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Der Bundesrat wies in seinem Bericht über die zu abschreibenden Motionen und Postulate des Jahres 2020 darauf hin, dass er bei der Umsetzung seiner Strategie zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 dem Thema Berge einen wichtigen Platz eingeräumt habe. So habe beispielsweise das EDA dazu beigetragen, Konflikte um den Zugang zu natürlichen Ressourcen in der bergigen Grenzregion von Tadschikistan und Kirgisistan zu mindern. Für die Schweiz werde das Thema Berge überdies auch in der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 wichtig bleiben. In der Folge beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion «Schwerpunktthema Berge in der internationalen Zusammenarbeit » der APK-SR. Die beiden Räte stimmten diesem Ansinnen in der Sommersession 2021 stillschweigend zu.

Coopération internationale. Accorder une importance particulière à la thématique de la montagne (Mo. 16.3624)

Der Bundesrat genehmigte im Oktober 2020 ein Abkommen zwischen der Schweiz und Peru im Bereich Klimaschutz. Mit diesem Abkommen werden die Rahmenbedingungen geregelt, unter welchen CO2-Emissionen der Schweiz mittels Projekten in Peru kompensiert werden können. Es handelt sich dabei um das weltweit erste Abkommen dieser Art unter dem Klimaübereinkommen von Paris. Mit dem Abkommen soll verhindert werden, dass erzielte Emissionsverminderungen doppelt (sowohl in der Schweiz als auch in Peru) gezählt werden. Zudem legt es fest, dass die Klimaprojekte die nachhaltige Entwicklung fördern sollen, die Umwelt nicht belasten und die Menschenrechte nicht verletzen dürfen.

Abkommen zwischen der Schweiz und Peru im Bereich Klimaschutz
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Im November 2018 hatten einige Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten der Gruppierung «Lausanne Action Climat», in einer Lausanner Credit Suisse-Filiale Tennis gespielt. Gemäss Medienberichten sei es dieser Gruppierung darum gegangen, darauf aufmerksam zu machen, dass auch Roger Federer, dessen Stiftung von der Credit Suisse gesponsert wird, keine Ahnung davon habe, dass diese Bank Investitionen in Milliardenhöhe in umweltschädliche Unternehmen tätige. Weil sich die Aktivistinnen und Aktivisten gegen die Strafen in der Höhe vom rund CHF 22'000 für Hausfriedensbruch und die Durchführung einer unbewilligten Kundgebung wehrten, kam es im Januar 2020 am Bezirksgericht in Renens (VD) zu einem von den Medien stark beachteten Gerichtsprozess. Die Credit Suisse verzichtete auf eine Teilnahme am Prozess. Als Expertinnen und Experten äusserten sich die Klimawissenschaftlerin Sonia Seneviratne und der Physiker und Nobelpreisträger Jacques Dubochet. Die 13 Anwältinnen und Anwälte der Angeklagten hoben in ihren Plädoyers verschiedene Aspekte hervor, wie etwa den Finanzplatz Schweiz und seine Rolle als Finanzier von umweltschädlichen Investitionen oder die Legitimität von zivilem Ungehorsam. Die Medien berichteten, dass das Ziel der Plädoyers darin bestanden habe, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Aktion angesichts des fortschreitenden Klimawandels unbedingt notwendig war.
Am 13. Januar 2020 verkündete der Einzelrichter Philippe Colelough sein Urteil. Dieser sprach die Aktivistinnen und Aktivisten frei, mit der Begründung, dass die Aktion friedlich verlaufen und hauptsächlich aus sogenannt rechtfertigendem Notstand heraus geschehen sei. Richter Colelough wies aber auch darauf hin, dass das geltende Recht solche Aktionen nur im Falle eines Notstands erlaube, wenn sie räumlich und zeitlich begrenzt stattfänden und für niemanden eine Gefahr darstellten. Zudem könne das Urteil noch angefochten werden.
Die Reaktionen in der Öffentlichkeit reichten von euphorisch bis entsetzt. Die Wochenzeitung begrüsste das Urteil vollumfänglich. Der Prozess sei wegweisend für die Frage der Legitimität von Protestformen gewesen. Auch Pierre Bühler, Honorarprofessor für Theologie an der Universität Zürich, sprach sich für das Verdikt aus. Er erläuterte, dass die ethische Legitimation über dem geltenden Recht stehe. Der ehemalige Bundesrichter Niklaus Oberholzer konnte das Urteil ebenfalls nachvollziehen und stufte es als juristisch gut begründet ein. Es sei aber keinesfalls als Freipass für weitere Aktionen zu sehen. Die Aargauer Zeitung berichtete derweil, dass das Urteil weitergezogen werde, dies habe die Staatsanwaltshaft bereits angekündigt. Nichtsdestotrotz habe es die Gruppierung geschafft, auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass Banken Kredite an Unternehmen verliehen, welche ihr Geld mit fossilen Energieträgern verdienten. Der Druck auf die Banken wachse durch solche Aktionen. Andere Zeitungen widersprachen diesen Argumenten. Sie waren der Ansicht, dass die Aktivistinnen und Aktivisten dem Kampf gegen den Klimawandel mit solchen Aktionen einen Bärendienst erwiesen hätten. Der Inlandredaktor der NZZ stufte das Urteil als gefährlich ein. Man dürfe den Klimawandel nicht missbrauchen, um die Rechtslage für gewisse politische Gruppierungen zurechtzubiegen. Ein Gesetzesverstoss bleibe ein Gesetzesverstoss und der Zweck heilige die Mittel keineswegs. Die Weltwoche konnte das Urteil ebenfalls nicht nachvollziehen und sprach von einem Rechtsbruch und einem politischem Entscheid. Sie prophezeite, dass es zu chaotischen Zuständen kommen werde, wenn jede Person ihre Vorstellungen von Moral über das Gesetz stellen könne. Weitere Zeitungen zitierten Juristen, wie etwa den Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität Fribourg, Marcel Niggli, die den Freispruch als Fehlurteil einstuften. Man habe in diesen Fall nicht von einem rechtfertigenden Notstand sprechen können, da es auch andere, legale Möglichkeiten gegeben hätte, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Zudem habe keine unmittelbare Gefahr bestanden. Schliesslich sei das Urteil politisch motiviert gewesen; es solle in der Rechtssprechung allerdings nicht um gut und böse, sondern um Recht und Unrecht gehen, befand Niggli.

Gerichtsverfahren gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

La Commission de politique extérieure du Conseil des Etats (CPE-CE) demande au Conseil fédéral d'accorder une attention particulière à la thématique de la montagne dans le cadre de la mise en œuvre du message sur la coopération internationale 2017-2020. Le Conseil fédéral confirme l'importance de cette thématique et propose l'acceptation de la motion. Il entend continuer son engagement en matière de coopération internationale dans les régions de montagne et souhaite favoriser son intégration transversale dans les domaines telles que la lutte contre la pauvreté, la gestion durable des ressources naturelles et le changement climatique. Pour ce faire, il interviendra dans des pays montagneux comme le Népal, le Kirghizistan, le Tadjikistan, la Géorgie, la Bolivie et le Nicaragua. La Suisse appuie déjà des centres d'excellence régionaux établis dans les Andes, au l'Hindu Kush-Himalaya, en Asie centrale et en Afrique et soutient le Partenariat la Montagne. Comme prévu dans le message, l'engagement de la Suisse fera l'objet de rapports. La chambre des cantons a adopté la motion de sa commission.
La CPE-CN, par 13 voix contre 6 et 3 abstentions propose également de l'adopter. Elle estime primordial d'intégrer dans la coopération internationale, pour les années 2017-2020, l'expérience de la Suisse et la politique d'aide au développement qu'elle mène dans les régions de montagne. Toutefois, quelques membres de la commission, ne voyant pas de différence entre une adoption ou un rejet de la motion, trouvent cette intervention superflue. Le Conseil national a suivi, à l'unanimité, l'avis de sa chambre sœur.

Coopération internationale. Accorder une importance particulière à la thématique de la montagne (Mo. 16.3624)

Diese wurde von der Bonner Regierung aufgefordert, die Öffentlichkeit über den Verbleib der Fässer zu informieren. Sie lehnte jedoch die Verantwortung ab und verwies auf die bundesdeutsche Firma Mannesmann, welche sich als Hauptgesellschaft für die ordnungsgemässe Lagerung der Abfälle verpflichtet habe. Später musste der Basler Chemiekonzern jedoch eingestehen, die Beseitigung sei seiner Kontrolle entglitten. Aus dem Berner Bundeshaus konnte man nach einer Umfrage bei den Kantonen mitteilen, es hätten sich keinerlei Hinweise für eine unbewilligte Lagerung in der Schweiz ergeben. Hingegen befänden sich weitere 133 Fässer mit nur schwach verseuchter Seveso-Erde zu Experimentierzwecken in Dübendorf. Nur zwei Tage später erfuhr die gespannte europäische Öffentlichkeit, das gesuchte Gift sei in Nordfrankreich gefunden worden. Während eines halben Jahres hätten die Fässer, als Teer deklariert, unbeaufsichtigt in einem alten Schlachthof in Angouilcourt bei Saint-Quentin gestanden. Parallel zur Suche der Fässer liefen die letzten Vorbereitungen für den Prozess gegen die fünf Hauptverantwortlichen der Icmesa AG, der jedoch zweimal vertagt werden musste.

Aufforderung der Bonner Regierung über den Verbleib der Seveso-Fässer zu informieren
Dossier: Giftgaskatastrophe Seveso