Der Ständerat hiess als Erstrat sowohl die Änderung des WEG wie auch den Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung in seiner Sommersession gut. Ständerat Brändli (svp, GR) erläuterte als Berichterstatter der WAK-SR, dass sich viele Mieter der Rückzahlung der Wohnbauförderung in Form steigender Mieten durch Wegzug entzögen und sich oft keine Nachmieter zu den bestehenden Bedingungen finden lassen würden. Die Finanzinstitute als Kreditgeber würden sich zudem bei der Kreditvergabe immer stärker zurückhalten und teilweise sogar Kredite aufkündigen. Nach Meinung der Kommission sei diese Entwicklung und vor allem das Ausmass und die Dauer der Immobilienkrise nicht absehbar gewesen. Sie beurteilte die Gesetzesänderungen und die Massnahmen positiv und beantragte Zustimmung. Ständerat Loretan (fdp, AG) forderte, dass in Zukunft die Auslagerung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums weiterverfolgt werde und für die Unterstützung der Wohnungs- und Siedlungserneuerung ein kostenneutrales System geschaffen werde. Die geplante Unterstützung von gemeinnützigen Bauträgern und Dachorganisationen wie auch die Hilfe an finanziell und sozial schwache Personen bei der Wohnungsversorgung seien wichtige Aufgaben des Bundes, könnten allerdings teilweise an die Kantone delegiert werden. Hingegen sei der Rückzug des Bundes aus der allgemeinen Wohnbauförderung angezeigt. Der hohe Leerwohnungsbestand zwinge eine Deregulierung der Wohnbauförderung und die Einführung der Marktmiete geradezu auf. In seiner Herbstsession stimmte der Nationalrat beiden Vorlagen ohne Gegenantrag zu. In der Schlussabstimmung im Nationalrat wurde die Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes mit 186 Stimmen gegen die Stimmen von Blocher (svp, ZH), Bonny (fdp, BE) und Steinemann (fp, SG) verabschiedet.

Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) (BRG 99.007)