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Inhalte

  • Raumplanung und Wohnungswesen

Akteure

  • Bendahan, Samuel (sp/ps, VD) NR/CN
  • Aeschi, Thomas (svp/udc, ZG) NR/CN

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In der Herbstsession 2021 beugte sich der Nationalrat über die Kommissionsmotion seiner WAK, welche den Bundesrat dazu auffordern sollte, das von ihm 2018 aufgegebene Revisionsvorhaben der Lex Koller dem Parlament vorzulegen. Die beiden Kommissionssprecher Thomas Aeschi (svp, ZG) und Samuel Bendahan (sp, VD) betonten in ihren Voten, dass die Motion bezüglich Änderungen der Lex Koller explizit ergebnisoffen sei. Mit ihrer Unterstützung der Motion drückten sie einzig ihre Überzeugung aus, dass eine Reform der Lex Koller ein dringendes und wichtiges Anliegen sei und dass das Parlament diese nun angehen solle. Die Kommissionsminderheit, vertreten durch den Waadtländer Nationalrat Olivier Feller (fdp, VD), lehnte die Motion aus formellen, politischen sowie wirtschaftlichen Gründen ab. Erstens sei die formelle Zulässigkeit der Motion fraglich, denn der Vorstoss verpflichte den Bundesrat, den Vorentwurf Wort für Wort dem Parlament vorzulegen, ohne dass er die Chance hätte, die in der Vernehmlassung beanstandeten Punkte zu verbessern. Zweitens habe der Bundesrat die richtige Entscheidung getroffen, als er das Revisionsunterfangen beerdigt habe, denn eine überwältigende Mehrheit der Vernehmlassungsantworten sei negativ ausgefallen, was zeige, dass die angestrebte Revision nicht mehrheitsfähig sei. Schliesslich sei es auch wirtschaftlich nicht angezeigt, die Lex Koller zu verschärfen, denn gerade für Bergregionen, für die Hotellerie sowie für die Gastronomie hätte ein Wegfallen der ausländischen Investitionen dramatische Folgen.
Die grosse Kammer sprach sich schliesslich mit einer komfortablen Mehrheit von 108 zu 69 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für die Motion aus. Entscheidend waren dabei die Stimmen der SVP-Fraktion, deren Mitglieder fast geschlossen für den Vorstoss stimmten. Das ist insofern bemerkenswert, als die SVP 2017 in ihrer Vernehmlassungsantwort das Projekt als Ganzes noch abgelehnt hatte. Der Umschwung der SVP verhalf der Motion zusammen mit der Zustimmung der Fraktionen der SP und der Grünen zum Erfolg. Die restlichen Fraktionen (FDP, Mitte, GLP) lehnten die Motion grossmehrheitlich ab.

Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Mo. 21.3598)
Dossier: Lex Koller

In der Wintersession 2020 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der Botschaft zur Erneuerung des Rahmenkredits für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung (2021–2027). Von Seiten der SVP lag ein Minderheitenantrag auf Nichteintreten vor. Es drohe eine Immobilienblase und zusätzliche Bürgschaften würden die Bautätigkeit nur noch stärker anheizen, lautete eine Begründung. Ferner verwies Minderheitensprecher Aeschi (svp, ZG) auf das Debakel um die Hochseeflotte, wo jüngst negative Erfahrungen mit Bürgschaftskrediten gemacht worden waren. Nachdem die Unterstützenden der Kommissionsmehrheit der beiden behandelnden Kommissionen FK-NR und WAK-NR unter anderem mehrfach betont hatten, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2003 noch keine einzige Bürgschaft hatte eingelöst werden müssen, stimmten alle anderen Fraktionen geschlossen für Eintreten. In der Detailberatung verlangten Minderheitenanträge Änderungen des Kreditbetrags: Die Minderheit Friedl (sp, SG) der FK-NR sowie die Minderheit Badran (sp, ZH) der WAK-NR verlangten eine Aufstockung von CHF 1.7 Mrd. auf CHF 1.9 Mrd. und die Minderheit Keller (svp, NW) der FK-NR und Friedli (svp, SG) der WAK-NR eine Senkung auf CHF 1.4 Mrd. Weiter wollte je eine Minderheit der FK-NR (Dandrès, sp, GE) und der WAK-NR (Badran, sp, ZH) verhindern, dass das Bürgschaftsvolumen per 2028 stabilisiert wird. Die bundesrätliche Botschaft sah in diesem Punkt vor, den nächsten Rahmenkredit «so zu bemessen, dass das Bürgschaftsvolumen nicht schneller wächst als die Zahl der Haushalte» (Art. 2). Keinem der Anträge gelang es, eine Ratsmehrheit auf sich zu vereinen. Somit nahm die grosse Kammer den bundesrätlichen Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 138 zu 52 Stimmen (1 Enthaltung) unverändert an.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung (2021–2027) (BRG 20.074)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat dem Rahmenkredit zur Eventualverpflichtung der Wohnraumförderung 2015-2021 in der Frühjahrssession 2015 zu. Anders als im Ständerat, wo die Vorlage 2014 einstimmig und ohne Diskussion angenommen wurde, lag in der grossen Kammer ein Nichteintretensantrag aus einer aus SVP-Politikerinnen und -Politikern bestehenden Kommissionsminderheit vor. Nationalrat Aeschi (svp, ZG) begründete den Minderheitsantrag mit der aktuellen von Negativzinsen geprägten Situation, die nicht bedinge, dass der Bund CHF 1,9 Mrd. für dieses Instrument zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum binde. Adrian Amstutz (svp, BE) ergänzte für die SVP-Fraktion, dass mit dieser Massnahme nur "Pflästerlipolitik" betrieben werde. In seinem ausführlichen Votum wies Bundesrat Schneider-Ammann in der Eintretensdebatte darauf hin, dass die Regierung ja gerade darauf abziele, den Eingriff in den Wohnungsmarkt möglichst gering zu halten. Das Instrument der Eventualverpflichtungen erlaube dies und führe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen. Ferner gab der Bundesrat zu, dass das Instrument ursprünglich in einer Hochzinsphase ins Leben gerufen wurde, dass sich die jetzige Situation auf langfristige Sicht – Anleihen mit regulärer Laufzeit von 15 Jahren könnten mit diesem Rahmenkredit also bis 2036 laufen – jedoch auch wieder ändern könne. Der Nichteintretensantrag wurde im Plenum mit einer Ausnahme ausschliesslich von der SVP-Fraktion unterstützt. Nachdem auch die Ausgabenbremse mit ähnlichem Stimmverhältnis gelöst wurde, fand der Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 135 zu 50 Stimmen grossmehrheitliche Zustimmung.

Rahmenkredit für Eventualverpflichtung in der Wohnraumförderung (2015-2021)
Dossier: Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung