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Besagte Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG), welche der Bundesrat gleichzeitig mit seiner Botschaft zur Landschaftsinitiative präsentierte, beschränkt sich auf den Bereich der Siedlungsentwicklung und setzt sich neben der Eindämmung der Zersiedelung ebenfalls einen verbesserten Schutz des Kulturlandes zum Ziel. Der Entwurf enthält klare Vorgaben an die Kantone, deren aktuelle Richtpläne Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien als „zahnlose Instrumente“ bezeichnete. Neu sollen die Kantone daher verpflichtet werden, in ihren Richtplänen im Sinne einer Bestandesaufnahme Grösse und Verteilung der Siedlungsflächen festzuhalten, und aufzuzeigen, wie eine nachhaltige und hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen erreicht werden kann. Weiter müssten „Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt“ wie beispielsweise kantonale Arbeitsgebiete, neue Skigebiete oder Deponiestandorte im kantonalen Richtplan bereits vorgesehen sein, um bewilligt zu werden. In den Übergangsbestimmungen sieht die Teilrevision vor, dass die Kantone ihre Richtpläne innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten entsprechend anpassen. Vor der Genehmigung dieser Anpassung durch den Bundesrat darf keine Vergrösserung der gesamten Bauzonen stattfinden und bei Nichterfolgen der fristgerechten Richtplananpassung droht der Einzonungsstopp. Weiter werden die Kantone aufgefordert, der Baulandhortung entgegenzuwirken und die Nutzung von Brachflächen einer Neueinzonung vorzuziehen. Die Initianten der Landschaftsinitiative begrüssten die Richtung des bundesrätlichen Entwurfes, erachteten die dort festgehaltenen Bestimmungen aber ihrerseits als zu wenig griffig. Insbesondere Mechanismen zum Abtausch von bestehendem Bauland zwischen Gemeinden und Kantonen wurden in der Vorlage vermisst. Weiter wurde kritisiert, dass der Bundesrat eine Mehrwertabschöpfung bei Neueinzonungen nicht in der Revision verankern will. Auch dies wurde in der Studie von Avenir Suisse als möglicher zentraler Anreiz- und Allokationsmechanismus in der zukünftigen Raumplanung hervorgehoben.

Erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 1 (BRG 10.019)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Pro Natura beschlossen, an ihrer Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ festzuhalten, da das E-REG als indirekter Gegenvorschlag der Zersiedlung zu wenig Einhalt bieten könne. Dies entsprach der allgemeinen Haltung der Vernehmlassungsteilnehmer. Um die Zersiedlung zu stoppen, verlangt das Initiativkomitee ein Bauzonenmoratorium für die nächsten zwanzig Jahre. Ein von einer knappen Mehrheit aller Ständeräte unterzeichnetes Postulat Luginbühl (bdp, BE) ersuchte den Bundesrat, die Möglichkeit zu prüfen, dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative vorzulegen. Aufgrund der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse teilte der Bundesrat diese Ansicht und beantragte die Annahme des Postulats; er hielt aber fest, dass die Zeit zur Ausarbeitung einer Verfassungsänderung knapp bemessen sei. Zum Zeitpunkt der Behandlung im Ständerat zeichnete sich bereits ab, dass der Bundesrat beabsichtigte, erneut einen indirekten Gegenvorschlag vorzulegen; dieses Mal jedoch in Form einer blossen Teilrevision des RPG. Der Ständerat zeigte sich mit diesem Vorgehen einverstanden und nahm das Postulat an. Der Bundesrat entschloss sich somit, auf eine Totalrevision zu verzichten und das RPG etappenweise zu revidieren.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

Zu Beginn der bundesverwaltungsinternen Ämterkonsultation zu dieser Teilrevision des Raumplanungsgesetzes im Oktober veröffentlichte das ARE eine in Auftrag gegebene Studie zur Nachhaltigkeitsbeurteilung und Regulierungsfolgenabschätzung der geplanten Teilrevision. Diese zeigt, dass ein verminderter Verbrauch von Boden und ein stärkerer Schutz der Naturräume nur erreicht werden können, wenn die vorgelegte Gesetzesvorlage nicht abgeschwächt wird. Die Studie verweist zudem auf Optimierungsmöglichkeiten im Vollzug. Insbesondere die Zweckmässigkeit von Massnahmen soll in diesem Zusammenhang verstärkt im Auge behalten und die Rechtssicherheit nach Möglichkeit erhöht werden.

Studie zur Nachhaltigkeitsbeurteilung und Regulierungsfolgenabschätzung

Im September 2009 gab der Bundesrat bekannt, vom Vernehmlassungsbericht zur Revision des Raumplanungsgesetzes Kenntnis genommen zu haben. Aufgrund der überwiegend negativen Stellungnahmen beschloss die Regierung, auf eine Totalrevision des Raumplanungsgesetzes zu verzichten. Die Stellungnahmen hätten aber gezeigt, dass Revisionsbedarf bestehe. Weitere Arbeiten sollen in Form einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes unternommen werden, die der Landschaftsinitiative als indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll.

Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in Vernehmlassung gescheitert
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Eine explizite gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts Schweiz wurde in der Vernehmlassungsvorlage zur ursprünglich geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes vorgesehen. Nachdem der Gesetzesentwurf im Frühjahr in der Vernehmlassung gescheitert war, begann das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mit einer separaten Überarbeitung des Konzeptes. Eine offizielle Anhörung wurde auf Ende Jahr geplant; die Zukunft des Konzeptes war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch unklar.

gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts Schweiz

Dass Bern im Raumkonzept Schweiz im Gegensatz zu den Metropolitanräumen Basel, Zürich und Genf-Lausanne nur der zweitrangige Status einer Hauptstadtregion eingeräumt wurde, führte im Kanton auch im aktuellen Jahr zu lebhaften Debatten über eine mögliche Stärkung Berns im nationalen Standortwettbewerb. Damit Bern trotzdem mit den drei stärksten Wirtschaftszentren gleichziehen könnte, wurde betont, dass ein intaktes und gut erschlossenes Politzentrum unerlässlich sei für den ökonomischen Erfolg der Schweiz. Um jedoch auch bevölkerungsmässig mit den drei Metropolitanräumen mitzuhalten, würde die Hauptstadtregion Bern ein kantonsübergreifendes Netzwerk benötigen, welches in unmittelbarer Pendlerdistanz liegende Städte wie Solothurn, Neuenburg, Freiburg, Biel und Thun einschliessen müsste. Stadt und Kanton Bern lancierten deshalb per Juli unter strategischer Leitung einer Behördendelegation das Projekt „Hauptstadtregion Schweiz“. In der Startphase wurde das Projekt einer externen Arbeitsgemeinschaft unterstellt, welche eine Situationsanalyse und ein Konzept für die Zusammenarbeit in der Hauptstadtregion erarbeiten soll.

Raumkonzept Schweiz

Die Vernehmlassung zum Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Raumentwicklung (E-REG), der sich als Totalrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) präsentierte, ging Mitte April zu Ende. Die Mehrheit der 275 eingegangenen Stellungnahmen befürwortete eine Revision des 30-jährigen RPG, verlangte jedoch nicht explizit eine Totalrevision oder lehnte ein solches Vorgehen sogar ausdrücklich ab. Der komplexe Erlassentwurf stiess grundsätzlich auf harsche Kritik. Die Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) beantragte die Sistierung des Projektes. Die BPUK sowie gut die Hälfte aller Kantone bemängelten, dass die Kantone bei der Erarbeitung des Erlassentwurfes zu wenig einbezogen worden sind und dem Bund weitergehende Kompetenzen eingeräumt wurden. Kontrovers diskutiert wurde unter anderem die vorgeschlagene Vereinfachung der Zonentypen. Während im bestehenden Recht Bau-, Landwirtschafts-, Schutz- und Spezialzonen unterschieden werden, sollte neu nur noch zwischen Bauzonen und Nichtbauzonen differenziert werden. Neu eingeführt würde der Begriff der Kulturlandzone, welcher als Überbegriff für alle Arten von Nichtbauland dienen sollte. Widerstand regte sich insbesondere aus dem landwirtschaftlichen Umfeld, welches eine Schwächung der Landwirtschaft befürchtete. Der Fachkreis Raumplanungsrecht sah in diesem Zusammenhang ebenfalls eine zunehmende Rechtsunsicherheit. Da die Kantone beim Bauen ausserhalb der Bauzonen die Ausnahmen neu selber bestimmen dürften, könnte das aus seiner Sicht eine weitere Aushöhlung der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet begünstigen. Weiter wurden auch die Massnahmen gegen Baulandhortung scharf kritisiert. So stiess sich unter anderem der Hauseigentümerverband an den „planerischen Zwangsmassnahmen“ wie der entschädigungslosen Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen (Reservebauzonen) oder der Bauverpflichtung. Grundsätzlich begrüsst wurden solche Massnahmen im linken Parteienlager sowie in landwirtschaftlichen Kreisen und Umweltorganisationen; zum Teil starke Vorbehalte wurden aber auch von dieser Seite laut.

Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in Vernehmlassung gescheitert
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Der Bundesrat gab gegen Jahresende den Vorentwurf für eine Revision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung. Inhaltliche Hauptzielrichtung ist die Bekämpfung einer ungebremsten Zersiedelung des Landes. Als Mittel schlägt der Bundesrat klarere Vorgaben für die Kantone für ihre Richtplanung vor. Letztere sollen in Zukunft die Gemeinden stärker zu einer ortsübergreifenden Planung und zu einem sparsamen Umgang mit dem Boden verpflichten. Dies könnte zum Beispiel durch die Förderung des verdichteten Bauens oder die Umnutzung von nicht mehr gebrauchten Industriearealen geschehen. Überdimensionierte Bauzonen in ländlichen Gebieten sollen ohne Entschädigungspflicht rückgezont werden dürfen. Dieses Land würde einer Reservebauzone zugewiesen und könnte später bei Bedarf wieder zu einer Bauzone werden. Auf der anderen Seite möchte der Bundesrat dort wo es erwünscht ist, also zum Beispiel in gut erschlossenen Bauzonen, die Landbesitzer verpflichten können, innerhalb einer bestimmten Frist zu bauen. Lassen sie diese Frist ungenutzt verstreichen, hätte die Gemeinde das Recht, das Land zwecks Überbauung zu kaufen. Das Vergrössern und Umbauen von Gebäuden ausserhalb von Bauzonen (zumeist Landwirtschaftsgebäude) soll erleichtert werden. Ist damit aber eine Umnutzung verbunden indem das Haus in eine Wohnung für Nichtlandwirte umgebaut wird, wäre eine Abgabe zu bezahlen. Für das Problem der schlecht genutzten Zweitwohnungen in Tourismusgebieten machte der Bundesrat keine Vorschläge, welche über das hinausgehen, was er als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller vorgeschlagen hat: Die Verpflichtung der Kantone, sich der Problematik dieser „kalten Betten“ in ihren Richtplänen anzunehmen. Der Bundesrat will diese Teilrevision des RPG auch als indirekten Gegenvorschlag zu der oben erwähnten „Landschaftsinitiative“ verstanden wissen.

Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in Vernehmlassung gescheitert
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Grosses Aufsehen erregte namentlich in der Region Bern ein Entwurf des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) für ein zukünftiges Raumkonzept für die Schweiz. Dieses soll die strategische Grundlage für die Raumentwicklung der nächsten zwanzig Jahre bilden. Einen Beschluss über das Konzept und über den Grad seiner Verbindlichkeit wird der Bundesrat erst nach der für 2009 vorgesehenen Konsultation der Kantone fassen. Aufgrund von international definierten Kriterien, welche primär wirtschaftliche Aspekte abdecken, erklärte das ARE die Agglomerationen Zürich, Genf-Lausanne und Basel zu den drei Metropolitanräumen der Schweiz. Die in Bezug auf Wirtschaftsleistung und Einwohnerzahl an vierter Stelle liegende Agglomeration Bern wurde eine Stufe tiefer, als so genannte Hauptstadtregion eingeordnet. Ursprünglich war der Raum Bern sogar bloss als „Städtenetz“ auf derselben Ebene wie die um ein Mehrfaches kleinere Region Aarau-Olten eingeteilt worden. Für die bernischen Behörden war dies ein ungerechtfertigter Prestigeverlust, der unter anderem die Agglomeration im internationalen Standortwettbewerb benachteiligt. Sie befürchteten insbesondere auch, bei national mitfinanzierten Infrastrukturprojekten beispielsweise für den öffentlichen Verkehr in Zukunft gegenüber den vier anderen schweizerischen Grossstädten benachteiligt zu werden. Dafür, dass diese Ängste nicht unbegründet sind, sorgte das ARE selbst, indem es postulierte, dass der Bund die Metropolitanräume Basel, Genf/Lausanne und Zürich bei der Entwicklung der Infrastrukturen bevorzugt behandelt und „die Entwicklungsdynamik … in erster Priorität in die metropolitanen Entwicklungsschwerpunkte gelenkt werden“ soll.

Raumkonzept Schweiz

Die Naturschutzorganisation Pro Natura reichte im August ihre Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ mit rund 110'000 Unterschriften ein. Diese verlangt insbesondere, dass in den nächsten zwanzig Jahren per saldo keine zusätzlichen Bauzonen bestimmt werden dürfen. Eine Studie des ARE zeigte auf, dass die eingezonten Baulandreserven sehr gross sind und noch für 1,4 bis 2,1 Mio Einwohner Platz bieten. Negativ aus raumplanerischer Sicht beurteilt die Studie die Tatsache, dass der grösste Teil dieses Baulandes in ländlichen, vom öffentlichen Verkehr schlecht erschlossenen Regionen liegt.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

Volk und Stände lehnten die Volksinitiative der Zürcher FDP für eine starke Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei grossen Bauprojekten deutlich ab. Anlässlich der Behandlung dieser Volksinitiative hiessen die beiden Parlamentskammern eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats gut, welche eine bessere Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz verlangt. Das Parlament hatte bereits 2006 eine Motion der Rechtskommission des Ständerates mit der gleichen Zielrichtung überwiesen.

bessere Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz

Der Ständerat hielt an seinem Beschluss des Vorjahres fest, eine raumplanerische Standesinitiative des Kantons Luzern als erfüllt abzuschreiben. Diese fordert eine Revision des Raumplanungsgesetzes mit dem Ziel, auch gewerbliche Aktivitäten von Bauern in den Landwirtschaftszonen zu erlauben und die Vergrösserung von bestehenden Wohnbauten ausserhalb von Wohnbauzonen zuzulassen. Da die erste Forderung umgesetzt ist und die zweite mit der eingeleiteten neuen Revision des Raumplanungsgesetzes realisiert werden soll, benötige es diese Initiative nicht mehr. Auf Antrag der Kantonsregierung beschloss das St. Galler Parlament die Einreichung einer Standesinitiative, welche ebenfalls Erleichterungen für den Ausbau von Wohngebäuden in Landwirtschaftszonen verlangt.

Standesinitiative des Kantons Luzern

Début juin, le Conseil fédéral a adopté son message concernant l’initiative populaire du PRD zurichois « Droit de recours des organisations: Assez d’obstructionnisme – Plus de croissance pour la Suisse! ». S’il reconnaît que ce droit de recours permet l’application correcte et uniforme du droit de l’environnement sur l’ensemble du territoire national, le collège gouvernemental a toutefois estimé que les organisations de protection de l’environnement ont, à maintes reprises, tenté d’endosser le rôle des pouvoirs publics. De plus, elles ont parfois usé de leur droit pour contester des décisions démocratiques, émanant soit du peuple, soit d’un parlement. Pour ces deux raisons, le Conseil fédéral a accepté l’initiative, la jugeant complémentaire aux améliorations décidées par l’Assemblée fédérale l’année précédente lors de la mise en œuvre de l’initiative parlementaire Hofmann (udc, ZH). Lors de la session d’hiver, le Conseil des Etats a d’abord débattu d’une proposition Frick (pdc, SZ) visant au renvoi du projet à la Commission des affaires juridiques afin que celle-ci présente un contre-projet indirect d’ici à l’été 2008. Il souhaitait que la commission traite l’épineuse question du rapport entre démocratie directe et droit de recours. Les partisans du contre-projet ont notamment critiqué les formulations imprécises de l’initiative, susceptibles d’interprétations multiples et aux conséquences incertaines. Ils ont en outre souligné que l’initiative empiétait sur le droit public, le droit administratif et les règles de procédure des cantons. Les opposants à l’initiative et au contre-projet ont pour leur part dénoncé une limitation supplémentaire du droit de recours des organisations. La Chambre haute a rejeté la proposition de renvoi par 22 voix contre 21 et, par 23 voix contre 9, elle a refusé l’initiative et la proposition du Conseil fédéral de l’accepter.

« Droit de recours des organisations: Assez d’obstructionnisme – Plus de croissance pour la Suisse! »

Suivant sa CEATE, le Conseil des Etats a décidé de classer une initiative cantonale déposée par le canton de Lucerne en 2005 et demandant une révision partielle de la LAT afin d’offrir la possibilité aux paysans d’exercer une activité accessoire et d’autoriser la modification, l’agrandissement et la reconstruction de logements érigés légalement hors zone constructible. Compte tenu du projet adopté par le parlement, la Chambre haute a estimé que le premier objectif était atteint. Quant au second, l’administration a assuré les commissaires qu’il serait intégré à la révision totale de la LAT actuellement en préparation. En fin d’année, le Conseil national a cependant refusé de classer l’initiative sur proposition de sa CEATE, jugeant qu’elle conservait sa raison d’être tant qu’un projet concret ne serait pas présenté pour réaliser le second objectif. Le Conseil national a aussi décidé de proroger le délai de traitement de l’initiative parlementaire Dupraz (prd, GE) visant à permettre aux cantons d’autoriser la transformation des constructions et installations hors zone à bâtir. Suivant sa CEATE, il a jugé préférable d’attendre le projet de nouvelle révision de la LAT et, le cas échéant, d’y intégrer l’objectif de l’initiative.

Standesinitiative des Kantons Luzern

Lors de la session de printemps, le Conseil national a débattu du projet de loi sur la géoinformation. Seule la création d’un registre des ingénieurs géomètres a suscité la controverse. Le plénum n’a pas suivi la majorité de la Commission de l’environnement, de l’aménagement du territoire et de l’énergie (CEATE-CN) en décidant, par 67 voix contre 65, de maintenir cette innovation. Les opposants ont vu dans ce registre le risque de formalités administratives excessives, tandis que les partisans ont souligné qu’il jouerait un rôle important dans la surveillance de la profession et aurait des effets bénéfiques sur la qualité des prestations. Le Conseil des Etats s’est quant à lui attaché à préciser les attributions du Conseil fédéral en matière de dénomination des lieux géographiques (notamment des communes). Le gouvernement remplira avant tout une fonction de coordination et ne devra arbitrer des litiges qu’en dernière instance. Sur proposition de sa CEATE, la Chambre haute a également introduit la possibilité pour les offices fédéraux, sous réserve de l’autorisation du Conseil fédéral, de proposer des géoinformations à des fins commerciales, malgré l’opposition d’une minorité estimant que cette possibilité devait être restreinte aux cas où l’économie privée n’était pas en mesure de fournir les prestations appropriées. Le Conseil national a adopté ces modifications. Une divergence subsitait toutefois sur l’habilitation des cantons et de la Confédération à percevoir un émolument pour l’accès aux géodonnées. D’abord hostile, le Conseil des Etats s’est finalement rallié à la Chambre basse et, en votation finale, le projet a été approuvé à l’unanimité dans les deux Chambres.

Bundesgesetz über Geoinformation (06.077)

En juillet, la récolte de signatures pour l’initiative populaire « De l’espace pour l’homme et la nature » (Initiative pour le paysage) a débuté. Elle vise à soumettre le développement territorial au principe de durabilité par l’introduction dans la Constitution fédérale d’un moratoire de vingt ans sur la part globale des zones à bâtir. Cela signifie que toute nouvelle zone constructible devra être compensée par une nouvelle zone non constructible d’égale surface dévolue à la nature. En outre, les initiants entendent conférer une co-responsabilité à la Confédération et aux cantons en matière d’aménagement du territoire. Enfin, le texte prévoit l’inscription et la définition précise de la séparation entre zones constructibles et non constructibles dans la Constitution. Le comité d’initiative, composé d’élus du PS, des Verts et du PDC, ainsi que d’experts et de représentants d’organisations de protection de l’environnement, a cependant assuré que les secteurs de la construction et de l’immobilier ne souffriraient aucunement des mesures prévues par l’initiative, dont l’objectif est essentiellement de responsabiliser les autorités communales, cantonales et fédérales et de les obliger à collaborer pour trouver des solutions conformes au principe de développement durable.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

Au printemps, l’Office fédéral du développement territorial (ARE) a lancé la procédure de participation concernant le Projet de territoire Suisse. Cette démarche vise à susciter le débat au sein de la population et des milieux concernés afin de définir une stratégie à moyen et long terme pour la politique d’aménagement du territoire de la Confédération. Dans ce cadre, la Commission suisse pour les questions immobilières (CSQI), composée des principales associations de l’industrie, de l’immobilier et de la construction, ainsi que des organisations faîtières de l’économie, a pris position au moyen d’une brochure publiée en juin. Elle a plaidé en faveur de la densification des constructions dans les villes et les agglomérations et d’une meilleure utilisation des volumes bâtis, notamment par la reconversion des friches industrielles. La CSQI a en outre souligné la nécessité de coordonner l’aménagement du territoire et la législation sur l’environnement afin d’éviter les contradictions et blocages qui mettent en péril une approche globale du territoire national. Enfin, elle a exprimé le souhait d’une harmonisation du droit des constructions et d’un renforcement de la politique d’encouragement de l’accès à la propriété du logement.

Raumkonzept Schweiz

Lors de la session de printemps, le Conseil des Etats a repris ses travaux concernant la révision partielle de la LAT. La dernière divergence entre les deux Chambres portait sur l’autorisation de construire des installations de production de compost dans les exploitations agricoles. Sur proposition de sa commission, la Chambre haute a amendé la version du Conseil national de sorte que la taille et l’emplacement desdites installations soient pris en compte dans la procédure d’autorisation, indépendamment de leur usage à des fins de production d’énergie. Afin de trouver un compromis, la Chambre basse a reformulé la disposition litigieuse: dans toute exploitation agricole, seules les installations de compost servant à la production de biogaz peuvent être déclarées conformes au plan de zone en vigueur. Le Conseil des Etats s’étant finalement rallié à cette version, le projet a été approuvé en votation finale par les deux Chambres respectivement par 38 contre 3 et par 175 voix contre 14 et 5 abstentions. En votation finale, la quasi totalité du groupe des Verts a refusé le projet.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 05.084)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

In zweiter Lesung hielt der Nationalrat an seinem Beschluss fest, nebst der Gewinnung von Energie aus Biomasse auch den Kompost explizit zu erwähnen. Damit würden nebst der Erstellung von Vergärungsanlagen auch die bäuerlichen Kompostierungsanlagen zonenkonform. Auch in Bezug auf das Rekursrecht hielt der Rat aus systematischen Gründen an seiner Fassung fest.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 05.084)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Die Stiftung „Landschaftsschutz Schweiz“ kündigte an, sie wolle in Ergänzung zu den beiden eidgenössischen Volksinitiativen der Stiftung „Helvetia nostra“ ein eigenes Volksbegehren „Stopp der Zersiedelung“ lancieren, das sich gegen den ungebremsten Bodenverbrauch und die Wachstumspolitik zahlreicher Gemeinden und Kantone richtet. Laut einer Studie von Infras beruht die Zersiedelung der schweizerischen Landschaft nicht zuletzt auf zu gross dimensionierten Bauzonen, die vermutlich bis 2030 gar nicht benötigt werden. Mit dem marktwirtschaftlichen Instrument der Flächennutzungszertifikate könnte der Bodenverbrauch besser gesteuert werden.

Zersiedelung

Nach der kleinen Kammer im Vorjahr stimmte der Nationalrat im Herbst diskussionslos einer Motion der ständerätlichen Rechtskommission zu, welche eine bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung verlangt. Umweltrechtliche Grundsatzfragen seien bereits in den Richtplänen zu berücksichtigen, was zu einer Entlastung der projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfungen führe. Damit könnten Auseinandersetzungen um umstrittene Standorte entschärft und die Realisierungschancen für Bauvorhaben verbessert werden. Zum Verbandsbeschwerderecht siehe hier.

bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung

Im Herbst widmete sich der Ständerat der Vorlage: Eintreten war unbestritten, obschon mehrere Ratsmitglieder eine Gesamtkonzeption vermissten und den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verletzt sahen. Zudem wurde die Befürchtung laut, den Kantonen und Gemeinden werde zuviel vorgeschrieben. In der Detailberatung schloss sich der Rat weitgehend den Vorschlägen von Bundesrat und Nationalrat an. Kein Gehör hatte der Ständerat jedoch für den Vorschlag der grossen Kammer, den Bau von Kompostieranlagen auf Bauernhöfen zu erlauben; es sei nicht sinnvoll, Anlagen zu bewilligen, für deren Betrieb Material über grössere Distanzen transportiert werden muss, ohne dass diese dann ihrerseits Energie produzieren. Eine Minderheit Pfisterer (fdp, AG) wehrte sich vergeblich dagegen, auch jenen Bauern, die nicht auf ein Zusatzeinkommen angewiesen sind, den Unterhalt von landwirtschaftsnahen gewerblichen Nebenbetrieben und Agrotourismus zu gestatten. Eine solche Regelung benachteilige sowohl Gewerbetreibende und Landwirte in den Bauzonen, da sie höhere Bodenpreise bezahlen müssten, als auch Nichtlandwirte ausserhalb der Bauzone. Kommissionssprecher Schmid (cvp, AI) bezeichnete diesen Artikel als Kern der Vorlage, mögliche Missbräuche seien durch die mit der vom Nationalrat ins Gesetz eingefügten Bestimmung zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen. Bundesrat Leuenberger wies zudem darauf hin, dass florierenden Betrieben, die für Agrotourismus besonders attraktiv sind, entsprechende Aktivitäten untersagt würden. Eine Differenz zur grossen Kammer schuf der Ständerat im Zusammenhang mit der Anwendung des neuen Bundesgerichtsgesetzes, welches am 1. Januar 2007 in Kraft tritt. So beharrte der Rat darauf, abweichend von der allgemeinen Bundesrechtsgesetzgebung den heutigen Rechtszustand weiterzuführen, indem in der Raumplanung die Kantone und Gemeinden auf demokratischem Weg entscheiden und das Bundesgericht nicht belasten. Zudem soll für den Erlass vorläufiger Massnahmen im Raumplanungsbereich weiterhin die kantonale Kompetenzregelung gelten. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 32:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 05.084)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Im September präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über Geoinformation. Der Gesetzesentwurf liefert eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Landesvermessung, die amtliche Vermessung und für alle weiteren Informationen über Grund und Boden und ermöglicht die Einführung eines Katasters der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Der Entwurf entspricht weitgehend der in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage. In zwei Punkten trug die Regierung den Bedenken der Kantone Rechnung: So beteiligt sich der Bund an der Finanzierung des Katasters der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Ausserdem trägt er den dezentralen Strukturen Rechnung, indem er den Artikel über die Mitwirkung der Kantone wieder ins Gesetz einfügt und sie nicht mit einer Verordnung regelt. Er gesteht den Kantonen zudem ähnlich wie beim Bildungsartikel bereits bei der Vorbereitung von Rechtserlassen des Bundes verstärkte Informations- und Konsultationsrechte zu.

Bundesgesetz über Geoinformation (06.077)

Nachdem die kleine Kammer eine Standesinitiative des Kantons Bern zur Neukonzeption des Raumplanungsgesetzes bereits vor zwei Jahren abgelehnt hatte, verwarf auch der Nationalrat das Begehren diskussionslos. Beiden Räten ging die vorgesehene abschliessende Kompetenz der Kantone, Vorschriften zur Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutztem Wohnraum zu erlassen, zu weit.

Änderung des Raumplanungsgesetzes Landwirtschaftszone

In Umsetzung der Motionen Büttiker (fdp, SO) und UREK-NR erarbeiteten die Bundesämter BAFU und ARE im Dialog mit Kantonen, Städten sowie Grossverteilern eine Empfehlung, welche die Kantone auffordert, die Standorte verkehrsintensiver Einrichtungen (Einkaufszentren, Fachmärkte und Freizeitanlagen) frühzeitig in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Siehe auch die Antwort des Bundesrat auf eine Interpellation Bernhardsgrütter (gp, SG) (Ip. 06.3454). Migros, Coop, Manor und Ikea schlossen sich mit Immobilieninvestoren zum Verband „Espace.mobilité“ zusammen, um sich für eine wirkungsorientierte Raumplanungs- und Umweltpolitik einzusetzen. Konkret verlangen sie bessere Rahmenbedingungen für Bauinvestitionen, raschere Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie den Einbezug aller öffentlichen und privaten Interessen.

Standorte verkehrsintensiver Einrichtungen