Der Ende 1987 vom Bundesrat verabschiedete «Raumplanungsbericht 1987», welcher eine Standortbestimmung nach acht Jahren Raumplanungsgesetz des Bundes vornimmt, wurde von beiden Räten diskutiert und zur Kenntnis genommen. Während der Ständerat viel Verständnis für die Vollzugsschwierigkeiten zeigte und allgemein für eine eher largere Bewilligungspraxis plädierte, fielen die Stellungnahmen in der grösseren Kammer erwartungsgemäss unterschiedlich aus. Bundesrätin Kopp führte die Verzögerung bei den kantonalen Richtplänen auf den demokratischen Prozess in den Kantonen zurück, welcher mehr Zeit als erwartet benötigt habe. Überraschend überwies der Nationalrat mit Unterstützung des zuständigen Exekutivmitglieds ein Postulat der links-grünen Kommissionsminderheit für griffigere Kompetenzen des Bundes. Darin werden Massnahmen zur Eindämmung eines weitergehenden Kulturlandverlustes, eine verpflichtende Regelung des Vorteils- und Lastenausgleichs in bezug auf Planungsmehr- oder -minderwerte als bundesrechtliche Norm und eine präzisere Umschreibung der in der Nutzungsplanung zulässigen Zonen vorgeschlagen.
Raumplanungsbericht 1987- Schlagworte
- Datum
- 3. Oktober 1988
- Prozesstyp
- Bericht
- Geschäftsnr.
- 87.074
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1988, S.1325ff.
- AB NR, 1988, S.1351ff.
- AB SR, 1988, S. 28ff.
- Presse vom 3.3.88; 4.10.88;
von Christian Moser
Aktualisiert am 14.12.2020
Aktualisiert am 14.12.2020