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Beim 1987 in Kraft getretenen Fuss- und Wanderweggesetz (FWG), das die Planung, Anlage und Erhaltung zusammenhängender Wegnetze bezweckt, zeichnet sich ein Vollzugsdefizit ab. Bis Ende 1989 müssen die Kantone ihre Pläne für bestehende und vorgesehene Wegnetze ausgearbeitet haben. Bisher reichte jedoch nur der Kanton Zürich einen Entwurf ein. Probleme ergeben sich vor allem bei der Planung des Fusswegnetzes im Siedlungsgebiet, die von den meisten Kantonen an die Gemeinden delegiert wird. Das FWG schreibt die Anlage von untereinander zweckmässig verbundenen Fusswegen, Fussgängerzonen und Wohnstrassen vor.

Loi sur chemins pour piétons et les chemins de randonnée pédestre (MCF 83.070)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Nachdem 1987 die Rothenthurm-Initiative angenommen und damit der Schutz der Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung in der Verfassung verankert worden war, wird eine erneute Revision des NHG nötig. Während die gesetzliche Grundlage für den Schutz einzelner Moore gegeben ist, muss das NHG in Bezug auf die Moorlandschaften noch angepasst werden. Zudem sind Ausführungsbestimmungen zum Vollzug der Rothenthurm-Initiative zu erlassen, da unter anderem unklar ist, inwiefern sich der Verfassungsauftrag an den Bund und inwiefern er sich an die Kantone richtet. Um die Probleme mit der Interpretation des neuen Verfassungsartikels zu klären und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten zu beheben, sollen die schützenswerten Moore und Moorlandschaften definiert und in einem Inventar verbindlich bezeichnet werden.

Zweite Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) wurde um eine fünfte Serie ergänzt. Neu erfasst wurden Ortschaften aus den Kantonen Solothurn und Aargau sowie der bündnerischen Surselva. Damit steht das ISOS als Planungsinstrument nun für gut die Hälfte der Kantone zur Verfügung.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über den Biotopschutz haben die Arbeiten an den Inventaren der gefährdeten Lebensräume für Pflanzen und Tiere (Moore, Auen, Feuchtgebiete und Trockenstandorte) verstärkte Priorität erhalten. Die Inventare werden für die Grundeigentümer verbindlich sein – im Unterschied zu den Objekten des auf einen anderen NHG-Artikel abgestützten «Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (BLN), das keinen direkten rechtlichen Schutz bewirkt, sondern lediglich als Instrument der Richtplanung auf Bundesebene dient. Das BLN ersetzt und ergänzt stufenweise das Inventar der privaten «Kommission zur Inventarisierung der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (KLN), das im Frühling nach 30-jähriger Arbeit abgeschlossen wurde. Den Grundstein für dieses Werk hatten der Schweizerische Bund für Naturschutz (SBN), der Schweizer Heimatschutz (SHS) und der Schweizer Alpenclub (SAC) angesichts der Bedrohung zahlreicher Landschaften durch Kraftwerkprojekte in den 50er Jahren gelegt, als es noch keinen Verfassungsartikel über Natur- und Heimatschutz oder eine speziell zuständige Bundesstelle gab.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Die neuen Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) über einen umfassenden Biotopschutz, die nicht zuletzt mit Blick auf die Bekämpfung der Rothenthurm-Initiative ausgearbeitet worden waren, traten auf den 1. Februar in Kraft. Sie regeln den Schutz und den Unterhalt von Lebensräumen wie Mooren, Auen und Trockenstandorten und verlangen, dass in intensiv genutzten Gebieten mit naturnaher und standortgemässer Vegetation für ökologischen Ausgleich zu sorgen ist. Dabei entstehende Nutzungseinschränkungen oder Mindererträge werden durch die öffentliche Hand abgegolten. Für die Biotope von nationaler Bedeutung ist der Bund zuständig, für diejenigen von regionaler und lokaler Bedeutung sowie für die Massnahmen des ökologischen Ausgleichs sind die Kantone verantwortlich. In den nächsten zehn Jahren wird mit Gesamtaufwendungen von CHF 120 Mio. für den Biotopschutz gerechnet, wobei mehr als zwei Drittel auf den Bund entfallen.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Neben der Erhaltung der natürlichen Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten wurde im Berichtsjahr auch dem Artenschutz selbst vermehrte Bedeutung zugemessen. Nachdem die Vogelwarte Sempach mit alarmierenden Ergebnissen ihres 1983 gestarteten Überwachungsprogramms der einheimischen Vogelarten an die Offentlichkeit getreten war, verlangte ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Ott (sp, BL) vom Bundesrat die Prüfung von Sofortmassnahmen. Mit einer internationalen Kampagne «Save the Birds» und einer über die Landesgrenzen hinausreichenden «Aktion Schmetterling» kämpften die Naturschutzorganisationen gegen das Aussterben bedrohter Arten und ihrer Lebensräume. In dieselbe Richtung zielten auch ihre Bemühungen um eine naturgerechtere Landwirtschaftspolitik.

Alarmierende Ergebnisse des Überwachungsprogramms einheimischer Vogelarten (Po. 87.439)

Mit der Beeinträchtigung der Landschaft durch geplante Schiess- und Waffenplätze, Hochspannungsleitungen oder Wasserkraftprojekte beschäftigten sich mehrere parlamentarische Vorstösse. So erkundigte sich Nationalrat Loretan (fdp, AG) (Ip. 86.830) nach einem Gesamtkonzept für das Freileitungsnetz der Schweiz, worauf der Bundesrat zusicherte, im Rahmen der Planungsgenehmigungsverfahren für den Bau von Hochspannungsleitungen dafür zu sorgen, dass die Aspekte der Raumplanung und des Landschafts-, Natur- und Heimatschutzes gebührend berücksichtigt werden. Eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Longet (sp, GE) (Mo. 87.392) forderte den Bundesrat ferner auf, zur Verstärkung des Landschaftsschutzes Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, um den in den verschiedenen Inventaren aufgenommenen Landschaften einen tatsächlichen Schutz auch durch Kantone und Gemeinden zu garantieren und um den Weisungen des EDI betreffend Skipisten, Meliorationen, Hochspannungsleitungen etc. Rechtskraft zu verschaffen.

Beeinträchtigung der Landschaft durch geplante Schiess- und Waffenplätze, Hochspannungsleitungen oder Wasserkraftprojekte
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Das Fuss- und Wanderweggesetz (FWG) und die dazugehörige Vollziehungsverordnung traten auf den 1. Januar 1987 in Kraft. In einigen Kantonen wurden die Arbeiten zur Anpassung des Rechts an das FWG aufgenommen. Da die Beeinträchtigung von Mensch und Natur durch die schnelle Ausbreitung der sogenannten Mountain Bikes (Bergvelos) zunehme, bat ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Bircher (sp, AG) den Bundesrat, die Bergvelos auf speziell gekennzeichnete Routen zu verweisen, damit Fuss- und Wanderwege weiterhin gefahrlos begangen werden können.

Fuss- und Wanderweggesetz — Verweis Mountain Bikes auf speziell gekennzeichnete Routen (Po. 87.557)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Verglichen mit der Walddebatte 1985, bei der die Räte die Erarbeitung des Luftreinhalte-Konzepts in Auftrag gegeben hatten, wurde nun in der Diskussion darüber ein wesentlich ausgeprägteres Problembewusstsein quer durch alle Parteien hindurch deutlich. Da das lufthygienische Ziel mit den im Luftreinhalte-Konzept vorgesehenen Massnahmen nicht erreicht werden kann und die Luftbelastung mit technischen Verbesserungen allein nicht in den Griff zu bekommen ist, gab sich nun – kurz vor den eidgenössischen Wahlen – auch die bürgerliche Mehrheit grün. Wenigstens verbal unterstützte sie Massnahmen, die sie bei früheren Debatten als nicht akzeptabel erachtet hatte. Allerdings überwies sie weitergehende Vorstösse vor allem der Linken und Grünen nur in der unverbindlichen Form von Postulaten. Unter Namensaufruf lehnte der Nationalrat die Prüfung einer Rationierung bzw. Kontingentierung von Benzin und Heizöl, eines Öko-Bonus oder motorfahrzeugfreier Tage mit 90:76 und die Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen mit 90:77 Stimmen ab. Jedoch hiess er ebenfalls unter Namensaufruf mit 101:57 einen Eventualantrag betreffend Prüfung differenzierter Tempolimiten für Autos mit und ohne Katalysatoren gut. Der Ständerat seinerseits regte eine landesweite Aufklärungskampagne über die Gefahren der Luftverschmutzung und Verhaltensmöglichkeiten der Bevölkerung an und überwies auch eine Motion des Nationalrates (Schüle, fdp, SH, Mo. 86.834), die Vorkehrungen zur Ausmerzung der schadstoffintensiven Altfahrzeuge verlangt. Er verzichtete jedoch ebenfalls auf einschneidendere Massnahmen und gab etwa der Standesinitiative des Kantons Bern betreffend Vorbereitung einer Treibstoffrationierung mit 20:6 Stimmen keine Folge.

Problembewusstsein zum Luftreinhalte-Konzept quer durch alle Parteien hindurch

Nicht zuletzt im Hinblick auf die Wahlen war vor allem die Debatte im Nationalrat von den Medien mit Interesse verfolgt worden. Ihr Ergebnis stiess in der Öffentlichkeit überwiegend auf Kritik und Enttäuschung. Während sich einzig die Automobilverbände zustimmend zu den Beschlüssen der grossen Kammer äusserten, wurden diese von den Umweltorganisationen, aber auch aus den Reihen der FMH Ärzteschaft scharf kritisiert. Vor allem stiessen sie sich daran, dass vom Bundesrat lediglich verlangt wurde, weitere Massnahmen zu studieren und deren Realisierbarkeit zu überprüfen, und dass einschneidende Massnahmen von FDP, SVP und grossen Teilen der CVP mit Hinweis auf die fehlende Akzeptanz blockiert würden, obwohl das grundsätzliche lufthygienische Ziel der Luftreinhalteverordnung unbestritten sei.

Problembewusstsein zum Luftreinhalte-Konzept quer durch alle Parteien hindurch

Der «Sanasilva-Waldschadenbericht 1987» zeigte auf, dass sich der Gesundheitszustand des Waldes gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert hat. Der Anteil der geschädigten Bäume stieg von 50 Prozent auf 56 Prozent an, wobei v.a. die Zunahme der Schädigung bei den Laubbäumen (um 12% gegenüber 3% bei den Nadelbäumen) ins Gewicht fiel. Während die Waldschäden im Jura, im Mittelland und in den Voralpen stark zunahmen (um 10 - 15%), verbesserte sich die Situation in den Alpen und auf der Alpensüdseite leicht (um 4% bzw. 3%). Trotzdem war der Anteil geschädigter Bäume im Berggebiet mit 60 Prozent immer noch deutlich grösser als im Nicht-Berggebiet (48%). Drohende Schutzwaldzusammenbrüche werden nach einer Studie der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen in den nächsten Jahren Investitionen in Milliardenhöhe nach sich ziehen.

Sanasilva Bericht 1987

Die als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «zum Schutz der Moore – Rothenthurm-Initiative» vorgeschlagene Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) im Sinne einer Verstärkung des botanischen und zoologischen Biotopschutzes wurde von den Räten einstimmig verabschiedet. Das verstärkte rechtliche und finanzielle Engagement des Bundes im Bereich des Biotopschutzes war auch im Nationalrat unbestritten. Demgegenüber empfahl die grosse Kammer – wie im Vorjahr der Ständerat – die Rothenthurm-Initiative gegen die Opposition der Linken und Grünen Volk und Ständen zur Ablehnung.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Die Bemühungen um einen dauerhaften Schutz der Bündner Greina-Hochebene gingen auch nach dem Verzicht auf das Kraftwerkprojekt weiter. Aus einem von Naturschützern angeregten Fonds sollen die betroffenen Gemeinden für entgangene Einnahmen entschädigt werden, wenn sie einem Schutzvertrag für die Hochgebirgslandschaft Greina-Piz Medel zustimmen. Der Nationalrat überwies ein Postulat Columberg (cvp, GR), das den Bundesrat auffordert, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden und den Umweltschutzorganisationen für den Fall Greina eine Abgeltungslösung zu suchen. Längerfristig wird zur Entschädigung von Berggemeinden, die im Interesse des Landschaftsschutzes auf einen Endausbau der Wasserkraft verzichten, eine gesetzliche Grundlage angestrebt. Die von der Schweizerischen Greina-Stiftung (SGS) lancierte Idee einer Solidaritätsabgabe nahm ihr Präsident, Nationalrat Maeder (ldu, AR), mit einer Motion auf und schlug als Weg zur Realisierung dieses «Landschaftsrappens» eine Neufassung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vor. Der Nationalrat folgte jedoch der Argumentation von Bundesrat Schlumpf, wonach für die Erhebung einer solchen Energieabgabe durch den Bund die Verfassungsgrundlage fehle. Während er ein Postulat Loretan (fdp, AG) betreffend Abklärungen zu einem derartigen Abgeltungsfonds guthiess, lehnte er den von Maeder geforderten «Landschaftsrappen» mit 47 zu 43 Stimmen ab und überwies in Postulatform nur den ersten Teil der Motion, der zur Schonung und Erhaltung der Naturschönheiten verlangt, dass Wasserkraftwerke das landschaftliche Bild und das ökologische Gleichgewicht möglichst wenig beeinträchtigen dürfen.

Landschaftsrappen

Der Bundesrat beschloss die Teilnahme der Schweiz am Europäischen Jahr der Umwelt 1987/88, das von der EG organisiert und von den Mitgliedstaaten der EFTA unterstützt wurde. Mit einer intensiven Informationskampagne soll die Gesamtheit der Europäer für die Bedeutung des Schutzes des natürlichen Lebensraumes sensibilisiert und die Integration der Umweltpolitik in alle Politik- und Lebensbereiche gefördert werden. Mit verbindlichen Beschlüssen zugunsten der Umwelt tun sich die europäischen Organisationen hingegen noch schwer. Die erste Konferenz der Umweltminister aus den EG- und den EFTA-Staaten wurde nach knapp zweijähriger Dauer mit der Annahme einer Schlusserklärung beendet. Als wesentliche Punkte werden darin eine stärkere Annäherung der Umweltpolitiken und regelmässige Treffen der zuständigen Behörden genannt.

Europäischen Jahr der Umwelt 1987/88

Seit Jahren befindet sich die eidgenössische Denkmalpflege, welche im Berichtsjahr ihr 100-jähriges Bestehen feiern konnte, in einer schweren Finanznot. Um die unhaltbare Situation bei der Subventionierungspraxis zu lösen, überwies nun auch der Nationalrat oppositionslos eine Motion des Ständerates (Zumbühl, cvp, NW) sowie eine gleichlautende des Bündner Christlichdemokraten Columberg (Mo. 86.961). Darin verlangt das Parlament die rasche Auszahlung längst fälliger Subventionsbeiträge sowie ein Finanzierungssystem, das es dem Bund ab 1989 erlauben soll, seinen rechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerung nachzukommen und die umstrittene Drinßlichkeitsordnung von 1978 aufzuheben.

Siehe auch das von NR Fischer (cvp, LU) eingereichte Postulat betreffend Lockerung der Dringlichkeitsordnung im Hinblick auf die Zentenarfeier 1991 (Bundesbeiträge an die Restaurierung von Baudenkmälern in der Zentralschweiz) (Po. 87.919).

Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz (Mo. 86.950)

Der Bundesrat stimmte der Aufnahme einer vierten Serie von Objekten in das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zu. Neu erfasst wurden der Kanton Thurgau sowie Teile des Kantons Bern.

Inventar der schützenswerten Ortsbilder

Im Zusammenhang mit der Debatte über das Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates behandelte der Nationalrat auch mehrere Vorstösse zum Thema Waldschäden. Unter anderem überwies er ein Postulat Carobbio (psa, TI), das Sofortmassnahmen gegen das Waldsterben verlangt und eine ausserordentliche, zeitlich begrenzte Sonderabgabe auf allen Emissionsquellen vorschlägt, um damit die Sanierung und Pflege des kranken Waldes zu finanzieren. Hingegen kam auch die zweite vom Umweltschützer F. Weber lancierte Volksinitiative, die unter dem Titel "Rettet unsere Wälder" umfassende Massnahmen gegen das Waldsterben verlangte, nicht zustande.

Sofortmassnahmen gegen das Waldsterben (Po. 86.133)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Mit der Vorbereitung einer 4. Serie wurde das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) fortgesetzt. Ferner begannen verschiedene Kantone mit der Inventarisierung der historischen Verkehrswege. Der Ständerat überwies eine Motion Zumbühl(cvp, NW), die vom Bund eine Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz sowie den Abbau des Pendenzenberges hängiger Beitragsgesuche verlangt. Der Bundesrat sicherte entsprechende Massnahmen zu und kündigte eine Revision des Denkmalschutzgesetzes an. Dabei soll auch die Rolle des Bundes in der Denkmalpflege neu definiert werden.

Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz (Mo. 86.950)

Im Namen der Gesamtregierung gab Bundesrat Egli am 2. Dezember vor der eigens dazu einberufenen Vereinigten Bundesversammlung eine Erklärung zur Chemiekatastrophe ab. Er kündigte die Verbesserung der Melde- und Alarmorganisation, die Inventarisierung potentiell gefährlicher Anlagen sowie eine wirksamere staatliche Kontrolle an, appellierte aber auch an die Selbstverantwortung der Industrie, bessere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. In der parlamentarischen Diskussion bestand zwar Einigkeit darüber, dass solche Katastrophen künftig verhindert werden müssten, doch gingen die Meinungen über die nötigen Vorkehrungen weit auseinander. Vertreter der Linken, der LdU/EVP-Fraktion, der Grünen und der NA forderten rigorose staatliche Kontrollen sowie eine Beschränkung der Produktion gefährlicher Erzeugnisse. Die Mehrheit der bürgerlichen Redner dagegen warnte davor, sich zu Überreaktionen hinreissen zu lassen; sie gab ihrem Vertrauen in die Selbstverantwortung der Industrie Ausdruck und forderte diese zu einem Ausbau ihrer Sicherheitsvorkehrungen auf. Jedoch anerkannten gerade einige Industrievertreter die Berechtigung verstärkter staatlicher Interventionen. In diesem Zusammenhang wurde von Vertretern aller Parteien eine ganze Reihe von Vorstössen eingereicht, u.a. eine parlamentarische Initiative und zwölf Motionen.

Chemiekatastrophe in Schweizerhalle

Ebenfalls nicht gebaut wird das umstrittene Wasserkraftwerk in der bündnerischen Greina-Hochgebirgsebene. Die Elektrizitätswirtschaft verzichtete auf ihr Vorhaben, da angesichts der geltend gemachten landschaftlichen Schutzwürdigkeit und der rechtlichen Unsicherheit mit weiteren Verzögerungen zu rechnen war, die das Projekt zu sehr verteuert hätten. Diesen Verzicht werteten die Natur- und Umweltschutzorganisationen als Erfolg ihres langjährigen Kampfes; sie wollen sich nun dafür einsetzen, dass die betroffenen Berggemeinden angemessen entschädigt werden. Die Schweiz. Greina-Stiftung setzte sich ferner zum Ziel, der Abwanderung der Bergbevölkerung entgegenzuwirken, indem sie – als Alternative zur Erteilung von Wasserkonzessionen – Vorschläge zu einer gesunden Entwicklung des Alpenraumes präsentierte.

Umstrittenes Wasserkraftwerk in der bündnerischen Greina-Hochgebirgsebene wird nicht gebaut

In der Nacht auf den 1. November kam es in einer Lagerhalle der Firma Sandoz zu einem Chemiegrossbrand, der katastrophale Auswirkungen auf das Ökosystem des Rheins hatte. Durch das mit grossen Mengen von Agrochemikalien angereicherte Löschwasser gelangten unter anderem giftige Insektizide und Quecksilberverbindungen in den Fluss und vernichteten den gesamten Bestand an Fischen und Mikrolebewesen bis weit über die Landesgrenzen hinaus. Die Wiederbelebung des Rheins wird nach Ansicht von Experten mindestens zehn Jahre dauern. Über Stunden war zudem unklar, ob der Brand, bei dem gegen 800 Tonnen Chemikalien in Flammen aufgingen, eine akute Gesundheitsgefährdung darstelle. Niemand wusste genau, welche Stoffe die stinkende Chemikalienwolke enthielt – nicht zuletzt deshalb, weil die Firma Sandoz keine genaue Inventarliste der gelagerten Stoffe vorlegen konnte. Zwar war noch in der Nacht Katastrophenalarm ausgelöst worden, doch funktionierte die Warnung und Information der Bevölkerung und namentlich auch der Rheinanliegerstaaten, die ihr Trinkwasser teilweise aus dem Fluss beziehen, nicht bzw. erfolgte zu spät. Die ungenügende Informationspolitik der Basler Behörden sowie der Sandoz löste Angst und Verunsicherung aus, war doch das reale Ausmass der Bedrohung während Stunden ungewiss. Dass Schweizerhalle kein Einzelfall war, zeigte eine ganze Reihe von weiteren, kleineren Chemieunfällen, die in der Folge öffentlich bekannt wurden. In mehreren Demonstrationen im In- und Ausland gaben die Betroffenen ihrem Unmut und ihrer Angst Ausdruck und forderten unter anderem ein Verbot von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Produktionsverfahren. Nachdem die Sandoz die Katastrophe anfangs noch zu einem blossen Ereignis heruntergespielt hatte, entschuldigte sie sich später bei der Bevölkerung. Drei Wochen nach dem Unglück wandte sich erstmals Sandoz-Präsident Moret an die Öffentlichkeit und erklärte, dass sein Konzern für finanzielle Schäden aufkommen werde. Um das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen, will die Sandoz ihre Informationspolitik verbessern sowie eine umweltschonendere Produktion anstreben.

Chemiekatastrophe in Schweizerhalle

Angesichts der fortschreitenden Landschaftszerstörung forderte eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Ott (sp, BL) verstärkte Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz, namentlich beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze. Der Bundesrat anerkannte, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu einer vorrangigen Staatsaufgabe geworden sei, und sicherte zusätzliche Massnahmen für einen wirksamen Gesetzesvollzug zu. Einen Schritt dazu stellte die Erhöhung der Mittel für Beiträge zugunsten von Natur- und Heimatschutzaufgaben von CHF 8.4 Mio. (1985) auf CHF 11.5 Mio. dar. Die Arbeiten an den verschiedenen Bundesinventaren, welche als Grundlagen für die Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung sind, wurden fortgesetzt. Zwei Biotopinventare (Hochmoore und Auengebiete) sind bereits fertiggestellt, ein drittes (Trockenstandorte) weit gediehen, und eine Erhebung über die übrigen Feuchtgebiete ist in Planung.

Forderung nach verstärkten Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze (Mo. 85.445)

Neben der Erhaltung der wenigen noch frei fliessenden Gewässer forderten die Umweltorganisationen auch den Schutz der letzten intakten Berggebiete vor der Überbauung durch touristische Grossprojekte. Sie wiesen namentlich auf die schweren und teilweise irreversiblen Landschaftsschäden hin, zu denen die Entwicklung des Wintersportes in den Alpen geführt habe, und verlangten ein Verbot neuer Anlagen. Der Bundesrat kündigte in diesem Zusammenhang eine Verordnung an, mit der die wiederholt kritisierten Planierungen von Skipisten eingeschränkt und mit strengen Auflagen versehen werden sollen.

Schutz der letzten intakten Berggebiete vor der Überbauung durch touristische Grossprojekte (A 86.668)

Die im Zusammenhang mit der Volksinitiative «Zum Schutz der Moore» (Rothenthurm-Initiative) eingeleitete Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) wurde sowohl in der Vernehmlassung als auch in den parlamentarischen Beratungen begrüsst. Während die Notwendigkeit eines verstärkten Biotopschutzes im Interesse der Landschafts- und Arterhaltung unbestritten war, stiess die Rothenthurm-Initiative, welche den integralen Schutz der Moorlandschaften und damit auch einen Verzicht auf den geplanten Waffenplatz verlangt, mehrheitlich auf Ablehnung. Mit 31 zu 3 Stimmen sprach sich der Ständerat gegen das Volksbegehren aus und stimmte der NHG-Revision ebenso klar zu. Dabei änderte die kleine Kammer den Schlüssel zur Aufteilung der Beitragsleistungen an die Schutzaufgaben zugunsten der Kantone.

Schutz der Moore. Volksinitiative und Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (BRG 85.051)
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Zur Verhinderung weiterer Hochwasserschäden im unteren Langetental (BE) bewilligte das Parlament einen Bundesbeitrag von rund CHF 20 Mio.; vorgesehen sind dabei auch Massnahmen zum Schutz der von diesem Projekt betroffenen Wässermatten bei Langenthal, welche zu den schützenswerten Landschaften von nationaler Bedeutung zählen. Ferner lehnte auch der Ständerat als Zweitrat den Bau eines Motorfahrzeugtypenprüfzentrums in Bösingen (FR) ab – nicht zuletzt deshalb, weil damit eine der letzten schweizerischen Auenlandschaften gefährdet worden wäre.

Bundesbeitrag zur Verhinderung weiterer Hochwasserschäden im unteren Langetental (BE) bewilligt (BRG 85.062)