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Die SP Schweiz machte die Forderung nach erschwinglichem Wohnraum für alle zu einem ihrer Wahlkampfthemen. In einer Pressekonferenz Ende Februar sagte Parteipräsident Christian Levrat den steigenden Mietkosten in der Schweiz den Kampf an und sprach dabei sogar von einer drohenden „Sozial-Apartheid“ auf dem Wohnungsmarkt, wenn dieses Problem nicht aktiv angegangen würde. Neben verschiedenen Vorstössen auf kantonaler und städtischer Ebene wollte die SP mit einer im Frühjahr eingereichten dringlichen Interpellation im Bundesparlament auf die prekäre Lage am Schweizerischen Immobilienmarkt hinweisen, welche sich insbesondere für Familien und Personen mit tiefem und mittlerem Einkommen negativ auswirke. Die Partei bewertete in ihrer Interpellation die Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften aus dem EU-Raum zwar als „Erfolgsmodell“, erachtete als Folge davon jedoch zusätzliche flankierende Massnahmen zum Schutz des Wohnungsmarktes als zwingend. Anders sah dies der Bundesrat. In seiner Antwort zur Interpellation befand er die vorhandenen Mittel zur Wohnraumförderung als ausreichend.

Forderung nach erschwinglichem Wohnraum für alle

In seiner Antwort auf eine Interpellation der grünen Fraktion bestätigte der Bundesrat, dass die anhaltende Siedlungsentwicklung wichtigen Anliegen der Raumplanung entgegensteht. Deshalb wolle er bei der Revision des Raumplanungsgesetzes prüfen, wie die Siedlungsfläche künftig begrenzt werden könne. Das Massnahmenprogramm „Nachhaltige Raumplanung“ skizziere verschiedene Handlungsmöglichkeiten, welche der jüngst erschienene Raumentwicklungsbericht 2005 des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) konkretisiere. In diesem Bericht schlägt das ARE unter anderem vor, regionale oder interkantonale Zonen für die Ansiedlung von Grossunternehmen zu schaffen, um so einen weiteren „Fall Galmiz“ zu vermeiden.

Siedlungsfläche künftig begrenzt

In seiner Antwort auf eine Interpellation Chevrier (cvp, VS) betreffend subventionierte Wohnungen hielt der Bundesrat fest, er habe die Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz dahingehend geändert, dass Haushalte mit beschränktem Einkommen noch während maximal sechs Jahren von Zusatzverbilligungen profitieren könnten; vorläufig gelte aus Kostengründen eine Verlängerung um vier Jahre. Seit Ende 2001 werden keine neuen Gesuche um Grund- und Zusatzverbilligung mehr bewilligt, da das WEG 2003 durch das Wohnraumförderungsgesetz abgelöst wurde. Zur Konzentration wohnungsbezogener Staatstätigkeiten im BA für Wohnungswesen siehe die Motion Banga (sp, SO) (Mo. 03.3553).

subventionierte Wohnungen

In seiner Antwort auf eine Anfrage Müller (fdp, AG) betreffend die Vereinheitlichung des Baurechtes erklärte der Bundesrat, dass der Bund nicht über die nötigen verfassungsrechtlichen Kompetenzen zur Harmonisierung der kantonalen Regelungen verfüge. Deshalb solle die Umsetzung der vereinheitlichten Begriffe in das kantonale Recht über eine interkantonale Vereinbarung erfolgen. Mit ihrem Beitritt zu dieser Vereinbarung verpflichteten sich die Kantone, ihre Planungs- und Bauvorschriften entsprechend anzupassen.

Vereinheitlichung des Baurechtes

Nationalrat Schmid (cvp, VS) wollte vom Bundesrat wissen, wie dieser die Vorschläge einer Expertenkommission zur Neuen Regionalpolitik (NRP) beurteile – die Fachleute empfahlen die Schaffung starker Zentren und Agglomerationen, welche als Entwicklungsmotoren für die Regionen dienen sollen. Damit würde laut Schmid die heutige Regionalpolitik völlig auf den Kopf gestellt. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass die Ausgestaltung der NRP noch nicht feststehe und dass er vorerst lediglich den Auftrag zur Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage erteilt habe. (Siehe auch die Vorstösse von Brigitta Gadient (svp, GR): Mo. 03.3015, Interpellation 03.3016. Zum Bundesratsgeschäft über die Neue Regionalpolitik des Bundes siehe hier.)

Fragen zur Neuen Regionalpolitik (Ip.03.1071)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

In einer Interpellation wollte Doris Leuthard (cvp, AG) wissen, was der Bundesrat bezüglich des „kleinen Wohneigentums“, welches das Stockwerkeigentum ergänzen soll, zu tun gedenke. Gemäss Bundesrat sei eine Änderung des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts in Vorbereitung. Eine Kommission des EJPD befasse sich mit dem Modell des "kleinen Wohneigentums"; erste Vorschläge würden im Sommer 2002 erwartet.

Wie weiter mit dem „kleinen Wohneigentum“? (Int. 02.3036)
Dossier: Förderung des „Kleinen Wohneigentums“

Nationalrätin Fässler (sp, SG) wollte wissen, wie sich die Revision des Raumplanungsgesetzes auf die Landwirtschaft ausgewirkt habe. Da die neue Regelung erst seit 2000 in Kraft ist, sei laut Bundesrat noch zu wenig Zeit verstrichen, um über die Auswirkungen fundiert Auskunft zu geben. Für die Beurteilung von Gesuchen für Bauten ausserhalb der Bauzonen seien zudem die Kantone zuständig. Nach Informationen der Kantone beträfen die Gesuche hauptsächlich Ferien auf dem Bauernhof und gastgewerbliche Aktivitäten für den bäuerlichen Nebenerwerb.

Auswirkungen des Raumplanungsgesetzes auf die Landwirtschaft (Ip. 01.3505)

Zwei Anfragen aus dem Nationalrat (Ip. Jossen (sp, VS) (00.3669) und Ip. Bangerter (fdp, BE) (00.3698)) befassten sich mit den Verzögerungen bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuches. Der Bundesrat erklärte, dass die digitale amtliche Vermessung in wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten seit mehreren Jahren vorangetrieben werde und rund 80% der Fläche der Schweiz bereits definitiv oder provisorisch vermessen seien. Die Vermessung liege jedoch in der Hand der Kantone. Allerdings seien die finanzstarken Kantone mit ihren Vermessungen weiter fortgeschritten als die finanzschwachen, da diese ihre geringen Mittel lieber für sie wichtigere Aufgaben einsetzten, obschon sie auf mehr Bundesunterstützung zählen könnten. In rund zehn Jahren sollte die Vermessung abgeschlossen sein. Im geplanten neuen Finanzausgleich (NFA) gilt die amtliche Vermessung als Verbundsaufgabe von Bund und Kantonen.

Interpellationen zu den Verzögerungen bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuches

Ständerat Dettling (fdp, SZ) fragte den Bundesrat in einer Interpellation, ob die Publikationspflicht im Immobiliarsachenrecht, das seit sieben Jahren in Kraft sei, zu mehr Transparenz im Immobilienmarkt geführt habe und ob der Aufwand dafür nicht zu hoch sei. Bundesrätin Metzler hielt fest, dass der Bund den Kantonen die Art der Publikation nicht vorschreibe. Sie könnten auch andere Mittel als das Amtsblatt wählen, beispielsweise das Internet. Der Ersatz der geltenden Vorschrift bilde kein Tabu für den Bundesrat. Falls sich bei der für die nächste Legislatur geplanten Revision des Immobiliarsachenrechtes ein politischer Konsens für eine weitgehende Öffnung des Grundbuches ergäbe, könne in der Folge auf die Veröffentlichung des Grundeigentumerwerbs in der heutigen Form verzichtet werden. Daraufhin reichte Dettling eine parlamentarische Initiative ein, die statt einer generellen Publikationspflicht der wesentlichen Daten des Grundstückserwerbs ein Einsichtsrecht ins Grundbuch verlangt.

Publikationspflicht im Immobiliarsachenrecht

Das Vorgehen von Bund und Kanton rief allgemeine Verwunderung hervor. Die Bündner CSP sprach in einer einstimmig verabschiedeten Resolution von einem «rechtsstaatlich skandalösen» Vorgehen. Im Kantonsparlament wie in den eidgenössischen Räten wurden in dieser Frage Dringliche Interpellationen eingereicht. In den Bundeskammern verlangten neben dem Bündner SVP-Ständerat Gadient (92.3172) auch Nationalrat Steffen (sd, ZH) (90.3175) sowie die sozialdemokratische Fraktion (92.3165) vom Bundesrat Auskunft über sein Eingreifen sowie die weitere Anwendung der „Lex Friedrich“.

Bundesrat Delamuraz gestand zwar «mangelnde Eleganz» in dem Vorgehen des Bundesrates ein, rechtfertigte dieses jedoch mit der Bemühung der Regierung, einem internationalen Schiedsgerichtsspruch zuvorzukommen. Ausserdem habe sich 1965, bei der Beratung über die damalige «Lex von Moos», der Vorläuferin der heutigen Gesetzgebung, nicht der Bundesrat, sondern das Parlament leichtfertig über etwaige Reibungspunkte mit dem internationalen Recht hinweggesetzt. Eine vollständige Abschaffung des Bundesgesetzes lehnte Delamuraz zwar ab, stellte jedoch im Falle der Ablehnung des Beitritts der Schweiz zum EWR Modifikationen in Aussicht, um ebendiesen stossenden Widerspruch zwischen schweizerischer Gesetzgebung und bilateralen Verträgen zu beseitigen.

Verletzung der Lex Friedrich im Kanton Graubünden
Dossier: Lex Friedrich

Von besonderer politischer Brisanz sind leerstehende Wohnungen vor allem in grösseren Städten. In Beantwortung einer Einfachen Anfrage Rechsteiner (sp, SG) gab der Bundesrat seinem Verständnis dafür Ausdruck, dass die Bevölkerung leerstehende Wohnungen angesichts des Wohnungsmangels als stossend empfindet. Weil aber die Zahl der unbewohnten Häuser verhältnismässig gering sei und zudem regionale Unterschiede bestünden, erachtet die Landesregierung eine bundesrechtliche Vorschrift, welche Hauseigentümer zur Nutzung zwingen würde, als nicht sinnvoll. Anderer Meinung war die Genfer Regierung, welche mit einer in Aussicht gestellten Gesetzesänderung entsprechende Massnahmen ultimativ androhte.

Von besonderer politischer Brisanz sind leerstehende Wohnungen vor allem in grösseren Städten

Gegen eine automatische Überwälzung des Hypozinses auf die Wohnungsmieten richtete sich eine SP-Interpellation im Nationalrat, welche im weitern einen Mietzinsstopp und mittels Dringlichkeitsrecht die Unterstellung der Hypozinserhöhungen unter die Preisüberwachung forderte. Bürgerliche Vertreter sprachen sich dagegen für das freie Spiel der Marktkräfte aus und meinten, vorübergehende Zinserhöhungen müssten in Kauf genommen werden. Wegen negativen Auswirkungen auf Wohnungsbau und das Funktionieren des Marktes wandte sich auch Bundesrat Delamuraz gegen eine Mietzinsblockierung; er räumte allerdings ein, dass der Uberwälzungsmechanismus nicht völlig befriedigend sei und dass Kreditzinse in die Kompetenzbefugnis des Preisüberwachers eingeschlossen werden könnten, aber nicht auf dem Dringlichkeitsweg, sondern im Rahmen des Gegenentwurfs zur zweiten Preisüberwachungsinitiative. M. Lusser, Präsident des Direktoriums der schweizerischen Nationalbank, hielt seinerseits den gesetzlich festgeschriebenen Übertragungsmechanismus von Hypozinserhöhungen auf die Mieten für unsinnig und sprach sich für eine Aufhebung dieser Verbindung aus.

SP-Interpellation gegen automatische Überwälzung des Hypozinses auf die Wohnungsmieten

Bundesrat und Parlament äusserten im Berichtsjahr ihren Unmut über die large Befolgung des seit 1980 geltenden Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) in den Kantonen. Nachdem 1984 erst drei Kantone der Pflicht zur Erstellung von Richtplänen nachgekommen waren – 1985 konnte neu nur der Richtplan von Uri genehmigt werden –, bestätigte eine ungehaltene Bundesrätin Kopp in ihrer Beantwortung der Einfachen Anfrage Loretan (fdp, AG), dass dem RPG auch in verschiedenen anderen Punkten nicht oder nur ungenügend Folge geleistet werde; namentlich bezüglich der Baubewilligungen ausserhalb von Bauzonen werde in weiten Teilen des Landes das Gesetz allzu locker gehandhabt.§
Um solchen Missständen zu begegnen, legten das EJPD und das EVD einen Entwurf zur Revision der RPG-Verordnung vor. Mit dem Kernstück der geplanten Ergänzung, dem bundesrätlichen Sachplan über die Fruchtfolgeflächen, soll der Schutz des ackerbaufähigen Landes verbessert werden. Der Sachplan geht – aufgrund des Ernährungsplans 80 – von einer erforderlichen Gesamtfläche für die Schweiz von 450'000 ha aus und legt die Anteile der einzelnen Kantone fest. Die Verordnung verlangt von den Kantonen, im Rahmen ihrer Richtpläne die Fruchtfolgeflächen und Bauzonen nach Gemeinden auszuweisen. Sollte der vom Bund vorgeschriebene Kantonsanteil an Fruchtfolgeflächen nicht erreicht werden, so müssten innerhalb von Bauzonen unüberbaubare Gebiete als sogenannte Planungszonen ausgeschieden werden; nötigenfalls kann der Bundesrat auch selber vorübergehend entsprechende Nutzungszonen festlegen. In der Vernehmlassung erfuhr der Grundsatz der vorgeschlagenen Verordnung – der verstärkte Schutz des für die Ernährung nötigen landwirtschaftlichen Bodens – breite Zustimmung. Abgelehnt wurde der Entwurf von den Bauwirtschafts- und Hauseigentümerverbänden, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Redressement national, der Liberalen Partei sowie den Kantonen Obwalden und Waadt. Sie befürchteten eine Verknappung und damit eine Verteuerung des Baulandes und verwarfen die Vorlage als zu zentralistisch; ferner zweifelten sie die Rechtsgrundlage für einen derartigen ordnungspolitischen Eingriff an, der das Prinzip des Grundeigentums zu untergraben drohe. Die Frage nach der gesetzlichen Grundlage stellten auch SP, EVP, POCH, die Schweizerische Gesellschaft für ein neues Bodenrecht und der WWF. Ihrer Meinung nach sollten diese Massnahmen, die sie – im Gegensatz zu den erwähnten Kritikern – begrüssten, mit einem dringlichen Bundesbeschluss und nicht auf dem Verordnungsweg eingeführt werden ; um das Kulturland längerfristig zu schützen, solle zudem das RPG teilrevidiert werden. Heftig kritisiert wurden ferner die Grundsätze zur Ausscheidung von Bauzonen. Die FPD und das Redressement national sowie zwölf Kantone wollten den betreffenden Artikel ganz oder teilweise streichen. Ebenfalls umstritten waren die Bestimmungen für Ausnahmebewilligungen ausserhalb der Bauzone; die bürgerlichen Parteien und sieben Stände lehnten diese rundweg ab.

Pflicht zur Erstellung von Richtplänen

Auf die Dringlichkeit der Raumplanung angesichts des fortschreitenden Kulturlandverlustes verwies der Schweizerische Bauernverband (SBV), der mit einer Eingabe an den Bundesrat eine sofortige Verstärkung der raumplanerischen Vollzugsvorschriften zur Sicherung der Fruchtfolgeflächen verlangte. In einem Handbuch, das den kantonalen Sektionen als Leitfaden für die Mitarbeit bei der Erstellung der Richtpläne zugestellt wurde, plädierte der SBV für die Rückzonung von landwirtschaftlich genutztem Boden in überdimensionierten Bauzonen und für den besonderen Schutz lebensfähiger Bauernbetriebe innerhalb von Bauzonen (mittels sogenannter «Bauernhofzonen»); er regte im weiteren an, zu prüfen, ob die für die Ernährungssicherung wichtigen Fruchtfolgeflächen auf ähnliche Weise geschützt werden könnten wie die Wälder. Besorgnis über die zunehmende Zweckentfremdung von landwirtschaftlichem Kulturland bekundete auch der Bundesrat bei der Beantwortung von zwei Interpellationen aus bäuerlichen Kreisen. Er erachtete jedoch grundsätzlich das RPG mit seinen Instrumenten für ausreichend, um den Schutz des Kulturlandes zu gewährleisten, sobald die Richt- und vor allem die Nutzungspläne der Kantone erstellt seien.

Dringlichkeit der Raumplanung angesichts des fortschreitenden Kulturlandverlustes