Nationalrat Peter Schilliger (fdp, LU) forderte einen Tag nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes an der Urne, dass die Massnahmen, welche im Rahmen des geltenden CO2-Gesetzes zur Anwendung kommen, weitergeführt werden, damit es zu keinen Vollzugslücken komme. Einige Massnahmen, Programme und Vollzugsbestimmungen seien nämlich zeitlich befristet. Schilliger ging es dabei vor allem um die Vereinbarungen zur CO2-Reduktion von Schweizer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Diese haben mit dem Bund je eine eigene verbindliche Emissionsreduktionsvereinbarung abgeschlossen, im Gegenzug wurden sie von der CO2-Abgabe befreit. Würden diese Zielvereinbarungen wegfallen, könnte dies dazu führen, dass die betroffenen Unternehmen ihren CO2-Ausstoss wieder erhöhen. Schilliger verfolgte mit dieser Motion einen ähnlichen Ansatz wie die einige Tage später eingereichte parlamentarische Initiative der UREK-NR mit dem Titel «Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz».
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion Schilliger; diese wurde vom Nationalrat in der Herbstsession 2021 stillschweigend gutgeheissen.

Für Klimaeffizienz. Lücken im CO2-Gesetz vermeiden (Mo. 21.3694)