., bei einer Abschreibung von CHF 1,2 Mrd. für Fastweb in Italien), konnte sie den Reingewinn 2012 wieder mehr als verdoppeln (CHF 1,76 Mrd.). Sowohl Nettoumsatz also auch Betriebsergebnis lagen 2011 leicht höher als 2012. Während die Swisscom 2012 gegenüber dem Vorjahr 3,4% der Festnetzanschlüsse in der Schweiz verlor, konnte sie die Anzahl Swisscom TV-Anschlüsse massiv steigern (plus 30,1%). Auch mit Fastweb hatte Swisscom wieder Erfolg: Die Anzahl ihrer Breitbandanschlüsse in Italien nahm um 10,8% zu.

Betriebsergebnis 2012
Dossier: Jahresbericht Swisscom seit 2010

Nachdem die von der Wettbewerbskommission beanstandeten Verträge zwischen der Swisscom und den Stadtwerken von Basel, Bern, Luzern und Zürich bezüglich ihrer Kooperation beim Bau des Glasfasernetzes im Januar des Berichtjahres bereinigt worden waren, zeigten sich Bakom und ComCom zuversichtlich, dass die Breitbandinfrastruktur der Schweiz für die nahe Zukunft gesichert ist. Während die Schweiz in der Breitband-Durchdringung des Festnetzes in der OECD einen Spitzenplatz belegt, liegt sie in der FTTH-Versorgung (Glasfaseranschluss ins Haus) noch zurück. Die Nachfrage nach schnellem Festnetzzugang ist enorm: das Datenvolumen im Schweizer Festnetz verdoppelt sich alle 19 Monate.

Verträge zwischen der Swisscom und Stadtwerken 2011

Bezüglich der Ausgestaltung des derzeit mehrheitlich unregulierten Glasfasermarkts kam es im Verlauf des Berichtsjahrs zu einem eigentlichen Seilziehen zwischen der Wettbewerbskommission (Weko) und der Swisscom um die kartellrechtlich saubere Ausgestaltung der Kooperationsverträge, die letztere mit den Elektrizitätswerken Genf, Zürich, St. Gallen, Bern, Luzern, Basel sowie Freiburg eingegangen war. Um allfälligen späteren Klagen wegen Wettbewerbsbehinderung oder Kartellabreden entgegenzuwirken und mit dem Ziel, eine rechtsverbindliche Sanktionsbefreiung für harte Wettbewerbsabreden über die gesamte Vertragsdauer von 40 Jahren zu erhalten, legten fünf Vertragspartner ihre Glasfaser-Kooperationsverträge der Weko zur Prüfung vor. In ihrem Urteil kam diese zum Schluss, dass das gewählte Mehrfasermodell den Wettbewerb auf den Glasfasernetzen zwar grundsätzlich ermöglicht, dass einzelne Vertragsklauseln (Monopol der Elektrizitätswerke bei der Vermietung der Glasfasern, die sog. Layer-1-Exklusivität, sowie eine Investitionsschutzklausel und Ausgleichszahlungsvereinbarungen) jedoch wettbewerbsrechtlich heikel seien. Die Weko sah zwar von einem Verbot der angestrebten Kooperationen ab, drohte aber mit Sanktionen, falls die Verträge nicht in ihrem Sinn überarbeitet würden. Daraufhin gab die Swisscom bekannt, die bereits unterschriebenen Verträge kartellrechtskonform nachzuverhandeln und laufende Kooperationsverhandlungen zu sistieren. Ende Dezember konstituierte sich die Interessenvertretung Glasfaser Schweiz. Die Swisscom, die darin vertretenen Politiker und diverse städtische Elektrizitätswerke streben darüber die Intensivierung des Glasfaserausbaus an, der nach dem Weko- Entscheid im September ins Stocken geraten war.

Verträge zwischen der Swisscom und Stadtwerken 2011

Zum verlustreichen Fastweb-Engagement der Swisscom liess der Bundesrat auf die Frage Birrer-Heimo (sp, LU) verlauten, als Eignervertreter der Swisscom davon auszugehen, dass deren Auslandbeteiligungen künftig wieder zu ihrer Wertsteigerung und nicht zu ihrer Schwächung beitragen werde. Im Dezember gab Swisscom bekannt, im laufenden Geschäftsjahr bei Fastweb eine Wertberichtigung von CHF 1,6 Mrd. vorzunehmen und dadurch den Konzerngewinn mit CHF 1,2 Mrd. zu belasten.

Fastweb
Dossier: Jahresbericht Swisscom seit 2010

Nach dem Willen des Bundesrats und einer Mehrheit des Parlaments soll die Entwicklung des Fernmeldewesens durch den Infrastrukturwettbewerb getrieben und möglichst wenig reguliert werden. Verwaltung, Bundesrat und Räte suchten im Berichtsjahr nach der geeigneten Form, die eine möglichst flächendeckende Versorgung der Schweiz mit Breitband- bzw. Hochbreitbandangeboten unter Wettbewerbsbedingungen erlaubt. Zur Hochbreitbandtechnologie, auch next generation network (NGN), werden neben der digitalen Telefonleitung über das Kupferkabel VDSL, die Glasfasertechnik FTTH (fiber to the home), die hochleistungsfähigen Frequenzbänder LTE (long term evolution) für die Mobilfunktechnologie (in der Nachfolge von UMTS bzw. GSM) sowie das Kabelfernsehen CATV (cable television) gezählt. Bereits 2008 hatten die Kommunikationskommission (Comcom) sowie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) einen runden Tisch zusammengerufen, der sich mit der Verlegung der Glasfaser als einer der verwendeten Hochbreitbandtechnologien beschäftigte. In ihren beiden Treffen 2011 entschieden die Akteure des runden Tischs, gemeinsam auf das wettbewerbsfähige FTTH-Modell zu setzen und die bis anhin auf die Glasfaser beschränkten Gespräche – für deren Verlegung in den Gebäuden sie sich auf einen gemeinsamen technischen Standard einigten – auf alle Hochbreitbandtechniken auszuweiten. Im September fanden die ersten Gespräche unter erweiterter Thematik statt.

Runde Tische zur Erweiterung der Hochbreitbandangebote 2009-2011

In der Herbstsession überwies der Ständerat als Zweitrat eine Motion Cathomas (cvp, GR) zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung. Gleichzeitig behandelte er eine Motion Maissen (cvp, GR) (09.3617), welche die beschleunigte Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen mittels regionaler Ausschreibungsverfahren forderte. Beide Vorstösse beabsichtigen, der befürchteten Benachteiligung der Randregionen in der Versorgung mit leistungsfähigen Glasfasernetzen entgegenzutreten. Nachdem der Ständerat die Motion Cathomas überwiesen und der Bundesrat versichert hatte, die im Fernmeldegesetz von 2007 festgelegte Breiband-Grundversorgung regelmässig über den Verordnungsweg an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse anzupassen, zog Theo Maissen seine Motion zurück.

Verbesserung Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung (10.3742)