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Nachdem einer Standesinitiative von Genf bezüglich Pilotversuche zur Einführung einer Innenstadtmaut 2016 im Ständerat keine Folge gegeben worden war, gab im Juni 2017 auch der Nationalrat keine Folge. Eine Minderheit Mazzone beantragte zwar die Annahme der Standesinitiative, unterlag in der Abstimmung aber mit 43 zu 130 Stimmen (11 Enthaltungen).

Für Pilotversuche zur Einführung einer Innenstadtmaut
Dossier: Mobility-Pricing

Eine Standesinitiative für ein engmaschiges und vollständiges Nationalstrassennetz wurde im Februar 2016 vom Kanton Tessin eingereicht. Das Tessin wollte einen Anschluss der Agglomeration Locarnese an das Nationalstrassennetz erreichen und dazu die Verbindung von Bellinzona und Locarno quasi als Ergänzung des Netzbeschlusses von 2012 dem Nationalstrassennetz übergeben. Mit der Annahme des NAF war diese Forderung schon erfüllt worden. Weiter wollte das Tessin mit seinem Vorstoss sicherstellen, dass die Verbindung zwischen der A2 und der A13 zu den Strecken gehört, die bei der Finanzierung via NAF Priorität haben. Eine Vorwegnahme der Priorisierung sei ein Eingriff in die Kompetenz der Räte, wurde im Nationalrat moniert. Der Ständerat gab der Standesinitiative im März 2017 keine Folge, der Nationalrat verzichtete im Juni 2017 ebenfalls darauf, Folge zu geben.

Für ein engmaschiges und vollständiges Nationalstrassennetz

Eine Standesinitiative des Kantons Tessin forderte die Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots und forderte den Bund auf, im Rahmen seiner Kompetenzen in jenen Regionen der Schweiz aktiv zu werden, in welchen das Hochbreitbandnetz von den Telekommunikationsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert wird. Der Bund soll im Rahmen des Fernmeldegesetzes, des Bundesgesetzes über Regionalpolitik und des neuen Finanzausgleichs über Direktfinanzierungen sowie über eine Neudefinition der Grundversorgung ein landesweit dichtes Hochbreitbandangebot gewährleisten. Den Anstoss zur Standesinitiative gab die SP Tessin, die Bezug nahm auf eine kantonale Motion der Tessiner FDP zum Ausbau des Glasfasernetzes im Tessin. Die Initiative war am 21. März 2016 im Kantonsparlament angenommen worden.

Im Ständerat wurde im März 2017 über die Standesinitiative debattiert. Die KVF-SR hatte dem Rat beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, da das Anliegen des Kantons Tessin im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes aufgenommen werden könne. Eine Minderheit Abate (fdp, TI) beantragte hingegen, Folge zu geben. In der Ratsdebatte äusserten viele Stimmen Unterstützung für die Minderheit Abate, da ihnen das Anliegen von grosser Wichtigkeit schien. Die kleine Kammer gab schliesslich mit 27 zu 13 Stimmen (ohne Enthaltungen) Folge.
Im April 2017 entschied die KVF-NR ohne Gegenstimme, der Standesinitiative Folge zu geben: Die Kommission erachte die Versorgung mit einem Hochbreitbandnetz als zentral für die wirtschaftliche Entwicklung von Randregionen. Die Ausarbeitung eines Erlassentwurfs könne im Zusammenhang mit der Beratung zur Revision des Fernmeldegesetzes vorgenommen werden.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Im Februar 2017 reichte auch der Kanton Wallis eine Standesinitiative betreffend das Poststellennetz ein. Dem Wallis ging es dabei um die Unterstützung der Standesinitiative des Kantons Tessin - die Walliser Standesinitiative nahm wörtlich dieselben Forderungen auf wie das Begehren aus dem Südkanton.
Im November 2017 fasste die KVF-SR mit dem Hinweis auf inhaltlich ähnliche Motionen (insbesondere die Motion 17.3356) den Beschluss, der Standesinitiative des Kantons Wallis keine Folge zu geben, der Rat folgte diesem Antrag Ende November 2017.

Poststellen. Unterstützung der Standesinitiative des Kantons Tessin (Kt. Iv. 17.302)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Der Kanton Genf sieht sich im Strassenverkehr mit grossen Herausforderungen konfrontiert und wollte deshalb mit einer Standesinitiative eine gesetzliche Grundlage für Pilotversuche zur Einführung einer Innenstadtmaut erreichen. Die Verkehrskommission des Ständerates sah in ihrem Bericht vom 20. Oktober 2016 aber keinen Handlungsbedarf: Der Bund habe Abklärungen für Pilotversuche im Mobility Pricing unternommen und Genf habe in diesem Rahmen die Möglichkeit, an Pilotversuchen teilzunehmen. Zudem sei die von der Standesinitiative erwähnte Innenstadtmaut einseitig auf den Strassenverkehr ausgerichtet und missachte daher die Gleichbehandlung von Strasse und Schiene. Der Ständerat gab der Initiative am 15. Dezember 2016 keine Folge.

Für Pilotversuche zur Einführung einer Innenstadtmaut
Dossier: Mobility-Pricing

Mit einer im Dezember 2016 eingereichten Standesinitiative forderte der Kanton Tessin die Verbesserung des Poststellennetzes und eine Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter. Die Rechtsgrundlagen seien so zu ändern, dass die Postcom bezüglich Schliessung oder Verlegung einer Poststelle nicht nur eine Empfehlung abgeben, sondern einen anfechtbaren formellen Beschluss fassen kann. Bürgerinnen und Bürger sollten eine Eingabe gegen die Schliessung einer Poststelle an die Postcom richten können, wenn sie die für eine Gemeindeinitiative notwendige Anzahl Unterschriften gesammelt haben. Zudem sollten die Erreichbarkeitskriterien der Postverordnung grundsätzlich diskutiert werden. Weiter forderte die Standesinitiative ein grösseres und besseres Dienstleistungsangebot der Postagenturen sowie die Verbesserung von Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Agenturmitarbeitenden.
Die KVF-SR empfahl ihrem Rat in der Sitzung vom 14. November 2017, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da bereits mehrere Motionen (insbesondere die Motion 17.3356) deren Anliegen enthielten. Der Ständerat folgte seiner Kommission Ende November 2017.

Verbesserung des Poststellennetzes (Kt. Iv. 16.320)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Mit der im Oktober 2015 eingereichten Standesinitiative zur Anerkennung und Finanzierung der Nationalstrassen wollte der Kanton Neuenburg sicherstellen, dass das Nationalstrassennetz gemäss Netzbeschluss 2012 im Rahmen des NAF erweitert werden kann. Neuenburg ging es dabei vor allem um die Fertigstellung der H20 und um die Entlastung von Le Locle und La Chaux-de-Fonds. Weil der Netzbeschluss vom Parlament in den NAF integriert worden war, beantragten die KVF-Kommissionen beider Kammern, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Der Ständerat gab der Initiative am 31. Mai 2016 keine Folge und der Nationalrat zog am 14. September 2016 nach.

Anerkennung und Finanzierung der Nationalstrassen

Der Ständerat hatte der Standesinitiative des Kantons Aargau zum „Ausbau der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren mit höchster Priorität" im September 2015 keine Folge gegeben. Im Nationalrat wurde die Standesinitiative im März 2016 zusammen mit der Standesinitiative von Bern zur Engpassbeseitigung bei Wankdorf und Muri behandelt und verworfen: 69 Parlamentsmitglieder wollten Folge geben, 93 verweigerten dies (9 Enthaltungen).

Ausbau der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren mit höchster Priorität (14.319)
Dossier: Zweites Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (seit 2013)

Nachdem im September 2015 der Ständerat der Standesinitiative zur prioritären Berücksichtigung der Engpassbeseitigung Bern-Wankdorf-Muri keine Folge gegeben hatte, fand das Ersuchen des Kantons Bern im März 2016 auch im Nationalrat keine Mehrheit: Das Begehren wurde zusammen mit der Standesinitiative des Kantons Aargau zum Ausbau der A1 behandelt und mit 90 zu 75 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Prioritäre Berücksichtigung der Engpassbeseitigung Bern-Wankdorf-Muri (14.313)
Dossier: Zweites Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (seit 2013)

Am 25. November 2014 reichte der Kanton Aargau eine Standesinitiative zum Ausbau der A1 auf sechs Spuren ein. Die Nationalstrasse A1 soll im Kanton Aargau zwischen Aarau Ost und Birrfeld mit höchster Priorität auf sechs Spuren ausgebaut werden. Der in der 2. Programmbotschaft zur Engpassbeseitigung vorgesehene Ausbau der Strecke bis 2040 kommt in den Augen des Grossen Rates des Kantons Aargau zu spät: Er verlangt einen Ausbau bis 2030. Die Standesinitiative wurde in der kleinen Kammer (Erstrat) 2014 noch nicht behandelt.

Ausbau der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren mit höchster Priorität (14.319)
Dossier: Zweites Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (seit 2013)

Die 2012 eingereichte Standesinitiative Genf zum Ausbau der A1 in Genf (zwischen Genf Flughafen und Le Vengeron) war 2013 von beiden Räten sistiert worden, da dieses Ausbauprojekt im Rahmen des zweiten Programmes zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz diskutiert werden müsse. Das Ausbauprojekt fand Eingang in die zweite bundesrätliche Programmbotschaft, welche in der Herbstsession des Berichtjahres verhandelt wurde. Aufgrund seiner Zustimmung zum zweiten Programm betrachtete der Ständerat die Forderung der Standesinitiative als erfüllt und gab keine Folge. Der Nationalrat folgte der kleinen Kammer in der Wintersession 2014 und gab ebenfalls keine Folge.

Ausbau der Autobahn A1 in Genf (12.323)
Dossier: Zweites Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (seit 2013)

Der Kanton Bern versuchte mittels Standesinitiative, dem Projekt zur Engpassbeseitigung Bern-Wankdorf-Muri zu prioritärer Behandlung und zur Aufnahme ins Modul II des Programms zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz zu verhelfen. Das vom Bundesamt für Strassen, von Kanton und Region Bern sowie betroffenen Gemeinden erarbeitete Projekt sei fachlich unbestritten, ausgereift und notwendig und sei auf nicht nachvollziehbare Weise ins dritte Modul der Engpassbeseitigung zurückgestuft worden. Der Ständerat befasste sich 2014 als Erstrat noch nicht mit der im Juni eingereichten Standesinitiative.

Prioritäre Berücksichtigung der Engpassbeseitigung Bern-Wankdorf-Muri (14.313)
Dossier: Zweites Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (seit 2013)

Nachdem der Ständerat einer Standesinitiative aus Zürich zum Bau des Brüttener Tunnels in der Variante kurz (Bassersdorf/Dietlikon-Winterthur) bis 2025 bereits 2013 keine Folge gegeben hatte, gab dies auch der Nationalrat am 21. März 2014 nicht. Da in der Beratung von FABI der Brüttener Tunnel bereits verhandelt worden sei, wobei zwar keine Realisierung bis 2025, aber doch Projektierungsarbeiten beschlossen worden seien, sei der Standesinitiative keine Folge zu leisten.

Brüttener Tunnels

Mit der Zustimmung der Räte zur bundesrätlichen Vorlage zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels wurde eine Standesinitiative des Kantons Tessin zur Sicherheit des Gotthard-Strassentunnels hinfällig: Ihre Forderung wird von der Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr aufgenommen. Beide Kammern betrachteten das Anliegen als erledigt und gaben der Standesinitiative keine Folge.

Sicherheit des Gotthard-Strassentunnels (10.301)
Dossier: Sanierung des Gotthard-Strassentunnels

Eine im Dezember 2012 eingereichte Standesinitiative Genf, welche den Ausbau der A1 in Genf als vordringliches Projekt ins Programm zur Beseitigung von Engpässen aufnehmen wollte, ist im Berichtjahr von den Räten sistiert worden. Im Ständerat wurde argumentiert, dass es sich um ein lokales Anliegen handle, deren es viele gäbe und die alle gleichermassen betrachtet werden müssten. Die Standesinitiative sei bis zur bundesrätlichen Botschaft zum zweiten Programm zu sistieren. Der Ständerat folgte am 13. Juni seiner Kommission und der Nationalrat folgte dem Ständerat am 16. September.

Ausbau der Autobahn A1 in Genf (12.323)
Dossier: Zweites Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (seit 2013)

Analog zur nationalrätlichen Schwesterkommission, gab die RK-SR neun Initiativen (parlamentarische (09.447-09.453) und Standes-Initiativen, letztere aus den Kantonen Solothurn (10.303) und Aargau) zum Thema Verkehrsraser Folge. Die beiden Rechtskommissionen stellten den Antrag an die KVF, die Anliegen zu bündeln und in die Via-Sicura-Vorlage einfliessen zu lassen. Diese gilt als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Schutz vor Rasern“ der Vereinigung Roadcross, die Mitte Juni 2011, vier Monate vor Ablauf der Sammelfrist, eingereicht wurde und mehr als 105'000 beglaubigte Stimmen aufwies.

Initiativen zum Thema Verkehrsraser 2011

Le Conseil des Etats a de justesse décidé de donner suite à deux initiatives cantonales émanant des cantons du Tessin (14 contre 12) et de Uri (08.305) (14 contre 13) et demandant d’inscrire dans la loi sur le transfert du transport transalpin de marchandises (LTTM) que le transfert de la route au rail doit être réalisé d’ici fin 2012 et d’éliminer les goulets d’étranglement sur les lignes d’accès aux tunnels de base. L’initiative tessinoise vise en outre à charger le Conseil fédéral de créer une bourse du transit alpin. Ce faisant, les sénateurs sont allés à l’encontre de leur commission des transports (CTT-CE) qui jugeait que les objectifs ainsi visés avaient déjà été intégrés dans la législation concernant le trafic de marchandises adoptée par les chambres l’année précédente.

Raschere Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene (08.304 / 08.305)
Dossier: Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG)

Le Conseil des Etats a entériné la restructuration REMA en rejetant deux initiatives cantonales – valaisanne (02.314) et tessinoise – qui invitaient la Confédération à prendre en considération les intérêts régionaux. L'initiative tessinoise a été rejetée par 19 voix contre 6, alors que le texte valaisan a été repoussé tacitement. Ce sont les mesures prises en mars par le parlement et par l'ordonnance qui ont conduit le Conseil des Etats à ne pas donner suite aux deux initiatives.

Standesinitiativen (TI und VS) zu Rema
Dossier: Reorganisation der Briefverteilung der Post (Rema)

Après le Conseil des Etats l’année précédente, le Conseil national refusait à son tour par 77 voix contre 66 la création d’un fond de cohésion nationale pour venir en aide aux régions touchées par la libéralisation de Swisscom, de La Poste et des CFF. Avec leurs initiatives cantonales, le Valais (00.305), les Grisons, le Tessin (00.313) et Schaffhouse (00.316) réclamaient qu’une partie des bénéfices des ex-régies soient versés dans un fonds qui serve à financer les projets de reconversion professionnelle et à encourager l’innovation des services publics. En contre-courant des Chambres, le Conseil fédéral décidait en septembre d’accorder aux régions périphériques CHF 19 millions pour adoucir les restructurations. Cette somme s’ajoutait aux CHF 80 millions déjà libérés pour 2003-2004 et affectés aux projets de coopération touristique, inter-entreprises et inter-régionales. Le parlement devra toutefois se prononcer en 2002 sur la question.

Initiatives cantonales pour la création d’un fond de cohésion nationale
Dossier: Vorstösse für einen nationalen Kohäsionsfonds