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Die Jungen Grünen lancierten im April 2015 ihre Volksinitiative „Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)“. Als „Umweltproblem Nummer eins“ bezeichnete Andreas Lustenberger, Co-Präsident der Jungen Grünen und Zuger Kantonsrat, die Zersiedelung in der Schweiz: Zwischen 1985 und 2009 sei die hiesige Siedlungsfläche um 44 Prozent angewachsen. Gemäss einer der zwei zentralen Forderungen der Initiative soll die Ausscheidung neuer Bauzonen mit der Initiative nur noch möglich sein, wenn andernorts eine in Bezug auf den potentiellen landwirtschaftlichen Ertrag gleichwertige Fläche von mindestens ebendieser Grösse ausgezont wird. Zwar darf ein Kanton bereits heute aufgrund des im Jahr 2013 an der Urne befürworteten Raumplanungsgesetzes (RPG) nur noch Baulandreserven für den Bedarf der kommenden 15 Jahre horten. Nach Ablauf dieser 15 Jahre kann der Bedarf mittels Revision des Richtplans jedoch angepasst werden. Von der Einführung einer Bauzonen-Limite sei bei der RPG-Revision abgesehen worden, ergänzte Aline Trede, Nationalrätin der Grünen aus Bern. Somit führe das Raumplanungsgesetz nicht zum erhofften Ziel.
Als zweite Forderung verlangt die Initiative die Siedlungsentwicklung gegen innen und günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Quartiere. Letztere zeichnen sich durch kleinräumige Strukturen von Wohnen, Arbeiten und Freizeit aus und streben eine hohe Lebensqualität und kurze Verkehrswege an.
Neben der Grünen Partei Schweiz, der JUSO, der Alpeninitiative, UmverkehR sowie weiteren Jungparteien und Organisationen gab auch der Hausverein Schweiz, der Verband für ökologisch und fair gesinnte Eigentümerinnen und Eigentümer, seine Unterstützung für die Initiative bekannt. SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümerverbandes (HEV) Hans Egloff liess auf Anfrage bereits verlauten, dass man die Initiative nicht unterstützen werde. Mit der Revision des RPG und der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative habe man bereits zwei Gesetze geschaffen, die der Zersiedelung entgegenwirken sollen.
Laut Berechnungen der Jungen Grünen bestünde innerhalb der bestehenden Bauzonenreserven Platz für 1.5-1.6 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner, wenn man von einer Besiedelung in bisheriger Dichte ausgehe. Mit einer moderaten Verdichtung bereits überbauter Flächen könne jedoch ergänzend Wohnraum für weitere 1.1 Mio. Personen geschaffen werden. Gemäss ARE gibt es keine zuverlässigen Schätzungen zum Potential der Siedlungsentwicklung gegen innen.

Volksinitiative "Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)"

Eine von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Pro Natura verfasste Studie, welche die Baulandreserven der Kantone Jura, Neuenburg, Schaffhausen und Wallis unter die Lupe genommen hatte, kam im März 2015 zu alarmierenden Befunden. In den vier Kantonen, die im gesamtschweizerischen Vergleich am meisten Bauland horteten, befänden sich insgesamt rund 340 ha Bauland in streng geschützten Biotopen, was ungefähr 500 Fussballfeldern entspreche. Allein im Kanton Wallis seien 290 ha Bauland in dieser sogenannten „roten Zone” zu finden. Ferner überschneide sich in den vier untersuchten Kantonen im Vergleich zu den „roten Zonen” beinahe das Zehnfache an Bauland mit Landschaften und Naturdenkmälern von nationaler Bedeutung, den sogenannten BLN-Gebieten. Die Verbände forderten die Kantone auf, die ökologisch schädlichsten Bauzonen rasch zu beseitigen.
Mit den Zahlen der Studie konfrontiert relativierten die kantonalen Verantwortlichen diese zwar aufgrund der nicht ganz aktuellen Datenlage, zeigten aber dennoch Verständnis für das Anliegen der Naturschutzverbände. Die sich in der roten Zone befindenden Baulandreserven seien zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuzonen, so etwa die Walliser Dienststelle für Raumplanung. Das Wallis sei jedoch „reich an Landschaften von aussergewöhnlicher Schönheit und Vielfalt” – ein Viertel des Kantonsgebietes gehöre zum Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler (BLN). Da seien Konflikte nicht zu vermeiden.

Gemäss Studie liegen viele Bauzonen in Schutzgebieten (2015)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Im März 2015 und somit im internationalen Jahr des Bodens publizierte das BFS seinen Bericht zur Bodennutzung in der Schweiz (1985-2009), der Zahlen zur jüngsten, im Jahr 2013 erschienenen Arealstatistik verarbeitete. Dieser Bericht weist aus, dass sich das Schweizer Territorium 2009 aus 35.9 Prozent Landwirtschaftsfläche, 31.3 Prozent bestockter Fläche (Wald, Gehölze, Gebüschwäler), 25.3 Prozent Naturräumen und 7.5 Prozent Siedlungsfläche zusammensetzt. Über die Zeit zeigt sich, dass die Siedlungsfläche zwischen 1985 bis 2009 mit Abstand am stärksten gewachsen ist, nämlich beinahe um einen Viertel ihrer ursprünglichen Grösse (+23.4%). Insgesamt war in dieser Periode eine Fläche von 584 km2 zur Siedlungsfläche geworden, was die Gesamtfläche des Genfersees knapp übersteigt. Diese Entwicklung ist dabei nicht lediglich mit der Bevölkerungszunahme zu erklären: Die Wohnarealfläche als Teil der Siedlungsfläche ist zweieinhalbmal so stark angestiegen (+44.1%), wie die Bevölkerung in diesem Zeitraum zugenommen hat. Ebenfalls eine leichte Zunahme wiesen die bestockten Flächen aus (+3.1%). Abgenommen hatte demgegenüber in erster Linie die landwirtschaftliche Fläche (-5.4%); die Ausdehnung der Siedlungsfläche geschah zu 90 Prozent auf Kosten dieser Fläche. Die Entwicklung der Fläche für Naturräume zeigte sich insgesamt am stabilsten (-1.1%).

BFS: Siedlungsfläche pro Einwohner

Im Februar 2015 präsentierte der Bundesrat seine Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete in Form eines Berichts in Erfüllung einer Motion Maissen (cvp, GR). Der Bericht war unter der Leitung des SECO und des ARE entstanden und von einer tripartiten Arbeitsgruppe begleitet worden und erfüllte ebenfalls eine im Rahmen der Legislaturplanung 2011–2015 beschlossene Massnahme. Der Bericht definiert vier langfristige Ziele, gemäss denen in den Berggebieten und ländlichen Räumen ein attraktives Lebensumfeld geschaffen, natürliche Ressourcen gesichert, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die kulturelle Vielfalt erhalten werden soll. Aufgrund globaler Herausforderungen und zunehmender Komplexität verlangt die Umsetzung dieser Politik die Stärkung von Koordinations- und Steuerungsgremien. Für die horizontale Koordination soll das Bundesnetzwerk Ländlicher Raum (BNLR) gestärkt werden. Zur verstärkten vertikalen Koordination und Steuerung soll eine tripartite Konferenz geschaffen werden, dies als Weiterentwicklung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK), die 2001 gegründet wurde. Zur Stärkung einer kohärenten Politik und zur Berücksichtigung regional unterschiedlicher Begebenheiten sieht das erarbeitete Governancemodell ein «Zusammenspiel von Top-down- und Bottom-up-Ansätzen» vor.

Mo. 11.3927: Ausarbeitung einer Strategie für Berggebiete und ländliche Räume

Ende Dezember 2014 präsentierte das BFS eine neue statistische Definition von Städten und Agglomerationen. Während mit der bisherigen Definition Gemeinden mit 10'000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern als Städte gezählt wurden, orientiert sich die neue Definition neben der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner auch an der Besiedlungsdichte und berücksichtigt die Logiernächte und die Arbeitsplätze eines Ortes. Eine neue Städtedefinition war unter anderem aufgrund zunehmender Fusionen von Gemeinden im ländlichen Raum notwendig geworden, da in diesem Raum fusionierte Gemeinden zum Teil plötzlich über eine hohe Bevölkerungszahl verfügten, die sie gemäss alter Definition als Stadt klassiert hätten. Mit der neuen Berechnung weist das BFS für das Jahr 2012 162 statistische Städte aus, in der 47 Prozent der Schweizer Bevölkerung wohnten und sich 64 Prozent der Arbeitsplätze befanden. Auch die neue Definition von Agglomerationen orientiert sich an obengenannten Kriterien. Eine Agglomeration besteht aus Ansammlungen von Gemeinden mit insgesamt mehr als 20'000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Logiernächte äquivalent berücksichtigt) und setzt sich im Regelfall aus einem Agglomerationskern – einer zusammenhängenden Zone von Rasterzellen mit einer Dichte von mindestens 500 Bewohnerinnen und Bewohner plus Beschäftigte – und einem Agglomerationsgürtel zusammen. Im Agglomerationsgürtel befinden sich alle Gemeinden, die mit dem Agglomerationskern funktional verbunden sind. Eine Revision der alten Definitionen, die auf der Volkszählung aus dem Jahr 2000 beruhten, war aufgrund der sich veränderten Raumentwicklung notwendig geworden. Die jüngste Raumentwicklung ist auf das Wachstum der Bevölkerung, die Abwanderung der städtischen Bevölkerung ins Umland sowie auf eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur zurückzuführen.

Neue statistische Definition einer Stadt

In einem Bericht hat der Bundesrat Potenzial und Möglichkeiten zur Förderung des verdichteten Bauens in Ortskernen aufzuzeigen. Diesen Auftrag erhielt die Regierung vom Nationalrat, der ein entsprechendes Postulat von Graffenried (gp, BE) in der Wintersession 2014 diskussionslos überwies.

verdichteten Bauens in Ortskernen

Im Dezember 2014 veröffentlichte das ARE in Erfüllung eines Postulats Riklin (cvp, ZH) einen Bericht, worin das Bundesamt die gegenwärtige Rechtslage zur Nutzung des Untergrundes darlegt sowie mögliche Massnahmen aufzeigt, wie die Nachhaltigkeit der Nutzung gesteigert werden könnte. Möglichkeiten, Letzteres zu fördern, sieht der Bericht im Rahmen der in Angriff genommenen 2. Etappe der RPG-Teilrevision, in der Überprüfung des Haftungsrechts auf notwendige Präzisierungen, in der verbesserten Erfassung und Verfügbarkeit von geologischen Daten sowie Daten bezüglich Nutzung des Untergrundes und in der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den föderalen Einheiten. Gleichzeitig hält der Bericht fest, dass die Regierung die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen unangetastet lassen will und sich gegen die Schaffung eines eigenen Untergrundgesetzes stellt.

Nutzung des Untergrundes

Ende Jahr eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur 2. Etappe der RPG-Revision, die sich den verbesserten Schutz des Kulturlandes zum Ziel setzt, die Koordination zwischen Raumplanungs-, Verkehrs- und Energiepolitik verstärken sowie die grenzüberschreitende Raumplanung fördern will. Verschiedene Kantone wie auch der Gewerbeverband (SGV) und die Baumeister hatten im Vorfeld vergeblich einen Aufschub der zweiten Etappe der RPG-Revision gefordert. Während der SGV dem Bund in der Raumplanung eine generelle Regulierungswut akkreditierte, richteten sich die Bedenken der Kantone stärker auf zur Verfügung stehende Ressourcen, da die zuständigen kantonalen Ämter gegenwärtig stark mit der Umsetzung der im Frühjahr in Kraft getretenen ersten RPG-Teilrevision und deren Verordnung beschäftigt seien. Eine andere Ansicht vertraten die Bundesbehörden: In den Kantonen und auf eidgenössischer Ebene lancierte Volksbegehren sowie die Energiestrategie 2050 verlangten baldiges Handeln zur Schliessung bestehender Gesetzeslücken in der Raumplanung. Die Vernehmlassung läuft bis Mitte Mai 2015.

2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 18.077)
Dossier: 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und damit zu erfüllende Vorstösse
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Ende 2014 beschlossen die Jungen Grünen an ihrer Mitgliederversammlung die Lancierung einer Volksinitiative zur Förderung des verdichteten Bauens. Wie die Parteileitung in einer Medienmitteilung eröffnete, versteht sie ihr Anliegen "als Antwort auf die fremdenfeindlich geprägte Diskussion um die Zersiedelung in der Schweiz". Mittels Volksinitiative will die Jungpartei der fortschreitenden Zersiedelung Einhalt gebieten und nachhaltige Wohnformen fördern. Als zukünftiges Wohnen mit Vorbildfunktion nennen die Initianten das Kalkbreite-Areal in Zürich, welches durch seinen lebendigen Quartiercharakter nebst Erfüllung ökologischer Kriterien ebenfalls zur sozialen Integration beitrage.

Volksinitiative "Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)"

In einer Resolution präsentierten die Sozialdemokraten im Herbst 2014 verschiedenste Massnahmen zur Steigerung der Lebensqualität in den Agglomerationen. Diese beinhalten unter anderem die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, einen verstärkten Mieterschutz, die Schaffung öffentlicher Räume, eine solidarische Steuerpolitik sowie den Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung bei der Raum- und Siedlungsplanung.

Steigerung der Lebensqualität in den Agglomerationen

Im Herbst präsentierte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone ihre räumliche Strategie der alpin geprägten Räume in der Schweiz. Darin brachten die sieben Kantone Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Uri und Wallis Vorschläge zur Konkretisierung des Raumkonzepts Schweiz ein, dessen Strategie für den Alpinraum ihrer Ansicht nach zu wenig differenziert ausgefallen war. In Erhalt und Nutzung natürlicher Ressourcen, der Stärkung der alpinen Zentren, der verbesserten Erschliessung mit Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur sowie im Ausbau und der optimierten Nutzung der Wasserkraft sehen die Gebirgskantone die vier vordringlichsten Handlungsfelder zur erfolgreichen Entwicklung des Alpenraums.

räumliche Strategie der alpin geprägten Räume in der Schweiz

Im September 2014 lancierte der Wirtschaftsverband Economiesuisse die Plattform Nextsuisse, mit der er die Schweizer Bevölkerung aufforderte, bis im März 2015 ihre Visionen für die zukünftige Raumentwicklung einzubringen. In einem Zukunftsatlas will der Wirtschaftsverband in der Folge aufzeigen, wie sich Herr und Frau Schweizer den idealen Wohnort der Zukunft vorstellen.

Plattform Nextsuisse

"Ist der Föderalismus an der Zersiedelung schuld?" fragte Rudolf Muggli, Jurist und ehemaliger Direktor der Vereinigung für Landesplanung (VLP), in einem 2014 im NZZ-Verlag erschienenen, gleichnamigen Buch. Probleme ortete der Raumplanungsexperte jedoch nicht in der föderalen Organisation, die massgeschneiderte Lösungen ermögliche, sondern eher im föderalen Vollzug der eidgenössischen Vorgaben. Konkret fehle es an der rechtlichen Basis, um Verstösse gegen massgebende Bestimmungen zu ahnden. Als mögliche Lösung käme unter anderem die Einführung des Verbandsbeschwerderechtes bei mutmasslichen Verstössen gegen raumplanerische Grundsätze in Frage. Ferner würde das System der direkten Demokratie ebenfalls nicht unmittelbar die Zersiedelung bedingen, wie oft zu hören sei. Vielmehr sei das Verdikt der Stimmbevölkerung als Frühwarnsystem und Stimmungsbarometer zu verstehen.

"Ist der Föderalismus an der Zersiedelung schuld?"

Mit Stichentscheid des Nationalratspräsidenten Ruedi Lustenberger (cvp, LU) nahm die grosse Kammer als Erstrat eine Motion Müller-Altermatt (cvp, SO) zur Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums Boden an. In seinem Anliegen verwies der Motionär auf den Umstand, dass von Seiten der Kantone kaum flächendeckende digitale Bodendaten vorliegen würden. Eine zentrale Stelle soll nicht nur Bodendaten verwalten, sondern darüber hinaus verbindliche Standards zur Datenerhebung und Interpretation definieren, damit an Bedeutung gewinnende Querschnittsaufgaben, beispielsweise im Bereich Raumplanung, Ernährungssicherheit, Klimawandel und Hochwasserschutz, mit den notwendigen Bodeninformationen angegangen werden können. Bundesrätin Leuthard zeigte Verständnis für das Anliegen, lehnte es jedoch wegen hohem Ressourcenaufwand ab und erachtete es angesichts bereits bestehender Instrumente, namentlich der Arealstatistik sowie der nationalen Bodenbeobachtung (Nabo), als nicht vordringlich. In diesem Zusammenhang verwies sie insbesondere auf die seit 2012 bestehende nationale Bodendatenbank (Nabodat) zur Aufarbeitung und Harmonisierung von Bodeninformationen, welche nach Projektabschluss entsprechende Daten zu einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Böden in der Schweiz enthalten soll. Den bundesrätlichen Antrag stützten die Fraktionen der SVP und FDP, eine Mehrheit der BDP-Fraktion sowie einzelne Vertreter der CVP/EVP-Fraktion.

Motion verlangt Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums Boden (12.4230)

Beinahe zeitgleich mit der Publikation des SGV-Positionspapiers zur Raumentwicklung hielt die Grüne Partei Schweiz eine Medienkonferenz zu ebendiesem Thema ab. Dort präsentierte die Partei ihre Lösungen zur Eindämmung der Zersiedelung und brachte gleichzeitig ihren Unmut zur Umsetzung der beiden an der Volksabstimmung angenommenen Vorlagen zum Raumplanungsgesetz und zur Zweitwohnungsinitiative zum Ausdruck. Mit der neuen, im Mai 2014 in Kraft tretenden Raumplanungsverordnung könne der Zersiedelung nicht Einhalt geboten werden, da die Verordnung zur Bestimmung der Baulandreserven von einem Bevölkerungsszenario mit 11 Mio. Einwohnern ausgehe. Dies schaffe keine Anreize zur Förderung des verdichteten Bauens und entspreche einer Missachtung des Volkswillens. Ebenso erwecke die in Angriff genommene Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative den Eindruck, der Bundesrat höre eher auf die Baulobby als auf seine Bevölkerung. Zur Förderung des verdichteten Bauens empfehlen die Grünen den Kantonen und Gemeinden die Anpassung ihrer Siedlungs- und Richtplanung, zum Beispiel bezüglich der Nutzungsziffer oder der teilweise bestehenden Begrenzung von Gebäuden auf zwei Stockwerke. Mittels Steuererleichterungen könnten Eigentümer vermehrt dazu angehalten werden, bestehende Wohnflächen auszubauen. Ferner soll die Schaffung zusätzlicher Begegnungszonen und Grünflächen dafür sorgen, dass die Lebensqualität in verdichteten Siedlungen erhöht wird.

Grüne Partei Schweiz Medienkonferenz

In einem sechsseitigen Positionspapier nahm der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) Stellung zur aktuellen Raumentwicklung. Grundsätzlich forderte er die stärkere Berücksichtigung von wirtschaftlichen Kriterien bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit, die gemäss SGV aktuell zu sehr auf den ökologischen Pfeiler fokussiere. Darüber hinaus stellte sich der Verband gegen eine weitere Kompetenzverschiebung zu Lasten der Kantone - eine Position, die er auch in seiner Vernehmlassungsantwort zur zweiten Etappe der RPG-Revision vertreten werde - und forderte bei der aktuellen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Tourismuskantone. Ferner seien staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt zu unterlassen und verdichtetes Bauen müsse gefördert werden. Während die erste Forderung in klarem Gegensatz zu Positionen der politischen Linken steht, brachten sowohl die Jungen Grünen mit ihrer Volksinitiative wie auch deren Mutterpartei im Rahmen einer Medienkonferenz die Forderung zur Förderung des verdichteten Bauens aufs Parkett. Zur Frage, wie diese Forderung umgesetzt werden soll, dürften von beiden Seiten hingegen unterschiedliche Lösungsansätze präsentiert werden. Der SGV erwähnte in seiner Stellungnahme unter anderem die Notwendigkeit einer "radikalen Vereinfachung des Baurechts". Nicht zuletzt stellte er sich gegen weitere Verschärfungen der Lex Koller; eine Position, die der Ständerat durch Ablehnung zweier Motionen im selben Jahr stützte. Die Lex Koller als solche solle jedoch bestehen bleiben. Ebenso entschied das Parlament im Berichtsjahr durch Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller.

Positionspapier

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) und die zugehörige Ausführungsverordnung traten am 1. Mai 2014 in Kraft, womit für die Kantone auch das Bauzonenmoratorium bis zur Genehmigung ihrer Richtpläne durch den Bund begann. Die grosse Bedeutung der Revision zeigte sich auch in der kantonalen Medienlandschaft, die diesem Umstand sowie potentiellen und tatsächlichen Hürden bei der Umsetzung viel Druckertinte widmete. Nachdem der bundesrätliche Entwurf der Raumplanungsverordnung im Vorjahr in gewissen Bereichen von verschiedenen Seiten kritisiert worden war, passte die Regierung die Verordnung im Nachgang der Vernehmlassung in einigen Punkten an - dies zur Freude der kantonalen Baudirektoren und zum Leid der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, die mit ihrer Landschaftsinitiative das Revisionsvorhaben überhaupt erst in Gang gesetzt hatte. Gemäss in Kraft gesetzter Raumplanungsverordnung (RPV) steht es den Kantonen offen, ob sie sich bei der Abschätzung ihres Rückzonungsbedarfs an einem "hohen" oder "mittleren" Szenario zum Bevölkerungswachstum orientieren wollen. Der Bund schreibt den Kantonen lediglich vor, dass diese im Falle neuer Baulanderschliessung nicht von einem hohen Bevölkerungswachstum ausgehen dürfen. Dieses rechnet in der Schweiz bis zum Jahr 2035 mit beinahe 10 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern, während das mittlere Bevölkerungsszenario im selben Jahr eine Bevölkerung von 8,8 Mio. erwartet.

Revision der Raumplanungsverordnung (RPV)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Die Ergebnisse der Vox-Analyse zur Abstimmung über die Änderung des Raumplanungsgesetzes zeigten, dass das deutliche Ja unter anderem durch CVP- und SP-Sympathisanten zu Stande gekommen war, welche der Parolenfassung ihrer präferierten Partei mit 72%, resp. 81% Zustimmung relativ geschlossen gefolgt waren. Im Gegensatz dazu sprachen sich die FDP- und SVP-Anhängerschaft weniger deutlich gegen die Teilrevision aus. Von den ca. 30 befragten Sympathisanten der Grünen und der GLP brachten alle ihre Zustimmung zum revidierten RPG zum Ausdruck. Neben der Parteiidentifikation erwiesen sich insbesondere die Wertvorstellungen zu Umweltschutz und Wirtschaft als massgebend. Während Personen mit Präferenz für Umweltschutz der Vorlage in 78% der Fälle zustimmten, kristallisierte sich bei den Personen mit Präferenz für Wirtschaftswachstum eine ablehnende Haltung gegenüber dem Anliegen heraus (37% Zustimmung). Die Analyse der zentralen Argumente für den Stimmentscheid ergab, dass sich ungefähr drei Viertel der RPG-Befürwortenden erhofft hatten, mit der Revision die Zersiedelung zu Gunsten der Natur zu bremsen. 42% der Gegner des Anliegens gaben an, die Raumplanung sei keine eidgenössische Aufgabe. Insgesamt 17% der befragten Gegner führten persönliche Gründe für ihren Stimmentscheid an. In dieser Gruppe befanden sich Personen aus dem Kanton Wallis, Wohneigentumsbesitzer und Besitzer von Bauland. Zur Frage, ob die RPG-Revision eine flexiblere Lösung biete als das von der Landschaftsinitiative verlangte 20-jährige Bauzonenmoratorium, waren sich weder Gegner noch Befürworter ausreichend im Klaren. Insgesamt wurde dies von 54% der Befragten bejaht und von 23% abgelehnt, wobei sich die Antwortmuster der Revisionsgegner und -befürworter nicht merklich unterschieden. Beinahe ein Viertel der interviewten Personen konnte diese Frage nicht beantworten. Daraus schlossen die Autoren der Studie, dass viele Personen nicht ausreichend über das Volksbegehren, welches schliesslich zur Erarbeitung der vorgelegten Revisionsvorlage geführt hatte und das bei Ablehnung der Revision zur Abstimmung gekommen wäre, informiert gewesen waren.

Erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 1 (BRG 10.019)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Im November präsentierte das Bundesamt für Statistik (BFS) die zum dritten Mal nach 1985 und 1997 erscheinende Arealstatistik zur Bodennutzung in der Schweiz. Generell setzte sich der Trend zur Ausdehnung der Siedlungsfläche in der Periode 1997-2009 fort; die proportionale Zunahme an Siedlungsfläche fiel jedoch mit 9,2% geringer aus als in der vorangegangenen Periode 1985-1997 (13,0%). Die Ausdehnung der Siedlungsflächen betrug zwischen 1985 und 2009 insgesamt 584 km2, was in etwa der Grösse des Genfersees entspricht. In diesem Zeitraum sind die Industrie- und Gewerbeareale sowie Gebäudeareale insgesamt um je 32,2% gewachsen. Die Zunahme der Erholungs- und Grünanlagen betrug gar deren 37,5%, während Verkehrsflächen einen Zuwachs von 15,5% zu verzeichnen hatten. Einen Rückgang von insgesamt 5,4% ihrer ursprünglichen Grösse im Jahr 1985 verzeichneten die Landwirtschaftsflächen. Sie mussten in erster Linie Wald und Siedlungen weichen.

Arealstatistik zur Bodennutzung in der Schweiz

Mit der deutlichen Annahme des Raumplanungsgesetzes habe das Volk seine Forderung zur Verbesserung des Vollzugs in der Raumplanung zum Ausdruck gebracht, zeigte sich Albert Vitali (fdp, LU) überzeugt. In einem im Juni eingereichten Postulat forderte er denn auch eine Evaluation der Sachplanung des Bundes. Die Sachplanung hinke den gesetzlichen Anforderungen hinterher, was unter anderem eine abgestimmte Koordination zwischen Kantonen, Gemeinden und Städten erschwere. Der Postulant erinnerte die Regierung auch an die aus der Raumplanungsverordnung vom 22. Oktober 1997 erwachsende Verpflichtung zur Erstellung eines ebensolchen Evaluationsberichts pro Legislaturperiode, welcher der Bund bereits seit längerem nicht mehr nachgekommen sei. Mit der Erstellung eines Berichts, der sowohl Lücken wie auch Verbesserungsvorschläge aufzeigen soll, sei vorzugsweise eine extern eingesetzte Arbeitsgruppe zu betrauen. Der Bundesrat beantragte ohne eigene Ausführungen die Annahme des Postulats. Der Nationalrat folgte diesem Ansuchen in der Sommersession und überwies das Postulat zuhanden der Regierung.

Evaluation der Sachplanung des Bundes

Ende August eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Raumplanungsverordnung, zum Erlass der neuen technischen Bauzonenrichtlinien sowie zur Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung. Die Änderungen erfolgten in erster Linie in Reaktion auf die Annahme des revidierten RPG bei der Volksabstimmung vom Frühjahr sowie in Umsetzung der parlamentarischen Initiative Darbellay (cvp, VS) betreffend Lockerung der Bestimmungen zur Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (siehe oben). Die Reduktion der Bauzonen auf maximal den Bedarf der nächsten 15 Jahre soll laut bundesrätlichem Entwurf auf kantonaler statt auf lokaler Ebene umgesetzt werden. Im Falle einer Auslastungsquote von unter 95% wären die Kantone verpflichtet, Rückzonungen vorzunehmen. Zeitgleich publizierte das Bundesamt für Raumentwicklung erste offizielle, provisorische Zahlen zur Auslastung der Bauzonen in den Kantonen. Gemäss der Bauzonen-Statistik 2012 des ARE wird die Auslastung in den Kantonen Jura, Neuenburg, Schaffhausen und Wallis in 15 Jahren voraussichtlich weniger als 95% ausmachen, womit insbesondere diese Kantone Rückzonungen zu befürchten hätten. Die Auslastungsziffern beruhten auf einer Schätzung der Bevölkerungsentwicklung des Bundesamts für Statistik (BFS), wobei das Szenario „hoch“ gewählt worden war (9 Mio. Einwohner im Jahr 2027). Bei einem mittleren Bevölkerungswachstum müssten mehr als 10 Kantone mit Rückzonungen rechnen. Ferner sollen laut der Vernehmlassungsvorlage bis zur Anpassung der kantonalen Richtpläne und im Sinne eines Bauzonenmoratoriums neue Einzonungen durch entsprechende Auszonungen kompensiert werden, wobei für öffentliche Gebäude sowie Vorhaben von kantonaler Bedeutung Ausnahmen gelten. Betreffend Höhe der finanziellen Entschädigung bei Rückzonungen verzichtete der Bundesrat auf die Festlegung von Kennwerten. In ihren Vernehmlassungsantworten äusserten gewichtige Stellungnehmer grundsätzliche Vorbehalte zum Verordnungsentwurf des Bundesrates. Die kantonalen Baudirektoren beanstandeten die Missachtung der kantonalen Zuständigkeiten in der Raumplanung, den hohen bürokratischen Aufwand sowie die auf dem Bevölkerungsszenario des BFS beruhende Bauzonen-Statistik. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) forderte, Kantone müssten auf eigene Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung zurückgreifen können. Auf der anderen Seite hatte die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz im Vorfeld bei mindestens der Hälfte der Kantone Rückzonungsbedarf geortet und kritisierte entsprechend die Wahl des Bevölkerungs-Szenarios durch das zuständige Bundesamt. Gewichtige Vertreter wie die SVP, Economiesuisse und der Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA) lehnten die Vorlage komplett ab. Sie missbilligten unter anderem die fehlende Berücksichtigung wirtschaftlicher Überlegungen, die Überregulierung sowie den mangelnden Praxisbezug. Auch die Fachorganisationen für Pferdezucht und Pferdesport überzeugte der Verordnungsentwurf nicht. Sie bezweifelten, ob die vorgesehenen Bestimmungen die heutige Praxis tatsächlich erleichtern würden. Das urbane Genf zeigte sich als einer der wenigen Kantone mit der geplanten Umsetzung zufrieden und stellte sich hinter eine stärkere Zentralisierung der Umsetzungskontrolle durch den Bund.

Revision der Raumplanungsverordnung (RPV)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Nach erfolgreicher Differenzbereinigung beschloss das Parlament im Berichtsjahr eine weitere Änderung des Raumplanungsgesetzes, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone erleichtern soll. Dies erfolgte in Umsetzung einer im Jahre 2004 eingereichten parlamentarischen Initiative Darbellay (cvp, VS) und diente unter anderem dazu, Landwirten die Haltung von fremden Pferden zu ermöglichen. Das landwirtschaftliche Gewerbe solle zudem die Möglichkeit erhalten, zum Zwecke der Pferdehaltung auf dem eigenen Betrieb einen Hartplatz zu errichten. Umstritten war in den Räten insbesondere, ob es den Kantonen erlaubt sein soll, einschränkende Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzone zu erlassen. Der Ständerat lenkte schlussendlich ein und beschloss im Sinne des Nationalrates, auf diese Möglichkeit zu verzichten.

Garde de chevaux de sport ou de loisirs en zone agricole (Pa.Iv. 04.472)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Nach Annahme der RPG-Teilrevision durch das Volk wurde der Rückzug der Landschaftsinitiative wirksam. Pro Natura hatte das Festhalten an ihrem Anliegen an den Ausgang der Volksabstimmung zur Revision des Raumplanungsgesetzes geknüpft, die dem Volksanliegen als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt worden war.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

Eine noch 2011 von der damaligen CVP/EVP/glp-Fraktion eingereichte Motion verlangte vom Bundesrat die Lockerung der raumplanerischen Bestimmungen zur Umfunktionierung ungebrauchter landwirtschaftlicher Gebäude. Laut dem Anliegen wäre eine erleichterte Umnutzung von bestehenden, ehemaligen Landwirtschaftsbauten zu Wohnzwecken sinnvoll, da diese Gebäude bereits erschlossen seien und somit kein zusätzliches Kulturland versiegelt werden müsste, um den Gebäudezugang zu sichern. In seiner Antwort anerkannte der Bundesrat das aus dem Strukturwandel erwachsende Bedürfnis und wies auf jüngste Bestrebungen wie die Revision des Raumplanungsgesetzes im 2007 hin, die für eine agrotouristische Nutzung solcher Gebäude bereits erste Erleichterungen geschaffen hatte. Nichtsdestotrotz äusserte sich der Bundesrat kritisch zum Bauen ausserhalb der Bauzone und verwies auf die zweite Etappe der RPG-Revision, die nun an die Hand genommen werde und wo das Anliegen der Motionäre eingehend Prüfung finden soll. Aus diesem Grund empfahl er die Motion zur Ablehnung. In der Frühjahrssession setzten sich die BDP, CVP und SVP mit einer starken FDP-Minderheit dennoch erfolgreich für die Annahme des Geschäfts ein. Die Motion ging somit an den Zweitrat.

Umfunktionierung ungebrauchter landwirtschaftlicher Gebäude (Mo. 11.3285)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen