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Das BWO bezog Mitte Dezember 2021 seine neuen Büros in Bern. Vor 1995 war das BWO ebenfalls in Bern angesiedelt gewesen. In den 26 Jahren dazwischen war das Bundesamt in Grenchen (SO) zuhause. Der Standort Bern bedeute unter anderem kürzere Wege zum Departement, zu anderen Ämtern, zum Parlament oder zu politischen Interessensgruppen, so das BWO. Gleichzeitig lobte das Amt die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Grenchen und dem Kanton Solothurn, welche sich unter anderem in der erfolgreichen Durchführung der jährlichen Grenchner Wohntage gezeigt habe.

Das Bundesamt für Wohnungswesen zieht von Grenchen nach Bern

Anfangs Dezember 2021 gab der Bundesrat bekannt, dass er den total überarbeiteten Richtplan des Kantons Glarus genehmige – allerdings nicht ohne Vorbehalte. So verlangte er vom Kanton Glarus beispielsweise, dass er innerhalb der nächsten drei Jahre Bauzonen auszont, da sonst die Auslastung seiner Bauzonen in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich weniger als 100 Prozent betragen würde. Auch bei der Festlegung des Siedlungsgebietes sowie bei der Bezeichnung aller für die Nutzung von Windenergie und Wasserkraft geeigneten Gebiete müsse der Kanton Glarus nachbessern. Mit den vom ARE geforderten Änderungen und Vorbehalten werde Glarus die Anforderungen an das 2013 revidierte RPG erfüllen, so der Bundesrat. Folglich beschloss die Regierung, den seit Mai 2019 für den Kanton Glarus geltenden Einzonungsstopp aufzuheben. Ausstehend sind nun einzig noch die Ergebnisse des Prüfungs- und Genehmigungsverfahrens zu den Themen Verkehr und Tourismus. Beschlüsse zu diesen Themen waren vom Kantonsrat erst später gefasst worden, weshalb diese Teile des Richtplanes in einem separaten Verfahren geprüft wurden.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Nachdem der Bundesrat bereits im Sommer 2020 den neuen Richtplan des Kantons Obwalden teilweise genehmigt hatte, entschied er im Juni 2021, nun auch noch die restlichen Teile zu genehmigen. Der Bundesrat hatte die Prüfung der Teile «Siedlung» und «Raumentwicklungsstrategie» vorgezogen, damit Obwaldens Einzonungsstopp aufgehoben werden konnte. Nun folgten die Teile «Verkehr», «Natur und Landschaft», «Tourismus und Freizeit» sowie «Übrige Raumnutzungen». Der Bundesrat nahm bei den nun genehmigten Teilen punktuelle Änderungen am Richtplan vor, namentlich bezüglich des Schutzes von Fruchtfolgeflächen, der Umsetzung von Tourismus- und Freizeitprojekten sowie der Bezeichnung von Gebieten für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Nachdem der Kanton Zürich als letzter Kanton per 1. Januar 2021 eine durch das RPG vorgeschriebene Regelung zur Abschöpfung von Einzonungsmehrwerten erlassen hatte, beschloss der Bundesrat am 11. Dezember 2020, den Einzonungsstopp für Zürich, den er ab 1. Mai 2019 verfügt hatte, auf Anfang 2021 aufzuheben.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Ende Januar respektive Ende April 2020 hob der Bundesrat den im Vorjahr verhängten Einzonungsstopp für die Kantone Schwyz und Genf auf, da diese unterdessen die Mehrwertabgabe eingeführt hatten. Nachdem der Einzonungsstopp im Vorjahr bereits für zwei weitere Kantone aufgehoben worden war, verbleibt er nur noch für den Kanton Zürich, da dieser die Frist zur Einführung der Mehrwertabgabe hatte verstreichen lassen.
Im Juni desselben Jahres genehmigte der Bundesrat ferner den Teil «Siedlung» des Obwaldner Richtplans. Gemäss einer eigenen Berechnungsgrundlage lastet der Kanton die bestehenden Bauzonen in 15 Jahren zu 102.4 Prozent aus, wobei es starke Unterschiede zwischen den Gemeinden gibt; zwei der sieben Gemeinden weisen überdimensionierte Bauzonen auf. Der Bundesrat belegte den Kanton mit der Auflage, die für eine Rückzonung geeigneten Flächen vor Überbauung zu schützen. Da konkrete Vorgaben für die Arbeitszonen im Richtplan noch fehlten, hielt der Bundesrat den Kanton dazu an, dem ARE bis zur Genehmigung entsprechender Bestimmungen Entscheide zur Einzonung neuer Arbeitszonen vorzulegen. Da der Kanton unter Vorbehalt der aufgeführten Aufträge die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes erfüllte, hob der Bundesrat den seit Mai 2019 geltenden Einzonungsstopp wegen Verpassens der Frist zur Genehmigung der Richtplananpassung auf. Nach wie vor ausstehend war zu diesem Zeitpunkt die Genehmigung der Richtpläne der Kantone Glarus und Tessin.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Im Jahr 2019 erhöhte sich die Anzahl Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erstmals leicht. Gründe für die leichte Zunahme ortete das zuständige Bundesamt in der Neueinführung eines automatischen Bereinigungsmechanismus für die Datengrundlage. Insgesamt 18 Gemeinden setzte das ARE neu auf die Liste, 8 Gemeinden entfernte es davon. Nach Bekanntgabe des ARE erhalten die Gemeinden, die neu einen Anteil von über 20 Prozent ausweisen, jeweils die Gelegenheit, innert 30 Tagen Stellung zu nehmen und in Absprache mit dem Bundesamt ihr Wohnungsinventar zu präzisieren.

Liste der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20%
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Im März 2020 sank der Referenzzinssatz erneut auf ein Allzeittief (neu 1.25%). Seit der letzten Senkung vom Juni 2017 hatte der Referenzzinssatz 1.5 Prozent betragen. Bereits damals galt der Tenor, dass die Senkung auf 1.5 Prozent die letzte sein werde, da man davon ausgegangen war, dass die für die Berechnung des Referenzzinssatzes relevanten Hypothekarsätze nicht noch weiter sinken würden. Eine weitere Senkung auf 1 Prozent sei in nächster Zeit jedoch nicht zu erwarten, prognostizierte etwa die NZZ. Bis der hypothekarische Durchschnittssatz auf unter 1.13 Prozent sinken würde, was die Voraussetzung für eine Senkung auf 1 Prozent wäre, dürfte es bei einem aktuellen Zinssatz von 1.37 Prozent einige Jahre dauern.

Erneute Referenzzinssatzsenkung auf Allzeittief im März 2020 (1.25%)
Dossier: Entwicklung des Referenzzinssatzes

Die ausserparlamentarische, sprich gesellschaftliche Debatte im Sektor Raumplanung des Jahres 2019 drehte sich in den Printmedien vor allem um die Probleme der Kantone bei der Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes (RPG). Dies vor allem deshalb, weil der Bundesrat im Frühling 2019 einen Einzonungsstopp verhängte, der nicht weniger als acht Kantone betraf. Bereits Mitte Februar 2019, nur wenige Tage nach der klaren Ablehnung der «Zersiedelungsinitiative» der Jungen Grünen, berichteten Tages-Anzeiger und Aargauer Zeitung von den Absichten des Bundesrates, fünf Kantone mit einem Einzonungsstopp zu belegen. Aufgrund des 2013 per Volksabstimmung angenommenen RPG mussten alle Kantone bis Ende April 2019 ihren revidierten Richtplan genehmigen lassen. Auch sollte bis dann überall die Einführung einer Mehrwertabgabe abgeschlossen sein. Beide Massnahmen dienen der Verkleinerung der Bauzonen und dem verdichteten Bauen darin. Im April folgte dann die definitive Entscheidung, dass wegen fehlender Mehrwertabschöpfungsregelung für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich ab sofort ein Einzonungsstopp gelte. Dazu kamen dann ein paar Tage später die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin, deren Richtpläne nicht fristgerecht eingereicht worden waren. In quasi letzter Minute genehmigt wurden dagegen die Richtpläne von Baselland, Jura, Freiburg, Wallis und Zug; zudem wurde die Aufhebung des Einzonungsstopps für Zug in Aussicht gestellt, sobald die Volksabstimmung über die Regelung der Mehrwertabgabe am 19. Mai 2019 vorbei sein und die Regelung in Kraft treten würde. In der Tat nahm das Zuger Wahlvolk die Teilrevision seines Planungs- und Baugesetzes klar mit 67 Prozent Ja-Stimmen an. Der Einzonungsstopp für Luzern wurde schliesslich im November 2019 aufgehoben, da der Kanton seine Mehrwertabgabe mittlerweile bundesrechtskonform angepasst hatte.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Kurz vor Ablauf der fünfjährigen Frist zur Überarbeitung der kantonalen Richtpläne genehmigte der Bundesrat im Februar und April 2019 auch die Richtpläne der Kantone Neuenburg, Graubünden und Schaffhausen. Alle drei Kantone werden gemäss ihren Berechnungen die bestehenden Bauzonen in den nächsten 15 Jahren nicht vollständig auslasten. Dabei gingen die Kantone Neuenburg (Auslastung 99.4%) und Schaffhausen (99.8%) von einem mittleren Bevölkerungsszenario aus; der Kanton Graubünden (99.2%) wählte das hohe Bevölkerungsszenario des BFS. Ergo mussten alle drei Kantone in ihren Richtplänen die Gemeinden beauftragen, ihre Bauzonen zu überprüfen und überdimensionierte Bauzonen gegebenenfalls zurückzuzonen.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Im Jahr 2018 sank der Zweitwohnungsanteil von 20 Gemeinden neu unter die Marke von 20 Prozent, 12 Gemeinden wiesen neu einen zu hohen Zweitwohnungsanteil aus; im Total waren es 359 von insgesamt 2212 Gemeinden (16.2%). Erstmals hatte sich die Anzahl Gemeinden mit einem zu hohen Zweitwohnungsanteil im Vergleich zum Vorjahr annähernd stabilisiert.

Liste der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20%
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Basierend auf den neuen Wohnungsinventaren der Gemeinden aktualisierte das ARE im März 2018 erneut seine Liste der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Neu befinden sich 373 von neu insgesamt 2'222 Gemeinden (2017: 2'255) auf der Liste, womit nicht nur die absolute, sondern auch die relative Anzahl an Gemeinden mit einem zu hohen Zweitwohnungsanteil gesunken ist (2017: 422 und 18.7%; 2018: 12.2%).

Liste der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20%
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Im Januar 2018 präsentierte die Expertengruppe ihre Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF). Sie bestärkte die Wichtigkeit des in der bestehenden Fassung des Sachplans definierten Mindestumfangs an zu erhaltenden Fruchtfolgeflächen als bedeutendes Instrument des Kulturlandschutzes. Als problematisch stufte das Gremium hingegen den Umstand ein, dass die Kantone uneinheitliche Methoden zur Erhebung der Fruchtfolgeflächen verwendeten, und stützte dabei eine Kritik, die im Jahr 2015 bereits von der PVK und der GPK-NR im Rahmen einer Evaluation zur Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes geäussert worden war. Es sei unumgänglich, dass Bodeninformationen mit einem einheitlichen Verfahren erhoben würden, so die Schlussfolgerung der Expertengruppe. Als zentrale Herausforderung betrachtet das Gremium die Situation im Falle knapper werdender Reserven an Fruchtfolgeflächen. Hier soll den Kantonen Spielraum für die wirtschaftliche Weiterentwicklung eingeräumt und Kompensationsmechanismen geprüft werden. So etwa soll der Bund zur Kompensation verpflichtet werden, wenn er für eigene bauliche Vorhaben Fruchtfolgeflächen benötigt. Weiter sei etwa auch der Abtausch von Fruchtfolgeflächen zwischen den Kantonen zu prüfen, sobald vergleichbare Bodeninformationen vorliegen würden.
In einem nächsten Schritt werden sich die verantwortlichen Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und Landwirtschaft (BLW) mit den Empfehlungen auseinandersetzen und gegen Ende Jahr einen überarbeiteten Sachplan FFF in die Anhörung schicken.

Sachplan Fruchtfolgeflächen losgelöst von 2. RPG-Teilrevision überprüfen

Auch die Kantone Aargau, Schwyz, Uri und St. Gallen dürfen künftig wieder Einzonungen vornehmen, ohne zeitgleich eine entsprechende Fläche auszonen zu müssen. Im Jahr 2017 genehmigte der Bundesrat die überarbeiteten Richtpläne dieser vier Kantone, womit auch für sie die Übergangsbestimmungen zum revidierten Raumplanungsgesetz nicht länger gelten. In ihren Richtplänen gingen die Kantone Aargau, Schwyz und Uri von einer hohen Bevölkerungszunahme aus, während sich der Kanton St. Gallen in seiner Richtplanung auf eine Bevölkerungsentwicklung nach dem Szenario «mittel» stützte. Der Bundesrat wies insbesondere den Kanton Uri an, die Bevölkerungsentwicklung eng zu verfolgen, da die Bauzonen im Kanton bereits zum gegebenen Zeitpunkt überdimensioniert waren. Sollte sich die Bevölkerung also anhand eines mittleren oder gar tiefen Szenarios weiterentwickeln, würde sich die Auslastung weiter verschlechtern und womöglich grössere Rückzonungen nötig werden.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Das Bundesgesetz zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hatte alle Gemeinden verpflichtet, ein Wohnungsinventar zu erstellen, das dazu genutzt werden kann, den Zweitwohnungsanteil einer Gemeinde präziser und aktueller zu berechnen. Das ARE veröffentlichte diese Wohnungsinventare der Gemeinden erstmals im März 2017. Aufgrund dieser neuen Berechnungen, die auf den Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) beruhen, wiesen seit 2015 zusätzliche 66 Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aus. Im Vergleich zur letzten Erhebung wurden 21 Gemeinden von der Zweitwohnungsliste gestrichen. Insgesamt kamen somit 422 von 2255 Gemeinden (18.7%) auf einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Bis anhin hatte sich das Bundesamt für seine Berechnungen auf die Gebäude- und Wohnungsstatistik des BFS gestützt.

Liste der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20%
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Im Januar 2017 nahm der Bundesrat Kenntnis vom im Dezember 2016 publizierten Schlussbericht der Arbeitsgruppe «Wohnungspolitischer Dialog». Der Wohnungspolitische Dialog war 2013 nach der bundesrätlichen Aussprache zur Wohnungspolitik ins Leben gerufen worden und hatte in drei Phasen die regional unterschiedlichen wohnpolitischen Herausforderungen und Bedürfnisse analysiert und Empfehlungen verabschiedet. In ihrem Schlussbericht hatte die Arbeitsgruppe dem Bundesrat keinen Kurswechsel in der Wohnungspolitik nahegelegt. Sie forderte die Regierung jedoch dazu auf, den Dialog zwischen Städten, Kantonen und Bund im Sinne einer Informations- und Koordinationsplattform mit reduzierter Intensität weiterzuführen.

Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog“

Ebenso wie die drei Kantone, deren Richtplananpassungen im Lichte der Raumplanungsrevision bereits im Vorjahr genehmigt worden waren, setzte der Kanton Bern in seiner Anpassung des Richtplans auf die Siedlungsentwicklung gegen innen. Auch er ging dabei von einem hohen Bevölkerungswachstum in den nächsten 15 Jahren aus. Im Mai 2016 genehmigte der Bundesrat den Richtplan des Kantons Bern und im Juni 2016 denjenigen des Kantons Luzern. Letzterer basierte seine Planung auf eigenen Berechnungen zur Bevölkerungsentwicklung, die unterhalb des Szenario «Hoch» liegen. Bis Ende April 2019 müssen auch die restlichen 21 Kantone ihre angepassten Richtpläne vom Bundesrat genehmigen lassen.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Nach dem Scheitern der ersten Vernehmlassung zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) hatte der Bundesrat beschlossen, das zwar zentrale aber in seiner Bearbeitung zeitaufwändige Thema des Kulturlandschutzes und der Fruchtfolgeflächen von der Revisionsvorlage zu entkoppeln und separat zu behandeln. In einem ersten Schritt soll dies mittels Überarbeitung und Stärkung des Sachplans Fruchtfolgeflächen aus dem Jahr 1992 geschehen. Dazu setzte der Bundesrat im April 2016 eine Expertengruppe ein, die von Christoph Böbner, Dienststellenleiter "Landwirtschaft und Wald" des Kantons Luzern, geleitet wird. Koordiniert werden die Arbeiten von den beiden Bundesämtern für Raumentwicklung (ARE) und Landwirtschaft (BLW). Das dem Sachplan zugrunde liegende Ziel ist der Erhalt der besten Landwirtschaftsböden zur Nahrungsmittelproduktion. Die Expertengruppe hat sich in ihrer Arbeit mit Fragen der konkreten Umsetzbarkeit des überarbeiteten Sachplans in den Kantonen auseinanderzusetzen und wird beurteilen, ob zur Stärkung des Kulturlandschutzes auch gesetzliche Anpassungen angebracht wären. Das Expertengremium setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern betroffener Direktorenkonferenzen (BPUK, KPK, LDK, VDK) und Bundesämter (ARE, BAFU, BLW, BWL, SECO), dreier Gemeinden, sowie aus Expertinnen und Experten der Bodenkundlichen Gesellschaft Schweiz (BGS), der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), von Agroscope und des Büros arcoplan. Von den Interessengruppen sind Repräsentantinnen und Repräsentanten des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV), des Gewerbeverbandes (SGV) sowie von Pro Natura und Economiesuisse mit von der Partie.

Sachplan Fruchtfolgeflächen losgelöst von 2. RPG-Teilrevision überprüfen

Nach erneuter Aktualisierung der Liste mit Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% durch das ARE im November 2015 verblieben 413 Gemeinden von insgesamt 2'324 (17.8%) auf der "schwarzen Liste"; resp. wiesen einen Anteil über den erlaubten 20% auf. Erneut wurde die Zahl der Gemeinden auf dieser Liste reduziert. Zwölf Gemeinden konnten nachweisen, dass ihr Zweitwohnungsanteil die 20%-Marke nicht übersteigt und weitere 24 Gemeinden – erneut eine Mehrheit davon aus dem Kanton Graubünden – wurden aufgrund Fusionen von der Liste gestrichen. Acht Gemeinden wurden jedoch neu in die Liste aufgenommen; darunter beispielsweise die Bündner Fusionsgemeinde Albula/Alvra sowie Leuk (VS). Aufgrund Auslaufen der Übergangsverordnung durch die Inkraftsetzung des Zweitwohnungsgesetzes und dessen Ausführungsverordnung per 1.1.2016 werden die Wohnungsinventare in Zukunft nach den neuen Regelungen geprüft.

Liste der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20%
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Im Frühjahr 2015 genehmigte der Bundesrat die ersten drei Richtpläne seit Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) und der dazugehörigen Verordnungsrevision. Die Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich erfüllten damit die ihnen vom Bund gestellten Anforderungen, gemäss denen die Bauzonen für den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre festzulegen sind, innert der vorgesehenen Frist. Bei der Anpassung ihrer Richtpläne haben die Kantone die Wahl zwischen verschiedenen Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung. Alle drei städtisch geprägten Kantone wählten für sich das Szenario «Hoch» und setzten auf Strategien der Verdichtung und der Siedlungsentwicklung gegen innen. Eine vom Kanton Genf geplante Siedlungserweiterung auf Landwirtschaftsflächen genehmigte der Bund nur teilweise, da ansonsten ein im Sachplan Fruchtfolgeflächen an den Kanton definierter Auftrag zum dauerhaften Erhalt einer Fruchtfolgefläche im Umfang von 8400 ha nicht erfüllt werden könnte.
Seit dem Inkrafttreten der revidierten RPG-Bestimmungen am 1. Mai 2014 haben die Kantone fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne entsprechend anzupassen. Vor Genehmigung der Richtplananpassungen gelten für die Kantone Übergangsbestimmungen, gemäss welchen sie Einzonungen im Grunde nur dann vornehmen können, wenn gleichzeitig andernorts eine entsprechende Fläche kompensiert wird. Dass nicht alle Richtplananpassungen problemlos über die Bühne gehen könnten, liessen im Berichtsjahr bereits Diskussionen im Kanton Wallis und in Obwalden erwarten. Das ARE legte beim Kanton Obwalden ein Veto bezüglich der Erweiterung von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäuden innerhalb der Landwirtschaftszone ein, da der Kanton gemäss Bundesamt in diesem Bereich zu grosszügig Baubewilligungen erteilt hatte. In Obwalden befinden sich 50 Prozent aller Bauten ausserhalb der Bauzonen; diese beherbergen einen Fünftel der Obwaldner Bevölkerung.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Im November 2014 aktualisierte das ARE seine Liste von Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% - eine Aufgabe, der das Bundesamt aufgrund der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im März 2012 nachkommen muss. Die anfänglich 570 Gemeinden umfassende Liste konnte 2014 erneut reduziert werden und zwar um 46 Gemeinden, womit die vom ARE publizierte Liste aktuell 440 von 2'352 Gemeinden umfasst und also knapp jede fünfte Gemeinde (18.7%) ihr Zweitwohnungskontingent ausgeschöpft hat. 26 der 46 von der Liste gestrichenen Gemeinden konnten erfolgreich nachweisen, dass ihr Zweitwohnungsanteil unter 20% lag, während die restlichen 20 Gemeinden - darunter viele aus dem Kanton Graubünden - aufgrund von Fusionen aus der Liste ausschieden.

Liste der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20%
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Im Mai gab die Regierung an ihrer Medienkonferenz zu „Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt“ bekannt, dass sie ihren marktwirtschaftlichen Kurs in der Wohnungspolitik weiterverfolgen werde. Laut Bundesrat Schneider-Ammann (fdp) reagiere der Wohnungsmarkt mit dem Bau von zusätzlichen Wohneinheiten angemessen auf die bestehenden Engpässe. Sollte der Wohnungsbau dennoch ein Überangebot an Wohnfläche zur Folge haben, würden die Preise entsprechend fallen. In den anstehenden Volksabstimmungen zur Begrenzung der Zuwanderung sah der Wirtschaftsminister keinen Grund zur Korrektur seiner Politik, obwohl diese unter dem Schlagwort „Dichtestress“ ebendiese Problematik thematisieren würden. Gleichwohl anerkannte der Bundesrat den aktuellen Mangel an erschwinglichen Wohnungen in Städten und Agglomerationen. Die zusätzliche Förderung von preisgünstigem Wohnraum solle im Gespräch mit Kantonen, Gemeinden und Städten geprüft werden. Im Sinne einer Justierung seiner aktuellen Politik sollen durch mögliche Anpassungen des Raumplanungsgesetzes weitere Fördermassnahmen zum günstigen Wohnungsbau eruiert werden. Weiter soll zur Verhinderung einer Preisspirale mit einer Mietrechtsrevision unter anderem ein Obligatorium zur Mietzins-Bekanntgabe des Vormieters geschaffen werden. Während der Hauseigentümerverband (HEV) den Beschluss auf Verzicht eines Eingriffes in die Mietzinsgestaltung explizit begrüsste, kritisierten SP, Grüne und der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) die Massnahmen als zu wenig griffig und kaum förderlich zur Steigerung der Akzeptanz der Personenfreizügigkeit.

marktwirtschaftlichen Kurs in der Wohnungspolitik weiterverfolgen

In zwei Etappen aktualisierte der Bundesrat 2013 eine Liste von anfänglich 570 Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20%. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 80 Gemeinden von dieser Liste gestrichen. Die Hälfte dieser Gemeinden, darunter viele aus den Kantonen Bern und Tessin, hatten anhand eigener Erhebungen erfolgreich erbracht, dass ihr Anteil an Zweitwohnungen unter dem mit der Zweitwohnungsinitiative definierten Schwellenwert liege. Die restlichen 40 Gemeinden wiesen aufgrund von Gemeindefusionen neu einen geringeren Zweitwohnungsanteil aus.

Liste der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20%
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Im Juni publizierte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Planungshilfe für die kantonale Richtplanung, welche Anforderungen für die touristische Zweitwohnungspolitik konkretisiert und mit Fallbeispielen Vorschläge zu möglichen regionalen und kommunalen Massnahmen liefert. Darüber hinaus definiert das Dokument zentrale Begriffe wie zum Beispiel die Ausgewogenheit des Erst- und Zweitwohnungsverhältnisses.

Planungshilfe für die kantonale Richtplanung zur Regulierung des Zweitwohnungsbestandes

In der Zwischenzeit hatte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bereits einen Entwurf einer Planungshilfe für die kantonale Richtplanung zur Regulierung des Zweitwohnungsbestandes erarbeitet, welcher Ende April den zuständigen kantonalen Departementen sowie verschiedenen Interessenverbänden und einigen Bundesstellen zur Anhörung unterbreitet wurde. Ausdrücklich oder zumindest grundsätzlich begrüsst wurde ein solches Instrument von Natur- und Umweltorganisationen, den konsultierten Bundesämtern, von einigen Kantonen sowie von Fachverbänden und -gremien, darunter auch die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung. Neben economiesuisse, dem Hauseigentümerverband und anderen Verbänden waren insbesondere die Tourismuskantone Graubünden und Wallis sowie der Tourismusort Davos der Meinung, dass es nicht in der Kompetenz des Bundes liege, Mindestanforderungen an die Richtplanung der Kantone zu stellen, und dass dazu zuerst die im Parlament hängige Gesetzesvorlage zu Ende beraten werden müsse. Im Gegensatz dazu forderten Umwelt- und Naturschutzorganisationen verbindlichere Vorgaben oder Richtwerte und verlangten Sanktionen bei Nichtbeachtung der Vorschriften. Des Weiteren beurteilten viele Parteien die Zweitwohnungsstatistik des BfS als ungenügend und veraltet, was einer allfälligen Festlegung eines Schwellenwertes für Zweitwohnungen im Wege stehen würde. Das ARE entschloss sich daraufhin, die Planungshilfe unter erneutem Beiziehen der betroffenen Kantone, Bundesstellen und Tourismusorganisationen zu Beginn des kommenden Jahres zu überarbeiten.

Planungshilfe für die kantonale Richtplanung zur Regulierung des Zweitwohnungsbestandes

Eine explizite gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts Schweiz wurde in der Vernehmlassungsvorlage zur ursprünglich geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes vorgesehen. Nachdem der Gesetzesentwurf im Frühjahr in der Vernehmlassung gescheitert war, begann das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mit einer separaten Überarbeitung des Konzeptes. Eine offizielle Anhörung wurde auf Ende Jahr geplant; die Zukunft des Konzeptes war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch unklar.

gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts Schweiz