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Der Ständerat beschloss in der Wintersession die Initiative "Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz" zur Ablehnung zu empfehlen. Er bemängelte insbesondere die unklare Formulierung des Initiativtextes und den Eingriff in kantonales Verfahrensrecht. Mit 22 zu 21 Stimmen verwarf die kleine Kammer einen Antrag von Frick (cvp, SZ), der die Vorlage an die Rechtskommission zurückweisen und diese mit der Prüfung eines indirekten Gegenvorschlags beauftragen wollte. Mit allfälligen Gesetzesänderungen sollte das Spannungsfeld zwischen demokratisch gefällten Entscheiden und Verbänden, die diese Entscheide in Frage stellten, geklärt werden. Fricks Antrag umfasste neben Verfahrensfragen auch materielle Änderungen des Umweltrechts, wie beispielsweise eine verbesserte Koordination von Raumplanungs- und Umweltschutzinteressen.

Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!“

Obwohl mittlerweile bei den meisten Verantwortungsträgern unbestritten ist, dass Massnahmen gegen den Klimawandel notwendig sind, besteht noch wenig Einigkeit darüber, wie weit die Schweiz selber spürbare Anstrengungen zur Klimagasreduktion leisten oder eher verstärkt mit der Unterstützung von Klimaprojekten im Ausland ihre Pflicht erfüllen soll. Moritz Leuenberger präsentierte im Sommer seine Pläne zur langfristigen Energiepolitik. Ab 2012 – nach Ablauf des Kyoto-Protokolls – möchte er die Klimagase mittels einer umfassenden Lenkungs- und Förderabgabe jährlich um 1,5% vermindern. Die Vorschläge von Leuenberger stiessen auf breite Kritik: Die Umweltorganisationen bemängelten, die Reduktionsziele genügten nicht, um den Klimawandel ausreichend zu bremsen. Wirtschaftsorganisationen und Automobilverbände forderten dagegen, dass die Schweiz ihre Klimagase mittels Kauf von Emissionszertifikaten mehrheitlich im Ausland reduzieren soll.
Weit stärker als Moritz Leuenberger wollte auch Doris Leuthard einen internationalen Ansatz ins Zentrum der Klimapolitik stellen. Ihrer Ansicht nach könnten die CO2-Emissionen mittels Zertifikatehandel und Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern effizienter gesenkt werden als mit Massnahmen im Inland.

umfassenden Lenkungs- und Förderabgabe Zertifikatehandel Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern

Im Nationalrat folgte die Umweltpolitik in der letzten Legislaturperiode weitgehend den parteipolitischen Linien. Dies ergab die Auswertung von 22 Abstimmungen zu den Themen Klima, Naturräume, Atom- und Gentechnologie sowie Verkehr. Fast durchgehend für Umweltschutzanliegen stimmten die Grünen (94%) und die SP (92%), während die SVP in den meisten Fällen eine entgegengesetzte Position vertrat. Ein deutlicher Unterschied zeigte sich bei den beiden Mitteparteien. Die CVP hat Umweltanliegen zu 51% und die FDP zu 22% gutgeheissen.

Umweltpolitik parteipolitischen Linien

In der Sommersession hiess die grosse Kammer ein Postulat von Graf (gp, BL) zur Anpassung der schweizerischen Anforderungen an Chemikalien an diejenigen der neuen EU-Chemikalienverordnung gut.

Règlement sur les substances chimiques REACH adopté par l'UE

Ständerat Hofmann (svp, ZH) zog in der Sommersession eine Motion zurück, durch welche der Bundesrat aufgefordert werden sollte, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung den im Dezember 2006 beschlossenen Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) anzupassen, und die beiden geänderten Erlasse gleichzeitig in Kraft zu setzen. Dies, weil die Landesregierung beabsichtigte, die Änderungen des USG im Juli 2007 in Kraft zu setzen und es nicht möglich war, die Verordnungen bis zu diesem Zeitpunkt auszuarbeiten. Gleichzeitig reichte er eine neue, abgeänderte Motion (Mo. 07.3418) ein, die die Regierung verpflichtet die Umweltverträglichkeitsprüfung möglichst rasch anzupassen und schrittweise bis spätestens im Juni 2008 in Kraft zu setzen.

Umweltverträglichkeitsprüfung Änderungen des Umweltschutzgesetzes

Im Herbst 2006 hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass er die Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit den Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz“ ablehne. Er unterstützte damals die Gesetzesrevision, mit der das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gestrafft wurde, um möglichen Missbräuchen entgegenzuwirken. Die entsprechende Vorlage des Parlaments wurde mit geringfügigen Änderungen bereinigt. Gleichwohl stiess der Bundesrat im Berichtsjahr seinen Entscheid um, und empfahl die Initiative zur Annahme. Seinen Entscheid begründete er damit, dass ihm die beschlossene Gesetzesrevision zu wenig weit gehe. Umweltorganisationen sollten seiner Ansicht nach nicht berechtigt sein, durch Parlament und Volk legitimierte Projekte gerichtlich anzufechten. Diese Kehrtwende der Landesregierung wurde von den Umweltverbänden scharf kritisiert.

Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!“

Einen Gesamtüberblick über den Umweltzustand der Schweiz vermittelt ferner der ebenfalls 2007 vom UVEK veröffentlichte Bericht „Umwelt Schweiz 2007“. Die Verfasser bewerteten insbesondere die Fortschritte bei der Wasserqualität, der Abfallentsorgung und bei einzelnen Luftschadstoffen als positiv. Sie bemängelten dagegen, dass sich der Gesamtzustand seit dem letzten Bericht im Jahr 2002 kaum verbessert habe. Zwar konnte der Verbrauch von Naturgütern und die Belastung der Umwelt mittels Technik vermindert werden, gleichzeitig stieg der Verzehr von Naturkapital durch die Zunahme der Bevölkerung sowie des Konsums pro Kopf aber an.

„Umwelt Schweiz 2007“

Ebenfalls im Frühjahr 2007 präsentierte die OECD die Ergebnisse ihres zweiten Umweltprüfungsberichtes zur Schweiz. Gelobt wurde insbesondere die internationale Spitzenposition der Schweiz bei der Reduktion von Luftschadstoffen. Beachtliche Fortschritte wurden ihr auch in einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und beim Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente attestiert. Die Experten der OECD empfahlen der Schweiz verstärkte Anstrengungen zur Verminderung von Ozon und Feinpartikel und zur Renaturierung von Fliessgewässern zu unternehmen sowie eine nationale Biodiversitätsstrategie zu verabschieden.

OECD Umweltprüfungsberichtes zur Schweiz

Im Frühjahr wurde ein dreiteiliger Bericht des Weltklimarates (IPCC) veröffentlicht. Der erste Teil behandelt den Klimawandel an sich, der zweite seine Folgen und im dritten geht es um mögliche Massnahmen. Als Bergland ist die Schweiz vom Klimawandel überdurchschnittlich betroffen. Es ist mit heisseren Sommern und milderen Wintern zu rechnen, was zu einem Rückzug der Gletscher führt. Diese Entwicklung wirkt sich vor allem auf den Tourismus und die Wasserwirtschaft nachteilig aus. Gemäss dem Bericht sind weltweit genügend Geld und Technologie vorhanden, um die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels noch zu verhindern. Damit die globale Erderwärmung aber nicht über den gefährlichen Wert von 2 Grad steigt, muss sich der Ausstoss von Treibhausgasen bis 2015 stabilisieren. Die gegenwärtig unternommen Anstrengungen genügen jedoch nicht, um dieses Ziel zu erreichen.

Bericht des Weltklimarates (IPCC)

Mit 90 zu 86 Stimmen hiess die grosse Kammer die Motion Studer (evp, AG) gut, welche dem Bundesrat den Auftrag erteilt, eine Vorlage zur ökologischen Steuerreform auszuarbeiten. Alle nicht erneuerbaren Energien sollen vom Bund mit einer Lenkungsabgabe belastet werden. Ebenfalls Zustimmung fand das Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zur Erarbeitung eines Strategieberichts für eine ökologische Steuerreform (Po. 05.3662).

ökologischen Steuerreform
Dossier: ökologische Steuerreform

Der Rat gab der Motion Recordon (gp, VD) statt, welche die Autosteuern umfassend ökologisch ausrichten will, und verabschiedete eine Motion von Donzé (evp, BE), welche vom Bund Massnahmen fordert, um die Kantone zur Erhebung verbrauchsabhängiger Motorfahrzeugsteuern zu motivieren (Mo. Donzé, 06.3185; siehe zu den beiden Geschäften auch hier und hier). Ebenfalls angenommen wurden die Postulate von Heim (sp, SO) zur Förderung verbrauchsarmer Motorfahrzeuge (Po. Heim, 05.3703) sowie von Nordmann (sp, VD) für strengere Normen bei Zweitaktmotoren (Po. Nordmann, 05.3257).

Autosteuern umfassend ökologisch ausrichten und Kantone zur Erhebung verbrauchsabhängiger Motorfahrzeugsteuern motivieren

Der Nationalrat lehnte zwei Vorstösse zum Klimarappen ab: Die Motion Lustenberger (cvp, LU), mit welcher gefordert wurde, den Klimarappen nicht zu exportieren und die Motion der sozialdemokratischen Fraktion zur Legalisierung des Klimarappens (Mo. 04.3089).

Vorstösse zum Klimarappen

Im März legte das beratende Organ des Bundes für Fragen der Klimaänderung (OcCC) ein Klimaszenario vor. Die darin aufgestellten Prognosen zeigen, dass sich in der Schweiz bereits bis ins Jahr 2050 vieles klimabedingt verändern wird. Beispielsweise wird die Fläche der Gletscher bis dahin um Dreiviertel abnehmen und die mittlere Schneefallgrenze von 830 auf 1200 Meter über Meer ansteigen. Das OcCC geht von der Erhöhung der Durchschnittstemperatur von rund 2 Grad im Herbst, Winter und Frühling aus. Gar 3 Grad wärmer dürfte es im Sommer werden. Bei den Niederschlägen prognostizieren die Forscher eine Zunahme im Winter und eine Abnahme im Sommer. Insgesamt müsse vermehrt mit extremen Niederschlägen gerechnet werden.

Organ des Bundes für Fragen der Klimaänderung (OcCC) Klimaszenario

Im Januar publizierte der Bundesrat den Evaluationsbericht zur Strategie „Nachhaltige Entwicklung 2002“, die im Vorfeld des Weltgipfels von Johannesburg vom Bundesrat verabschiedet worden war. Die externen Experten gelangten zu einem ernüchternden Fazit über die schweizerische Nachhaltigkeitspolitik. Sie kritisierten insbesondere die fehlende Verbindlichkeit der Strategie sowie die Dominanz einer Nachhaltigkeitsdimension – meistens die Wirtschaft – über die anderen Dimensionen.

Evaluationsbericht zur Strategie „Nachhaltige Entwicklung 2002“

In der Differenzbereinigung verzichtete der Ständerat auf die Bestimmung, wonach die Behörden Parlaments- und Volksentscheide zu einem Bauvorhaben bei der UVP besonders berücksichtigen müssen. Somit bleiben Verfassung und Umweltrecht allein massgebend. Beim Artikel über die Vereinbarungen zwischen Baugesuchstellern und Organisationen setzte sich die kleine Kammer hingegen durch, wonach solche Absprachen als gemeinsame Anträge an die Behörde anzusehen sind. In der Schlussabstimmung billigte der Ständerat die Vorlage mit 33:1 Stimmen bei einer Enthaltung, der Nationalrat mit 176:13 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Nationalrat Verbandsbeschwerderecht Änderungen des Umweltschutz- und des Heimatschutzgesetzes

Der Nationalrat lehnte zwei Postulate Haering (sp, ZH) ab. Das erste regte an, die Genfer Konventionen durch grundlegende Prinzipien des Umweltschutzes zu ergänzen. Der Bundesrat hielt dies weder für notwendig noch für sinnvoll, da die Konventionen bereits einzelne diesbezügliche Bestimmungen enthielten; zugleich gehe das Anliegen weit über den Rahmen bewaffneter Konflikte hinaus. Der zweite Vorstoss (Po. 06.3048) hatte eine periodische Berichterstattung über die umweltrelevanten Sicherheitsrisiken für die Schweiz (insbesondere Flüchtlingsströme) verlangt. Der Bundesrat erklärte sich bereit, im Rahmen der ordentlichen Umweltberichterstattung verstärkt auf die Konsequenzen von globalen Umweltveränderungen für die Weltbevölkerung und die Schweiz hinzuweisen.

Genfer Konventionen Prinzipien des Umweltschutzes

Im Herbst behandelte der Nationalrat die das Verbandsbeschwerderecht betreffenden Änderungen des Umweltschutz- und des Heimatschutzgesetzes. Er folgte fast durchgehend den Beschlüssen der kleinen Kammer. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) strich er mit 86:84 Stimmen jedoch die Bestimmung, wonach die Behörden parlamentarischen und Volksentscheiden explizit Rechnung zu tragen haben; mit diesem Passus hatte der Ständerat ein wichtiges Element der Initiative der FDP Zürich aufnehmen wollen. Bundesrat Leuenberger und die Kommissionsmehrheit bezeichneten es als selbstverständlich, dass das öffentliche Interesse und die Verhältnismässigkeit in die Beurteilung von Bauprojekten einfliessen. Ferner beschloss der Rat, ebenfalls abweichend von der Fassung der kleinen Kammer, dass die Behörden eine Vereinbarung zwischen Gesuchsteller und beschwerdeführender Organisation zu berücksichtigen haben, falls sie dem Verwaltungsverfahren entspricht. Eine Minderheit wollte solche Verfahren für ganz unzulässig, resp. unzulässig erklären, falls sie öffentliches Recht betreffen. Bei den Verfahrenskosten folgte der Nationalrat dem Ständerat, dass unterlegene Umweltorganisationen die Kosten für die Beschwerdeführung vor Bundesbehörden in jedem Fall zu tragen haben. Das Geschäft passierte die Gesamtabstimmung mit 146:7 Stimmen bei 24 Enthaltungen.

Nationalrat Verbandsbeschwerderecht Änderungen des Umweltschutz- und des Heimatschutzgesetzes

Der Bundesrat beantragte dem Parlament für die Weiterfinanzierung der internationalen Umweltpolitik einen Rahmenkredit von 109,77 Mio CHF Damit kann die Schweiz ihren Beitrag leisten zur Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds (GEF) und des multilateralen Ozonfonds sowie an spezifische Fonds im Rahmen der Klimakonvention. Der GEF stellt das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar.

Weiterfinanzierung der internationalen Umweltpolitik
Dossier: Rahmenkredit Globale Umwelt

Die Vereinigung „Helvetia nostra“ des Umweltschützers Franz Weber lancierte eine Volksinitiative „gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen“. Sie verlangt, dass umwelt- und landschaftsbelastende Anlagen wie Industrie- und Gewerbekomplexe, Steinbrüche, Flugplätze, Einkaufszentren, Anlagen zur Abfallverwertung und -beseitigung, Verbrennungs- und Kläranlagen, Sportstadien, Anlagen für Sport und Freizeit, Vergnügungsparks, Parkhäuser und Parkplätze nur erstellt und erweitert werden dürfen, wenn dafür aus bildungs- oder gesundheitspolitischer, natur- oder landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis besteht und die Nachhaltigkeit sichergestellt ist. Zur zweiten von Helvetia Nostra lancierten Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“, siehe hier.

Volksinitiative „gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen“

Im Mai reichte die FDP Zürich ihre eidgenössische Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz! ein. Das Begehren verlangt, dass Umweltverbände keine Beschwerde mehr erheben können gegen Projekte, die bei Volks- oder Parlamentsabstimmungen auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene gutgeheissen worden waren. 16 Umweltverbände wehrten sich gegen den Vorwurf des Missbrauchs des Beschwerderechts. So hätten 2005 in 78% von 244 Verfahren Korrekturen zugunsten der Natur vorgenommen werden müssen. Im September gab der Bundesrat bekannt, er lehne die Volksinitiative ab und setze auf die Revision des Verbandsbeschwerderechts im Parlament.

Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!“

Anlässlich der Eröffnung des Globalen Umweltministerforums in Dubai (Arabische Emirate) rief Bundespräsident Leuenberger dazu auf, nach dem Vorbild der Millenniumsziele im Bereich der Entwicklung konkrete und messbare Vorgaben für die globale Umweltpolitik zu formulieren. Gestützt auf die auf internationaler Ebene vereinbarten Zielsetzungen in den Bereichen Klimaschutz (Kyoto-Protokoll), Artenvielfalt (grösstmögliche Verminderung des Artenschwundes bis 2010) und Chemikalien (Minimierung der schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit bis 2020) unterbreitete Leuenberger den Vorschlag einer globalen Agenda für die gesamte internationale Umweltpolitik.

Globalen Umweltministerforums

Le Conseil des Etats a accepté l’ensemble du projet du CAJ-E par 28 voix contre 8 et 5 abstentions. Il lui a apporté quelques modifications. La liste des types d’installations soumises à l’EIE sera réduite. Les projets lourds, comme les routes et les lignes à haute tension, continueront d’y figurer. Afin d’économiser du temps et de l’argent, l’EIE sera limité à l’enquête préliminaire et il ne sera plus tenu de mentionner des mesures supplémentaires réalisables qui permettraient de réduire davantage les nuisances. Le Conseil des Etats a accepté un amendement de Schmid-Sutter (pdc, AI), qui précise que les autorités devront tenir compte des décisions prises par les législatifs et le corps électoral lorsqu’elles statueront sur un recours. Ce point reprend la principale demande de l’initiative populaire des radicaux zurichois. Les ententes entre recourants et promoteurs ne seront plus admises que dans une mesure limitée.

Nationalrat Verbandsbeschwerderecht Änderungen des Umweltschutz- und des Heimatschutzgesetzes

À la fin du mois d’août, le Conseil fédéral a décidé de regrouper les ressources des domaines de l’environnement, des eaux et des dangers dans un nouvel office fédéral à partir du 1er janvier 2006. Afin de pouvoir réunir l’Office fédéral des eaux, des forêts et du paysage et une grande partie de l’Office fédéral des eaux et de la géologie (OFEG), en particulier les domaines des dangers naturels et des eaux, le gouvernement a adopté la révision de l’ordonnance sur l’organisation du DETEC. Celle-ci précise les objectifs, les fonctions et le nom du nouvel office: Office fédéral de l’environnement (OFEV). Elle organise aussi le transfert de certaines tâches de l’OFEG vers d’autres offices du département. Les domaines des voies navigables intérieures et de la navigation sur le Rhin sont transférés à l’Office fédéral des transports. Ceux de l’utilisation des forces hydrauliques et de la surveillance de la sécurité des ouvrages d’accumulation sont transmis à l’Office fédéral de l’énergie. Le Conseil fédéral a également modifié l’ordonnance sur l’organisation du DDPS, afin que les tâches de l’OFEG liées aux relevés géologiques du sous-sol soient remises à l’Office fédéral de la topographie.

Office fédéral de l’environnement

Se penchant sur l’avant-projet de la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats (CAJ-E), les divers acteurs consultés ont salué la révision du droit de recours des associations environnementales et la simplification de l’étude d’impact sur l’environnement (EIE). Mais pour les partis de droite, les propositions de la CAJ-E n’allaient pas assez loin. Pour le PRD, elles ne permettaient pas d’empêcher les abus et de simplifier les procédures. Les radicaux estimaient, que l’initiative populaire lancée par leur section zurichoise en 2004, était une meilleure solution. Le PDC souhaitait une meilleure harmonisation du droit environnemental et de la planification territoriale. Economiesuisse et l’USAM se rangeaient derrière l’initiative du PRD. L’organisation nationale ConstructionSuisse voulait raccourcir l’EIE et le limiter aux seules mesures de protection indispensables. À l’opposé, la gauche et les associations environnementales ont déploré les restrictions excessives. Le PS et les Verts militaient pour une extension du droit de recours aux phases de planification. Les associations environnementales ont demandé des améliorations à l’avant-projet, car, selon elles, le droit de recours serait limité de façon « inacceptable ». Elles ont également refusé la simplification de l’EIE. L’Association suisse pour l’aménagement du territoire s’est quant à elle positionnée en faveur de l’avant-projet de la CAJ-E. Après avoir pris connaissances des résultats de la consultation, la commission a adopté le projet à l’attention du parlement. Il répondait à une initiative parlementaire Hofmann (udc, ZH). Le Conseil fédéral a apporté son soutien au projet de révision élaboré par la CAJ-E. Il a approuvé le fait qu’il devrait vérifier périodiquement la liste des types d’installations soumises à l’EIE et les valeurs seuils, et le cas échéant, les adapter. Seize organisations environnementales se sont alliées pour demander le maintien intégral du droit de recours en matière environnementale.

Nationalrat Verbandsbeschwerderecht Änderungen des Umweltschutz- und des Heimatschutzgesetzes

La nouvelle loi sur les produits chimiques est entrée en vigueur le 1er août. Les produits chimiques mis sur le marché sont désormais étiquetés comme dans l’UE. Le changement concerne notamment les produits de nettoyage et de lessive, les insecticides, les peintures et les colles. Des pictogrammes ont remplacé les bandes couleur et les cinq classes de toxicité anciennement utilisées. Au nombre de sept, ils sont accompagnés d’une légende indiquant la dangerosité. Des précisions sur la nature du danger et l’attitude à adopter en cas d’accident y figurent également. Le Conseil fédéral a prévu un délai transitoire de deux ans pour la mise en application des nouvelles règles. La loi prévoit aussi une libéralisation du marché des produits chimiques. Plus de 90% d’entre eux ne sont plus soumis à autorisation, ce qui supprime les longs délais d’attente pour leur commercialisation. En contrepartie de cette libéralisation des échanges, les fabricants et les importateurs suisses doivent effectuer un contrôle autonome. Ils sont tenus d’évaluer, de classer et d’étiqueter eux-mêmes leurs substances. Les nouvelles substances, les produits biocides et les produits phytosanitaires sont toujours soumis à des autorisations étatiques. La nouvelle législation introduit également quelques directives beaucoup plus strictes calquées sur celles qui ont cours au sein de l’UE.

loi sur la protection contre les substances et les préparations dangereuses (Loi sur les produits chimiques – LChim)