In ihrer parlamentarischen Initiative bezog sich Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) auf den Bericht zur Abschreibung einer Motion aus dem Jahr 2011 mit der Forderung nach Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung. In diesem Schreiben hält der Bundesrat fest, dass eine föderalistische Lösung über ein Konkordat mangels Einigkeit zwischen den Kantonen im Moment nicht möglich sei. Deswegen bedürfe es der Schaffung einer Verfassungsgrundlage, um dem Bund die Kompetenz zur Einführung eines Obligatoriums zu übertragen. Die Schaffung einer solchen Verfassungsgrundlage für eine Erdbebenversicherung entsprach nun der Forderung des Anliegens Leutenegger Oberholzer. Eine denkbar knappe Mehrheit der UREK-NR beantragte, der Initiative keine Folge zu geben. Aus ihrer Sicht gebe es keinen Grund, in diesem Bereich vom gängigen Lösungsweg, der für alle anderen durch Naturgefahren verursachte Risiken gelte, abzuweichen. Für die starke Komissionsminderheit stellten gerade die tiefen Gräben zwischen den Kantonen einen Grund für eine solche Abweichung dar. Sie betonte ferner, dass die Umsetzung eines Versicherungsobligatoriums auch mit Zustimmung zur parlamentarischen Initiative den Kantonen überlassen würde, damit diese unterschiedlichen Strukturen Rechnung tragen können. Im Nationalrat fiel der Entscheid dann um einiges deutlicher aus: Mit 125 bürgerlichen zu 63 überwiegend aus dem linken Lager stammenden Stimmen beschloss der Nationalrat, dem Anliegen keine Folge zu geben, und erledigte dieses somit.

Verfassungsgrundlage für Erdbebenversicherung (Pa.Iv. 14.456)