Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Umweltschutz
  • Pflanzenschutz und Pestizide
  • Landwirtschaft und Umweltschutz

Akteure

Prozesse

  • Gesellschaftliche Debatte
8 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Sommer 2019 hatte eine Studie des BAFU zur Trinkwasserqualität in der Schweiz hohe Wellen geschlagen. Damals waren unter anderem grenzüberschreitende Werte von Metaboliten (Abbauprodukten) des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Chlorothalonil festgestellt worden. Im Mai 2020 veröffentlichte das BAFU eine weitere Studie, in welcher eine erste landesweite Einschätzung der Belastung mit Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser gemacht wurde. Die Studie bezog sich dabei auf Messungen aus den Jahren 2017 und 2018; gemäss diesen Messungen überschritten mehrere Chlorothalonil-Metaboliten den Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser. Insbesondere drei Metaboliten belasteten das Grundwasser in vielen landwirtschaftlich genutzten Gebieten des Mittellandes grossflächig. Da sich das Grundwasser nur langsam erneuere und die Metaboliten von Chlorothalonil ausgesprochen langlebig seien, ging das BAFU davon aus, dass diese Verunreinigungen die Grundwasserqualität noch während einigen Jahren beeinträchtigen werden.
Über diese schweizweite Studie berichteten die Medien weniger intensiv als über die Studie vom Sommer 2019. Der Tages-Anzeiger ging jedoch auf den Vorwurf des Chlorothalonil-Herstellers Syngenta ein, dass das BAFU mit seinen Studien die Bevölkerung zu verunsichern versuche. Syngenta reichte zudem nach eigenen Angaben Beschwerde gegen den 2019 vom BLV verfügten «willkürlichen» Zulassungsstop für Chlorothalonil ein. Zudem widmete der Bund dem Thema einen ausführlicheren Artikel, nachdem der Kanton Bern Anfang Juni 2020 die Resultate der Chlorothalonil-Metaboliten an verschiedenen Stellen für den Kanton Bern online publiziert hatte.

Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser

Lange Zeit galt das Trinkwasser in der Schweiz als sicher und sauber. Man rühmte sich sogar, das beste Trinkwasser der Welt zu haben. Mit den Debatten um die beiden Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» sowie der medialen Berichterstattung über Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser bekam dieses Image jedoch Risse.
Als die EU im Frühling 2019 beschloss, den in Pflanzenschutzmitteln oft verwendeten Wirkstoff Chlorothalonil zu verbieten, nachdem er als möglicherweise krebserregend eingestuft worden war, zogen kurze Zeit später auch die Schweizer Behörden nach und kündigten ein Anwendungsverbot dieses Stoffes auf den 1. Januar 2020 an. Mit dieser neuen Einschätzung änderte sich auch automatisch der Grenzwert für diesen Stoff auf 0.1 Mikrogramm pro Liter. Nach dieser Verschärfung des Grenzwertes wurden in mehreren Gemeinden im Mittelland die Grenzwerte überschreitende Mengen von Chlorothalonil im Trinkwasser gefunden. Entsprechend wurden einzelne Trinkwasserfassungen vom Netz genommen.
Die Debatte richtig entfacht hatte schliesslich ein Bericht der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA, welchen das BAFU Mitte August 2019 publizierte. In diesem Bericht wurde die Entwicklung des Grundwasserzustands zwischen den Jahren 2007 und 2016 anhand von Messungen an 600 Stellen in der Schweiz aufgezeigt. Der Bericht zeigte, dass vor allem Nitrat und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln die Grundwasserqualität beeinträchtigten. Als Hauptquelle für die grossflächige Belastung des Grundwassers mit diesen Stoffen bezeichnete das BAFU die intensive Landwirtschaft. Das BAFU forderte in der Folge, dass das Grundwasser konsequenter geschützt werden müsse, damit der Druck auf das Trinkwasser nicht weiter zunehme und die Verunreinigungen abnähmen. Konkret müssten die Stoffeinträge aus der Agrarwirtschaft sowie der Siedlungsentwässerung (Mikroverunreinigungen) und der Altlasten (v.a. Kohlenwasserstoffe) zwingend sinken, zumal sich die Effekte der Massnahmen erst nach einer gewissen Zeit zeigten.
Für die Medien war dieser Bericht Anlass für eine breite und kontroverse Berichterstattung. Zum einen war die Berichterstattung von einer gewissen Sorge um die Qualität und Sicherheit des Grund- und Trinkwassers geprägt und es wurde detailliert über einzelne Messungen in den Kantonen und in einzelnen Gemeinden berichtet. Zum anderen wurde auch über die Urheber der Stoffeinträge diskutiert, wobei insbesondere die Rolle der Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Faktoren diskutiert wurde. Die politischen Auswirkungen der BAFU-Studie wurden ebenso erörtert. So wurde beispielsweise gemutmasst, ob das BAFU den Bericht absichtlich zu einem Zeitpunkt veröffentlicht habe, an welchem Nationalrat und Ständerat über mögliche Gegenvorschläge zu den beiden Trinkwasser/Pestizid-Initiativen diskutierten und ob das Bundesamt somit dem Anliegen der Initianten mehr Schub verleihen möchte. Die Weltwoche vertrat sogar den Standpunkt, dass bei genauerer Betrachtung der Zahlen eine Verbesserung der Messwerte festgestellt werden könne; der überwiegende Teil der Grundwasservorkommen sei in einem sehr guten Zustand. Zudem seien diejenigen Probleme, die vorhanden seien, nicht primär auf die Landwirtschaft zurückzuführen, sondern vielmehr auf das Bevölkerungswachstum und die dichte Besiedlung der Schweiz. Bauernverbandspräsident und Nationalrat Markus Ritter (cvp, SG) wehrte sich seinerseits in einen Interview mit der NZZ gegen den «politisch gefärbten Alarmismus» des BAFU und gegen die Vorwürfe an die Bauern. Letztere hielten sich bereits heute an die Gesetze und würden nur die erlaubte Menge an Pflanzenschutzmitteln ausbringen. Der Bauernverband brachte sogar eine Pressemitteilung zum BAFU-Bericht heraus und schob darin den schwarzen Peter den Kantonen und den Betreibenden der Wasserfassungen zu, welche die Grundwasserfassungen nicht bundesrechtskonform ausgeschieden hätten.
Landwirtschaftsminister Parmelin wiederum stellte kurz darauf das weitere Vorgehen bei der Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) vor, welche ein ganzes Massnahmenpaket zum Trinkwasserschutz (z.B. Verbot von Pflanzenschutzmitteln mit erhöhten Umweltrisiken) vorsah. Zudem soll gemäss Bundesrat im Rahmen der AP22+ der Nitrat- und Phosphoreintrag beim Düngen und Güllen bis 2025 um 10 Prozent sinken, bis 2030 um 20 Prozent. Für Beat Jans (sp, BS) reichten die bundesrätlichen Vorschläge zur Verbesserung der Grund- und Trinkwasserqualität nicht. Er reichte in der Folge die parlamentarische Initiative 19.430 ein, welche verlangt, mittels Änderung des Gewässerschutzgesetzes den Einsatz von Pestiziden zu verbieten, falls diese die Wasserqualität stark beeinträchtigen.

Gefährdetes Trinkwasser in der Schweiz
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

Der Ton zwischen Pro Natura und den Bauern verschärfte sich im Sommer 2016, als die Naturschutzorganisation Ende Mai eine Plakatkampagne startete, in der sie die Landwirtschaft für die Pestizidbelastung in den Gewässern verantwortlich machte. Der Schweizer Bauernverband (SBV) fühlte sich von dieser Kampagne zu Unrecht angegriffen. Die Branche habe in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren, verteidigte sich der Verband in einer Medienmitteilung. Der konfrontative Kurs von Pro Natura sei unverständlich; das Gespräch zu suchen wäre zielführender. Pro Natura wiederum liess verlauten, dass ein zielführender Dialog mit den Bauern über den Einsatz von Pestiziden nicht möglich sei, da die Landwirte aus dem Einsatz von Pestiziden resultierende Probleme negieren würden. In die Hand spielte der Naturschutzorganisation ein kurz darauf vom BAFU veröffentlichter Bericht, der die Landwirtschaft als primäre Quelle von Mikroverunreinigungen durch diffuse Einträge identifizierte und Verunreinigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für die Wasserlebewesen als am problematischsten erachtete. Den Zeitpunkt zur Lancierung ihrer Kampagne hatte Pro Natura nicht zufällig gewählt, sondern bewusst um den Termin gelegt, an dem der Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in die Vernehmlassung gelangte. Es gelte, den Druck aus der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten, bestätigte der Sprecher der Organisation. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Interessenvertreter aus Landwirtschaft und Chemieindustrie den Aktionsplan entschärfen würden.

Bereits Ende 2015 hatte Pro Natura die Bauern in einer Medienmitteilung angeklagt, sich nicht um die Umwelt zu scheren. Ferner habe sich der Bauernverband im Aufruf zur Demonstration gegen die vorgesehenen Budgetkürzungen vom November 2015 explizit gegen den Gewässerschutz ausgesprochen, lautete ein weiterer, zu jener Zeit von Pro Natura erhobener Vorwurf. Auch diese Anschuldigungen wies der Bauernverband damals zurück.

Pro Natura klagt gegen Bauern
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

Eine lückenhafte Vernetzung von Lebensräumen schlägt sich in immer länger werdenden Listen von bedrohten Tierarten nieder. Deshalb ist die langfristige Sicherung aller bestehenden naturnahen Flächen als Teil eines Biotopverbundsystems weiterhin dringend. Um den Artenschwund zu stoppen, führten die Naturschutzorganisationen ihren Kampf für eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaftspolitik fort und forderten insbesondere einen Ausbau der Direktzahlungen an die Bauern, verbunden mit ökologischen Auflagen. Mit Bewirtschaftungsbeiträgen für die Erhaltung und Wiederbelebung von Trockenstandorten, Feuchtgebieten oder anderer naturnaher und standortgemässer Vegetation sollen Mehraufwand und Ertragseinbussen abgegolten werden. Die Grundlagen für solche Anreize sind im revidierten NHG vorhanden.

Lückenhafte Vernetzung von Lebensräumen

Die Diskussion der Frage, ob dem Waldsterben in absehbarer Zeit eine weit schwerer wiegende Vergiftung des Bodens folgen werde, gewinnt zunehmend an Bedeutung: Durch die Luftverschmutzung und den Sauren Regen gelangen immer grössere Giftstoffmengen aus der Abfallverbrennung, den Heizungen, der Industrie sowie aus den Motorfahrzeugabgasen in den Boden. Darüber hinaus machen sich negative Folgen der seit dem Zweiten Weltkrieg betriebenen Landwirtschaftspolitik bemerkbar, indem die Chemisierung des Landbaus sowie die intensive mechanische Bearbeitung mit schweren Maschinen zu Bodenschäden führen. Zur schleichenden Vergiftung trägt insbesondere die Verseuchung mit Schwermetallen bei, die sich als nicht abbaubare Gifte im Boden anreichern. So enthält etwa Kunstdünger, aber auch Klärschlamm unter anderem Cadmium, das sich – einmal in die Nahrungskette gelangt – als «Zeitbombe» für die menschliche Gesundheit erweisen kann.

Verseuchung mit Schwermetallen

Zwei nationalrätliche Motionen verlangten deshalb unverzüglich wirksame Massnahmen zum Schutz der Lebensgrundlage Boden; sie wurden auf Antrag des Bundesrates in der abgeschwächten Form von Postulaten (Po. 84.589 und Po. 84.590) überwiesen. In ihrer Stellungnahme räumte die Landesregierung diesem Bereich hohe Priorität ein und bekundete die feste Absicht, eine rasche und umfassende Ausgestaltung der qualitativen Bodenschutzbestimmungen zu verwirklichen. Neben den Verordnungen über die Luftreinhaltung und über umweltgefährdende Stoffe soll die Verordnung über den Schadstoffgehalt des Bodens (VSBo) den Schutz der Bodenfruchtbarkeit garantieren, indem sie Grenzwerte für die Konzentration von zehn Schwermetallen festsetzt. In der Vernehmlassung wurde die VSBo zwar allgemein begrüsst, gleichzeitig aber als zu wenig weitgehend kritisiert. Der Schweizerische Bauernverband etwa hielt fest, dass ein andauernder und sicherer Schutz des Bodens nur erreicht werden könne, wenn Schadstoffe gänzlich ausgeschaltet würden. Die Kantone wiederum wünschten eine Ausdehnung der Grenzwerte auch auf andere Schadstoffe, wie beispielsweise die nur schwer abbaubaren chlorierten Kohlenwasserstoffe, sowie restriktivere Massnahmen bei bereits geschädigten Böden. Im Berichtsjahr konnte das ebenfalls in der VSBo vorgesehene nationale Beobachtungsnetz zur Ermittlung der aktuellen Bodenbelastung (NABO) aufgebaut werden, das eine langfristige Überwachung anhand ausgewählter und repräsentativer Standorte ermöglichen soll. Erste Ergebnisse der NABO-Untersuchungen, die vorläufig nur die Schwermetallbelastung erfassen, sind frühestens 1987/88 zu erwarten.

Inkrafttreten der Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo)

Zur Eindämmung der Überdüngung von Seen und Flüssen schlug das EDI vor, ab 1986 Phosphatzusätze in Textilwaschmitteln völlig zu verbieten. Damit will es die 1977 eingeführte und seither zweimal verschärfte Einschränkung konsequent zu Ende führen. Weiterhin erlaubt sein sollen Ersatzwirkstoffe wie Zeolith und in begrenztem Masse NTA. Als flankierende Massnahme wurde vorgeschlagen, den landwirtschaftlichen Beratungsdienst zu verbessern, um eine striktere Einhaltung der Empfehlungen bezüglich des Phosphateinsatzes durch die Bauern zu erreichen. Ob die Verordnung im gewünschten Sinne in Kraft gesetzt wird, hängt noch vom laufenden Vemehmlassungsverfahren ab: Vor allem mit dem Hinweis, die Umweltverträglichkeit von NTA sei in der Schweiz noch zu wenig erforscht, lehnten die Hersteller von Waschmittelprodukten das angestrebte Phosphatverbot ab.

Phosphatverbot für Textilwaschmittel (Mo. 82.358)
Dossier: Überdüngung der Schweizer Gewässer – Phosphatverbots für Textilwaschmittel

La lutte contre le fluor en Valais entra dans une phase de recherche. L'Institut fédéral de recherches forestières procéda à des essais pour déterminer le degré de responsabilité du fluor dans l'état de santé déplorable de certaines forêts valaisannes. Tenant compte des nombreuses plaintes de la population, les usines d'aluminium installèrent dans les endroits critiques de véritables laboratoires destinés à mesurer les émissions fluorées. Les dégâts occasionnés aux forêts et aux cultures par les émanations de l'entreprise martigneraine avait été estimés à environ CHF 800'000 en 1977. L'évaluation sera sans doute encore plus élevée pour 1978. Le recours interjeté par cette industrie en 1978, auprès du gouvernement valaisan, contre l'obligation de réduire la charge polluante à 2.2 kg/t de production jusqu'à fin 1979, ayant été repoussé, la firme lança un recours de dernière instance auprès du Conseil fédéral.

Fluorausscheidungen der Aluminiumwerke im Wallis