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Mit dem Vermeiden, dem Sammeln und Verwerten von Abfällen befasste sich ein erster Tätigkeitsbericht der 1973 eingesetzten Eidgenössischen Kommission für Abfallwirtschaft, in welcher ausser Bund, Kantonen und Gemeinden auch Konsumenten, Forschungsanstalten und interessierte Wirtschaftskreise vertreten sind. Die «Aktion saubere Schweiz» publizierte eine als Arbeitsinstrument gedachte Dokumentation über den Stand der Abfallverwertung.

Erster Tätigkeitsbericht der Eidgenössischen Kommission für Abfallwirtschaft zum Vermeiden, Sammeln und Verwerten von Abfällen

Zehn Ostschweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein unterzeichneten einen Vertrag mit der Vereinigung der Autosammelstellenhalter der Ostschweiz. Diese verpflichteten sich, künftig alle schrottreifen Autos gratis entgegenzunehmen und umweltgerecht zu verwerten. Im Gegensatz zu früher diskutierten Projekten erforderte diese rein privatwirtschaftliche Lösung keinerlei Beiträge seitens der Automobilisten oder der Steuerzahler.

Verpflichtung der Autosammelstellenhalter alle schrottreifen Autos gratis entgegenzunehmen und umweltgerecht zu verwerten
Dossier: Umgang mit Altautomobilen

Die Abfälle werden trotz weitgehender Verbrennung noch jährlich in grossen Mengen abgelagert. Standort, Planung und Betrieb von Grossdeponien fanden deshalb besondere Aufmerksamkeit. Der Kanton Bern stellte der Basler Chemie in der Deponie Mühleberg ein Areal zur Verfügung, das in den nächsten Jahren rund 200'000 m3 Sondermüll aufnehmen soll. Zwei Vorstösse im Berner Grossen Rat wandten sich gegen dieses «lebensbedrohende» Unterfangen, dessen langfristige Konsequenzen nicht abgeschätzt werden könnten.

Sondermmülldeponie Mühleberg

Steigende Schrottpreise führten zu einer Erhöhung der Kapazitäten im Bereich der Altauto-Beseitigung. In Schwarzenbach (SG) wurde auf privater Basis eine Shredder-Anlage gebaut, welche die bestehenden Unternehmen in Kaiseraugst und Walterswil (AG) konkurrenzieren wird.

Erhöhung der Kapazitäten im Bereich der Altautobeseitigung
Dossier: Umgang mit Altautomobilen

Umstritten war die Frage, ob sich die öffentliche Hand an Autoverschrottungsanlagen zu beteiligen habe. Ausser einem Gemeinschaftsprojekt von neun ostschweizerischen Kantonen stand auch ein westschweizerisches zur Diskussion.

Frage der Beteiligung der öffentlichen Hand an Autoverschrottungsanlagen
Dossier: Umgang mit Altautomobilen

Das neue Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone und Gemeinden auch zur schadlosen Beseitigung der Abfälle. Da der wachsende Kehrichtanfall die Bewältigung dieser Aufgabe immer schwieriger werden lässt, drängt sich eine Bewirtschaftung der Abfälle auf. Der Bundesrat setzte deshalb im Herbst eine Kommission für Abfallwirtschaft ein, welche Vertreter der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Verwaltung aller drei Ebenen umfasst. Sie hat zu prüfen, wie die Abfallmenge schon in der Produktion vermindert und wie die Abfallstoffe wiederverwendet oder sachgerecht beseitigt werden können und wie ganz allgemein der Vergeudung von Energie und Rohstoffen beizukommen ist.

Bundesrat setzt Komission für Abfallwirtschaft ein

Die Landesregierung zeigte sich zurückhaltend gegenüber der Aufforderung, die Beseitigung der Altautomobile einheitlich zu regeln und damit zur Lösung eines der dringendsten Abfallprobleme beizutragen; sie verwies auf die bereits von verschiedenen Kantonen getroffenen Massnahmen. Gegen Jahresende nahm in Waltenschwil (AG) eine erste Autozerhackanlage den Betrieb auf; der Bau eines entsprechenden Werks in der Ostschweiz verzögerte sich durch Einsprachen gegen den befürchteten Betriebslärm und infolge der Konkurrenz zweier Unternehmer, die sich um die Beteiligung der interessierten Kantone bewarben.

Umgang mit Altautomobilen (Mo.10869)
Dossier: Umgang mit Altautomobilen

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigte der Bundesrat, dass Kunststoffpackungen bei der Verbrennung schädliche Gase hinterlassen. Er nahm deshalb eine Motion von Nationalrat Martin (fdp, VD), der die Verwendung von Plastikflaschen (PVC) verbieten wollte, als Postulat entgegen. Eine Motion Nationalrat Hofers (fdp, SG) forderte über ein Verbot umweltschädlicher Verpackungen hinaus eine Erhebung von Abgaben auf Verpackungsmaterialien im Verhältnis zu den von der Verpackung verursachten Beseitigungskosten sowie eine steuerliche Begünstigung jener Betriebe, die für die Verpackung selbständig verrottende Stoffe verwenden. Diese Motion wurde vom Bundesrat positiv beantwortet. Auch das Konsumentinnenforum und der Naturschutzbund erklärten den Einwegpackungen den Kampf, während die «Aktion saubere Schweiz» ein Verbot oder eine Besteuerung solcher Verpackungen weder für realisierbar noch für wirksam hielt.

Verbot von Plastikflaschen gefordert (Mo. 10 797)
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen

Der Umweltschutz rückte im Jahre 1971 noch stärker in den Vordergrund des politischen Geschehens. Verschiedene Organisationen traten mit Aufrufen an die Öffentlichkeit. Der Schweizer Zweig des World Wildlife Fund stellte ein 44-Punkte-Programm zum Umweltschutz auf, dem freilich vorgeworfen wurde, es sei nicht genügend sorgfältig überdacht. Die von der Verpackungsindustrie und vom Detailhandel geförderte «Aktion saubere Schweiz» wollte vor allem die Gedankenlosigkeit beim Wegwerfen von Unrat bekämpfen. Die aus dem Eidg. Aktionskomitee gegen den Überschallknall hervorgegangene neu gegründete Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz rief die Bevölkerung auf, Informationen über Umweltverschmutzungen zu liefern. Am bedeutungsvollsten war indessen die Annahme eines neuen Verfassungsartikels 24septies. Dieser Artikel, der den Bund ermächtigt, Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu erlassen und insbesondere die Luftverunreinigung und den Lärm zu bekämpfen, stiess auf keinen organisierten Widerstand. Er wurde in der Volksabstimmung vom 6. Juni von fast 93 Prozent der Stimmenden (1'222'493 Ja, 96'380 Nein. Stimmbeteiligung 37%) und von allen Ständen angenommen.


Abstimmung vom 6. Juni 1971

Beteiligung: 37.85%
Ja: 1'222'493 (92.7%) / Stände: 19 6/2
Nein: 96'380 (7.3%) / Stände: 0

Parolen:
- Ja: FDP, CVP, SP, SVP, LPS, LdU, EVP, PdA, SD, SAV, eco, SBV, SGB, TravS, VSA
- Nein: keine
- Stimmfreigabe: keine

Verfassungsartikel über den Schutz vor Immissionen (BRG 10564)

Als besonders heikles Abfallproblem erweist sich immer mehr die Beseitigung der Autowracks. Der Bericht einer Studiengesellschaft schlug die Errichtung von drei Grossverwertungsanlagen und von Sammelplätzen vor. Sowohl in der Ostschweiz als auch in der Nordwestschweiz und der Westschweiz wurde an regionalen Lösungen für die Verwertung von Altautos gearbeitet. Nationalrat Keller (fdp, TG) reichte eine Motion ein, mit der er den Bundesrat aufforderte, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung sowie für ein Verbot wilder Ablagerungen von Altautomobilen abzuklären und eine Vorlage zu unterbreiten.

Umgang mit Altautomobilen (Mo.10869)
Dossier: Umgang mit Altautomobilen