Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat dem Rahmenkredit zur Eventualverpflichtung der Wohnraumförderung 2015-2021 in der Frühjahrssession 2015 zu. Anders als im Ständerat, wo die Vorlage 2014 einstimmig und ohne Diskussion angenommen wurde, lag in der grossen Kammer ein Nichteintretensantrag aus einer aus SVP-Politikerinnen und -Politikern bestehenden Kommissionsminderheit vor. Nationalrat Aeschi (svp, ZG) begründete den Minderheitsantrag mit der aktuellen von Negativzinsen geprägten Situation, die nicht bedinge, dass der Bund CHF 1,9 Mrd. für dieses Instrument zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum binde. Adrian Amstutz (svp, BE) ergänzte für die SVP-Fraktion, dass mit dieser Massnahme nur "Pflästerlipolitik" betrieben werde. In seinem ausführlichen Votum wies Bundesrat Schneider-Ammann in der Eintretensdebatte darauf hin, dass die Regierung ja gerade darauf abziele, den Eingriff in den Wohnungsmarkt möglichst gering zu halten. Das Instrument der Eventualverpflichtungen erlaube dies und führe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen. Ferner gab der Bundesrat zu, dass das Instrument ursprünglich in einer Hochzinsphase ins Leben gerufen wurde, dass sich die jetzige Situation auf langfristige Sicht – Anleihen mit regulärer Laufzeit von 15 Jahren könnten mit diesem Rahmenkredit also bis 2036 laufen – jedoch auch wieder ändern könne. Der Nichteintretensantrag wurde im Plenum mit einer Ausnahme ausschliesslich von der SVP-Fraktion unterstützt. Nachdem auch die Ausgabenbremse mit ähnlichem Stimmverhältnis gelöst wurde, fand der Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 135 zu 50 Stimmen grossmehrheitliche Zustimmung.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung (2015-2021)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung