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2005 erhöhte sich der Leerwohnungsbestand leicht, nachdem er seit 1998 ständig gesunken war. Am Stichtag 1. Juni 2005 standen 36 802 Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser leer. Die Leerwohnungsziffer betrug 0,99% (2004: 0,91%). Am grössten war die Wohnungsknappheit in den Kantonen Genf (0,19%), Zug (0,36%) und Schwyz (0,52%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Glarus (2,11%), Jura (2,01%) und Appenzell Ausserrhoden (1,96%).

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Imfeld (cvp, OW), welche eine Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten bis zum Inkrafttreten der NFA verlangt, da die Unterstützung Ende 2005 ausläuft.

Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten

2004 stabilisierte sich der Leerwohnungsbestand, nachdem er seit 1998 ständig gesunken war. Am Stichtag 1. Juni 2004 standen 33 600 Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser leer. Die Leerwohnungsziffer verharrte auf dem Vorjahresniveau von 0,91%. Am grössten war die Wohnungsknappheit in den Kantonen Genf (0,15%), Basel-Land (0,4%) und Zug (0,41%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Glarus (2,32%), Appenzell-Ausserrhoden (1,88%) und Thurgau (1,84%).

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Bei einer hohen Stimmbeteiligung von 50,8% verwarf das Volk das Steuerpaket mit 65,9% Nein- Stimmen. Lediglich in den drei Bezirken Meilen (ZH), Höfe (SZ) und Rheintal (SG) waren Ja-Mehrheiten zustande gekommen. Gemäss der Vox-Analyse lehnten Frauen, die städtische Bevölkerung und Personen mit niedrigem Einkommen die Vorlage noch deutlicher ab als Männer, die Landbevölkerung und Personen mit höherem Haushaltseinkommen. Obwohl die Wohneigentümer weniger negativ eingestellt waren, stimmten auch sie mehrheitlich dagegen. Ausschlaggebend für das Stimmverhalten waren die Parteiverbundenheit und die Einstufung auf der Links-Rechts-Achse: Unter den Befragten, welche Sympathien für die SVP bekundeten, nahmen 52%, bei der FDP 58% das Steuerpaket an, bei der SP stiess es auf massive Ablehnung (17% Ja). Ein differenzierteres Bild zeigte sich bei der CVP, wo lediglich 31% der Befragten, die der CVP nahe standen, das Steuerpaket gemäss der nationalen Parteiparole annahmen (9 kantonale Sektionen hatten die Nein-Parole herausgegeben). Diese Tendenz zur Polarisierung zwischen den Parteien bestätigte sich durch die Positionierung der Befragten auf einer Links-Rechts-Achse: Je weiter links sich die Befragten auf der Achse einstuften, desto stärker fiel die Ablehnung des Steuerpakets aus, je weiter rechts die Einstufung, desto stärker die Zustimmung. Aus der Untersuchung der Stimmmotive ging hervor, dass nach Auffassung der Gegnerinnen und Gegner das Steuerpaket zu stark den gut Verdienenden zugute kam und zu viele unterschiedliche Massnahmen enthielt.
Da das Steuerpaket in der Volksabstimmung gescheitert war, verlängerte der SR die Frist zur Behandlung der pa. Iv. Maissen (cvp, GR) zur Wohneigentumsförderung (pa.Iv. Maissen, 98.458), Büttiker (fdp, SO) zum Bausparen (pa.Iv.Büttiker, 99.412) und Bisig (fdp, SZ) zur Besteuerung des Eigenmietwertes um zwei Jahre (pa.Iv. Bisig, 99.413). Zum Bausparen nach dem basellandschaftlichen Modell siehe auch die Antwort des BR auf die Anfrage Baader (svp, BL) (Anfrage Baader, 04.1087).



Steuerpaket (inkl. Wohneigentumsbesteuerung)
Abstimmung vom 16. Mai 2004

Beteiligung: 50,8%
Ja: 821 475 (34,1%)
Nein: 1 585 910 (65,9%)

Parolen:– Ja: CVP (9*), FDP (1*), SVP (1*), LP, EDU, FP, Lega; economiesuisse, SGV, ZSA, Hauseigentümerverband, Gemeindeverband.
– Nein: SP, GP, CSP, EVP, PdA, SD; SGB, Travail.Suisse, Mieterverband, Städteverband, Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.
– Stimmfreigabe: SBV
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
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Änderung der Inkraftsetzung (BRG 03.063)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

In seiner Antwort auf eine Interpellation Chevrier (cvp, VS) betreffend subventionierte Wohnungen hielt der Bundesrat fest, er habe die Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz dahingehend geändert, dass Haushalte mit beschränktem Einkommen noch während maximal sechs Jahren von Zusatzverbilligungen profitieren könnten; vorläufig gelte aus Kostengründen eine Verlängerung um vier Jahre. Seit Ende 2001 werden keine neuen Gesuche um Grund- und Zusatzverbilligung mehr bewilligt, da das WEG 2003 durch das Wohnraumförderungsgesetz abgelöst wurde. Zur Konzentration wohnungsbezogener Staatstätigkeiten im BA für Wohnungswesen siehe die Motion Banga (sp, SO) (Mo. 03.3553).

subventionierte Wohnungen

Am 16. Mai 2004 entschied das Volk über das Steuerpaket. Insbesondere aufgrund der befürchteten Einbussen bei der Wohneigentumsbesteuerung sprachen sich neben den elf Kantonen (BS, BE, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VD, VS), welche erstmals seit 1874 das Standesreferendum ergriffen hatten, auch neun weitere für die Ablehnung der Vorlage aus. Linke und Grüne, welche ebenfalls das Referendum ergriffen hatten, Gewerkschaften und der Schweizerische Mieterverband gaben die Nein-Parole heraus. Zur Befürworterseite zählten die FDP und die SVP sowie die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände und der Schweizerische Hauseigentümerverband. Auch die CVP befürwortete das Steuerpaket, allerdings hatten viele Kantonalsektionen die Nein-Parole herausgegeben.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Im Anschluss an die Behandlung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) überwies der Nationalrat zwei Postulate seiner WAK: Der erste Vorstoss beauftragte den Bundesrat, Grundlagen zu erarbeiten, welche den Übergang von der Objekt- zur Subjekthilfe bei der Wohnraumförderung ermöglichen sollen (02.3636), der zweite verlangte, im Budget Bundesbeiträge für die Einhaltung von Minergie-Standards für Bauten vorzusehen, die im Rahmen des WFG erstellt werden (02.3635). Weiter wurde die Behandlungsfrist der Pa. Iv. de Dardel (sp, GE) (00.421), welche einen besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten bei den Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien verlangt, verlängert.

Postulate zur Wohnraumförderung

Zum fünften aufeinander folgenden Mal ging die Zahl der Leerwohnungen zurück. Am Stichtag 1. Juni 2003 standen 31'300 Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser leer. Die Leerwohnungsziffer sank erstmals seit zehn Jahren wieder unter die kritische Grenze von 1%; sie betrug 0,91%. Das BFS begründete den anhaltenden Rückgang des Leerwohnungsbestandes nachfrageseitig durch die Bevölkerungsentwicklung und angebotsseitig durch den geringeren Neubau von Wohnungen. Am grössten war die Wohnungsknappheit wie bereits im letzten Jahr in den Kantonen Genf (0,17%), Zug (0,3%) und Zürich (0,35%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Thurgau (2%), Appenzell-Ausserrhoden (2,03%) und Glarus (2,71%).

In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Hegetschweiler (fdp, ZH) (03.1126) zur Leerwohnungszählung führte der Bundesrat aus, dass das Bundesamt für Wohnungswesen, kantonale Amtsstellen, Forschungsinstitute, Planer, Banken und Investoren die Ergebnisse benutzten, um den Immobilienmarkt in der Schweiz zu analysieren. Die Gesamtkosten der jährlichen Zählungen beliefen sich auf etwa CHF 50'000. Der Bundesrat sei bereit zu prüfen, ob die heutige Leerwohnungszählung mittelfristig durch eine IT-Lösung ersetzt oder ergänzt werden oder allenfalls aussagekräftiger gestaltet werden könne. (Siehe auch die Mo. 03.3383 desselben Parlamentariers.)

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Der Schweizerische Hauseigentümerverband zeigte sich über das Ja des Parlaments zum Steuerpaket befriedigt und sistierte die geplante Lancierung eigener Volksinitiativen im Bereich des Bausparens und der Eigenmietwertbesteuerung. Die kantonalen Finanzdirektoren hingegen lehnten die Steuerreform ab. Einen reinen Systemwechsel hätten sie unterstützt, nicht jedoch das nun vorliegende Modell, das trotz Abschaffung des Eigenmietwerts weiterhin grosszügige Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen erlaubt. Die entsprechenden Steuerausfälle seien für die Kantone nicht tragbar. In der Folge reichten die Regierungen resp. Parlamente von Bern, Graubünden, Solothurn, Basel-Stadt, Glarus, Jura, Schaffhausen, Wallis, Obwalden, Sankt Gallen und Waadt erstmals in der Geschichte des Bundesstaates ein Kantonsreferendum ein. Da das Zustandekommen des Kantonsreferendums bis im September unklar war, reichte ein links-grünes Komitee ebenfalls das Referendum gegen das Steuerpaket ein.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Eine Auswertung der Gebäude- und Wohnungserhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) im Rahmen der Volkszählung 2000 ergab eine Zunahme der Wohnungs- und Hausbesitzer zwischen 1990 und 2000 um drei Prozentpunkte auf 34,6%; dieser Zuwachs lässt sich vor allem auf den Aufschwung beim Stockwerkeigentum zurückführen. Trotzdem bleibt die Schweiz ein Volk von Mieterinnen und Mietern: 3,96 Mio. Menschen (58% der Gesamtbevölkerung, 1990: 61%) lebten in Miet- und Genossenschaftswohnungen. Mit durchschnittlich 44 m2 pro Person stieg der Platzbedarf seit 1990 um 5 m2 an.

Wohneigentum und Mietwohnungen im Jahr 2000

Im Frühjahr hielt der Ständerat bei der Wohneigentumsbesteuerung an seiner Absicht fest, den Eigenmietwert auf 60% des Marktwerts zur reduzieren; der Nationalrat hingegen beharrte auf der Aufhebung der Eigentumsbesteuerung. In der letzten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens schloss sich die kleine Kammer mit 23:20 Stimmen der Version des Nationalrats an und entschied sich für den Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung; die Mehrheit des Ständerates hatte das Risiko einer Nulllösung bei der Einigungskonferenz oder eines Scheiterns des ganzen Steuerpakets nicht eingehen wollen. Der anschliessende Ordnungsantrag von Kommissionspräsident Schiesser(fdp, GL), das Geschäft nach diesem Grundsatzentscheid an die Kommission zurückzuweisen, um die finanzpolitischen Auswirkungen zu überprüfen, wurde knapp abgelehnt. Bei den Liegenschaftskosten schloss sich die kleine Kammer der nationalrätlichen Variante an und nahm im Vergleich zum Bundesrat zusätzliche Steuerausfälle von CHF 70 Mio. in Kauf. Beim Schuldzinsabzug folgte sie der Vorlage des Bundesrats, ebenfalls beim Bausparen, wo sie sich, mit Stichentscheid des Präsidenten, für das Modell im Rahmen der Säule 3a aussprach – der Nationalrat hatte das basellandschaftliche Modell vorgezogen.
In der Einigungskonferenz setzten sich die nationalrätlichen Positionen durch: Schuldenabzüge für Ersterwerber von CHF 7'500 für Einzelpersonen resp. CHF 15'000 für Ehepaare, Bausparen nach dem basellandschaftlichen Modell sowie Inkrafttreten des Systemwechsels auf 2008. Im Nationalrat plädierte SP-Fraktionschefin Fässler (SG) vergeblich für die Ablehnung des Antrags der Einigungskonferenz. Das Steuerpaket habe Entlastungen für Familien mit Kindern versprochen. Die Steuererleichterungen von CHF 1,2 Mrd. kämen jedoch zu zwei Dritteln jenen rund 10% der Haushalte zugute, die über mehr als CHF 100'000 steuerbares Einkommen verfügen, also genau jenen Personen, die nicht darauf angewiesen seien. Finanzminister Villiger hielt fest, dass der Bundesrat den Systemwechsel weg vom Eigenmietwert befürwortet habe. Die zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten seien aber finanzpolitisch übertrieben und von der Steuergerechtigkeit her fragwürdig. Diesen Teil des Steuerpakets könne der Bundesrat nicht mittragen. Beide Räte nahmen den Antrag der Einigungskonferenz an. Das Steuerpaket passierte die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 97:69 Stimmen (gegen die Voten von SP, Grünen und EVP), der Ständerat verabschiedete die Vorlage unter Namensaufruf mit 30:13 Stimmen und 2 Enthaltungen.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Im Frühling behandelte die grosse Kammer als Zweitrat die Vorlage zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Erfolglos beantragte eine Mehrheit der SVP-Fraktion Nichteintreten, um die Bundesfinanzen zu entlasten; zudem zweifelte sie an der Wirksamkeit des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) als Mittel zur breiteren Streuung des Eigentums. Ein Eventualantrag Laubacher (svp, LU), der die Vorlage an die Kommission zurückweisen wollte mit der Begründung, es handle sich um eine Sozialgesetzgebung, die mit dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung nichts zu tun habe, scheiterte ebenfalls. In der Detailberatung des WFG verlangte Valérie Garbani (sp, NE), dass der Bund nach Ablauf der Bundeshilfe nötigenfalls Massnahmen zur Milderung des Übergangs von der subventionierten zur freien Miete treffen könne. Obschon Kommissionssprecher und Bundesrat den Antrag unterstützten, wurde er mit 83:54 Stimmen abgelehnt. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 106:40 Stimmen. Beim Bundesbeschluss über die Rahmenkredite forderte Rennwald (sp, JU) für die Finanzierung von Darlehen eine Erhöhung von CHF 496 auf 650 Mio., Pelli (fdp, TI) hingegen eine Kürzung auf CHF 300 Mio.; beide Anträge wurden verworfen. In der Gesamtabstimmung verpasste der Kredit mit lediglich einer Stimme das für die Ausgabenbremse erforderliche qualifizierte Mehr. Beim Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) schloss sich der Nationalrat diskussionslos der Version des Ständerates an.

In der Differenzbereinigung stimmte der Ständerat knapp einem Antrag Spoerry (fdp, ZH) zu und kürzte den Rahmenkredit für die Wohnraumförderung auf CHF 300 Mio. Der Nationalrat billigte ebenfalls nur mit knappem Mehr einen Kompromissantrag seiner Kommission von CHF 400 Mio., der jedoch das Quorum der Ausgabenbremse erneut verfehlte. Da die kleine Kammer weiterhin an ihrer Kürzung festhielt, schloss sich ihr der Nationalrat an. In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat das WFG mit 29:5 und das WEG mit 24:8 Stimmen gut; der Nationalrat verabschiedete die beiden Gesetze mit 132:53 resp. 123:58 Stimmen gegen die Mehrheit der SVP. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 strich das Parlament auf Antrag des Bundesrates die im WFG vorgesehenen Direktdarlehen von CHF 15 Mio.

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)

Ende Februar forderten die Gewerkschaft Bau und Industrie, der Mieterinnen- und Mieterverband und der Verband für Wohnungswesen ein Impulsprogramm im Wohnungsbau. Konkret verlangten sie die Aufstockung des Rahmenkredits für das WFG um CHF 160 Mio., Zugang zu subventionierten Wohnungen auch für Haushalte mit mittleren Einkommen sowie mehr Investitionen von Pensionskassen in den Wohnungsmarkt.

Forderung nach einem Impulsprogramm im Wohnungsbau (2003)

In der Herbstsession lehnte der Ständerat einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ab und schuf damit eine gewichtige Differenz zum Nationalrat. In der Eintretensdebatte beantragte Kommissionssprecher Schiesser (fdp, GL), die Eigenmietwertbesteuerung nicht abzuschaffen und damit auf einen Systemwechsel zu verzichten. Stattdessen solle die Eigenmietwertbesteuerung im Rahmen der geltenden Ordnung optimiert werden. Konkret beantragte er eine Reduktion des Eigenmietwerts auf 60% des Marktwerts, eine griffige Härtefallregelung und die Einführung eines Bausparmodells. Der vom Nationalrat im Vorjahr beschlossene Systemwechsel löse zwar das Problem der gerechten Festlegung des Eigenmietwerts, und das Schuldenmachen werde nicht mehr belohnt, doch erfordere er für Ersterwerber Abfederungen, die vermutlich mehr kosteten, als vom Bundesrat veranschlagt. Deshalb sei die geltende Ordnung mit der Möglichkeit des unbegrenzten Abzugs der Schuldzinsen und der Unterhaltskosten einem Systemwechsel vorzuziehen. Leuenberger (sp, SO) plädierte für Nichteintreten, da die zusätzlichen Steuererleichterungen – nach den Entlastungen bei der Familienbesteuerung – für den Bund nicht finanzierbar seien. Namens der CVP-Fraktion forderte David (cvp, SG) sowohl eine steuerliche Entlastung der Familien als auch eine Entlastung des Wohneigentums und damit einen Systemwechsel. Bundesrat Villiger hielt einen Systemwechsel nicht für zwingend, doch sei das heutige System nicht gerecht, weil es Begüterte, wenn sie die Abzugsmöglichkeiten geschickt nutzten, deutlich bevorzuge. Der Rat trat auf die Vorlage ein und lehnte mit 23:13 Stimmen den Antrag David und damit den Systemwechsel ab. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer grossmehrheitlich den Anträgen ihrer WAK: Sie beschloss eine Reduktion des Eigenmietwerts auf 60% des Marktmietwerts und lehnte einen Antrag Plattner (sp, BS) und die Empfehlung des Bundesrats, der nur auf zwei Drittel des Marktwerts hinuntergehen wollte, ab. Anschliessend setzte sich eine Minderheit Dettling (fdp, SZ) durch, die in Härtefällen den Eigenmietwert bis zur Hälfte herabsetzen wollte – die Kommissionsmehrheit hatte nur bis zu zwei Drittel zugestehen wollen. Die maximale Höhe der abziehbaren Schuldzinsen wurde unverändert aus der alten Regelung übernommen (Vermögensertrag plus CHF 50'000). Beim Bausparen folgte die kleine Kammer dem Vorschlag des Bundesrats und lehnte das basellandschaftliche Modell, das der Nationalrat favorisiert hatte, ab. Zusätzlich wurde die Behandlungsfrist der Parlamentarischen Initiativen Bisig (99.413), Büttiker (99.412) und Maissen (98.458) um zwei Jahre verlängert. In der Wintersession hielt der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission gegen die Stimmen der FDP und der SVP an der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung fest. Gegen die Stimmen der Grünen und der SP bekräftigte er auch seinen Entscheid für das basellandschaftliche Modell des Bausparens.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Auch in diesem Berichtsjahr ging die Zahl der Leerwohnungen weiter zurück: Am Stichtag 1. Juni 2002 standen 40'600 Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser leer. Die Leerwohnungsziffer sank von 1,34% im Jahr 2001 auf 1,13%. Das BFS begründete den seit 1998 anhaltenden Rückgang des Leerwohnungsbestandes einerseits mit der Verringerung der Anzahl neuer Wohnungen, andererseits mit einer Zunahme der Wohnbevölkerung. Am grössten war die Wohnungsknappheit in den Kantonen Genf (0,25%), Zug (0,3%) und Zürich (0,39%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Thurgau (2,47%), Tessin (2,61%) und Glarus (3,05%).

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Um Druck auf die parlamentarischen Beratungen zu machen, gab der Schweizerische Hauseigentümerverband im Sommer bekannt, er plane die Lancierung zweier Volksinitiativen: Die eine verlange ein Bausparmodell à la Baselland, die andere solle den Hausbesitzern spürbare steuerliche Erleichterungen bringen. Den definitiven Entscheid über die Initiativen wolle der Verband nächsten Frühling fällen, wenn feststünde, inwieweit seine Forderungen im „Steuerpaket 2001“ berücksichtigt worden sind.

HEV droht mit der Lancierung von Volksinitiativen (2002)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

In einer Interpellation wollte Doris Leuthard (cvp, AG) wissen, was der Bundesrat bezüglich des „kleinen Wohneigentums“, welches das Stockwerkeigentum ergänzen soll, zu tun gedenke. Gemäss Bundesrat sei eine Änderung des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts in Vorbereitung. Eine Kommission des EJPD befasse sich mit dem Modell des "kleinen Wohneigentums"; erste Vorschläge würden im Sommer 2002 erwartet.

Wie weiter mit dem „kleinen Wohneigentum“? (Int. 02.3036)
Dossier: Förderung des „Kleinen Wohneigentums“

Als Erstrat befasste sich die kleine Kammer in der Sommersession mit dem Geschäft: Gegenüber dem WEG soll das neue WFG gemäss Kommissionssprecher Schiesser (fdp, GL) die staatliche Einflussnahme vermindern; Ziel sei nicht eine allgemeine Förderung, sondern eine gezielte Hilfe in Zusammenarbeit mit den interessierten Bauträgern. Einzig die SVP-Vertreter Jenny (GL) und Brändli (GR) sprachen sich gegen die Vorlage aus, die ordnungspolitisch falsch und zudem viel zu teuer sei. Eintreten war aber unbestritten. In der Detailberatung nahm der Rat nur geringfügige Änderungen vor. Das Gesetz passierte die Ausgabenbremse problemlos. In der Gesamtabstimmung stimmte die kleine Kammer dem Gesetz mit 26:3 Stimmen zu. Anschliessend billigte sie die Rahmenkredite für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum von insgesamt CHF 2,2 Mrd. und sagte Ja zur Änderung des WEG.

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)

Im Februar verabschiedete der Bundesrat die Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Sie enthielt einen Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG), einen dazugehörigen Finanzierungsbeschluss für die Jahre 2003 - 2006 sowie einen Entwurf einer Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG): Mit dem WFG will der Bundesrat preisgünstige Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte fördern. Die umstrittenen Grundverbilligungen, welche unter dem bisherigen Regime zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatten, werden durch zinsgünstige Darlehen vor allem an Genossenschaften und andere Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus ersetzt. Da im ländlichen Raum oft kein echter Markt für Mietwohnungen besteht, nahm der Bundesrat auch die Förderung der Erstellung und Renovation von Eigentumswohnungen, welche im Vernehmlassungsentwurf noch nicht enthalten war, in das Gesetz auf. Mit dem Rahmenkredit sollen in den nächsten vier Jahren rund 6'000 Wohnungen gefördert werden. Die WEG-Änderung schliesslich soll es in speziell umschriebenen Fällen erlauben, die bisherige Bundeshilfe vorzeitig zu beenden.

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)

2001 wurden zum letzten Mal im Rahmen des WEG für Mietwohnungen Bundeshilfen gewährt. Im Vergleich zum Vorjahr vervierfachte sich die Zahl der geförderten Objekte (2000: 250, 2001: 971). Auch die Zahl der begünstigten Eigentumswohnungen, die weiter auf finanzielle Unterstützung des Bundes zählen können, nahm zu (2000: 762, 2001: 877).

Wohnbau- und Wohneigentumsförderung des Bundes wird beendet

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession mit dem Geschäft. Entgegen ihrem im Vorjahr ausgearbeiteten Modell hielt die Mehrheit der WAK den vom Bundesrat vorgeschlagenen Systemwechsel nun nicht mehr für notwendig und beantragte lediglich Korrekturen am geltenden System. Sie wollte den Eigenmietwert generell auf 60% des Marktwerts festsetzen und ein Bausparmodell nach Baselbieter Muster einführen. Die SP-Fraktion war zwar für einen Systemwechsel, nicht aber für massive Steuererleichterungen für die Hauseigentümer; sie sprach sich zuerst für Nichteintreten aus. Knapp durchsetzen konnte sich schliesslich, dank der Unterstützung der SP und der GP, die CVP, welche den vom Bundesrat beantragten Systemwechsel unterstützte. In der Detailberatung sprach sich der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken für höhere Abzüge aus als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Unterhaltskosten sollten bereits ab CHF 4'000 (Bundesrat CHF 5'000) und Schuldzinsen für Ersterwerbende im Betrag von CHF 15'000 für Verheiratete bzw. CHF 7'500 für Alleinstehende abgezogen werden können. Bundesrat Villiger plädierte vergeblich dafür, angesichts des prekären Zustandes der Bundeskasse und im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit den Mietern mehr Vernunft und Mass walten zu lassen. Trotzdem stimmte die grosse Kammer für die Einführung eines Bausparmodells nach basellandschaftlichem Muster. Dieses erlaubt Steuerpflichtigen unter 45 Jahren, während höchstens 10 Jahren bis zu CHF 12'000 (Verheiratete CHF 24'000) jährlich auf ein Bausparkonto zu überweisen und von der Steuer abzuziehen. Nur bezüglich der Übergangsfrist folgte der Rat dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage mit 75:60 Stimmen bei 18 Enthaltungen gut; die SP und die Grünen hatten geschlossen dagegen gestimmt. Im Anschluss daran schrieb der Nationalrat die parlamentarischen Initiativen Gysin(fdp, BL) von 1998 zum Bausparen (98.455), Hegetschweiler (fdp, ZH) zur Besteuerung des Eigenmietwerts (99.409) und die der CVP-Fraktion zur Wohneigentumsförderung (98.457) ab. Nachdem bereits die kleine Kammer die Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums (99.300) abgelehnt hatte, schloss sich ihr der Nationalrat an.

Durch die Anpassungen des Nationalrats steigen die Ausfälle gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag (CHF 90 Mio.) auf CHF 280 Mio. an. Dazu kommen noch rund CHF 50 Mio. für das Bausparmodell. Bezüglich der Auswirkungen auf die Kantone nannte der Bundesrat als Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Zanetti (sp, SO) (01.3519) zusätzliche Mindereinnahmen bei ihrem Anteil an der direkten Bundessteuer von CHF 65 Mio. (der Vorschlag des Bundesrates sah einen Ausfall von CHF 35 Mio. vor). Dazu kommen noch nicht bezifferbare, aber erhebliche Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern. In ihren ersten Beschlüssen korrigierte die WAK des Ständerats die Entscheide des Nationalrats wieder nach unten und sah geringere Einnahmeausfälle vor.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Bis das BFW in Kraft sei, sollte der Bundesrat einen Rahmenkredit für die Jahre 2001 bis 2003 für Darlehen an den sozialen Wohnungsbau gewähren, verlangte CVP-Nationalrätin Bader (SO) in einer Motion. Laut Bundesrat Couchepin beabsichtige die Regierung, Anfang 2002 ihre Botschaft vorzulegen, so dass das neue Gesetz 2003 in Kraft treten könne. Falls die Gesetzgebung jedoch in Verzug gerate, müsse ein neuer Rahmenkredit basierend auf dem noch geltenden Recht beantragt werden. Entgegen dem Wunsch des Bundesrats, der das Anliegen nur als Postulat entgegen nehmen wollte, überwies der Nationalrat die Motion mit 76:70 Stimmen. Der Ständerat wandelte sie gegen die Empfehlung seiner WAK, die den im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich aufgetretenen Verunsicherungen begegnen wollte, mit 20:16 Stimmen in ein Postulat um.

Motion zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (00.3338)

Der Nationalrat überwies zwei Postulate des Tessiners Robbiani (cvp) für die Einführung einer Toleranzmarge bei der Mietzinsverbilligung in der WEG-Verordnung (01.3295) resp. die Überprüfung der Einkommensgrenzen, die einen Anspruch auf eine Zusatzverbilligung für die Wohneigentumsförderung geben.

Postulate zu den Einkommensgrenzen für Mietverbilligungen (2001)

Im Frühjahr 2001 gab der Bundesrat den Entwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz (BFW) in die Vernehmlassung. Dieses soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) von 1974 ablösen. An die Stelle der allgemeinen Förderung des Wohnungsbaus soll die gezielte Unterstützung wirtschaftlich schwächer gestellter Personen treten. Auf die bisherige Verbilligung der Anfangsmieten, welche zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatte, will der Bundesrat verzichten. An ihre Stelle sollen zinsgünstige oder zinslose Darlehen für den Bau und die Erneuerung von Wohnraum treten. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu. Kritisch äusserten sich die SVP und die welschen Immobilienverbände, die keinen Bedarf für die Fortsetzung der Wohnbauförderung durch den Bund sahen. (Zur Änderung des WEG im Jahr 2000 siehe hier.)

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)

Die Knappheit auf dem Wohnungsmarkt verschärfte sich weiter. Im Vergleich zum vorangehenden Jahr sank der Leerwohnungsbestand um 9,5% auf 47'700 leerstehende Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser. Während sich das Angebot an Einfamilienhäusern leicht verbesserte, herrschte eine sehr grosse Nachfrage nach Mietwohnungen. Die Leerwohnungsziffer sank zum dritten aufeinanderfolgenden Mal, von 1,49% im Jahr 2000 auf 1,34% (Stichtag 1. Juni 2001). Am grössten war die Knappheit in den Kantonen Zug (0,31%) und Genf (0,39%), wo der Leerwohnungsbestand um 45% sank, und Zürich (0,47%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Glarus (3,48%), Schaffhausen (3,24%) und Thurgau (2,76%).

Leerwohnungsstatistik 2000-2007
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau