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Diskussionslos überwies der Nationalrat im September 2019 ein Postulat von Philipp Kutter (cvp, ZH) über besondere Herausforderungen der Agglomerationen. Auch der Bundesrat hatte Annahme beantragt mit der Begründung, dass ab 2022 sowieso eine Evaluation der Agglomerationspolitik 2016+ anstehe. Die nun im Postulat speziell erwähnten Bereiche umfassen die Raumplanung und Mobilität einerseits und die Wirtschaftsentwicklung sowie mögliche Unterstützung von Agglomerationen andererseits.
Bereits im Februar 2019 hatten das ARE und das SECO dem Bundesrat eine gemeinsame «Berichterstattung zum Stand der Umsetzung der Agglomerationspolitik 2016+ und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete» vorgelegt. Unter anderem definiert dieser Zwischenbericht vier Arbeitsschwerpunkte für die Periode von 2020 bis 2023: eine bessere Mobilisierung der Schlüsselakteure; vermehrte Nutzung der Tripartiten Konferenz (Bund, Kantone und Gemeinden) als «Plattform für strategische Diskussionen zwischen den Staatsebenen»; klarere Identifikation des Stadt-Land-Koordinationsbedarfs sowie die Aufnahme aktueller Themen wie etwa Digitalisierung oder Klimawandel und die Entwicklung entsprechender Massnahmen. Die Agglomerationspolitik im Speziellen soll von ihrem bisher exklusiven Fokus auf den Verkehr abrücken, der im 2017 geschaffenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) seinen Höhepunkt fand.

Agglomerationspolitik

Beat Flach (glp, AG) forderte mit seinem Postulat zum Wildwuchs und Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde einen Bericht des Bundesrates, der Massnahmen für eine verbesserte Koordination der verschiedenen technischen Regelungen und der dahinterstehenden Akteure im Planungs- und Bauwesen aufzeigen soll. Laut einer in der Begründung zitierten Studie des SECO würde allein das Baubewilligungsverfahren Regulierungskosten von über CHF 600 Mio. pro Jahr verursachen. Nachdem auch der Bundesrat Annahme des Postulates beantragt hatte, überwies es der Nationalrat im September 2019 stillschweigend.

Wildwuchs und Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde (Po. 19.3894)

Im September 2019 nahm der Ständerat das Postulat der UREK-SR zur Erleichterung der Verdichtung stillschweigend an. Damit wurde der Bundesrat beauftragt aufzuzeigen, wie energetisches Sanieren und Verdichten in Bauzonen optimal kombiniert werden können. Abgesehen von dem von Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) hervorgehobenen «Zielkonflikt zwischen der CO₂-Reduktion und dem Heimat- und Ortsbildschutz» gehe es hierbei auch um föderale Fragen, wie Werner Luginbühl (bdp, BE) erklärte. Denn sowohl auf Bundesstufe wie auch in den Kantonen sei der Handlungsbedarf aufzuzeigen.

Erleichterung der Verdichtung

Trotz Widerstand der SVP-Fraktion überwies der Nationalrat Mitte September 2019 das von Claude Béglé (cvp, VD) eingereichte Postulat «Smarte Industrie- und Gewerbezonen: Für eine verbesserte Planung der Industrie- und Gewerbezonen». Im Wesentlichen ging es dem Motionär um die Schaffung von entsprechenden Anreizen für die Gemeinden. Namens der Regierung ging Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit dem Antragsteller überein, «dass der Umgang der Kantone und Gemeinden mit ihren Arbeitszonen ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Raumentwicklung ist.» Der Rat nahm das Postulat mit 124 zu 64 Stimmen an.

Planung der Industrie- und Gewerbezonen

Le Conseil national adopte le postulat de Karl Vogler (pcs, OW) concernant les données géologiques relatives au sous-sol, comme le souhaitait le Conseil fédéral. Celui-ci devra fournir un rapport sur les mesures existantes ou à aménager pour recueillir, coordonner et réglementer de manière uniforme les informations géologiques utiles pour l'aménagement du sous-sol. La révision de la loi sur l'aménagement du territoire (LAT II) traite de la planification en sous-sol. Toutefois, le postulant remarque des manquements au niveau des géodonnées disponibles, nécessaires à cette planification. Peu de cantons disposent d'une réglementation actuelle de l'utilisation du sous-sol. Seuls quelques-uns réglementent la saisie et l'utilisation de ces données, obligeant les privés à fournir ces informations pour une utilisation à des fins de planification.

Données géologiques relatives au sous-sol

Claude Hêche (ps, JU) invite le Conseil fédéral à compléter les objectifs stratégiques assignés aux entreprises fédérales, afin qu'elles contribuent au développement des régions de montagne et des espaces ruraux. Ces entreprises n'ont aucune obligation d'appuyer la mise en œuvre de la politique de la Confédération en faveur des régions et espaces ruraux. Les objectifs stratégiques fixés par le Conseil fédéral relatifs à ces régions sont vagues. L'auteur est d'avis que, par leur soutien, les entreprises en question peuvent renforcer le développement socio-économique régional.
L'acteur concerné propose de rejeter le postulat. Il estime qu'il dispose des instruments adéquats pour mettre en œuvre cette politique. La Confédération soutient des secteurs économiques et des projets d'infrastructures. Les entreprises fédérales, prestataires de services universels, sont actives sur l'ensemble du territoire helvétique et contribuent ainsi au développement régional, selon l'avis du Conseil fédéral. Il ne conçoit pas l'exercice d'un contrôle économique sur ces entreprises comme un instrument de la politique régionale. Il estime que la présence et la fonction régionales de celles-ci pourraient se faire plutôt au moyen d'une convention de prestations, d'une concession de service universel ou par mandat légal. Les conseillers d'Etats ne partagent pas cet avis, ils adoptent le postulat par 31 voix contre 10 et 2 absentions. Le Conseil fédéral devra donc répondre à la demande formulée.

Entreprises fédérales contribuent au développement des régions de montagne et des espaces ruraux(Po. 16.3460)

Par 109 voix contre 59, le Conseil national a adopté le postulat déposé par Karl Vogler (pcs, OW) pour une meilleure coordination de l'aménagement du territoire et de la planification des transports. L'aménagement du territoire relevant prioritairement des cantons et la planification des transports étant de la compétence de la Confédération, une meilleure coordination à l'échelle nationale permettrait un développement plus ciblé des infrastructures de transport ainsi qu'une diminution des coûts. Les conseillers nationaux chargent ainsi le Conseil fédéral de leur soumettre un rapport fournissant des solutions pour mieux coordonner ces deux domaines. Il signalera les domaines dans lesquels il est nécessaire d'intervenir et présentera les exemples à suivre, tout en faisant appel à des experts indépendants et à l'appui des cantons. Le Conseil fédéral avait proposé l'acceptation du postulat.

Aménagement du territoire et planification des transports

Les commissions de gestion (CdG) des chambres fédérales ont mandaté le CPA afin d'évaluer les mesures de préservation des terres cultivables, en se focalisant plus particulièrement sur la protection des surfaces d'assolement. D'après les conclusions du rapport, la législation fédérale actuelle ne protège pas suffisamment les terres cultivables. De plus, la Confédération et l'Administration fédérale ne surveillent pas correctement la mise en œuvre cantonale des prescriptions relatives à la protection des terres cultivables. Suite à ces constats, la Commission de gestion du Conseil national a déposé un postulat demandant au Conseil fédéral d'établir un rapport entre la préservation des terres cultivables et les autres exigences en matière de protection. En cas d'acceptation, le Conseil fédéral devra soumettre un compte-rendu analysant la manière dont les priorités ont été définies pour les exigences en matière de protection des sols. Il examinera le rapport entre les terres cultivables et la protection des forêts. Finalement il présentera des solutions législatives pour améliorer la coordination et l'harmonisation entre les exigences en matière de protection et l'utilisation des sols. Le Conseil fédéral recommande l'acceptation du postulat. Toutefois, il n'est pas nécessaire, selon lui, d'élaborer un rapport spécifique aux préoccupations avancées dans le postulat. En 2016-2017, un groupe d'experts se penchera sur le plan sectoriel de la Confédération consacré aux surfaces d'assolement et intégrera les différentes demandes. Le Conseil national adopte le postulat.

Bericht zu Verhältnis von Kulturlandschutz und anderen Schutzansprüchen (Po. 15.4088)

Stillschweigend überwies der Nationalrat auf Anraten des Bundesrates in der Herbstsession 2015 ein Postulat Bourgeois (fdp, FR), das einen Bericht zu künftigen Entwicklungen im Raumplanungsrecht fordert. Darin soll sich der Bundesrat mit den bevorstehenden demographischen und klimatischen Herausforderungen auseinandersetzen und deren Auswirkungen auf die Raumplanung aufzeigen – insbesondere in Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Postulat verlangt Bericht zu Entwicklungen im Raumplanungsrecht (Po. 15.3699)

In einem Bericht hat der Bundesrat Potenzial und Möglichkeiten zur Förderung des verdichteten Bauens in Ortskernen aufzuzeigen. Diesen Auftrag erhielt die Regierung vom Nationalrat, der ein entsprechendes Postulat von Graffenried (gp, BE) in der Wintersession 2014 diskussionslos überwies.

verdichteten Bauens in Ortskernen

Im Dezember 2014 veröffentlichte das ARE in Erfüllung eines Postulats Riklin (cvp, ZH) einen Bericht, worin das Bundesamt die gegenwärtige Rechtslage zur Nutzung des Untergrundes darlegt sowie mögliche Massnahmen aufzeigt, wie die Nachhaltigkeit der Nutzung gesteigert werden könnte. Möglichkeiten, Letzteres zu fördern, sieht der Bericht im Rahmen der in Angriff genommenen 2. Etappe der RPG-Teilrevision, in der Überprüfung des Haftungsrechts auf notwendige Präzisierungen, in der verbesserten Erfassung und Verfügbarkeit von geologischen Daten sowie Daten bezüglich Nutzung des Untergrundes und in der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den föderalen Einheiten. Gleichzeitig hält der Bericht fest, dass die Regierung die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen unangetastet lassen will und sich gegen die Schaffung eines eigenen Untergrundgesetzes stellt.

Nutzung des Untergrundes

Mit der deutlichen Annahme des Raumplanungsgesetzes habe das Volk seine Forderung zur Verbesserung des Vollzugs in der Raumplanung zum Ausdruck gebracht, zeigte sich Albert Vitali (fdp, LU) überzeugt. In einem im Juni eingereichten Postulat forderte er denn auch eine Evaluation der Sachplanung des Bundes. Die Sachplanung hinke den gesetzlichen Anforderungen hinterher, was unter anderem eine abgestimmte Koordination zwischen Kantonen, Gemeinden und Städten erschwere. Der Postulant erinnerte die Regierung auch an die aus der Raumplanungsverordnung vom 22. Oktober 1997 erwachsende Verpflichtung zur Erstellung eines ebensolchen Evaluationsberichts pro Legislaturperiode, welcher der Bund bereits seit längerem nicht mehr nachgekommen sei. Mit der Erstellung eines Berichts, der sowohl Lücken wie auch Verbesserungsvorschläge aufzeigen soll, sei vorzugsweise eine extern eingesetzte Arbeitsgruppe zu betrauen. Der Bundesrat beantragte ohne eigene Ausführungen die Annahme des Postulats. Der Nationalrat folgte diesem Ansuchen in der Sommersession und überwies das Postulat zuhanden der Regierung.

Evaluation der Sachplanung des Bundes

Wyss (gp, SO) und Vischer (gp, ZH) äusserten in zwei Postulaten Bedenken, dass Pendlerströme zur Zersiedelung der Landschaft beitragen und hohe Infrastrukturkosten verursachen würden. Aus diesen Gründen verlangten die zwei Geschäfte vom Bundesrat einen Bericht, der aufzeigen soll, mit welchen Anreizen Arbeitsplatz und Wohnort wieder näher zusammengeführt werden können. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die den Anliegen zu Grunde liegenden Fragestellungen im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision oder allenfalls in der Botschaft zur neuen Energiepolitik aufzugreifen. In der Herbstsession überwies der Nationalrat das Postulat Wyss, lehnte in der folgenden Session das Postulat Vischer, welches vom Bundesrat das Aufzeigen von konkreten Massnahmen in der Raumplanung forderte, jedoch ab.

Pendlerströme zur Zersiedelung der Landschaft beitragen

Nachdem der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation Riklin (cvp, ZH) eingestanden hatte, dass die Nutzung des Untergrundes nur unzureichend geregelt sei, verlangte die Urheberin der Interpellation in einem Postulat einen Bericht über die geltende Rechtssetzung in der Schweiz und Möglichkeiten zur Verbesserung der Nutzungssituation. Der Nationalrat überwies das Geschäft diskussionslos.

Nutzung des Untergrundes

Der Ständerat überwies ein Postulat Imoberdorf (csp, VS), das vom Bundesrat eine Übersicht über bestehende raumplanerische Bestimmungen zum Agrotourismus im angrenzenden Ausland verlangte. Es forderte von der Regierung, dass diese aufzeige, wie das Schweizer Recht im Rahmen einer umfassenden Teilrevision des RPG an die weniger restriktiven, ausländischen Bestimmungen angepasst werden könnte. Dieser Vorstoss nahm das Anliegen einer abgeschriebenen Motion Zemp (cvp, AG) wieder auf, welche aufgrund eingeschränkter raumplanerischer Möglichkeiten bereits im 2008 um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Agrotourismus im Vergleich zum benachbarten Ausland besorgt war.

Verbesserung der raumplanerischen Bestimmungen zum Agrotourismus (Po. 11.3081)
Dossier: 2. Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und damit zu erfüllende Vorstösse

In der Herbstsession behandelte der Nationalrat zwei Vorstösse, welche sich mit der Komplexität der Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone beschäftigen. Die Motion Wandfluh (svp, BE), welche konkret mit einer Änderung von Artikel 24c und 24d des RPG den Umbau von landwirtschaftlichen Bauten in Wohnflächen erleichtern will, wurde von einer geschlossenen bürgerlichen Mehrheit deutlich angenommen. Weiter überwies die grosse Kammer das Postulat Hassler (bdp, GR), welches aufgrund desselben Anliegens den Bundesrat veranlasst, zu prüfen, wie das Raumplanungsrecht angepasst werden könnte.

Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone

Diskussionslos stimmte der Nationalrat einem Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zu, welches einen Massnahmenplan zur Förderung der Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen verlangt.

Förderung der Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen

Nachdem der Ständerat in der vergangenen Wintersession ein Postulat Hofmann (svp, ZH) (99.3531) angenommen hatte, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu den raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone vorzulegen, hat nun auch der Nationalrat ein gleichlautendes Postulat Ratti (cvp, TI) gutgeheissen. Der Bericht wird bis Mitte 2002 erwartet.

Postulate zu den raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone

In der Wintersession überwies der Ständerat ein Postulat Hofmann (svp, ZH), welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu den raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone vorzulegen. Ein gleichlautendes Postulat ist vom Tessiner Ratti (cvp) (99.3513) im Nationalrat eingereicht, durch Robbiani (cvp) in der Wintersession übernommen, aber noch nicht behandelt worden. Der Bericht wird auf Mitte 2002 erwartet.

Postulate zu den raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone

Der Nationalrat überwies ein Postulat Weyeneth (svp, BE) für eine Regelung einzuführen, die es den Gemeinden erlaubt, mit vertretbarem Aufwand Flanierzonen als Mittel zur Zentrenaufwertung einzurichten, in denen eine Verkehrsberuhigung ohne Zutrittsbeschränkungen bei gleichzeitigem Fussgängervortritt angestrebt wird.

Flanierzonen als Mittel zur Zentrenaufwertung (Po. 98.3348)

Gutgeheissen wurde ebenfalls ein Postulat des Christlichdemokraten Widrig (SG), welches nicht nur in seiner eigenen, sondern in allen bürgerlichen Parteien breite Unterstützung gefunden hatte. Widrig schlug darin dem Bundesrat vor, die Verbriefung von Hypothekaranlagen zu prüfen und durch die Beseitigung steuerlicher Hemmnisse, wie die Abschaffung der Stempelsteuer oder eine Reduktion der Verrechnungssteuer, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern.

briefung von Hypothekaranlagen