Wohnungsmieten dürfen künftig voll und nicht nur zu 80% dem Teuerungsindex angepasst werden. Eine entsprechende Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) änderte der Bundesrat auf den 1. August. Damit wurde die Regelung für Wohnungsmieten an diejenige für Geschäftsräume angeglichen. Der Mieterverband kritisierte diese Neuerung als „unsoziales Geschenk an die Hauseigentümer“. Eine weitere Lockerung des Mietrechts lehnte der Bundesrat vorerst ab: So verzichtete er nach heftigem Protest des Mieterverbandes darauf, Anpassungen des Mietzinses an die ortsüblichen Preise oder wegen ungenügender Rendite auch ohne einen entsprechenden ausdrücklichen Vorbehalt zuzulassen. Der Schweizerische Hauseigentümerverband kritisierte, dass die „Mini-Revision“ zu wenig weit gehe.
Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) 1996- Schlagworte
- Datum
- 1. August 1996
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Akteure
- Quellen
-
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- Presse vom 27.6.96.
von Eva Müller
Aktualisiert am 29.09.2017
Aktualisiert am 29.09.2017