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Lors de la session d'automne, la motion pour une utilisation judicieuse de la biomasse a été adoptée par le Conseil des Etats, comme le souhaitait la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie (CEATE-CE). Celle-ci soutenait, par cinq voix contre quatre, la position du Conseil fédéral de mettre au premier plan la préservation du cycle des matières et donc de restreindre les conditions d'autorisation de la combustion de la biomasse. Le Conseil fédéral prendra donc les mesures requises et présentera au Parlement les modifications législatives nécessaires pour assurer une utilisation judicieuse de la biomasse.

Sachgerechte Verwendung von Biomasse (Mo. 16.3710)

Im Dezember 2016 äusserte sich der Nationalrat positiv zur sachgerechten Verwendung von Biomasse. Das in Form einer Motion Semadeni (sp, GR) vorliegende Anliegen forderte, dass biogene Abfälle vergärt oder stofflich verwertet werden sollten, bevor sie dem Nährstoffkreislauf endgültig entzogen und verbrannt würden. Eine Verbrennung wäre nur noch erlaubt, wenn sich die Verwertung oder Vergärung als nicht sachgerecht oder nicht möglich herausstellen würde. Damit geht das Anliegen im Bereich der Nahrungsmittelabfälle weniger weit als die bereits überwiesene parlamentarische Initiative Chevalley (glp, VD), die ein komplettes Verbrennungsverbot fordert, jedoch etwas weiter als eine 2014 überwiesene Motion Lustenberger (cvp, LU), die ebenfalls die sachgerechte Verwendung von Biomasse-Reststoffe fördern wollte. Der Nationalrat stimmte dem Anliegen der Bündner Sozialdemokratin auf Antrag des Bundesrates stillschweigend zu. Das Geschäft gelangt nun an den Zweitrat.

Sachgerechte Verwendung von Biomasse (Mo. 16.3710)

In Erfüllung des im Vorjahr überwiesen Postulats Bourgeois (fdp, FR) genehmigte der Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeit der Förderung biogener Treibstoffe. Darin spricht sich die Regierung gegen eine zusätzliche Förderung aus. Zum einen sei die Energieeffizienz geringer als bei anderen erneuerbaren Energieträgern. Zum anderen sei das Potential zur Verwendung der Biomasse in der Schweiz gering und zur Hälfte bereits ausgeschöpft. Darüber hinaus sei die Umnutzung anders genutzter Flächen in Nutzflächen oftmals mit zusätzlichen Belastungen für die Umwelt verbunden. Auch stehe die Produktion von Biomasse in Konkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion.

Beimischung von Biotreibstoffen

In der Aprilsession überwies der Nationalrat ein Postulat Bourgeois (fdp, FR), welches vom Bundesrat einen Bericht zur Beimischung von Biotreibstoffen zu gängigen Treibstoffen forderte. Darin soll der Bundesrat insbesondere mögliche infrastrukturelle Massnahmen aufzeigen, um die Verwendung von Biotreibstoffen zu fördern – sollte deren Förderung als sinnvoll erachtet werden. In diesem Zusammenhang äusserte der Postulant in seinem Vorstoss zudem die Frage, wieso dem Bioethanol, resp. Biodiesel trotz seines CO2-reduzierenden Potentials auf dem schweizerischen Treibstoffmarkt nach wie vor nur eine marginale Rolle zukomme. In seiner Antwort nahm der Bundesrat Bezug auf die im Vorjahr zurückgezogene parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, BS), welche aufgrund der Gefährdung der Nahrungsmittelsicherheit gar ein Moratorium für die Einführung von Agrotreibstoffen forderte. Der Bundesrat zeigte sich jedoch zur Annahme des Postulates bereit, da ein Bericht, wie im Postulat gefordert, neben dem Potenzial von Biotreibstoffen auch deren Risiken aufzeigen könne.

Beimischung von Biotreibstoffen

Im August unterbreitete der Bundesrat den Verordnungsentwurf zum revidierten Mineralölsteuergesetz. Die Ökoklausel wurde dahingehend interpretiert, dass die ökologische Gesamtbilanz als positiv gilt, wenn die Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen vom Anbau bis zum Verbrauch mindestens 40% weniger Treibhausgasemissionen verursachen und die Umwelt nicht erheblich mehr belasten als fossiles Benzin. Überdies wird davon ausgegangen, dass alle Treibstoffe, die aus biogenen Abfällen, aus Gras, aus Zuckerrüben und aus Raps gewonnen werden, diese Anforderung von vornherein erfüllen. Die vom Gesetz verlangte Voraussetzung von sozial annehmbaren Produktionsbedingungen und die Bevorzugung von inländischen gegenüber ausländischen Treibstoffen aus Biomasse wurden im Verordnungsentwurf nicht umgesetzt.

Verordnungsentwurf zum revidierten Mineralölsteuergesetz.

Der Ständerat hiess in der Sommersession ein Postulat Büttiker (fdp, SO) gut, welches mehr Transparenz bei den Biotreibstoffen fordert. Der Bundesrat soll verpflichtet werden, periodisch über die effektive Beimischung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen und die Entwicklung des inländischen Angebotes an Biotreibstoffen zu berichten.

Transparenz bei den Biotreibstoffen

Eine Untersuchung der Forschungsanstalt EMPA zur Ökobilanz von Biotreibstoffen zeigte, dass diese nicht immer umweltfreundlicher sind als fossile Treibstoffe. Zwar kann gemäss der Studie mit praktisch allen Biotreibstoffen der Ausstoss von Treibhausgasen deutlich gesenkt werden. Der Anbau und die Verarbeitung der Rohstoffe können aber gravierende andere Umweltbelastungen bewirken, z.B. indem durch die Brandrodung von Regenwald grosse Mengen CO2 freigesetzt werden. Beim Anbau in gemässigten Zonen sind vor allem der grosse Düngereinsatz und die mechanische Bearbeitung des Bodens problematisch. Die ökologische Gesamtbilanz wurde nur bei Biotreibstoffen aus Abfällen, wie Jauche, Altspeiseöl und Grünabfälle besser bewertet als diejenige fossiler Treibstoffe.

Ökobilanz von Biotreibstoffen

Im Unterschied zu Bundesrat und Nationalrat beschloss der Ständerat mit 32:7 Stimmen, Erdgas um 40 Rappen, Flüssiggas jedoch nur um 20 Rappen zu verbilligen. Erdgas stosse 25-40% weniger CO2 aus als Benzin, Flüssiggas 15% weniger. Zudem sei Flüssiggas nicht mit Biogasen mischbar. Bundesrat Merz wies vergeblich darauf hin, dass sich eine Differenzierung angesichts der kaum bestrittenen ähnlichen Eigenschaften der beiden Treibstoffe nicht rechtfertigen lasse. Bei der Steuerbefreiung einheimischer Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen lehnte es der Rat ab, Importe aus dem Ausland auszuschliessen. Mit Stichentscheid des Präsidenten hiess er einen Antrag Stähelin (cvp, TG) gut, im Einklang mit Grossproduzenten wie Brasilien, der USA und der EU ein Instrumentarium zur Mindestbeimischung von Bio-Treibstoff in herkömmliche fossile Treibstoffe einzuführen. Mit Hinweis auf zum Teil sklavenähnliche Verhältnisse auf Zuckerrohrfeldern folgte der Rat mit 18:17 Stimmen zudem einem Antrag Bonhôte (sp, NE), der den Import von Biotreibstoffen an die Garantie ökologischer und arbeitsrechtlicher Standards knüpft. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 36:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Revision des Mineralölsteuergesetzes (BRG 06.035)

Die grosse Kammer widmete sich der Änderung des Mineralölsteuergesetz in der Herbstsession. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung folgte sie weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats und ihrer vorberatenden UREK und beschloss die beantragten Steuererleichterungen für Erd- und Flüssiggas sowie eine Steuerbefreiung von Biogas und anderen Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen. Im Gegensatz zum Bundesrat privilegierte sie die einheimischen gegenüber den ausländischen Treibstoffen aus erneuerbaren Energien; letztere sollen nicht sofort, sondern sukzessive von der Steuer befreit werden. Anträge, welche zur Kompensation der Ausfälle nicht nur Benzin, sondern auch Diesel belasten resp. welche auf eine Kompensation verzichten wollten, blieben chancenlos. Der Rat hiess die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 123:35 Stimmen gut.

Revision des Mineralölsteuergesetzes (BRG 06.035)

Im Sommer eröffnete die Firma Agrola in Winterthur (ZH) die erste Tankstelle der Schweiz, welche Bio-Ethanol als Treibstoff anbietet. Agrola beabsichtigt, innerhalb eines Jahres ein Netz mit einem Dutzend Verteilstationen vor allem in der Nähe städtischer Zentren aufzubauen. Alle böten Bio-Ethanol E85 an, das aus 85% Bio-Ethanol und 15% Benzin besteht. Zurzeit könne nur ein skandinavisches Automodell diesen Treibstoff benutzen; die ersten Fahrzeuge seien ab September in der Schweiz erhältlich.

erste Tankstelle Bio-Ethanol als Treibstoff

In Erfüllung einer Motion der UREK-NR aus dem Jahr 2002 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im Mai seine Botschaft zur Revision des Mineralölsteuergesetzes. Um den CO2-Ausstoss und die Luftschadstoffbelastung im Strassenverkehr zu verringern, will die Regierung die Steuer auf Erd- und Flüssiggas, das als Treibstoff verwendet wird, um mindestens 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent senken und Biogas und andere Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen vollständig von der Mineralölsteuer und dem entsprechenden Zuschlag befreien. Zur Kompensation der Mindereinnahmen soll das Benzin entsprechend höher belastet werden. Anhand der geschätzten Verbrauchsentwicklung erwartet der Bundesrat eine CO2-Reduktion von 0,25 Mio Tonnen CO2-Äquivalent.

Revision des Mineralölsteuergesetzes (BRG 06.035)