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Der Bundesrat wies in seinem Bericht über die zu abschreibenden Motionen und Postulate des Jahres 2020 darauf hin, dass er bei der Umsetzung seiner Strategie zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 dem Thema Berge einen wichtigen Platz eingeräumt habe. So habe beispielsweise das EDA dazu beigetragen, Konflikte um den Zugang zu natürlichen Ressourcen in der bergigen Grenzregion von Tadschikistan und Kirgisistan zu mindern. Für die Schweiz werde das Thema Berge überdies auch in der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 wichtig bleiben. In der Folge beantragte der Bundesrat die Abschreibung der Motion «Schwerpunktthema Berge in der internationalen Zusammenarbeit » der APK-SR. Die beiden Räte stimmten diesem Ansinnen in der Sommersession 2021 stillschweigend zu.

Coopération internationale. Accorder une importance particulière à la thématique de la montagne (Mo. 16.3624)

Ces dernières années, les Alpes ont connu plusieurs éboulements et écroulements. Récemment, le village de Bondo a été touché par une coulée de lave torrentielle. Les zones instables couvrent entre 6 et 8 % de la superficie du pays, elles se trouvent principalement dans les massifs préalpin et alpin. Pour prévenir les catastrophes y découlant, la Confédération a lancé, en 2013, 31 projets d'adaptation portant sur la pénurie d'eau, les dangers naturels, les écosystèmes, le développement des villes, l'utilisation des terres, le transfert des connaissances et les questions de gouvernance. Actuellement, le pays compte une douzaine de stations d’alerte pour les laves torrentielles. Des nouvelles solutions dans la surveillance de versants de montagne sont testées. Pour réduire les risques liés aux dangers naturels, une gestion intégrée des risques est privilégiée. Le coût des ouvrages de protection est financé, au niveau national, à hauteur de 35 à 45%. La Confédération prend en charge à 50% le coût des données de bases telles que les cartes de dangers.

Bondo und der Klimawandel

La Commission de politique extérieure du Conseil des Etats (CPE-CE) demande au Conseil fédéral d'accorder une attention particulière à la thématique de la montagne dans le cadre de la mise en œuvre du message sur la coopération internationale 2017-2020. Le Conseil fédéral confirme l'importance de cette thématique et propose l'acceptation de la motion. Il entend continuer son engagement en matière de coopération internationale dans les régions de montagne et souhaite favoriser son intégration transversale dans les domaines telles que la lutte contre la pauvreté, la gestion durable des ressources naturelles et le changement climatique. Pour ce faire, il interviendra dans des pays montagneux comme le Népal, le Kirghizistan, le Tadjikistan, la Géorgie, la Bolivie et le Nicaragua. La Suisse appuie déjà des centres d'excellence régionaux établis dans les Andes, au l'Hindu Kush-Himalaya, en Asie centrale et en Afrique et soutient le Partenariat la Montagne. Comme prévu dans le message, l'engagement de la Suisse fera l'objet de rapports. La chambre des cantons a adopté la motion de sa commission.
La CPE-CN, par 13 voix contre 6 et 3 abstentions propose également de l'adopter. Elle estime primordial d'intégrer dans la coopération internationale, pour les années 2017-2020, l'expérience de la Suisse et la politique d'aide au développement qu'elle mène dans les régions de montagne. Toutefois, quelques membres de la commission, ne voyant pas de différence entre une adoption ou un rejet de la motion, trouvent cette intervention superflue. Le Conseil national a suivi, à l'unanimité, l'avis de sa chambre sœur.

Coopération internationale. Accorder une importance particulière à la thématique de la montagne (Mo. 16.3624)

Die Motion von Hans Stöckli (sp, BE) zur Bedeutung der Berge bei der Ausgestaltung der Entwicklungsagenda post-2015 wurde 2016 in Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts «Internationale Zusammenarbeit 2017-2020» sowohl vom Ständerat als auch vom Nationalrat abgeschrieben.

Bedeutung der Berge

Auch die vorberatende APK-NR erachtete es als wichtig, dass sich die Schweiz bei den internationalen Verhandlungen zur Agenda für eine nachhaltige Entwicklung post-2015 für die Berücksichtigung der Bergregionen einsetze, wie dies eine Motion Stöckli (sp, BE) forderte. Sie habe mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass sich der Bund mittlerweile hierfür in der Praxis bereits eingesetzt habe. Deswegen empfahl sie ihrem Rat, das auch vom Bundesrat gestützte Anliegen des Berner Ständerats anzunehmen. Dieser Empfehlung folgte der Nationalrat in der Sommersession 2015 und nahm das Geschäft stillschweigend an.

Bedeutung der Berge

Auf die Bedeutung der Berge für eine nachhaltige Entwicklung wies Ständerat Stöckli (sp, BE) in einer im Berichtsjahr eingereichten Motion hin. Darin störte er sich an der marginalen Bedeutung der alpinen Regionen in der Agenda für eine nachhaltige Entwicklung post-2015. Der Motionär forderte den Bundesrat auf, in Zusammenhang mit den in der ersten Hälfte des Folgejahres stattfindenden Verhandlungen zur Agenda auf eine bessere Berücksichtigung der Bergregionen hinzuwirken und so sein bisheriges Engagement in diesem Bereich fortzuführen. So hatte die Schweiz im Rahmen des Erdgipfels in Rio de Janeiro 1992 entscheidend dazu beigetragen, dass ein Gebirgskapitel in die Agenda 21 aufgenommen wurde. Auch im Folgenden hatte sich die Schweiz in der UNO stets als Motor einer nachhaltigen Bergentwicklung gezeigt, so führte dies nicht zuletzt zur Einführung dreier entsprechender Paragraphen im Abschlussdokument zu Rio20+ im Jahr 2012. Der Ständerat folgte dem positiven Antrag der Regierung und nahm das Geschäft in der Wintersession stillschweigend an. Die Beratung im Nationalrat stand Ende Jahr noch aus.

Bedeutung der Berge

Le Conseil fédéral s’est prononcé en faveur de l’extension du Parc national. Il a approuvé le projet de la commission fédérale ad hoc, dont l’objectif est de tripler la surface du parc en faisant passer la zone centrale de 169 km2 à 200 km2 et en créant une zone de protection de 300 km2. Dans cette zone tampon, les activités humaines (chasse, pêche, agriculture et tourisme doux) seront tolérées, mais pas les nouvelles constructions. En outre, les habitants de la commune de Lavin (GR), commune pilote dans le cadre de l’élargissement du parc, ont donné leur feu vert (45 voix contre 26) à l’entrée de la région communale dans la future zone centrale élargie et dans la nouvelle zone tampon. Lavin est la première commune à s’être prononcée sur le projet d’agrandissement qui devra encore passer par les Chambres fédérales (le message de l’exécutif sur la modification de la loi sur le Parc national est attendu pour l’été 2000), le Conseil d’Etat des Grisons (ordonnance) ainsi que les autres communes concernées par l’agrandissement.

Agrandissement du Parc national suisse
Dossier: Schweizerischer Nationalpark

La Commission pour la protection des Alpes (Cipra), rassemblant les représentants gouvernementaux concernés des sept pays alpins (Liechtenstein, Allemagne fédérale, Autriche, Yougoslavie, France, Italie et Suisse), s'est réunie à Berchtesgaden (RFA). Elle a adopté une résolution en faveur de la sauvegarde des régions alpines. Celle-ci doit déboucher en 1991 sur la proposition d'une convention internationale pour la protection des Alpes. Le besoin pressant d'une action est apparu devant la constatation que les Alpes sont la dernière et plus grande région intacte de l'Europe mais qu'elles subissent de plus en plus de dégradations de divers ordres. La convention devrait s'attaquer à une réorientation de la politique agricole, à l'élaboration d'une conception d'ensemble des transports et de l'énergie (centrales hydro-électriques). Enfin, le tourisme se situe au centre de ses préoccupations; pratiqué intensivement, il peut présenter de graves risques du point de vue écologique. La convention devrait proposer une orientation globale de son infrastructure et envisager sa limitiation dans les régions sensibles.

Convention internationale pour la protection des Alpes
Dossier: Alpenkonvention

Die vom Bundesrat im November verabschiedete Verordnung über die Konzessionierung von Luftseilbahnen bezweckt eine restriktivere Bewilligungspraxis. Sie wird es den Behörden unter anderem erlauben, vermehrt die Ansprüche des Landschaftsschutzes und der Raumplanung in Rechnung zu stellen.

Verordnung über die Konzessionierung von Luftseilbahnen

Schwer zu lösende Konflikte entstehen oft zwischen den Belangen des Landschaftsschutzes und dem Bestreben der Randgebiete, ihre wirtschaftliche Lage durch den Bau von touristischen Infrastrukturen und Kraftwerken zu verbessern. Gegen die rücksichtslose Zerstörung des Landschaftsbildes und des Pflanzenwuchses durch das Planieren von Skipisten bereitet der Bundesrat geeignete Massnahmen vor (BRG 77.021).

Zerstörung von alpiner Landschaft durch Skipistenplanierungen (A 76.640)
Dossier: Zerstörung der alpinen Landschaft durch Skipistenplanierungen

Widersprüche zwischen den Anliegen des Naturschutzes und dem Bau von touristischen Infrastrukturen ergaben sich in den Gebirgsregionen. Der Bundesrat versprach, gegen die autobahnmässigen Planierungsarbeiten für Skipisten, wie sie vor allem im Bündnerland betrieben wurden, in Zukunft rigoros einzuschreiten. Noch nicht erledigt ist der Streit um die Errichtung des ersten schweizerischen Hochgebirgsflugplatzes bei Verbier (VS).

Zerstörung von alpiner Landschaft durch Skipistenplanierungen (A 76.640)
Dossier: Zerstörung der alpinen Landschaft durch Skipistenplanierungen

Im Gewässerschutz verursachte die ungünstige Finanzlage des Bundes ernsthafte Vollzugsschwierigkeiten. Durch das 1972 in Kraft getretene neue Gesetz, das die Kantone zur Verwirklichung der geforderten Massnahmen innert zehn Jahren verpflichtet und die Bundessubventionen erhöht hatte, war die Erstellung von Abwasserreinigungsanlagen beschleunigt worden. Die Bestimmung, dass Bauten ohne Kanalisationsanschluss nur in Ausnahmefällen errichtet werden dürfen, drängte manche Gemeinde, die ihre Weiterentwicklung sichern wollte, noch zu besonderer Eile. Nun erklärte man von seiten des Bundes, dass es unmöglich sei, allen eingereichten Beitragsgesuchen fristgerecht zu entsprechen, und dass bis 1982 nur die wichtigen Verunreinigungsquellen behoben werden könnten. In den Kantonen und Gemeinden, denen die Mittel zur Finanzierung der in Angriff genommenen Projekte fehlten, entstand darauf erhebliche Unruhe. Diese kam in verschiedenen Protesten und Eingaben sowie in parlamentarischen Vorstössen zum Ausdruck. Die Einführung einer Sonderabgabe für den Gewässerschutz, die ein Postulat Akeret (svp, ZH) anregte, liess der Bundesrat prüfen; die Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus dem allgemeinen Haushalt lehnte er jedoch ab. Anderseits kam er den Bedürfnissen der Berg- und Hügelregion nach einer weniger strengen Regelung für Baubewilligungen ausserhalb des Kanalisationsgebiets entgegen, indem er durch eine Änderung der Vollzugsverordnung eine flexiblere Praxis ermöglichte.

Vollzugsschwierigkeiten beim Gewässerschutzgesetz aufgrund schwieriger Finanzlage – Einführung einer Sonderabgabe (Po. 12054)
Dossier: Revision des Gewässerschutzgesetzes von 1955

Ein Bericht der Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen zog die Aufmerksamkeit auf das Problem der Vergandung, vor allem im Berggebiet. In immer grösserem Umfang liegt landwirtschaftlich nutzbarer Boden aus mannigfaltigen Gründen brach. In den Zentralalpen und in der Südschweiz sind es 80'000 ha; für das Jahr 2000 rechnet man mit 260'000 ha. Von vergandetem Land gehen nicht nur Erosions- und Brandgefahren aus; es beeinträchtigt auch die Erholungsfunktion weiterer Gebiete. Die Autoren der Studie kritisierten die bestehende, vorwiegend nach Produktionskriterien ausgerichtete Subventionspraxis des Bundes, welche die Zunahme des Brachlandes nicht verhindere. Auch die «Arbeitsgemeinschaft Alpenländer», der acht Gliedstaaten oder Regionen der Bundesrepublik, Österreichs, Italiens und der Schweiz angehören, befasste sich mit der drohenden Verödung und Versteppung der Alpentäler. Eingehendes Interesse fanden ferner die Probleme des Schutzes von gefährdeten Tieren und Pflanzen.

Vergandung in Berggebieten

Mit wechselndem Erfolg wurde um einzelne von wirtschaftlicher Nutzung bedrohte Landschaften gekämpft (vgl. auch hier). Der Bundesrat hiess eine Beschwerde gegen den Bau einer Luftseilbahn auf den Feekopf (VS) gut, wies aber eine weitere, die sich gegen ein entsprechendes Vorhaben am Kleinen Matterhorn wandte, mit der Begründung ab, dass die betreffende Gegend bereits verschiedene technische Anlagen aufweise und dass die Gemeinde Zermatt andere Teile ihres Gebiets unter Schutz gestellt habe.

Widerstand gegen den Bau von Luftseilbahnen auf das Klein-Matterhorn und den Feekopf bei Saas-Fee

Gegen die verschärften eidgenössischen Gewässerschutzbestimmungen machte sich eine Bewegung aus dem Berggebiet geltend. Es wurde vor allem daran Anstoss genommen, dass die 1972 in Kraft getretenen Erlasse in weiten ländlichen Gebieten, für die keine Abwasserkanalisation vorgesehen ist, Neu- und Umbauten nur in dringlichen Fällen gestatten; im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der Berg- und Hügelregion strebten mehrere parlamentarische Vorstösse eine Lockerung der neuen Ordnung an. Der Bundesrat lehnte eine Rückwärtsrevision des Gewässerschutzgesetzes ab, erklärte sich aber zu einer elastischeren Gestaltung der Vollzugsverordnung bereit.

Revidiertes Gewässerschutzgesetz – elastischeren Gestaltung der Vollzugsverordnung für Berggebiete
Dossier: Revision des Gewässerschutzgesetzes von 1955

Besondere Vorstösse galten dem Schutz der Alpenlandschaften. Gegenüber einer rein wirtschaftlich orientierten Entwicklung der Berggebiete wurde einerseits die Erhaltung von Naturlandschaften ohne technische Anlagen, anderseits die Pflege der alpinen Kulturlandschaft verlangt. Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege kündigte an, dass sie gegen die Konzessionierung von touristischen Transportanlagen, die sich nicht auf eine normgerechte Zonenplanung stützten, Einsprache erheben werde, und sie befürwortete eine gezielte Strukturhilfe an Bergbauern, um eine Verwilderung alpinen Kulturlandes, die auch den Tourismus beeinträchtigen würde, zu vermeiden.

Erhaltung der Alpenlandschaft (Po. 11252)

Zu Auseinandersetzungen um konkrete Einzelfälle kam es vor allem dort, wo sich die Interessen der touristischen Erschliessung und jene des Landschaftsschutzes gegenüberstanden. Das zeigte sich etwa am Widerstand gegen den Bau von Luftseilbahnen auf das Klein-Matterhorn und den Feekopf bei Saas-Fee und beim Entscheid des Bundesgerichts, Rekurse gegen Waldrodungsbewilligungen der Tessiner Behörden gutzuheissen. Im Kanton Schwyz hingegen wurde die Rodung und Überbauung auf der «Schillermatte» unter Berücksichtigung gewisser Aspekte des Naturschutzes und der Forstwirtschaft im zweiten Anlauf bewilligt. Gegen die Überbauung und gegen die Zerstörung der Eigenart des Oberengadins wurden verschiedene private Aktionen gestartet. Sammlungen brachten CHF 700'000 ein, was den Ankauf eines Teils des gefährdeten Landes ermöglichte. Eine Petition mit 359'279 Unterschriften – sie wurde gleichzeitig mit einer Petition für den Schutz gefährdeter Tierarten vom World Wildlife Fund eingereicht – unterstrich den Wunsch der Bevölkerung, Landschaften von nationaler Bedeutung zu erhalten.

Gegenüberstehende Interessen zwischen Tourismus und Landschaftsschutz

Auf dem Gebiet des Natur- und Heimatschutzes vervollständigten die interessierten Organisationen (Schweizerischer Bund für Naturschutz, Schweizerische Vereinigung für Heimatschutz und Schweizer Alpenklub) ein Inventar von schützenswerten Objekten, um es dem Bundesrat als Grundlage für das amtliche Inventar zu unterbreiten, das im neuen Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz vorgesehen ist. Ausserdem wurde aus den gleichen Kreisen gefordert, dass die zum Schutz empfohlenen Landschaften und Naturdenkmäler durch keine neuen Bahn- und Liftanlagen berührt würden; insbesondere sollten die wichtigsten Hochalpenketten für den Bergsport freigehalten werden.

Unterbreitung eines Inventars schützsenswerter Objekte an den Bundesrat