Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Raumplanung und Wohnungswesen
  • Bodenrecht

Akteure

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
9 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

In der Frühjahrssession 2015 hatte sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative Freysinger (svp, VS) zu befassen, die Zweitwohnungen in Berggebieten zu Notfalls- und Beherbergungsreserven für den Krisenfall erklären wollte. Dies würde dazu führen, dass solche Bauten von den Berechnungen zur Eruierung des Zweitwohnungsanteils, welche aufgrund Annahme der Zweitwohnungsinitiative notwendig wurden, ausgenommen würden. Während die UREK-NR 2013 noch für Folge geben plädiert hatte, empfahl sie nun ihrem Rat mit 20 zu 2 Stimmen bei zwei Enthaltungen, dem Anliegen keine Folge zu geben. Gemäss der Kommission berücksichtigt der unterdessen vorgelegte bundesrätliche Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative nach der Beratung durch die Kommission die Interessen der Bergregionen bereits in angemessener Weise. Man habe den "Handlungsspielraum bestmöglich genutzt"; die Annahme der parlamentarischen Initiative würde hingegen den Volkswillen missachten. Diese Ansicht schienen die Nationalrätinnen und Nationalräte grösstenteils zu teilen und schickten das Anliegen mit 13 zu 165 Stimmen bei drei Enthaltungen endgültig bachab.

Schaffung von Notfalls- und Beherbergungsreserven aus Zweitwohnungen (Pa.Iv. 12.504)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Auf Antrag ihrer Rechtskommission schrieb die kleine Kammer eine parlamentarische Initiative Dettling (fdp, SZ) betreffend die Publikationspflicht beim Grundstückerwerb ab, weil sie im Rahmen der Behandlung des Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur umgesetzt wurde.

Einsichtsrecht ins Grundbuch

Eine Umgehung der restriktiven Regelungen zum Zweitwohnungsbau erhoffte sich Oskar Freysinger (svp, VS) mit seiner Forderung nach der Schaffung von Notfalls- und Beherbergungsreserven in Berggebieten. Mit einer parlamentarischen Initiative forderte er, solche Bauten von den durch die Zweitwohnungsinitiative eingeführten verfassungsmässigen Beschränkungen auszunehmen. Insbesondere schlecht ausgelastete Ferienwohnungen würden sich gut als Reserven eignen, da sie ausgestattet und sofort beziehbar seien, argumentierte der Initiant. In der erstberatenden UREK-NR war dieser Versuch einer Neuauslegung der Zweitwohnungsinitiative äusserst umstritten. Die Kommission beantragte schlussendlich mit 13 zu 12 Stimmen äusserst knapp, der Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission hingegen war der Ansicht, ein solches Anliegen widerspreche dem Volkswillen und löse darüber hinaus das Problem der „kalten Betten“ nicht. Die UREK-SR lehnte die Initiative mit 10 zu 1 Stimmen deutlich ab, womit der Antrag auf Folge geben im Plenum diskutiert werden muss.

Schaffung von Notfalls- und Beherbergungsreserven aus Zweitwohnungen (Pa.Iv. 12.504)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Auf Antrag seiner Rechtskommission lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ab, welche den Kantonen vorschreiben wollte, bei Handänderungen von Grundstücken den Verkaufspreis zu veröffentlichen. Gemäss Kommission sei das Problem der hohen Liegenschaftspreise damit nicht zu lösen.

bei Handänderungen von Grundstücken den Verkaufspreis zu veröffentlichen

Auf Antrag seiner Rechtskommission überwies der Ständerat eine parlamentarische Initiative Dettling (fdp, SZ), die statt einer generellen Publikationspflicht der wesentlichen Daten des Grundstückserwerbs ein Einsichtsrecht ins Grundbuch verlangte. Zwar sei eine Botschaft, die das Anliegen in die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts einbezöge, für die nächste Legislatur geplant. Die Kommission vertrete jedoch die Meinung, dass die kostspielige Publikationspflicht sofort abgeschafft werden soll.

Einsichtsrecht ins Grundbuch

In der Frühjahressession billigte das Parlament einstimmig eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Die auf eine 1999 gutgeheissene parlamentarische Initiative Epiney (cvp, VS) zurückgehende Änderung sieht Erleichterungen beim Weiterverkauf von Ferienwohnungen unter Ausländerinnen und Ausländern vor.

Änderung der Lex Koller betr. Wiederverkauf von Immobilien zwischen Personen im Ausland (98.444)
Dossier: Lex Koller

Der Nationalrat stimmte auf Antrag seiner Rechtskommission einer Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen mit Wohnsitz im Ausland mit 126:1 Stimmen zu. Die auf eine Initiative Epiney (cvp, VS) zurückgehende Änderung sieht vor, dass Handänderungen unter Ausländerinnen und Ausländern und Verkäufe von Miteigentum bei Ferienwohnungen künftig nicht mehr zu den Kontingenten zählen. Bundesrätin Metzler bestätigt, dass sich die Lockerungen kaum auswirkten, da mit Ausnahme des Wallis kein Kanton seine Kontingente ausgeschöpft habe. Die Stellungnahme des Bundesrates fällt positiv aus.

Änderung der Lex Koller betr. Wiederverkauf von Immobilien zwischen Personen im Ausland (98.444)
Dossier: Lex Koller

Der Nationalrat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission, einer parlamentarischen Initiative Epiney (cvp, VS) Folge zu leisten, welche die Erleichterung des Wiederverkaufs von Immobilien zwischen Ausländern fordert. Nach der geltenden Regelung müssen Ausländer, die ihre Immobilie veräussern wollen, bisweilen über ein Jahr zuwarten, bis der nachfolgende Besitzer die Bewilligung zum Kauf des Objektes von der kantonalen Behörde erhalten hat. Die Kontingente werden durch die Wiederverkäufe zwischen Ausländern zudem stark belastet. Im Kanton Wallis warteten 1998 beispielsweise über 200 Dossiers auf eine Bewilligung, wovon nur rund die Hälfte den Neukauf einer Immobilie betrafen. Nationalrat Pelli (fdp, TI) wies mit einer Interpellation darauf hin, dass Schweizer Immobilienkäufer im benachbarten Ausland wegen Gegenmassnahmen zur Lex Friedrich auf Benachteiligungen stossen. Der Bundesrat versicherte hingegen in seiner Antwort, dass in Deutschland, Frankreich und Österreich keinerlei Diskriminierungen für Schweizer bestünden, allein in Italien seien Immobilienkäufe durch Schweizer Bürger an gewisse Auflagen gebunden.

Änderung der Lex Koller betr. Wiederverkauf von Immobilien zwischen Personen im Ausland (98.444)
Dossier: Lex Koller

Unter Verweis auch auf die 1989 angenommenen drei dringlichen Bundesbeschlüsse erklärte der Ständerat im Sommer dieses Jahres eine Standesinitiative des Kantons Freiburg zur Bodenspekulation für abgeschrieben. Jene Beschlüsse selbst sollten das Parlament im Verlaufe des Jahres allerdings noch mehrfach beschäftigen.

Dringliche Bundesbeschlüsse zur Sperrfrist zur Weiterveräusserung und zur Pfandbelastungsgrenze (1989)