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Seit Mitte 2014 besteht in der Schweiz ein nationales Netzwerk für Ressourceneffizienz (Reffnet), das dafür sorgen will, dass die durch Unternehmen verursachte Umweltbelastung jährlich um 74 Mrd. sogenannte Umweltbelastungspunkte (UBP) – eine Masszahl, welche die Gesamtheit an negativen Umwelteinflüssen durch Luftverschmutzung, Klimawandel etc. ausdrückt – sinkt. Das als Verein organisierte Netzwerk – zum gegebenen Zeitpunkt sind etwas über 20 Beraterinnen und Berater tätig – berät Firmen bezüglich Steigerung der Ressourceneffizienz im Energie- und – in erster Linie – im Materialbereich. Ein Jahr später zog Reffnet zum ersten Mal Bilanz: Bis Mitte Jahr hätte man bereits 50 Mrd. Umweltbelastungspunkte einsparen können, was der Umweltbelastung eines Dorfes mit einer Bevölkerung von 2500 Leuten entspreche. Bisher hätten sich 50 Unternehmen von Reffnet beraten lassen. Die acht Betriebe, die bereits konkrete Massnahmen umgesetzt hätten, konnten insgesamt Einsparungen im Wert von CHF 2.5 Mio. verzeichnen. Das BAFU unterstützt Reffnet jährlich mit einem maximalen Betrag von CHF 1.1 Mio. Der Verein ist angehalten, mindestens den gleichen Betrag aus dem eigenen Topf oder durch weitere Finanzierungsquellen beizusteuern.

Reffnet

Im November schickte das UVEK eine Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung in die Anhörung, die eine Ausweitung der Anlagen bezweckte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden müssen. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung der Aarhus-Konvention, die vom Parlament im Vorjahr genehmigt worden war. Insgesamt sollen zehn zusätzliche Anlagetypen der UVP-Pflicht unterstellt werden. Die Anhörungsergebnisse standen Ende 2014 noch aus.

Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention
Dossier: Aarhus-Konvention

Jüngste durch Agroscope vorgenommene Auswertungen der Antworten von 19'000 Respondentinnen und Respondenten der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) zeigten, dass der Konsum von biologischen Lebensmitteln stetig zunimmt. Im Vergleich zu 2006 stieg der Ausgabenanteil von Bio-Produkten gemessen an allen Ausgaben im Lebensmittelbereich bis 2011 um 1,5 Prozentpunkte auf 8%. Aufgeschlüsselt nach Nahrungsmittelsorten verzeichnete das Bio-Gemüse im Jahr 2011 mit 14% den höchsten Marktanteil (2006: 9%). Der Bio-Marktanteil von Fleisch war dagegen eher tief und kam beinahe unverändert auf 5% zu liegen. Ferner zeigten die Auswertungen, dass Frauen, in der Deutschschweiz wohnhafte sowie eher wohlhabende Personen eher zum Bio-Konsum neigen. Erstaunt zeigten sich die Forscher ob dem vergleichsweise geringen Interesse an Bio-Produkten bei Familien mit Kindern. Dies stehe im Gegensatz zu Befunden im Ausland. Gemäss den Auswertungen von Agroscope stellen die 45- bis 54-Jährigen in der Schweiz die Altersklasse mit dem geringsten Verzehr von Bio-Produkten dar.

Konsum von biologischen Lebensmitteln

Im September legte der Bundesrat seine Botschaft über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt 2015-2018 in der Höhe von fast CHF 148 Mio. vor. Mit CHF 125 Mio. soll der grösste Teil dieser Mittel in den Globalen Umweltfonds (GEF) fliessen, womit der Beitrag der Schweiz gleich hoch ausfällt wie in der Vorperiode (2011-2014). Der 1991 gegründete GEF ist ein multilaterales Instrument zur Unterstützung von Umweltschutz-Bestrebungen in Entwicklungs- und Transitionsländern. Die restlichen Gelder fliessen in den multilateralen Ozonfonds sowie in zwei Fonds zur Unterstützung von Massnahmen der besagten Länder im Rahmen der Klimakonvention. Das Parlament beriet die Vorlage 2014 noch nicht.

Globalen Umweltfonds (GEF)
Dossier: Rahmenkredit Globale Umwelt

Um in Zukunft eine effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten, verabschiedete der Bundesrat im Februar seine Botschaft zu einer Revision des Umweltschutzgesetzes (USG). Diese bildet gleichzeitig den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft". Obwohl der Bundesrat das Ziel einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft mit den Initianten teilt, erachtet er deren Forderung, dass die Ressourcennutzung der Schweiz im Jahr 2050 nicht mehr als einen "ökologischen Fussabdruck" betragen dürfe, als nicht umsetzbar und mit unverhältnismässig hohen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden. Gemäss Berechnungen des Global Footprint Network aus dem Jahr 2010 verbraucht eine Schweizerin oder ein Schweizer 5 ha Land; nach einer gerechten und nachhaltigen Verteilung stünden jedem Erdbürger um die 2 ha zur Verfügung. Der bundesrätliche Vorschlag will unter anderem die Produkteumweltinformation für die Öffentlichkeit verbessern. Zusätzliches Verbesserungspotenzial ortet die Regierung auch in der Abfall- und Rohstoffpolitik und empfiehlt in ihrer Botschaft entsprechende Massnahmen, so etwa zur Steigerung der Wiederverwertungs-Quote oder die Möglichkeit zur Einführung einer Sammelpflicht für bestimmte Verpackungsmaterialien. Im Falle von Produkten, deren Herstellung ein hohes Gefährdungspotential für natürliche Ressourcen birgt (z.B. Baumwolle, Soja, Palmöl oder Kakao), soll der Bundesrat die Produzenten zur Berichterstattung über ihre Produkte auffordern oder gar Vorschriften zur Inverkehrbringung der Produkte erlassen können. Nicht zuletzt will die Regierung mit ihrer Botschaft die gesetzlichen Grundlagen für die Plattform "Grüne Wirtschaft" schaffen, welche den Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft fördern und freiwillige Massnahmen begünstigen soll.
Es waren nicht nur die geplanten Kompetenzerweiterungen zugunsten des Bundesrates, die im erstberatenden Ständerat in der Herbstsession auf Ablehnung stiessen. Neben der SVP und der BDP hatte sich auch die in der Kantonskammer stark vertretene FDP in der vorangegangenen Vernehmlassung ablehnend zum indirekten Gegenvorschlag geäussert - gleich wie gewichtige Wirtschaftsvertreter wie Economiesuisse oder der Schweizerische Gewerbeverband. Ihnen allen ging der bundesrätliche Vorschlag zu stark zu Lasten der Wirtschaft. Nach langer Eintretensdebatte fand der Antrag der Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten mit 20 zu 24 Stimmen zwar knapp keine Zustimmung, hingegen obsiegte ein Antrag Graber (cvp, LU) auf Rückweisung an die Kommission mit deutlichen 37 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die UREK-SR war damit angehalten, den Entwurf zu entschlacken sowie die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik besser zu berücksichtigen.
Bereits in der Wintersession legte die Kommission ihrem Rat das Geschäft mit zahlreichen Anträgen, die in ihrer Stossrichtung vom Ständerat unterstützt wurden, erneut vor. So entschärfte die kleine Kammer die Vorlage in diversen Punkten. Federn lassen musste etwa der Vorschlag, dass bei der Verbesserung der Ressourceneffizienz nicht nur die in der Schweiz verursachte Umweltbelastung, sondern auch diejenige im Ausland berücksichtigt werden soll. Kompetenzen entzog der Ständerat dem Bundesrat bei der Bewilligung von Abfallanlagen: Die Erteilung einer Bewilligung soll nicht durch vom Bundesrat festgesetzte Kriterien bestimmt werden, vielmehr soll diese Aufgabe nach wie vor den Kantonen überlassen werden. Der bundesrätliche Vorschlag betreffend Inverkehrbringung von Rohstoffen und Produkten stiess im Grunde auf Anklang, wurde aber dahingehend entschärft, dass in der ständerätlichen Fassung das Subsidiaritätsprinzip zum Zuge kommt: Der Bundesrat dürfe nur Vorschriften erlassen, wenn die Wirtschaft keine freiwilligen Vereinbarungen abschliesst oder solche nicht umgesetzt werden. Mit diesen und zahlreichen weiteren Änderungen versehen, passierte das Geschäft die Gesamtabstimmung mit 26 zu 16 Stimmen (2 Enthaltungen). Die Volksinitiative der Grünen wurde mit 28 zu 11 Stimmen erwartungsgemäss zur Ablehnung empfohlen.

Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft“ (Grüne Wirtschaft)

2013 wurden 83 Beschwerden von Umweltorganisationen, die insgesamt 60 Vorhaben betrafen, erledigt. Dabei wurde die Hälfte der Beschwerden vollumfänglich (47%) oder teilweise (3,6%) gutgeheissen. Damit lag die Quote gebilligter Beschwerden etwas tiefer als zwischen 2008 und 2012 (55-63%). In diesen Auswertungen nicht enthalten sind die 1008 Beschwerden von Helvetia Nostra gegen den Bau von Zweitwohnungen nach Annahme der Volksinitiative, die mehrheitlich gutgeheissen wurden oder bei denen der Gesuchsteller das Baugesuch zurückzog.

Beschwerden von Umweltorganisationen

Im Dezember nahm der Bundesrat den Zwischenbericht zur „Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015“ zur Kenntnis, den die verantwortliche Sektion des Bundesamtes für Raumentwicklung erarbeitet hatte. Die Strategie war im Rahmen der Legislaturplanung verabschiedet worden und galt als wichtiger Beitrag zur im Vorjahr in Brasilien abgehaltenen UNO-Nachhaltigkeitskonferenz „Rio+20“. Der Zwischenbericht zeichnete grundsätzlich eine positive Bilanz betreffend Umsetzung der rund 40 im Aktionsplan enthaltenen Massnahmen. Handlungsbedarf bestünde jedoch unter anderem im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus, beim Schutz vor Naturgefahren und bei der nachhaltigen Produktion und Konsumation. Darüber hinaus verlangten verschiedene sektorale Programme und Konzepte des Bundes – als Beispiele genannt wurden die Energiestrategie 2050, der Aktionsplan Grüne Wirtschaft, die Wachstumspolitik 2012-2015 und die Gesundheit 2020 – nach verstärkter Koordination mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung, um die Kohärenz zu erhöhen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Von den Massnahmen ausgenommen wurden die ursprünglich vorgesehene Fiskalregel für die Invalidenversicherung sowie ein neues Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung. Beide Vorlagen, die zu einer nachhaltigen Gesellschaft hätten beitragen sollen, waren kürzlich im Parlament gescheitert.

Schweiz: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

Der Bund soll sich weiterhin an der Speisung des Globalen Umweltfonds (GEF) beteiligen. Dies beschloss die Regierung im Dezember des Berichtsjahres. Demzufolge wird eine Schweizer Delegation im Folgejahr an den internationalen Verhandlungen zur vierjährlich stattfindenden Wiederäufnung des GEF teilnehmen. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Finanzierung vorlegen. Der Umweltfonds dient der Finanzierung von Umweltprojekten in Entwicklungs- und Transitionsländern.

Globalen Umweltfonds (GEF)
Dossier: Rahmenkredit Globale Umwelt

Genf zählt zu einem der weltweit verteilten Standorte, die globale Umweltdaten sammeln und aufbereiten. Im Oktober beschloss die Regierung, das zu diesem Zweck geschaffene und gemeinsam mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Universität Genf geführte Zentrum für weitere fünf Jahre und mit einem Beitrag von CHF 400'000 zu unterstützen.

globale Umweltdaten

Im Oktober präsentierte der Bundesrat seinen alle fünf Jahre erscheinenden Bericht zur Wirkung der Umwelttechnologieförderung, zu welcher sich die Schweiz mit einer 1997 in Kraft getretenen Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) verpflichtet hatte. Zwischen 2007 und 2011 hatte der Bund insgesamt CHF 16 Mio. zur Förderung von Umwelttechnologien in sämtlichen wichtigen Umweltbereichen, dabei zum ersten Mal auch im Bereich der Biodiversität, eingesetzt. Mit Hilfe dieser Beiträge konnte die Ressourceneffizienz in den geförderten Unternehmen verbessert werden. Darüber hinaus generierte der Einsatz umweltverträglicher Technologien namentlich durch die damit erreichten Einsparungen bei Infrastruktur-, Betriebs- und Gesundheitskosten einen ökonomischen Nutzen. Der gut 50-seitige Bericht gibt Auskunft über die geförderten Projekte, die jeweils verwendeten Bundesbeiträge sowie den dabei erzielten ökologischen und ökonomische Nutzen.

Bericht zur Wirkung der Umwelttechnologieförderung

Auf eine Initiative der Schweiz und Norwegen hatte die UNO 2009 im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) die Schaffung eines internationalen Übereinkommens zur Verringerung der Freisetzung von Quecksilber beschlossen. Mit dem im Januar 2013 erteilten Mandat sollte sich eine Schweizer Delegation unter Leitung der internationalen Abteilung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bei den im Berichtsjahr stattfindenden Verhandlungen zur Konvention insbesondere für ein Verbot neuer Minen sowie die Schliessung bestehender Minen zum Abbau des hochgiftigen und persistenten Schwermetalls einsetzen. Darüber hinaus will die Schweiz auf ein generelles Verbot der Verwendung von Quecksilber in Produkten und der industriellen Produktion hin arbeiten, das nur Ausnahmen zulässt, sofern keine Alternativen verfügbar sind. Weiter stand die eidgenössische Delegation dafür ein, Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung der Konvention finanziell zu unterstützen. Im Oktober des Berichtsjahres wurde die Konvention im japanischen Minamata unterzeichnet. Dies zur Erinnerung an die zahlreichen Opfer, welche eine jahrzehntelang andauernde Quecksilberkontamination, bedingt durch den von einer Kunststofffabrik verursachten Ausstoss von grossen Mengen an organischen Quecksilberverbindungen in eine nahe Meeresbucht, gefordert hatte. Bei der Unterzeichnung der Minamata-Konvention durch die Regierung liess Bundesrätin Leuthard (cvp) verlauten, man gedenke insbesondere Massnahmen im Bereich des Goldkleinbergbaus und somit der Hauptquelle des Quecksilberausstosses, mit CHF 7,5 Mio. zu unterstützen. Die Konvention enthält ein Verbot der Herstellung sowie des Imports und Exports bestimmter Produkte, unter anderem quecksilberhaltige Batterien, Fiebermesser und Glühbirnen. Neben der Schweiz verpflichteten sich auch Norwegen und Japan zur finanziellen Unterstützung von Massnahmen in Entwicklungsländern. Ende 2013 stand die Ratifikation des Übereinkommens durch das Parlament noch aus.

Schweizer Engagement bei der Erarbeitung der Minamata-Konvention (Quecksilber)
Dossier: Minamata Quecksilber-Übereinkommen

Nachdem sich der Nationalrat entgegen seiner vorberatenden Kommission im Vorjahr darauf geeinigt hatte, auf die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention einzutreten, nahm er in der Frühjahrssession 2013 die Detailberatung des Geschäfts in Angriff. Die Konvention garantiert erstens den Zugang zu Umweltinformationen, zweitens die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren zu umweltrelevanten Anliegen und sie regelt drittens den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Aufgrund des Antrags einer bürgerlichen Kommissionsmehrheit wurde der bundesrätliche Entwurf dahingehend modifiziert, dass Kantone von der vorgesehenen Pflicht enthoben wurden, regelmässig den Zustand der Umwelt auf ihrem Gebiet zu überprüfen. Vor der Gesamtabstimmung lag dem Rat ein breit gestützter bürgerlicher Minderheitsantrag auf Ablehnung des Entwurfes vor. Hans Killer (svp, AG) und Christian Wasserfallen (fdp, BE) wiederholten als Vertreter der Minderheit dabei die Argumente, die im Vorjahr bereits bei der Eintretensdebatte vorgebracht wurden: Bestehende Regelungen in der Schweiz würden dem Anliegen bereits ausreichend Rechnung tragen, weswegen nur der Administrationsaufwand vergrössert würde. Darüber hinaus würde die Wirtschaft behindert und das Verbandsbeschwerderecht unnötig gestärkt. Nachdem Befürworter der Ratifikation versicherten, die Änderung hätte keinen Ausbau des Verbandsbeschwerderechts zur Folge und Bundesrätin Leuthard an die Vorbildfunktion appellierte, welche die Schweiz in diesem Bereich einnehmen könnte, fand das Geschäft mit 93 zu 88 Stimmen bei drei Enthaltungen knappen Zuspruch. Während GLP, Grüne und SP die Genehmigung der Konvention klar befürworteten und FDP und SVP einem solchen Vorgehen fast ebenso deutlich entgegen standen, gaben sich CVP und BDP uneinig. In der kleinen Kammer, die das Geschäft als Zweitrat behandelte, zeigte sich ein ähnliches Bild wie bereits zuvor im Nationalrat. Ein bürgerlicher Antrag der Kommissionsmehrheit, der auf die Vorlage nicht eintreten wollte, wurde mit 20 zu 13 Stimmen abgelehnt und auch ein bürgerlicher Minderheitsantrag, der nach den Beratungen der Kommission die Ablehnung des Geschäfts forderte, unterlag nach längerem Plädoyer der Umweltministerin, welche die Angst vor einer Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts einmal mehr als unbegründet bezeichnete, mit 14 zu 29 Stimmen. Mit ähnlichen Mehrheitsverhältnissen wie in den jeweiligen Gesamtabstimmungen verabschiedeten die Räte die Vorlage schliesslich in der herbstlichen Schlussabstimmung.

Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention
Dossier: Aarhus-Konvention

Der aktuelle Umweltbericht 2013, den das BAFU im Juli 2013 veröffentlichte, zeigte, dass trotz durch bereits bestehende politische Eingriffe herbeigeführte Verbesserungen der Luftqualität die Konzentration gewisser Schadstoffe in der Luft noch immer regelmässig zu hoch sei. Weiter beeinträchtige die durch Medikamente, Hygieneprodukte und Pflanzenschutzmittel verursachten Mikroverunreinigungen der Gewässer die Ökosysteme. Die Schweizer Bevölkerung verbrauche zudem mehr als doppelt so viele Ressourcen, als ihr bei gerechter Aufteilung unter der gesamten Weltbevölkerung zustehen würde. Ferner kam der Bericht zum Schluss, die Schweiz könnte übermässig vom Klimawandel betroffen sein, was sich insbesondere negativ auf Land- und Forstwirtschaft, den Wintertourismus und die Wasserkraftproduktion auswirken würde. Diesen Herausforderungen soll unter anderem mit den im Berichtsjahr verabschiedeten Massnahmen im Rahmen des Aktionsplan „Grüne Wirtschaft“ sowie mit der im Juli präsentierten Finanzierungslösung für die Aufrüstung von rund 100 Abwasserreinigungsanlagen begegnet werden. Zur Reduktion der Umweltbelastung sei ein Übergang zu einer Grünen Wirtschaft zwingend. Hierbei müssten auch Einschränkungen des Wirtschaftswachstums in Kauf genommen werden, so die Ausführungen des Umweltamt-Direktors.

Umweltbericht 2013
Dossier: Bericht «Umwelt Schweiz»

Mittels Postulat verwies Nationalrätin Trede (gp, BE) auf den Umstand, dass negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt durch Fracking, resp. die hydraulische Frakturierung von Gesteinsschichten zur Erdöl- oder Erdgasförderung, bisher nicht ausgeschlossen werden können. Im Gegenteil bestünde durch den Einsatz von Stützmittelflüssigkeit die Gefahr der Grundwasserverschmutzung. Ein vom Bundesrat erarbeiteter Bericht soll daher eine explizite Haltung der Regierung gegenüber Fracking ausdrücken, stichfeste Nachweise zur Umweltverträglichkeit erbringen und Möglichkeiten aufzeigen, wie die Schweiz bei den angrenzenden Ländern auf ein potentielles Fracking-Verbot oder -Moratorium Einfluss nehmen könnte. Darüber hinaus soll der Bundesrat Wege darlegen, wie ein zehnjähriges Moratorium für die Exploration und Gewinnung von Schiefergas in der Schweiz geschaffen werden könnte. Wie bereits in seiner Antwort zu einer vom Parlament noch nicht behandelten Motion Reimann (svp, SG), zeigte sich der Bundesrat bereit, seine Ansicht gegenüber einem allfälligen Schiefergasförderungs-Moratorium detailliert darzulegen. Nach dieser positiven Stellungnahme der Regierung überwies der Nationalrat das Postulat in der Sommersession stillschweigend.

Postulat fordert Bericht zu Fracking (Po. 13.3108)
Dossier: Tiefengeothermie

Nachdem sich der Nationalrat bereits im Vorjahr einstimmig für die Genehmigung von vier Übereinkommen der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zur Verringerung der Meeresverschmutzung ausgesprochen hatte, folgte die kleine Kammer diesem Entscheid in der Frühjahrssession geschlossen, wonach die Genehmigung der Übereinkommen sowie eine entsprechende Änderung des eidgenössischen Schifffahrtsgesetzes auch die Schlussabstimmungen in den Räten beinahe ohne Gegenstimmen passierte.

Genehmigung von vier Übereinkommen der internationalen Seeschifffahrtsorganisation

Nachdem sich die grosse Kammer bereits im Vorjahr positiv zum Anliegen geäussert hatte, überwies der Ständerat im Berichtsjahr eine Motion de Buman (cvp, FR), welche von der Schweiz die Bekämpfung der umweltschädlichen Auswirkungen der intensiven Palmölproduktion auf internationaler Ebene fordert. Die kleine Kammer folgte dabei dem einstimmig getroffenen Entscheid ihrer Kommission und den Ausführungen des Kommissionssprechers Berberat (sp, NE). Dieser verwies auf die durch übermässige Palmölproduktion in Gefahr geratene ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie den Umstand, dass die Schweiz mit Annahme der Motion ihre bereits laufenden Bestrebungen in diesem Bereich verstärken könne.

schädlichen Auswirkungen der Palmölproduktion

In Erfüllung eines im Jahre 2011 überwiesenen Postulats Bourgeois (fdp, FR) präsentierte der Bundesrat Ende Januar seinen Bericht zur Rolle des Staates hinsichtlich einer effizienten Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen. Laut Ausführungen der Regierung würde sich eine Politik der Grünen Wirtschaft kurzfristig eher negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken. Langfristig hingegen könnten externe Kosten für Umwelt und Gesellschaft durch die geringere Umweltbelastung verringert werden. Darüber hinaus könne nicht erwartet werden, dass eine Grüne Wirtschaft zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen würde; es könne lediglich mit einer Verschiebung der Arbeitslast gerechnet werden. Ob sich dieser Strukturwandel hingegen positiv oder negativ auf die Beschäftigung auswirken würde, sei aufgrund vieler unbekannter Grössen nicht vorhersehbar. Betreffend notwendige Massnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung seien Regelungen angebracht, welche die Übernutzung der natürlichen Lebensgrundlagen mit einer adäquaten finanziellen Last belegten. Wichtig sei der Einsatz eines möglichst kosteneffizienten Politikmix, der die Unternehmen nicht unnötig einschränkt und Innovationen fördert, wobei alle Branchen gleichwertig berücksichtigt werden sollen. Als wichtige, bestehende Eckpfeiler zur möglichen Weiterentwicklung der Grünen Wirtschaft nennt der Bundesrat die jüngste Revision des CO2-Gesetzes, die Energiestrategie 2050, der sich in Arbeit befindende Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz, die Agrarpolitik 2014-2017, der mit einer Änderung des Raumplanungsgesetzes kürzlich beschlossene indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative sowie die „Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015“. Darüber hinaus verwies die Regierung auf die laufenden Arbeiten in den 2010 beschlossenen sechs Handlungsfeldern zur Förderung einer Grünen Wirtschaft und kündigte an, der Volksinitiative „für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft“ einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Strategie für ein grünes Wirtschaftswachstum

Im Februar des Berichtsjahres entschied der Bundesrat, die im Vorjahr von den Grünen eingereichte Volksinitiative „für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft“ abzulehnen und dem Anliegen in Form einer Teilrevision des Umweltschutzgesetzes einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Regierung unterstütze grundsätzlich die Stossrichtung des Volksanliegens, erachte das gesteckte Ziel, bis zum Jahr 2050 den ökologischen Fussabdruck der Schweiz so weit zu reduzieren, dass er die jedem Menschen zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht übersteige, als nicht erreichbar. Die Grundlage für den Gegenentwurf bildete ein Bericht und Aktionsplan zur Grünen Wirtschaft, welcher vom Bundesrat im März und in Reaktion auf die 2010 gefassten Bestrebungen zur Förderung einer ressourcenschonenden Wirtschaft verabschiedet wurde. Ende Juni schickte der Bundesrat einen entsprechenden Entwurf des Umweltschutzgesetzes in die dreimonatige Vernehmlassung. Ersten Ergebnissen zufolge stiessen die vorgeschlagenen Massnahmen – darunter verbesserte Produktumweltinformationen sowie freiwilliges Engagement in Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft – bei den Vernehmlassern auf grosses Interesse. Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien standen dem Entwurf jedoch kritisch gegenüber. Nach Auswertung der Stellungnahmen durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) plant der Bundesrat, seine Botschaft zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag im Frühjahr 2014 vorzulegen.

Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft“ (Grüne Wirtschaft)

Ende August unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Genehmigung von vier Übereinkommen der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Aufgrund des anwachsenden Personen- und Güterverkehrs auf internationalen Gewässern hatte die internationale Gemeinschaft einige Jahre zuvor verstärkte Bestrebungen zum Schutz der Meeresumwelt unternommen. Neben dem Übereinkommen zur Verhütung von Meeresverschmutzung durch Schiffe aus dem Jahre 1973 wurden dem Parlament mit dem Bunkeröl- und Ballastwasser-Übereinkommen aus den Jahren 2001 respektive 2004 sowie dem Übereinkommen von 2001 zur Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen drei neuere Übereinkommen vorgelegt, die sich ebenfalls einen verstärkten Umweltschutz zum Ziel setzten. Darüber hinaus beantragte der Bundesrat in seiner Botschaft per Änderung des eidgenössischen Schifffahrtsgesetzes eine Kompetenzerweiterung, welche die Regierung ermächtigt, internationale Übereinkommen der IMO künftig eigenständig zu genehmigen. Der Nationalrat, welcher das Geschäft in der Wintersession als Erstrat behandelte, sprach sich einstimmig für beide Anliegen aus.

Genehmigung von vier Übereinkommen der internationalen Seeschifffahrtsorganisation

Die Grüne Partei Schweiz deponierte im September die Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft“ bei der Bundeskanzlei. Die Partei erachtet die ökologische Steuerreform als Grundbaustein für eine schonende Ressourcennutzung im Sinne einer grünen Wirtschaft. Im Oktober kam die Initiative mit 112'098 gültigen Unterschriften formell zustande.

Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft“ (Grüne Wirtschaft)

Im Berichtsjahr beschloss das Parlament eine Änderung des Übereinkommens von Espoo (Finnland) über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen. Nebst redaktionellen Anpassungen standen im Parlament zwei materielle Änderungen zur Debatte. Mit der ersten Änderung soll dem zu konsultierenden Nachbarstaat das Recht eingeräumt werden, beim Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichts mitzuwirken. Während diese erste Neuerung unumstritten war, gingen die Meinungen bei der zweiten Anpassung, welche eine Erweiterung der Liste über die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegenden Projekte forderte, auseinander. Im Nationalrat stellte eine äusserst starke bürgerlich-dominierte Kommissionsminderheit den Antrag auf Nichteintreten und deren Kommissionssprecher Knecht (svp, AG) sowie ein Sprecher der liberalen Fraktion äusserten ihr Missfallen zu der geplanten Ausweitung der Liste. Ihr Widerstand gegen mögliche zusätzliche Einmischungen aus dem Ausland, wie beispielsweise beim Ausbau des Hochspannungsleitungsnetzes oder bei Projekten an den grenznahen Flugplätzen, gründete in Bedenken zu unnötigen Verzögerungen oder gar Sistierung der Projektvorhaben. Die Befürworterseite und Bundesrätin Leuthard zeigten sich erstaunt über den entgegengebrachten Widerstand, da sie der Ansicht waren, es handle sich bei der vorgelegten Anpassung um eine Lappalie. Für die eidgenössische Gesetzgebung habe die Änderung des Übereinkommens keine weitreichenden Konsequenzen: Der Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) müsse lediglich um zwei Punkte erweitert werden, die meisten der erwähnten Projekte seien bereits UVP-pflichtig. Namentlich müssten bei einer Annahme Massnahmen zur Grundwasserentnahme respektive der künstlichen Grundwasserauffüllung sowie Anlagen zur Herstellung von Papier und Pappe neu in den Katalog der UVP-pflichtigen Projekte aufgenommen werden. Im Nationalrat sprach sich schliesslich eine Mehrheit der Stimmenden für die Ablehnung des Nichteintretensantrags aus. Während die Fraktionen der FDP und SVP geschlossen gegen Eintreten waren, äusserten sich alle anderen Fraktionen ebenso geschlossen dafür. So wurde die Änderung in den Ständerat geschickt, wo dem Änderungsantrag einstimmig zugestimmt wurde. In der Herbstsession wurden die Änderungen von beiden Räten in der Schlussabstimmung angenommen.

Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Nachdem die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer im Jahr 2010 bereits ein gemischtes Bild aufgezeigt hatten, gab sich der Nationalrat in seiner Eintretensdebatte zur Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention ebenfalls gespalten. Die Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, der Öffentlichkeit Umweltinformationen zugänglich zu machen sowie ihnen Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten zu garantieren. Mit 14 zu 10 Stimmen beschloss die UREK-NR dem Parlament zu empfehlen, nicht auf den Bundesbeschluss einzutreten. Die bestehende Gesetzgebung in diesem Bereich sei bereits beispielhaft, weswegen keine zusätzlichen Regelungen notwendig wären. Darüber hinaus befürchtete die Mehrheit der Kommission eine mit der Ratifikation der Konvention einhergehende Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts, was für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 hinderlich sein könnte. Die Kommissionsminderheit hingegen war der Ansicht, mit der Ratifikation der Konvention ein wichtiges internationales Zeichen setzen zu können. Die bei Zustimmung erforderlichen Gesetzesanpassungen erachtete sie als gering. Die nationalrätliche Beratung folgte sogleich auf die Debatte zur Genehmigung der Europäischen Landschaftskonvention (siehe unten) und konzentrierte sich ebenfalls auf die Frage um den Nutzen einer Konvention, wenn die eigenen Standards bereits überdurchschnittlich hoch seien. Bundesrätin Leuthard verwies dabei auf die Prinzipien der Öffentlichkeit und Partizipation, welche durch die Aarhus-Konvention hochgehalten oder gar verbessert würden. Des Weiteren versuchte sie, Bedenken zu einer Ausweitung des Verbandsbeschwerderechtes zu zerstreuen: Umweltorganisationen müssten nach wie vor die innerstaatlichen Kriterien erfüllen, um vom Beschwerderecht Gebrauch machen zu können. In diesem Zusammenhang verwies sie auf die positive Stellungnahme der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), welche die Ratifikation der Konvention in einem mehrseitigen Schreiben empfohlen und in dieser Hinsicht keine Bedenken geäussert hatte. Die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen, der Grünliberalen und der SP setzten sich schliesslich, mit beträchtlicher Unterstützung der BDP- und CVP/EVP-Fraktion, gegen den Nichteintretensantrag der Kommissionsmehrheit durch und schickten das Geschäft mit 93 zu 85 Stimmen zur Detailberatung an die Kommission zurück. Mit der Konvention wird das Parlament ebenfalls über die noch nicht in Kraft getretene Änderung von Almaty (Kasachstan) beschliessen, welche bei Entscheidungen über Freisetzung und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen eine minimale Beteiligung der Öffentlichkeit fordert.

Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention
Dossier: Aarhus-Konvention

20 Jahre nach dem UNO-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung und Umwelt in Rio de Janeiro wurde im Berichtsjahr die dritte Nachfolgekonferenz erneut in der brasilianischen Metropole ausgetragen. Die Schweiz setzte sich unter anderem zum Ziel, sich am Weltgipfel „Rio+20“ für die Erarbeitung von nationalen Aktionsplänen für eine grüne Wirtschaft einzusetzen. Zum Ende der Konferenz verabschiedeten die Staaten mit der Erklärung von Rio ein gemeinsames, rund 50-seitiges Dokument nichtbindenden Charakters. Während die Politiker das Ergebnis nüchtern als realpolitischen Kompromiss bezeichneten, äusserten sich Nichtregierungsorganisationen mit Umschreibungen wie „visionslos“ oder „blutleer“ um einiges enttäuschter. Als bedeutende Neuerung sind die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erwähnen, welche mit der Erklärung definiert werden. Betreffend „grüne Wirtschaft“ konnte sich die Staatengemeinschaft darauf einigen, diese als wichtiges Werkzeug im Kampf gegen die Armut und zur Förderung des nachhaltigen Wachstums zu erwähnen. Konkrete Ziele oder Massnahmen wurden jedoch nicht formuliert. Auch hinsichtlich der Energiepolitik fehlten spezifische Vorgaben. Abgelehnt wurde das Anliegen primär von Seiten der Entwicklungsländer, welche den Industrienationen vorwarfen, mit dem Konzept der grünen Wirtschaft den Protektionismus verstärken zu wollen. Keine Einigung erzielten die Nationen im Bereich Meeresschutz. Das Dokument wird von der eidgenössischen Regierung unterstützt, wobei sie sich jedoch nicht vollständig zufrieden zeigte, da einige Bereiche zu wenig konkret formuliert seien.

2012: UNO-Konferenz über nachhaltige Entwicklung „Rio+20“
Dossier: UNO: Nachhaltige Entwicklung

An die umweltschädlichen Auswirkungen der intensiven Palmölproduktion erinnerte de Buman (cvp, FR). In seiner Motion verlangte er von der Schweiz verstärktes internationales Engagement bei Sensibilisierung und Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen der Palmölproduktion, welche das Ökosystem, namentlich durch massive Abholzung und den Einsatz von Chemikalien, nachhaltig verändere. In seiner Antwort verwies der Bundesrat auf die, aus seiner Sicht beträchtlichen, bereits bestehenden Bestrebungen im Rahmen von internationalen Verhandlungen zu Klima, Biodiversität und Waldpolitik. Dennoch äusserte er sich positiv zur Motion und zeigte sich bereit, seine Bedenken zur Palmölproduktion ebenfalls in den Verhandlungen zu den Principles for Responsible Agriculture Investments (RAI) einzubringen. Der Nationalrat nahm das Anliegen unter Opposition einer Grossmehrheit der SVP-Fraktion mit 134 zu 33 Voten deutlich an. Die ständerätliche Stellungnahme stand im Berichtsjahr noch aus.

schädlichen Auswirkungen der Palmölproduktion

Um einen vollständigen Ausstieg aus der Atomenergie in Erwägung zu ziehen, bedarf es nach Hans Rutschmann (svp, ZH) möglichst effizienter Verfahren, um auf alternative Energiequellen zurückgreifen zu können. Aus diesem Grund forderte er in einer Motion die Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts bei Energieprojekten. Eine ablehnende Antwort erhielt der Motionär vom Bundesrat. Dieser war der Ansicht, dass das Beschwerderecht in der Vergangenheit mit Mass und meist zu Recht verwendet worden sei. Wo es ergriffen wurde, habe es selten zur Sistierung eines Projektes geführt, sondern eher zu dessen Qualitätsverbesserung beigetragen. Der Nationalrat hingegen nahm das Anliegen in der Sommersession mit 98 zu 87 Stimmen an. Gegen eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes stellten sich die SP, die Grünen und die BDP. Die CVP zeigte sich gespalten. Die ständerätliche UREK unterbreitete ihrem Rat infolgedessen eine abgeänderte Version der Motion. Diese sah nicht die Abschaffung des Beschwerderechtes in Energieprojekten vor, sondern eine Prüfung von Massnahmen, die sicherstellen würden, dass das Beschwerdeverfahren gegen Anlagen zur Produktion von Strom mittels erneuerbarer Energien möglichst kurz gehalten würde. Dies stiess sowohl im Ständerat wie auch im Nationalrat auf Zustimmung und die Motion wurde mit neuem Wortlaut an den Bundesrat überwiesen.

droit de recours