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Das 1975 durchgeführte «Europäische Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz» zeitigte vielerorts bemerkenswerte Ergebnisse und wurde gar als Markstein in der Geschichte neuzeitlicher Denkmalpflege bezeichnet. Am Schlusskongress in Amsterdam wurde eine europäische Charta über das architektonische Erbe und eine sogenannte Deklaration von Amsterdam verabschiedet, die namentlich auch die soziale Dimension der Denkmalpflege unterstrich. Zwölf Dörfer und Städte wurden im Rahmen des europäischen Gemeindewettbewerbes vom Europarat ausgezeichnet (Allschwil BL, Elm GL, Grandvillard FR, Lichtensteig SG, Ligerz BE, Mollis GL, Rapperswil SG, Rheinfelden AG, St. Gallen, Sevgein GR, Wiedlisbach BE und Wil SG). Den denkmalpflegerischen Bemühungen kam entgegen, dass auch die Bauwirtschaft vermehrt auf Restaurierungsaufträge angewiesen war. Eine ihr nahestehende Schweizerische Vereinigung für Altbau-Renovation (Prorenova), die im Mai gegründet worden war, setzte sich die Erhaltung von Wohnwert, Lebensqualität und Gemeinschaft zum Ziel. Der Schweizer Heimatschutz gründete eine Stiftung zur Erhaltung und Erneuerung wertvollen Baugutes in der Schweiz.

Teilnahme der Schweiz an der Durchführung des «Jahres für Denkmalpflege und Heimatschutz»

Im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes fand die Seeufergestaltung besondere Aufmerksamkeit. Ein Bericht des Delegierten für Raumplanung hielt fest, dass von den 1'157 km Ufer der 32 grössten Schweizer Seen nur noch 37 Prozent einigermassen naturnah sind. Nur 34 Prozent der Seeufer sind öffentlich zugänglich. Da die Ufergebiete nicht nur für die Erholung und den Tourismus, sondern auch für den Natur- und Gewässerschutz (Selbstreinigung des Wassers) äusserst wichtig sind, kam der Bericht zum Schluss, dass alle noch naturnahen Ufer auch in Zukunft als solche erhalten bleiben sollten. Bei den schon veränderten und verbauten Seeufern wäre dagegen zu prüfen, in welchem Umfang und mit welchen Massnahmen diese heute nur teilweise zugänglichen Gebiete für die Erholung der Allgemeinheit nutzbar gemacht werden könnten. Zusammen mit den bestehenden kantonalen Gesetzen werde das Raumplanungsgesetz die geeignete Grundlage für endgültige Massnahmen bieten. Die Seeufer waren schon 1972 durch den Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung provisorisch unter Schutz gestellt worden.

Begehbarkeit der Seeufer (Ip. 12130)
Dossier: Schutz der Seeufer

Auch im Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzes fand die Sorge um gefährdete Werte weiterhin Ausdruck in politischen Aktionen. Im nahezu dreijährigen Ringen um die Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux erreichte das vom kämpferischen Heimatschützer Franz Weber präsidierte Komitee «Sauver Lavaux», dass eine mit der Angelegenheit betraute Kommission der waadtländischen Regierung beantragte, das umstrittene Gebiet in die Schutzzone aufzunehmen. Eine Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege wurde mit der ungewöhnlich hohen Zahl von 123'749 gültigen Unterschriften eingereicht (davon stammte fast ein Viertel aus dem Kanton ZH). Die Stimmbürger des Kantons Zürich nahmen eine Vorlage über Erholungsgebiete an. Widerstand machte sich lediglich in ländlichen Regionen bemerkbar; die Bauern befürchteten, vermehrt unter der Rücksichtslosigkeit von Ausflüglern leiden zu müssen. Um dem Nationalpark eine neue finanzielle und rechtliche Grundlage zu verschaffen, liess der Bundesrat einen Vorentwurf für ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten.

Natur- und Landschaftsschutz

Im Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzes fand die Sorge um gefährdete Werte weiterhin Ausdruck in politischen Aktionen. Im nahezu dreijährigen Ringen um die Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux erreichte das vom kämpferischen Heimatschützer Franz Weber präsidierte Komitee «Sauver Lavaux», dass eine mit der Angelegenheit betraute Kommission der waadtländischen Regierung beantragte, das umstrittene Gebiet in die Schutzzone aufzunehmen.

Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux
Dossier: Schutz der Seeufer

Ein Bericht der Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen zog die Aufmerksamkeit auf das Problem der Vergandung, vor allem im Berggebiet. In immer grösserem Umfang liegt landwirtschaftlich nutzbarer Boden aus mannigfaltigen Gründen brach. In den Zentralalpen und in der Südschweiz sind es 80'000 ha; für das Jahr 2000 rechnet man mit 260'000 ha. Von vergandetem Land gehen nicht nur Erosions- und Brandgefahren aus; es beeinträchtigt auch die Erholungsfunktion weiterer Gebiete. Die Autoren der Studie kritisierten die bestehende, vorwiegend nach Produktionskriterien ausgerichtete Subventionspraxis des Bundes, welche die Zunahme des Brachlandes nicht verhindere. Auch die «Arbeitsgemeinschaft Alpenländer», der acht Gliedstaaten oder Regionen der Bundesrepublik, Österreichs, Italiens und der Schweiz angehören, befasste sich mit der drohenden Verödung und Versteppung der Alpentäler. Eingehendes Interesse fanden ferner die Probleme des Schutzes von gefährdeten Tieren und Pflanzen.

Vergandung in Berggebieten

Unter dem Motto «Eine Zukunft für unsere Vergangenheit» wurde bereits im September das auf 1975 angesetzte «Europäische Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz» eröffnet. Im Sinne der vom Europarat geförderten neuen Konzeption des Denkmalschutzes, die nicht das Einzelobjekt in den Vordergrund stellt, sondern sich für die Erhaltung ganzer Siedlungskomplexe mit Denkmalcharakter einsetzt, bezeichnete der Bundesrat auf Vorschlag eines vorbereitenden Komitees aus jedem Sprachgebiet ein Musterbeispiel für die Durchführung von vorbildlichen Erhaltungsarbeiten: In Martigny (VS) und Murten (FR), zwei sich stark entwickelnden Gemeinwesen, will man Reste aus der Römerzeit bzw. eine mittelalterliche Stadtanlage bewahren, in Ardez (Engadin) ein noch lebensfähiges Bergbauerndorf wirtschaftlich und baulich sanieren und zugleich vom Durchgangsverkehr entlasten und in Corippo (TI) eine sterbende Bergsiedlung neu beleben. Zahlreiche Kantone und Gemeinden bereiteten ihrerseits umfangreiche Programme vor. Für die Erhaltung wertvoller Baudenkmäler setzten sich auch heimatschutzorientierte Gruppen und Persönlichkeiten ein. So erwuchs dem Projekt einer unterirdischen Zivilschutzstelle mit Autoeinstellraum im Schloss Regensberg (ZH) Opposition unter Führung von Franz Weber. Eine Volksinitiative «Rettet Regensberg» kam in der Rekordzeit von fünf Stunden zustande. Der Zürcher Kantonsrat erklärte sie jedoch wegen verschiedener Mängel für ungültig, was zur Lancierung eines zweiten Volksbegehrens führte. Das Schicksal des «schweizerischen Pompeji», der Römerstadt Augusta Raurica (bei Kaiseraugst/ BL), die durch Überbauungspläne bedroht ist, war Gegenstand einer Interpellation (Ip. 11772) im Nationalrat.

Teilnahme der Schweiz an der Durchführung des «Jahres für Denkmalpflege und Heimatschutz»

Die Stimmbürger des Kantons Zürich nahmen eine Vorlage über Erholungsgebiete an. Widerstand machte sich lediglich in ländlichen Regionen bemerkbar; die Bauern befürchteten, vermehrt unter der Rücksichtslosigkeit von Ausflüglern leiden zu müssen.

Vorlage über Erholungsgebiete im Kanton Zürich

Eine Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege wurde mit der ungewöhnlich hohen Zahl von 123'749 gültigen Unterschriften eingereicht. Davon stammte fast ein Viertel aus dem Kanton ZH.

Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege (BRG 75.092)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Auch im Natur- und Heimatschutz waren weiterhin Bestrebungen für ein stärkeres Engagement des Bundes wirksam. Die dafür zuständige Abteilung des Eidg. Oberforstinspektorats befasste sich aufgrund der vom Parlament überwiesenen Motionen mit einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes, wobei sie den Entwicklungen im Raumplanungs- und Umweltschutzrecht Rechnung trug. Der Bundesrat entschied sich für eine Teilnahme an der Durchführung des «Jahres für Denkmalpflege und Heimatschutz», das der Europarat für 1975 proklamiert hatte; zur Einleitung einer Aufklärungskampagne beherbergte Zürich im Sommer eine Konferenz, die staatliche und private Delegierte aus fast allen Ländern Europas vereinigte. Dabei wurde besonderes Gewicht auf eine Einordnung des Heimatschutzes in die moderne Raum- und Siedlungsplanung gelegt. Als eines von rund 50 europäischen Musterbeispielen soll in Mullen mit Bundesmitteln eine lebensfähige Altstadt restauriert werden. Anderseits unterzeichnete die Schweiz ein Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, das von der Umweltschutzkonferenz der UNO im Jahre 1972 angeregt worden war und das die Einführung einer entsprechenden Bewilligungspflicht vorsieht.
Eine neue Forderung an den Bund betraf den Schweizerischen Nationalpark. Da die Kosten für dessen Unterhalt den Schweizerischen Bund für Naturschutz immer stärker belasten, beschloss dieser, für den Park die Rechtsform einer öffentlichen Stiftung anzustreben, an der die Eidgenossenschaft beteiligt wäre. Ausserdem unterstützten dem Naturschutz nahestehende Kreise die Beauftragung des Bundes mit der Förderung der Wanderwege. Nachdem ein parlamentarischer Vorstoss vom Bundesrat eher zurückhaltend aufgenommen worden war, wurde im Spätsommer eine Verfassungsinitiative lanciert, die allerdings nicht unbestritten blieb.
Mit wechselndem Erfolg wurde um einzelne von wirtschaftlicher Nutzung bedrohte Landschaften gekämpft. Der Bundesrat hiess eine Beschwerde gegen den Bau einer Luftseilbahn auf den Feekopf (VS) gut, wies aber eine weitere, die sich gegen ein entsprechendes Vorhaben am Kleinen Matterhorn wandte, mit der Begründung ab, dass die betreffende Gegend bereits verschiedene technische Anlagen aufweise und dass die Gemeinde Zermatt andere Teile ihres Gebiets unter Schutz gestellt habe. Auf kantonaler Ebene wurden Naturschutzziele mit Hilfe von Volksbegehren verfolgt: so reichte der Journalist Franz Weber in der Waadt 26'000 Unterschriften für die Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux ein. Im Thurgau wurde die Bewahrung der natürlichen Ufer des Bodensees und des Rheins durch eine neue Verfassungsbestimmung, die auf eine Volksinitiative zurückging, zur Staatsaufgabe erklärt.

Bestrebungen für ein stärkeres Engagement des Bundes

Im Natur- und Heimatschutz waren weiterhin Bestrebungen für ein stärkeres Engagement des Bundes wirksam. Die dafür zuständige Abteilung des Eidg. Oberforstinspektorats befasste sich aufgrund der vom Parlament überwiesenen Motionen mit einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes, wobei sie den Entwicklungen im Raumplanungs- und Umweltschutzrecht Rechnung trug.

Revision des Verfassungsartikels über Naturschutz im Sinne einer Erweiterung der Bundeskompetenzen (Mo. 10987)

Die Schweiz unterzeichnete ein Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, das von der Umweltschutzkonferenz der UNO im Jahre 1972 angeregt worden war und das die Einführung einer entsprechenden Bewilligungspflicht vorsieht.

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Mit wechselndem Erfolg wurde um einzelne von wirtschaftlicher Nutzung bedrohte Landschaften gekämpft (vgl. auch hier). Der Bundesrat hiess eine Beschwerde gegen den Bau einer Luftseilbahn auf den Feekopf (VS) gut, wies aber eine weitere, die sich gegen ein entsprechendes Vorhaben am Kleinen Matterhorn wandte, mit der Begründung ab, dass die betreffende Gegend bereits verschiedene technische Anlagen aufweise und dass die Gemeinde Zermatt andere Teile ihres Gebiets unter Schutz gestellt habe.

Widerstand gegen den Bau von Luftseilbahnen auf das Klein-Matterhorn und den Feekopf bei Saas-Fee

Der Bundesrat entschied sich für eine Teilnahme an der Durchführung des «Jahres für Denkmalpflege und Heimatschutz», das der Europarat für 1975 proklamiert hatte; zur Einleitung einer Aufklärungskampagne beherbergte Zürich im Sommer eine Konferenz, die staatliche und private Delegierte aus fast allen Ländern Europas vereinigte. Dabei wurde besonderes Gewicht auf eine Einordnung des Heimatschutzes in die moderne Raum- und Siedlungsplanung gelegt. Als eines von rund 50 europäischen Musterbeispielen soll in Mullen mit Bundesmitteln eine lebensfähige Altstadt restauriert werden.

Teilnahme der Schweiz an der Durchführung des «Jahres für Denkmalpflege und Heimatschutz»

Dem Naturschutz nahestehende Kreise unterstützten die Beauftragung des Bundes mit der Förderung der Wanderwege. Nachdem ein parlamentarischer Vorstoss vom Bundesrat eher zurückhaltend aufgenommen worden war, wurde im Spätsommer eine Verfassungsinitiative lanciert, die allerdings nicht unbestritten blieb.

Beauftragung des Bundes mit der Förderung der Wanderwege (Po. 11.517)
Dossier: Fuss- und Wanderweggesetz

Die Ersetzung des Schächtverbots der Bundesverfassung durch einen allgemeinen Artikel über den Tierschutz passierte ohne grössere Auseinandersetzungen Parlament und Volksentscheid. Die Aufzählung einer nicht abschliessend gemeinten Reihe von Teilgebieten, die der Bund vorzugsweise regeln soll, erregte bei Juristen Anstoss; als Mittel zur Information des Stimmbürgers über die Tragweite der Revision wurde sie jedoch beibehalten. Überwiegend wandte man sich im Blick auf die Ausführungsgesetzgebung gegen eine Aufhebung des Schächtverbots; dieses blieb in der Form einer Übergangsklausel bestehen. Für die Volksabstimmung gaben fast alle Parteien die Japarole aus; vereinzelte opponierende Gruppen, so die Genfer Vigilance und mehrere Schlachthausdirektoren, glaubten vor allem einer bevorstehenden Wiederzulassung des Schächtens vorbeugen zu müssen. Der Entscheid fiel im Verhältnis 5:1; in keinem Kanton erreichten die Gegner einen Drittel der Stimmen. Über Tierschutzbestrebungen auf dem Gebiet der Jagd und der Fischerei ist schon an anderer Stelle berichtet worden.

Abstimmung vom 2.Dezember 1973

Beteiligung: 34.99%
Ja: 1'041'504 (84.0%) / Stände: 19 6/2
Nein: 199'090 (16.0%) / Stände: 0

Parolen:
– Ja: CVP, EVP, FDP, LdU, LPS, PdA, REP, SD, SPS, SVP
– Nein: EVP TG

Ersetzung des Schächtartikels der Bundesverfassung durch Tierschutzartikel (BRG 11453)

Auf kantonaler Ebene wurden Naturschutzziele mit Hilfe von Volksbegehren verfolgt: so reichte der Journalist Franz Weber in der Waadt 26'000 Unterschriften für die Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux ein. Im Thurgau wurde die Bewahrung der natürlichen Ufer des Bodensees und des Rheins durch eine neue Verfassungsbestimmung, die auf eine Volksinitiative zurückging, zur Staatsaufgabe erklärt.

Erhaltung der Rebberglandschaft des Lavaux
Dossier: Schutz der Seeufer

Die Schweiz beteiligte sich im März an der ersten Ministerkonferenz des Europarates über Umweltschutz, an der man sich allerdings zur Hauptsache auf die Erhaltung der sog. natürlichen Umwelt beschränkte. Im Herbst beantragte der Bundesrat dem Parlament eine Unterstützung des Umweltschutzfonds der UNO, der als Folge der Konferenz von Stockholm im Jahre 1972 geschaffen worden war. Ein erster von der UNO eingeführter Umweltschutztag am 5. Juni fand freilich in der Schweiz noch wenig Beachtung.

Beteiligung des Schweiz am Fonds des Umweltprogrammes der UNO (BRG 11750)

Eine neue Forderung an den Bund betraf den Schweizerischen Nationalpark. Da die Kosten für dessen Unterhalt den Schweizerischen Bund für Naturschutz immer stärker belasten, beschloss dieser, für den Park die Rechtsform einer öffentlichen Stiftung anzustreben, an der die Eidgenossenschaft beteiligt wäre.

Schweizerischen Nationalpark
Dossier: Schweizerischer Nationalpark

Besondere Vorstösse galten dem Schutz der Alpenlandschaften. Gegenüber einer rein wirtschaftlich orientierten Entwicklung der Berggebiete wurde einerseits die Erhaltung von Naturlandschaften ohne technische Anlagen, anderseits die Pflege der alpinen Kulturlandschaft verlangt. Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege kündigte an, dass sie gegen die Konzessionierung von touristischen Transportanlagen, die sich nicht auf eine normgerechte Zonenplanung stützten, Einsprache erheben werde, und sie befürwortete eine gezielte Strukturhilfe an Bergbauern, um eine Verwilderung alpinen Kulturlandes, die auch den Tourismus beeinträchtigen würde, zu vermeiden.

Erhaltung der Alpenlandschaft (Po. 11252)

Eine breite Öffentlichkeit wurde auf die Gefährdung wertvoller Landschaften durch die Aktionen des Journalisten Franz Weber aufmerksam. Dieser bekämpfte durch Gründung von Komitees, Sammlung von Unterschriften, Eingaben an die Behörden und Verhandlungen mit den Gemeinden Überbauungen am Genfer See (Lavaux) und im Wallis (Montana, Val d'Anniviers) sowie die Nationalstrassenführung am Sempachersee, erregte damit aber auch heftige Widerstände und hatte nur teilweise Erfolg. Im übrigen veranlasste der Bundesbeschluss über dringliche Raumplanungsmassnahmen die Kantone, gewisse Landschaften vorläufig unter Schutz zu stellen, z. B. das Gebiet der Oberengadiner Seen.

Öffentlichkeit wurde auf Gefährdung wertvoller Landschaften aufmerksam
Dossier: Schutz der Seeufer

Im Herbst legte die Landesregierung den eidgenössischen Räten den Entwurf zu einem neuen Verfassungsartikel vor, der den Tierschutz zur Bundessache erklären soll. Bis dahin sind auf diesem Gebiet vorwiegend die Kantone zuständig; moderne Tierschutzgesetze besitzen aber nur deren vier. Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung wird im Entwurf primär den Kantonen überlassen, wobei sich immerhin der Bund – analog zum Wasserwirtschaftsartikel – eine eigene Vollziehungskompetenz vorbehält. Wie in anderem Zusammenhang gezeigt worden ist, soll der neue Artikel das Schächtverbot der Bundesverfassung ersetzen. Das Vernehmlassungsverfahren zeitigte keine grundsätzliche Gegnerschaft; allerdings wandte sich der Israelitische Gemeindebund gegen eine provisorische Beibehaltung der Schächtklausel in einer Übergangsbestimmung, und die CVP wünschte die gleichzeitige Unterbreitung des Ausführungsgesetzes.

Ersetzung des Schächtartikels der Bundesverfassung durch Tierschutzartikel (BRG 11453)

Eine Spannung zwischen Tier- und Naturschutzanliegen ergab sich dadurch, dass im Nationalpark die Hirschbestände so sehr überhand nahmen, dass sie innerhalb und ausserhalb des Schutzgebietes grosse Schäden anrichteten. Eine vom EDI genehmigte Vereinbarung der Bündner Regierung mit der Nationalparkkommission, während mehreren Jahren eine grössere Anzahl Tiere abschiessen zu lassen, wurde sowohl in Jäger- wie in Tierschutzkreisen missbilligt.

Spannung zwischen Tier- und Naturschutzanliegen aufgrund hoher Hirschbestände im Nationalpark
Dossier: Schweizerischer Nationalpark

Ein Begehren nach mehr Bundesmitteln und nach steuer- und konjunkturpolitischen Erleichterungen für die Erhaltung von Baudenkmälern und Ortsbildern wurde vom Bundesrat mit Zurückhaltung aufgenommen; dafür erhielt die ETH Zürich ein Institut für Denkmalpflege. Der Schweizer Heimatschutz schuf auf Grund eines Legats einen Henri-Louis-Wakker-Preis für vorbildliche Ortsbildpflege und erkor das Städtchen Stein am Rhein (SH) als erste Preisträgerin. Einen Ansporn für die Bestrebungen zur Erhaltung wertvoller Ortsbilder bot der Beschluss des Europarates, 1975 ein Jahr der Denkmalpflege und des Heimatschutzes durchzuführen.

Begehren nach mehr Bundesmitteln für die Erhaltung von Baudenkmälern und Ortsbildern (Po. 11360)

Die 1971 eingereichten Motionen, die grössere Leistungen und erweiterte Befugnisse des Bundes im Bereich von Natur- und Heimatschutz anstrebten und dies mit einer Revision von Art. 24 sexies BV zu erreichen suchten, wurden im Herbst von beiden Räten überwiesen. Bundesrat Tschudi empfahl allerdings, vorerst die definitive Gestaltung und die Auswirkungen des Raumplanungsgesetzes abzuwarten, und versäumte nicht, an die angespannte Finanzlage zu erinnern. Ein Vertreter der Landesplanung postulierte dagegen den jährlichen Einsatz von rund CHF 100 Mio. für Landschaftsschutz und Landschaftspflege, um die erforderlichen Entschädigungen ausrichten zu können.

Revision des Verfassungsartikels über Naturschutz im Sinne einer Erweiterung der Bundeskompetenzen (Mo. 10987)