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Im März kam mit der Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“ ein Anliegen der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) zur Abstimmung. Die Initiative verlangte die fakultative Einführung von Steuerabzügen beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Darüber hinaus sollen Abzüge für an der Erstliegenschaft vorgenommene energiesparende Massnahmen getätigt werden können. Die politischen Akteure zeigten sich im Vorfeld stark gespalten. Erstmals seit 1977 konnten sich die parlamentarischen Kammern für das Bausparanliegen des SGFB und die im Juni zur Abstimmung stehende Bauspar-Vorlage des HEV (siehe unten) nicht auf eine gemeinsame Abstimmungsempfehlung einigen. Der von der Einigungskonferenz präsentierte Kompromissvorschlag war im Vorjahr in beiden Kammern gescheitert. Während der Nationalrat beide Volksanliegen zur Annahme empfehlen wollte, hatten der Stände- wie auch der Bundesrat in beiden Fällen auf Ablehnung plädiert. Im Gegensatz zu den Linksparteien, die der Bauspar-Initiative des SGFB geschlossen ablehnend gegenüber standen, zeigten sich die kantonalen Sektionen der bürgerlichen Parteien gespalten. Obwohl deren Mutterparteien die Initiative allesamt zur Annahme empfahlen, beschlossen verschiedenste kantonale Parteien ein Nein. Insbesondere zersplittert zeigte sich, wie bereits bei der RPG-Revision, die CVP. Deren Vorstand fasste die Ja-Parole äusserst knapp mit 15 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die Gespaltenheit reflektierte schliesslich in den insgesamt 12 abweichenden Kantonalsektionen. Das Stimmvolk schickte die Vorlage bei einer Stimmbeteiligung von 45,0% und einem Nein-Anteil von 55,8% bachab. Noch klarer zeigte sich die Ablehnung bei den Ständen mit lediglich 4 1/2 unterstützenden Kantonen. Der Kanton Basel-Landschaft, welcher als einziger Kanton noch über die Möglichkeit des Bausparens verfügt, entpuppte sich als einziger zustimmender Kanton der Deutschschweiz und sogar er äusserte seine Unterstützung mit einem Ja-Anteil von 53% lediglich relativ knapp. Als Gründe für dieses Ergebnis wurde die angespannte finanzielle Lage des Baselbietes angeführt. Finanzministerin Widmer-Schlumpf (bdp) zeigte sich zufrieden mit dem Entscheid, da nur ausgewählte Kreise von den zusätzlichen Steuererleichterungen hätten profitieren können. Letzteres bestritt Hans Egloff, damals Vorstandsmitglied des HEV. Man habe es jedoch verpasst, mit dem Argument von zusätzlichen Bauaufträgen um die Gunst der KMU zu werben. Der HEV sah die Chancen des eigenen, am 17.6. zur Abstimmung stehenden Bausparanliegens weiterhin intakt und gab an, die festgestellten Mängel in der aufkommenden Kampagne korrigieren zu wollen.


Abstimmung vom 11. März 2012

Beteiligung: 45,0%
Ja: 980'273 (44,2%) / 4 1/2 Stände
Nein: 1'237'825 (55,8%) / 16 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: FDP(4)*, CVP(12)*, SVP(1)*, BDP(2)*; SGV, SBV.
– Nein: SP, EVP, CSP, GPS, GLP; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

SGFB-Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“
Dossier: Die Bausparinitiativen

Im Vergleich zu der im Vorjahr eingereichten Bauspar-Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) geht die HEV-Initiative („Eigene vier Wände dank Bausparen“) inhaltlich weniger weit. Während sich letztere auf die steuerliche Befreiung von Bauspareinlagen beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum beschränkt, erwähnt die SGFB-Initiative zusätzlich Steuerprivilegierung bei energetischen Sanierungen für selbst genutztes Wohneigentum. Hingegen spricht die Initiative des SGFB von einer fakultativen Einführung in den Kantonen, während die HEV-Initiative eine verbindliche bundesweite Regelung erreichen will. Im September beantragte der Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft, beide Volksinitiativen ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Mit den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten aus der beruflichen und privaten Vorsorge werde dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung im Steuerrecht bereits ausreichend Rechnung getragen und darüber hinaus stünden solche steuerlichen Begünstigungen auch im Widerspruch zu Bemühungen, das Steuerrecht zu vereinfachen. Ein zusätzlicher Kontrollaufwand befürchtete der Bundesrat insbesondere bei dem in der SGFB-Initiative geforderten Energie-Bausparen. Zudem würden sich die Forderungen beider Initiativen bei bestehendem progressivem Steuersystem besonders positiv für Personen mit hohem Einkommen auswirken, welche sich auch ohne solche Anreize Wohneigentum leisten können. Besonders problematisch erachtete der Bundesrat auch die Forderung des SGFB, die Einführung solcher Bestimmungen den Kantonen zu überlassen, da dies dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuerharmonisierung widerspräche.

Parlament gibt keine Empfehlung zu den Bausparinitiativen ab
Dossier: Die Bausparinitiativen

Im September reichte die Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens die Volksinitiative „für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)“ mit 142'000 Unterschriften ein.

SGFB-Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“
Dossier: Die Bausparinitiativen