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In der Wintersession gelangte das Geschäft zur Differenzbereinigung in den neu gewählten Ständerat. Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission im Nationalrat war sich die UREK-SR im Grundsatz einig. Insbesondere konkretisierte die kleine Kammer den Ausgleich von Planungsvorteilen, basierend auf einem Kompromissvorschlag, den die Kantone an der letzten Hauptversammlung der kantonalen Bau- Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) einstimmig gefällt hatten. Der vom Ständerat übernommene Kompromissvorschlag gewährt den Kantonen grossen Handlungsspielraum im Bezug auf den Ausgleich der durch Einzonungen entstandenen Planungsvorteile. Sie können dies zum Beispiel über eine Mehrwertabgabe, die Grundstückgewinnsteuer oder über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag tun. Bei der Installation von Solaranlagen kam die kleine Kammer dem Nationalrat entgegen, präsentierte jedoch erneut eine abgeänderte Version. Solaranlagen sollen nach Willen des Ständerats bewilligungsfrei sein, sofern sie „sorgfältig“ auf Dächern integriert würden. In allen weiteren zentralen Differenzen beschloss der Ständerat Festhalten. Die erneute Differenzbereinigung im Nationalrat fand im Berichtjahr noch nicht statt.

Erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 1 (BRG 10.019)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Da sich durch die vielen Differenzen in besagter Teilrevision des RPG eine längere Debatte abzeichnete, verlängerten die Räte die Behandlungsfrist der Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ um ein Jahr bis zum 14.2.13.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

In der Synthese zum im Berichtsjahr abgeschlossenen Nationalen Forschungsprogramm „Nachhaltige Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung“ (NFP 54) bemängelte ein Team von Forschenden die ungebremste Fortschreitung der Zersiedelung. Die Raumplanung in der Schweiz sei als unkoordiniert und nicht ressourcenschonend zu beurteilen. Zur Verbesserung der Situation wurden 13 Empfehlungen verabschiedet. Diese umfassen unter anderem die Entwicklung eines nationalen Infrastrukturkonzeptes, koordiniertes Handeln in funktionalen Räumen sowie die vermehrte Nutzung des städtischen Untergrundes. Darüber hinaus priesen die vom Bundesrat beauftragten Experten die Mehrwertabschöpfung als geeignetes Mittel zur Förderung einer aktiven Wohnbaupolitik. Zu demselben Schluss war bereits eine im Vorjahr publizierte Studie von Avenir Suisse gelangt.

„Nachhaltige Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung“ (NFP 54)

Wyss (gp, SO) und Vischer (gp, ZH) äusserten in zwei Postulaten Bedenken, dass Pendlerströme zur Zersiedelung der Landschaft beitragen und hohe Infrastrukturkosten verursachen würden. Aus diesen Gründen verlangten die zwei Geschäfte vom Bundesrat einen Bericht, der aufzeigen soll, mit welchen Anreizen Arbeitsplatz und Wohnort wieder näher zusammengeführt werden können. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die den Anliegen zu Grunde liegenden Fragestellungen im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision oder allenfalls in der Botschaft zur neuen Energiepolitik aufzugreifen. In der Herbstsession überwies der Nationalrat das Postulat Wyss, lehnte in der folgenden Session das Postulat Vischer, welches vom Bundesrat das Aufzeigen von konkreten Massnahmen in der Raumplanung forderte, jedoch ab.

Pendlerströme zur Zersiedelung der Landschaft beitragen

Im Berichtsjahr eröffnete der Nationalrat als Zweitrat die Detailberatung zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG). Die Revision, welche der Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll, beinhaltet Massnahmen zur Lenkung der Siedlungsentwicklung, zur Eindämmung der Zersiedelung und zum verbesserten Schutz des Kulturlandes. Dem Geschäft lag ein Nichteintretensantrag einer Kommissionsminderheit angeführt durch Hans Rutschmann (svp, ZH) vor. Die Minderheit war der Ansicht, dass die Initiative mit dem 20-jährigen Bauzonenmoratorium dermassen unrealistische Forderungen stelle, dass das Anliegen an der Urne chancenlos bleiben werde und es somit nicht nötig sei, ihm einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Zu einem anderen Schluss waren im Vorfeld jedoch zwei Umfragen gelangt, die im Mai 2011 je rund 1000 Personen zur Initiative befragten. Laut M.I.S. Trend unterstützten dazumal 61 Prozent der Befragten ein Bauzonenmoratorium; in der Umfrage von gfs.bern waren es gar deren 66 Prozent. Die Kommissionsminderheit monierte des Weiteren, dass der Gegenvorschlag verschiedene Elemente des in der Vernehmlassung gescheiterten Entwurfs zur Totalrevision des Raumplanungsgesetzes wieder aufnehmen würde. Neben dem Nichteintretensantrag lag ein Rückweisungsantrag der BDP-Fraktion vor. Im Gegensatz zum SVP-Minderheitsantrag vertat die BDP die Ansicht, dass dem Volk auf alle Fälle ein indirekter Gegenvorschlag gegenüber gestellt werden soll. Jedoch erachtete sie den zum Zeitpunkt vorliegenden Entwurf als zu wenig ausgereift, um den kantonalen Gegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen. Die obligatorische Mehrwertabgabe sei zudem verfassungswidrig. Nach längerer Diskussion beschloss die grosse Kammer unter geschlossener Opposition der SVP, auf das Geschäft einzutreten. Ebenfalls deutlich abgelehnt wurde der Rückweisungsantrag der BDP, welcher nur bei der SVP volle Unterstützung fand. Hauptdiskussionspunkt in der nationalrätlichen Debatte war besagte Mehrwertabgabe, welche im Vorjahr vom Ständerat eingefügt worden war. Nach ständerätlicher Vorstellung wären die Kantone bei Neueinzonungen zur Erhebung einer Abgabe von mindestens einem Viertel des Mehrwertes verpflichtet, die sie dann in erster Linie als Entschädigung bei Enteignungen verwenden könnten. Die FDP-Liberale Fraktion machte nun im Nationalrat geltend, dass sie diese Abgabe als derart starken Eingriff in die kantonale Hoheit ansehe, dass sie einer „Entmündigung der Kantone“ gleichkomme. Schliesslich brachten die SVP, eine beinahe geschlossene FDP und eine Mehrheit der CVP den ständerätlichen Vorschlag betreffend Mehrwertabgabe mit 89 zu 72 Stimmen zu Fall. Ebenfalls abgelehnt wurde der von der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) erarbeitete Kompromissvorschlag, welcher den Kantonen die Wahl lassen wollte zwischen der Erhebung einer Mehrwertabgabe und der Möglichkeit, neu eingezontes Bauland durch eine entsprechende Fläche Landwirtschaftsland zu kompensieren. Der Nationalrat schuf weitere Differenzen zum Ständerat: So folgte die grosse Kammer ihrer Kommissionsmehrheit und strich den im Vorjahr vom Ständerat eingefügten Zusatz, dass überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren seien. Diese Streichung stiess insbesondere bei der Ratslinken auf Widerstand: Franziska Teuscher (gp, BE) bezeichnete die vom Ständerat befürwortete Regelung als „Kernstück“ des indirekten Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative. Darüber hinaus wurden zwei weitere Änderungen zum Entwurf des Bundesrates beschlossen, welche ebenfalls darauf abzielten, Grundeigentümer von noch unbebautem Bauland zu schützen. Desweiteren entschärfte der Nationalrat die raumplanerischen Massnahmen, indem er sich erfolgreich gegen zwei zentrale Elemente betreffend Erschliessung von Bauzonen stellte. Zum einen strich er den vom Ständerat eingeführten Zusatz, dass bei Neuerschliessung der Anschluss an den öffentlichen Verkehr gewährleistet und die Entstehung eines kompakten Siedlungsbildes als Kriterien berücksichtigt werden sollen. Zum anderen sprach er sich in den Übergangsbestimmungen dagegen aus, dass vor Genehmigung der Richtplananpassung keine Vergrösserung der Bauzonen erfolgen darf. Auch hier zeigten sich dieselben Mehrheitsverhältnisse wie bei den anderen Differenzen: Die geschlossene Ratslinke opponierte erfolglos, trotz Unterstützung einiger Mitglieder aus der CVP/EVP/glp-Fraktion. Eine weitere Differenz zum Bundesrat schuf der Nationalrat in Art. 8, Abs. 2. Besagter Absatz verlangt, dass Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen für Raum und Umwelt einer Grundlage in den kantonalen Richtplänen bedürfen. Auch gegen diesen Absatz opponierte eine breite bürgerliche Mehrheit erfolgreich. Zu guter Letzt sorgte Artikel 18a zur Installation von Solaranlagen für zusätzliche Diskussionen. Laut Roberto Schmidt (cvp, VS) zeigte sich hier die „Euphorie der Atomausstiegsdebatte“: Eine bürgerlich dominierte Kommissionsmehrheit ging in ihrem Antrag weiter als der vorliegende bundesrätliche Entwurf und verlangte eine bewilligungsfreie Installation von Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen. Lediglich eine Meldepflicht an die zuständigen Behörden sollte bestehen bleiben. Eine Kommissionsminderheit aus Parlamentariern von Mitte-Links sprach sich zwar für ein vereinfachtes Verfahren aus, erachtete eine vollständige Abschaffung der Bewilligungspflicht aufgrund von Rechtsunsicherheit jedoch als nicht zielführend. Mit 109 zu 66 Stimmen fand die Abschaffung der Bewilligungspflicht dann aber deutliche Zustimmung. Während die CVP sich beinahe geschlossen dagegen stellte, unterstützten sowohl die Fraktionen der SVP und der FDP das Anliegen. Gespalten zeigten sich Grüne und SP. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 92 zu 62 Stimmen und 20 Enthaltungen angenommen. Eine knappe Mehrheit der Grünen stimmte gegen die Revision, ebenso eine beinahe geschlossene SVP. Die BDP enthielt sich als Fraktion der Stimme, während die übrigen Parteien die Vorlage unterstützten.

Erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 1 (BRG 10.019)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Nachdem der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation Riklin (cvp, ZH) eingestanden hatte, dass die Nutzung des Untergrundes nur unzureichend geregelt sei, verlangte die Urheberin der Interpellation in einem Postulat einen Bericht über die geltende Rechtssetzung in der Schweiz und Möglichkeiten zur Verbesserung der Nutzungssituation. Der Nationalrat überwies das Geschäft diskussionslos.

Nutzung des Untergrundes

Der Ständerat überwies ein Postulat Imoberdorf (csp, VS), das vom Bundesrat eine Übersicht über bestehende raumplanerische Bestimmungen zum Agrotourismus im angrenzenden Ausland verlangte. Es forderte von der Regierung, dass diese aufzeige, wie das Schweizer Recht im Rahmen einer umfassenden Teilrevision des RPG an die weniger restriktiven, ausländischen Bestimmungen angepasst werden könnte. Dieser Vorstoss nahm das Anliegen einer abgeschriebenen Motion Zemp (cvp, AG) wieder auf, welche aufgrund eingeschränkter raumplanerischer Möglichkeiten bereits im 2008 um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Agrotourismus im Vergleich zum benachbarten Ausland besorgt war.

Verbesserung der raumplanerischen Bestimmungen zum Agrotourismus (Po. 11.3081)
Dossier: 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und damit zu erfüllende Vorstösse

Der Ständerat folgte im Berichtsjahr dem im Vorjahr gefällten Beschluss des Nationalrats und stimmte einer Motion Joder (svp, BE) zu, welche eine gesetzliche Verankerung des Raumkonzeptes fordert. Er tat dies auf Anraten einer geschlossenen Kommission und anerkannte damit die strategische Wichtigkeit eines solchen Instrumentes für die zukünftige Raumentwicklung der Schweiz. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Raumkonzept sprach sich der Bundesrat für eine gesetzliche Anwendung des Konzeptes aus, will eine solche aber an die Mitarbeit der Kantone, Städte und Gemeinden binden.

Schaffung gesetzlicher Grundlagen für das Raumkonzept Schweiz

Im Januar präsentierte das UVEK zusammen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), der Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), sowie dem Schweizerischen Städte- und Gemeindeverband (SSV, SGV) den Entwurf für ein Raumkonzept Schweiz. Aufgrund der zunehmenden räumlichen Vernetzung plädiert das Konzept für ein nachhaltiges, Institutionen übergreifendes „Denken und Planen in überregionalen Handlungsräumen“. Insgesamt zwölf funktionale Räume werden darin identifiziert, davon vier grossstädtisch geprägte (Metropolitanregionen Zürich, Basel, Bassin-Lémanique und Hauptstadtregion Bern), fünf klein- und mittelstädtisch geprägte (Luzern, Tessin, Jurabogen, Aargau-Solothurn und Nordwestschweiz), sowie drei alpin geprägte (Gotthard, Südwest- und Südostschweiz). Das Raumkonzept hat rechtlich keine Verbindlichkeit, soll jedoch allen drei politischen Ebenen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen. Die wichtigsten Grundsätze des Konzeptes umfassen die Eindämmung der Zersiedelung, den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, die optimale Nutzung bestehender Verkehrsinfrastrukturen, die bessere Inwertsetzung von unverbauten, identitätsstiftenden Landschaften sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Auf Widerhall in der Presse stiess insbesondere die Nachricht, dass „verdichtet“ gebaut werden soll und die negativen Auswirkungen der Entflechtung von Wohn- und Arbeitsplatz begrenzt werden müssen. Letzteres bedeutet konkret, dass die Verkehrsinfrastruktur nicht weiter ausgebaut werden sollte, um das Pendeln zwischen städtischen Zentren und dem peripheren Umland nicht noch attraktiver zu gestalten. In Zusammenhang mit der beinahe zeitgleich präsentierten Mitteilung der Verkehrsministerin, dass das Pendeln in Zukunft teurer werde, regte sich nicht nur Widerstand bei den Randregionen sondern auch bei den Pendlern. Mit der Publikation wurde der Entwurf in die öffentliche Konsultation geschickt. Aufgrund der eingehenden Stellungnahmen wird das Konzept angepasst und voraussichtlich im Sommerhalbjahr 2012 zur politischen Verabschiedung vorgelegt.

Raumkonzept Schweiz

Gleich zwei Motionen drückten ihre Besorgnis über den stetigen Verlust an Kulturland aus. Die Motion Hassler (bdp, GR) will den Bundesrat beauftragen, im RPG Instrumente zum Schutz von Fruchtfolgeflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verankern. In diesem Zusammenhang plädierte der Motionär insbesondere für die Lockerung des absoluten Waldschutzes, da er hauptsächlich diesen für die schrumpfende Landwirtschaftsfläche verantwortlich macht. Der Bundesrat teilte das Anliegen des Motionärs und verwies auf die geplante zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, welche einen besseren Schutz solcher Flächen anstrebt. Zurückhaltender zeigte er sich beim Verhältnis von Landwirtschafts- und Waldschutz. Dieses soll ebenfalls im Rahmen dieser zweiten RPG-Revision einer Prüfung unterzogen werden. Der Nationalrat folgte der Begründung des Bundesrates und nahm die Motion teilweise an. Die Motion Bourgeois (fdp, FR) hingegen macht die Siedlungsentwicklung für den Kulturlandverlust verantwortlich und die Arealstatistik des BfS gibt ihr zumindest teilweise Recht. Diese zeigt, dass in den 80er und 90er Jahren rund zwei Drittel der verlorenen Agrarflächen neuen Siedlungsflächen gewichen sind und rund ein Drittel zu Wald wurde, wobei diese Zahlen von Kanton zu Kanton stark variieren. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und zeigte sich bereit, im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision die Vorgaben an die kantonalen Richtpläne im Bereich Landwirtschaftschutz zu konkretisieren und eine bessere Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Kulturlandnutzung zu gewährleisten. Dies soll geschehen, indem die Mittel des Infrastrukturfonds erst zur Verfügung gestellt werden, wenn das Kulturland angemessen geschützt wird. Gemäss Antrag des Bundesrates nahm der Nationalrat die Motion in der Wintersession stillschweigend an.

Raumplanung und wirksamer Schutz von Kulturland (Mo. 10.3659)

In der Herbstsession behandelte der Nationalrat zwei Vorstösse, welche sich mit der Komplexität der Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone beschäftigen. Die Motion Wandfluh (svp, BE), welche konkret mit einer Änderung von Artikel 24c und 24d des RPG den Umbau von landwirtschaftlichen Bauten in Wohnflächen erleichtern will, wurde von einer geschlossenen bürgerlichen Mehrheit deutlich angenommen. Weiter überwies die grosse Kammer das Postulat Hassler (bdp, GR), welches aufgrund desselben Anliegens den Bundesrat veranlasst, zu prüfen, wie das Raumplanungsrecht angepasst werden könnte.

Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone

Letzteres avancierte dann auch zum Hauptstreitpunkt in der ständerätlichen Detaildebatte. Eine Kommissionsmehrheit schlug vor, die vom Bundesrat sehr allgemein gehaltenen Regelungen zu Ausgleich und Entschädigung dahingehend zu konkretisieren, dass die Kantone bei Neueinzonungen vom Eigentümer eine Abgabe von mindestens einem Viertel des Mehrwertes verlangen müssten. Dieser Ertrag würde in erster Linie dazu dienen, von Auszonungen betroffene Personen zu entschädigen. Eine Kommissionsminderheit angeführt von Hansheiri Inderkum (cvp, UR) äusserte hierzu unter anderem verfassungsmässige Bedenken, da sich der Bund im Falle einer solchen Regelung ausserhalb seiner ihm zugeschriebenen Kompetenz bewege. Diese Bedenken zerstreute ein im Vorfeld erstelltes Rechtsgutachten, welches festhielt, dass der Bund zur Regelung öffentlicher Abgaben ermächtigt ist, sofern ein Bezug zur Ordnung der Bodennutzung besteht. Der Antrag der Mehrheit wurde denn auch mit 25 zu 16 Stimmen angenommen. Dieser parteiübergreifende Entscheid der Kantonskammer, welcher ohne vorgängige Vernehmlassung zu Stande kam, sorgte insbesondere bei den Kantonen für Erstaunen. Die kantonalen Baudirektoren händigten dem Nationalrat, welcher das Geschäft als Zweitrat behandeln wird, daraufhin bereits ein Positionspapier aus. In allen weiteren Punkten folgte der Ständerat dem bundesrätlichen Entwurf. Neu fügte er im Rahmen der Baulandhortung aber explizit an, dass überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren seien. Obwohl sie nicht die Siedlungsentwicklung per se betrafen, wurden zwei Einzelanträge, welche die Installation von Solarzellen und die Isolation von Häusern erleichtern wollten, diskussionslos angenommen. In der Gesamtabstimmung fand der Entwurf mit 34 zu 5 Stimmen eine Mehrheit. Gleichzeitig beschloss der Rat für die Landschaftsinitiative eine Verlängerung der Behandlungsfrist um ein Jahr, was auch der Nationalrat befürwortete.

Erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 1 (BRG 10.019)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Die Forderung, dass Bern als gleichwertig zu den drei Metropolitanregionen zu behandeln sei, enthielt auch die Motion Joder (svp, BE), welche in dieser Hinsicht gegenstandslos geworden war. Weiter forderte der Motionär die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für das Raumkonzept Schweiz. Wie auch der Bundesrat anerkannte der Nationalrat die strategische Wichtigkeit des Konzeptes für die zukünftige Raumentwicklung in der Schweiz und nahm die Motion diskussionslos an.

Schaffung gesetzlicher Grundlagen für das Raumkonzept Schweiz

Das zu Beginn des Jahres zur Konsultation versandte Konzept zur „Hauptstadtregion Schweiz“ stiess in den Nachbarkantonen auf breite Zustimmung und so konnte gegen Ende des Kalenderjahres unter Leitung vom Berner Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (sp) und dem Solothurner Stadtpräsident und Nationalrat Kurt Fluri (fdp) der Verein Hauptstadtregion Schweiz gegründet werden. Das Projekt wurde im Sommer des Vorjahres als Reaktion auf einen vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) präsentierten Entwurf eines Raumkonzeptes lanciert, welcher Bern im Gegensatz zu Zürich, Basel und dem Bassin Lémanique den Status einer erstrangigen Metropolitanregion absprach. Laut Aussagen desselben Bundesamtes wird die Initiative der Hauptstadtregion begrüsst und die zentrale Position des Politzentrums Berns in der räumlichen Entwicklung der Schweiz anerkannt. Der sich in Arbeit befindende, neue Entwurf zum Raumkonzept Schweiz behandle Bern denn auch auf Augenhöhe mit den drei Metropolen.

Raumkonzept Schweiz

Im Januar präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur“. Die im Jahre 2008 eingereichte Landschaftsinitiative, wie das Volksanliegen umgangssprachlich bekannt ist, setzt sich die Eindämmung der Zersiedelung zum Ziel. Erreichen will sie dies durch gezielte Siedlungsverdichtung in bereits bestehenden Bauzonen und durch ein 20-jähriges Moratorium für die Vergrösserung der Gesamtfläche an Bauzonen. In seiner Botschaft teilt der Bundesrat die Ansicht der Initiantinnen und Initianten, dass es neuer raumplanerischer Instrumente bedarf, um die Zersiedelung des Landes zu stoppen. Zu diesem Schluss kommt auch ein im Berichtsjahr von Avenir Suisse publiziertes Kantonsmonitoring zur Umsetzung raumplanerischer Massnahmen, welches insbesondere in der kantonalen Bauzonenpolitik gravierende Mängel feststellte. Der Bundesrat hielt jedoch fest, dass er das Bauzonenmoratorium nicht als geeignetes Instrument der Raumplanung erachte und fügte dafür verschiedene Gründe an. Zum einen befürchtet er eine Verteuerung des Baulandes, was wiederum eine Erhöhung der Kauf- und Mietpreise für Liegenschaften nach sich ziehen könnte. Weiter erwartet der Bundesrat Nachteile für die wirtschaftliche Standortattraktivität der Schweiz, da die Ansiedlung neuer Industrieanlagen durch die Knappheit an zur Verfügung stehendem Industrieland stark erschwert und im Vergleich zum Ausland auch finanziell an Attraktivität verlieren würde. Zudem bringt das Gremium an, dass Gemeinden, welche die Bauzonen jeweils auf den effektiven Bedarf hin ausgerichtet haben, nun für ihren nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden bestraft und Gebiete mit zu grossen und teilweise sogar raumplanerisch ungeeigneten Bauzonen für ihre wenig haushälterische Nutzung des Bodens belohnt würden. Die Befürworter der Initiative entgegneten, dass der Gesetzgeber hier die nötigen Instrumente schaffen müsse, um das freie Bauland angemessen umzuverteilen. Der Bundesrat hingegen äusserte starke Bedenken zur Praktikabilität eines solchen Ausgleichssystems über die Kantonsgrenzen hinweg. Der Bund erhielte mit der Genehmigung neuer Bauzonen eine Kompetenz, die bisher den Kantonen oblag. Der Bundesrat beschloss deshalb die Ablehnung der Initiative. Gleichzeitig schlug er aber eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vor, welche die Anliegen der Initianten aufnehmen und der Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

Besagte Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG), welche der Bundesrat gleichzeitig mit seiner Botschaft zur Landschaftsinitiative präsentierte, beschränkt sich auf den Bereich der Siedlungsentwicklung und setzt sich neben der Eindämmung der Zersiedelung ebenfalls einen verbesserten Schutz des Kulturlandes zum Ziel. Der Entwurf enthält klare Vorgaben an die Kantone, deren aktuelle Richtpläne Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien als „zahnlose Instrumente“ bezeichnete. Neu sollen die Kantone daher verpflichtet werden, in ihren Richtplänen im Sinne einer Bestandesaufnahme Grösse und Verteilung der Siedlungsflächen festzuhalten, und aufzuzeigen, wie eine nachhaltige und hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen erreicht werden kann. Weiter müssten „Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt“ wie beispielsweise kantonale Arbeitsgebiete, neue Skigebiete oder Deponiestandorte im kantonalen Richtplan bereits vorgesehen sein, um bewilligt zu werden. In den Übergangsbestimmungen sieht die Teilrevision vor, dass die Kantone ihre Richtpläne innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten entsprechend anpassen. Vor der Genehmigung dieser Anpassung durch den Bundesrat darf keine Vergrösserung der gesamten Bauzonen stattfinden und bei Nichterfolgen der fristgerechten Richtplananpassung droht der Einzonungsstopp. Weiter werden die Kantone aufgefordert, der Baulandhortung entgegenzuwirken und die Nutzung von Brachflächen einer Neueinzonung vorzuziehen. Die Initianten der Landschaftsinitiative begrüssten die Richtung des bundesrätlichen Entwurfes, erachteten die dort festgehaltenen Bestimmungen aber ihrerseits als zu wenig griffig. Insbesondere Mechanismen zum Abtausch von bestehendem Bauland zwischen Gemeinden und Kantonen wurden in der Vorlage vermisst. Weiter wurde kritisiert, dass der Bundesrat eine Mehrwertabschöpfung bei Neueinzonungen nicht in der Revision verankern will. Auch dies wurde in der Studie von Avenir Suisse als möglicher zentraler Anreiz- und Allokationsmechanismus in der zukünftigen Raumplanung hervorgehoben.

Erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 1 (BRG 10.019)
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Pro Natura beschlossen, an ihrer Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ festzuhalten, da das E-REG als indirekter Gegenvorschlag der Zersiedlung zu wenig Einhalt bieten könne. Dies entsprach der allgemeinen Haltung der Vernehmlassungsteilnehmer. Um die Zersiedlung zu stoppen, verlangt das Initiativkomitee ein Bauzonenmoratorium für die nächsten zwanzig Jahre. Ein von einer knappen Mehrheit aller Ständeräte unterzeichnetes Postulat Luginbühl (bdp, BE) ersuchte den Bundesrat, die Möglichkeit zu prüfen, dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative vorzulegen. Aufgrund der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse teilte der Bundesrat diese Ansicht und beantragte die Annahme des Postulats; er hielt aber fest, dass die Zeit zur Ausarbeitung einer Verfassungsänderung knapp bemessen sei. Zum Zeitpunkt der Behandlung im Ständerat zeichnete sich bereits ab, dass der Bundesrat beabsichtigte, erneut einen indirekten Gegenvorschlag vorzulegen; dieses Mal jedoch in Form einer blossen Teilrevision des RPG. Der Ständerat zeigte sich mit diesem Vorgehen einverstanden und nahm das Postulat an. Der Bundesrat entschloss sich somit, auf eine Totalrevision zu verzichten und das RPG etappenweise zu revidieren.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“

Zu Beginn der bundesverwaltungsinternen Ämterkonsultation zu dieser Teilrevision des Raumplanungsgesetzes im Oktober veröffentlichte das ARE eine in Auftrag gegebene Studie zur Nachhaltigkeitsbeurteilung und Regulierungsfolgenabschätzung der geplanten Teilrevision. Diese zeigt, dass ein verminderter Verbrauch von Boden und ein stärkerer Schutz der Naturräume nur erreicht werden können, wenn die vorgelegte Gesetzesvorlage nicht abgeschwächt wird. Die Studie verweist zudem auf Optimierungsmöglichkeiten im Vollzug. Insbesondere die Zweckmässigkeit von Massnahmen soll in diesem Zusammenhang verstärkt im Auge behalten und die Rechtssicherheit nach Möglichkeit erhöht werden.

Studie zur Nachhaltigkeitsbeurteilung und Regulierungsfolgenabschätzung

Im September 2009 gab der Bundesrat bekannt, vom Vernehmlassungsbericht zur Revision des Raumplanungsgesetzes Kenntnis genommen zu haben. Aufgrund der überwiegend negativen Stellungnahmen beschloss die Regierung, auf eine Totalrevision des Raumplanungsgesetzes zu verzichten. Die Stellungnahmen hätten aber gezeigt, dass Revisionsbedarf bestehe. Weitere Arbeiten sollen in Form einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes unternommen werden, die der Landschaftsinitiative als indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll.

Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in Vernehmlassung gescheitert
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Eine explizite gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts Schweiz wurde in der Vernehmlassungsvorlage zur ursprünglich geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes vorgesehen. Nachdem der Gesetzesentwurf im Frühjahr in der Vernehmlassung gescheitert war, begann das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mit einer separaten Überarbeitung des Konzeptes. Eine offizielle Anhörung wurde auf Ende Jahr geplant; die Zukunft des Konzeptes war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch unklar.

gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts Schweiz

Dass Bern im Raumkonzept Schweiz im Gegensatz zu den Metropolitanräumen Basel, Zürich und Genf-Lausanne nur der zweitrangige Status einer Hauptstadtregion eingeräumt wurde, führte im Kanton auch im aktuellen Jahr zu lebhaften Debatten über eine mögliche Stärkung Berns im nationalen Standortwettbewerb. Damit Bern trotzdem mit den drei stärksten Wirtschaftszentren gleichziehen könnte, wurde betont, dass ein intaktes und gut erschlossenes Politzentrum unerlässlich sei für den ökonomischen Erfolg der Schweiz. Um jedoch auch bevölkerungsmässig mit den drei Metropolitanräumen mitzuhalten, würde die Hauptstadtregion Bern ein kantonsübergreifendes Netzwerk benötigen, welches in unmittelbarer Pendlerdistanz liegende Städte wie Solothurn, Neuenburg, Freiburg, Biel und Thun einschliessen müsste. Stadt und Kanton Bern lancierten deshalb per Juli unter strategischer Leitung einer Behördendelegation das Projekt „Hauptstadtregion Schweiz“. In der Startphase wurde das Projekt einer externen Arbeitsgemeinschaft unterstellt, welche eine Situationsanalyse und ein Konzept für die Zusammenarbeit in der Hauptstadtregion erarbeiten soll.

Raumkonzept Schweiz

Die Vernehmlassung zum Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Raumentwicklung (E-REG), der sich als Totalrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) präsentierte, ging Mitte April zu Ende. Die Mehrheit der 275 eingegangenen Stellungnahmen befürwortete eine Revision des 30-jährigen RPG, verlangte jedoch nicht explizit eine Totalrevision oder lehnte ein solches Vorgehen sogar ausdrücklich ab. Der komplexe Erlassentwurf stiess grundsätzlich auf harsche Kritik. Die Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) beantragte die Sistierung des Projektes. Die BPUK sowie gut die Hälfte aller Kantone bemängelten, dass die Kantone bei der Erarbeitung des Erlassentwurfes zu wenig einbezogen worden sind und dem Bund weitergehende Kompetenzen eingeräumt wurden. Kontrovers diskutiert wurde unter anderem die vorgeschlagene Vereinfachung der Zonentypen. Während im bestehenden Recht Bau-, Landwirtschafts-, Schutz- und Spezialzonen unterschieden werden, sollte neu nur noch zwischen Bauzonen und Nichtbauzonen differenziert werden. Neu eingeführt würde der Begriff der Kulturlandzone, welcher als Überbegriff für alle Arten von Nichtbauland dienen sollte. Widerstand regte sich insbesondere aus dem landwirtschaftlichen Umfeld, welches eine Schwächung der Landwirtschaft befürchtete. Der Fachkreis Raumplanungsrecht sah in diesem Zusammenhang ebenfalls eine zunehmende Rechtsunsicherheit. Da die Kantone beim Bauen ausserhalb der Bauzonen die Ausnahmen neu selber bestimmen dürften, könnte das aus seiner Sicht eine weitere Aushöhlung der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet begünstigen. Weiter wurden auch die Massnahmen gegen Baulandhortung scharf kritisiert. So stiess sich unter anderem der Hauseigentümerverband an den „planerischen Zwangsmassnahmen“ wie der entschädigungslosen Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen (Reservebauzonen) oder der Bauverpflichtung. Grundsätzlich begrüsst wurden solche Massnahmen im linken Parteienlager sowie in landwirtschaftlichen Kreisen und Umweltorganisationen; zum Teil starke Vorbehalte wurden aber auch von dieser Seite laut.

Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in Vernehmlassung gescheitert
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Der Bundesrat gab gegen Jahresende den Vorentwurf für eine Revision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung. Inhaltliche Hauptzielrichtung ist die Bekämpfung einer ungebremsten Zersiedelung des Landes. Als Mittel schlägt der Bundesrat klarere Vorgaben für die Kantone für ihre Richtplanung vor. Letztere sollen in Zukunft die Gemeinden stärker zu einer ortsübergreifenden Planung und zu einem sparsamen Umgang mit dem Boden verpflichten. Dies könnte zum Beispiel durch die Förderung des verdichteten Bauens oder die Umnutzung von nicht mehr gebrauchten Industriearealen geschehen. Überdimensionierte Bauzonen in ländlichen Gebieten sollen ohne Entschädigungspflicht rückgezont werden dürfen. Dieses Land würde einer Reservebauzone zugewiesen und könnte später bei Bedarf wieder zu einer Bauzone werden. Auf der anderen Seite möchte der Bundesrat dort wo es erwünscht ist, also zum Beispiel in gut erschlossenen Bauzonen, die Landbesitzer verpflichten können, innerhalb einer bestimmten Frist zu bauen. Lassen sie diese Frist ungenutzt verstreichen, hätte die Gemeinde das Recht, das Land zwecks Überbauung zu kaufen. Das Vergrössern und Umbauen von Gebäuden ausserhalb von Bauzonen (zumeist Landwirtschaftsgebäude) soll erleichtert werden. Ist damit aber eine Umnutzung verbunden indem das Haus in eine Wohnung für Nichtlandwirte umgebaut wird, wäre eine Abgabe zu bezahlen. Für das Problem der schlecht genutzten Zweitwohnungen in Tourismusgebieten machte der Bundesrat keine Vorschläge, welche über das hinausgehen, was er als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller vorgeschlagen hat: Die Verpflichtung der Kantone, sich der Problematik dieser „kalten Betten“ in ihren Richtplänen anzunehmen. Der Bundesrat will diese Teilrevision des RPG auch als indirekten Gegenvorschlag zu der oben erwähnten „Landschaftsinitiative“ verstanden wissen.

Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in Vernehmlassung gescheitert
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Grosses Aufsehen erregte namentlich in der Region Bern ein Entwurf des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) für ein zukünftiges Raumkonzept für die Schweiz. Dieses soll die strategische Grundlage für die Raumentwicklung der nächsten zwanzig Jahre bilden. Einen Beschluss über das Konzept und über den Grad seiner Verbindlichkeit wird der Bundesrat erst nach der für 2009 vorgesehenen Konsultation der Kantone fassen. Aufgrund von international definierten Kriterien, welche primär wirtschaftliche Aspekte abdecken, erklärte das ARE die Agglomerationen Zürich, Genf-Lausanne und Basel zu den drei Metropolitanräumen der Schweiz. Die in Bezug auf Wirtschaftsleistung und Einwohnerzahl an vierter Stelle liegende Agglomeration Bern wurde eine Stufe tiefer, als so genannte Hauptstadtregion eingeordnet. Ursprünglich war der Raum Bern sogar bloss als „Städtenetz“ auf derselben Ebene wie die um ein Mehrfaches kleinere Region Aarau-Olten eingeteilt worden. Für die bernischen Behörden war dies ein ungerechtfertigter Prestigeverlust, der unter anderem die Agglomeration im internationalen Standortwettbewerb benachteiligt. Sie befürchteten insbesondere auch, bei national mitfinanzierten Infrastrukturprojekten beispielsweise für den öffentlichen Verkehr in Zukunft gegenüber den vier anderen schweizerischen Grossstädten benachteiligt zu werden. Dafür, dass diese Ängste nicht unbegründet sind, sorgte das ARE selbst, indem es postulierte, dass der Bund die Metropolitanräume Basel, Genf/Lausanne und Zürich bei der Entwicklung der Infrastrukturen bevorzugt behandelt und „die Entwicklungsdynamik … in erster Priorität in die metropolitanen Entwicklungsschwerpunkte gelenkt werden“ soll.

Raumkonzept Schweiz

Die Naturschutzorganisation Pro Natura reichte im August ihre Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ mit rund 110'000 Unterschriften ein. Diese verlangt insbesondere, dass in den nächsten zwanzig Jahren per saldo keine zusätzlichen Bauzonen bestimmt werden dürfen. Eine Studie des ARE zeigte auf, dass die eingezonten Baulandreserven sehr gross sind und noch für 1,4 bis 2,1 Mio Einwohner Platz bieten. Negativ aus raumplanerischer Sicht beurteilt die Studie die Tatsache, dass der grösste Teil dieses Baulandes in ländlichen, vom öffentlichen Verkehr schlecht erschlossenen Regionen liegt.

Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“