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  • Umweltschutz

Akteure

  • Flach, Beat (glp/pvl, AG) NR/CN
  • Sommaruga, Simonetta (sp/ps) BR UVEK / CF DETEC

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Der Ständerat beugte sich in der Wintersession 2019 über die das Milliardengeschäft der dritten Rhonekorrektion, nachdem sich die UREK-SR im Oktober 2019 einstimmig für die Annahme des Gesamtkredits ausgesprochen hatte. Nach Wortmeldungen von Kommissionssprecher Rieder (cvp, VS) und Bundesrätin Sommaruga stimmte der Rat dem Kredit mit 39 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich zu.

3. Rhonekorrektion
Dossier: Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren

Vom 2. bis 15. Dezember 2019 fand in Madrid die 25. UN-Klimakonferenz (COP25) statt. Ursprünglich war Chile als Gastgeber vorgesehen, aufgrund sozialer Proteste in Chile wurde die Konferenz kurzfristig nach Madrid verlegt. An der UN-Klimakonferenz standen drei Themen im Vordergrund. Zum einen sollten Regeln für Marktmechanismen beschlossen werden, welche unter anderem Doppelzählungen bei im Ausland erzielten Emissionsverminderungen ausschliessen sollten. Den teilnehmenden Staaten gelang es jedoch nicht, sich auf solche Regeln zu einigen. Der Verhandlungstext wurde von einer kleinen Gruppe von Schwellenländern abgelehnt. Die Arbeiten an diesen Regeln sollen nächstes Jahr weitergeführt werden. Die Schweiz bedauerte den Entscheid und verpflichtete sich gemeinsam mit anderen ambitionierten Partnerländern im Rahmen der «San José Prinzipien für hohe Ambition und Integrität», robuste Regeln für den Handel mit Emissionszertifikaten anzuwenden, bis eine Einigung im Rahmen einer zukünftigen UN-Klimakonferenz gefunden wird. Zum anderen stand ein Mechanismus im Zentrum, welcher den Umgang mit klimawandelbedingten Schäden und Verlusten regeln soll. Die Vertragsparteien einigten sich darauf, diesen Mechanismus zu stärken. Er soll den Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Ländern zur Verhütung solcher Schäden und Verluste (z.B. Ernteausfälle in Folge von Dürren) verbessern. Schliesslich ging es auch bereits um die Zusicherung höherer Emissionsreduktionsziele durch die einzelnen Staaten, obwohl die Reduktionsziele gemäss Pariser Klimaabkommen alle fünf Jahre – also erstmals im Jahr 2020 – verschärft werden sollten. Im Madrid war erwartet worden, dass erste Staaten bereits ambitioniertere Ziele zumindest in Aussicht stellen würden; dies war jedoch nicht der Fall.
Die Medien waren sich in ihrer Berichterstattung einig, dass die Resultate der Konferenz enttäuschend seien. Es wurde erläutert, dass das Pariser Klimaabkommen im Hinblick auf die nun anstehende Klärung der Detailfragen eine leichte Übung gewesen sei und «der Geist von Paris» verflogen sei. Die Weltgemeinschaft habe jedoch eine gewisse Stärke bewiesen, indem sie eine Schwächung des Pariser Klimaabkommens durch kontraproduktive Beschlüsse verhindert habe. Die Medien werteten die neusten Rufe nach mehr Emissionsreduktionen im Inland als Folge des schwachen Ergebnisses der Madrider Klimakonferenz; einige Zeitungen prognostizierten bereits eine Erhöhung des Inland-Reduktionsziels durch den neu zusammengesetzten Nationalrat. Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga und der führende Klimawissenschaftler Reto Knutti sprachen sich bereits dafür aus.

Klimakonferenz in Madrid (COP25)
Dossier: UNO-Klimakonferenzen

Die im November 2017 von Jürg Grossen (glp, BE) eingereichte Motion «Klimaschutz endlich auch im Flugverkehr» forderte den Bundesrat auf, eine Abgabe, Gebühr oder Lenkungsabgabe in der Zivilluftfahrt einzuführen. Die Abgabe sei gegebenenfalls mit bestehenden internationalen oder nationalen Instrumenten abzustimmen. Die eingenommenen Gelder sollen für Umweltschutzmassnahmen im Flugverkehr und für Klimaschutzmassnahmen im Allgemeinen verwendet werden, so Grossen in seiner Begründung.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Eine solche Abgabe könne zur Verlagerung von Verkehrsströmen ins Ausland führen, was wirtschaftliche und ökologische Nachteile mit sich bringen könne. Zudem fehle in der Verfassung eine Grundlage für eine solche Steuer, was die Abgabe im Grunde darstellen würde. Schliesslich habe die Schweiz im Rahmen der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme mit der EU den Einbezug der Luftfahrt in das Schweizer Emissionshandelssystem ab 2020 vorgesehen.
In der Herbstsession 2019 befasste sich der Nationalrat mit der Motion. Umweltministerin Sommaruga wies im Rat vergeblich darauf hin, dass in der Zwischenzeit im Rahmen der Debatten zum CO2-Gesetz der Vorschlag einer Flugticketabgabe eingebracht worden war; der Nationalrat nahm die Motion mit 112 zu 61 Stimmen bei 10 Enthaltungen deutlich an.

«Klimaschutz endlich auch im Flugverkehr» (Mo. 17.3998)
Dossier: Flugticketabgabe

Im August 2019 verschärfte der Bundesrat sein im Rahmen des Pariser Klimaabkommens angekündigtes Reduktionsziel in Sachen Treibhausgase. Damals hatte sich die Schweiz verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Nun kündigte er an, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral sein solle, also ab Mitte des Jahrhunderts unter dem Strich keine Treibhausgase mehr emittieren werde. Damit wolle die Schweiz ihren Beitrag dazu leisten, dass die globalen Temperaturen bis 2100 nicht mehr als 1.5 Grad ansteigen. Dieses ambitionierte Ziel will der Bundesrat gemäss Medienmitteilung vor allem durch weitere massive Emissionseinsparungen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft erreichen. Im Rahmen der noch zu erarbeitenden Klimastrategie 2050 würden die entsprechenden Massnahmen definiert, so Umweltministerin Sommaruga. Für die Reduktion der dennoch ausgestossenen Treibhausgase will die Schweiz auf natürliche CO2-Speicher, wie etwa Wälder, setzen. Sie will aber auch neue Technologien nutzen, die der Atmosphäre dauerhaft Treibhausgase entziehen und diese dann speichern.
Links-Grüne Politiker und Politikerinnen, wie etwa Isabelle Chevalley (glp, VD), begrüssten die Verschärfung des Reduktionsziels. Chevalley fügte an, dass der Bundesrat bald ankündigen müsse, wie er das Ziel erreichen wolle. Für SVP-Politiker Imark (svp, SO) hingegen war klar, dass die Anstrengungen der Schweiz zwecklos sind, wenn gleichzeitig in anderen Ländern neue Kohlekraftwerke gebaut würden. Die NZZ wiederum sagte voraus, dass dieses indikative und damit nicht verbindliche Ziel nur mit Mühe zu erreichen sei. Ohne entsprechende Massnahmen seien solche von den Regierungen gesteckten Ziele bloss «Visionen ohne Wirkung». Diese Ziele müssten nun im zu revidierenden CO2-Gesetz konkretisiert werden. Die Medien wiesen zudem darauf hin, dass die Schweiz mit dieser Zielsetzung die Hauptforderung der Gletscherinitiative umsetze.

Bundesrat will bis 2050 eine klimaneutrale Schweiz
Dossier: Klimawandel in der Schweiz

Le conseiller national Beat Flach (pvl, AG) demande par le biais d'une motion, l'autorisation de la pratique de la fenêtre d'aération et la possibilité de densifier vers l'intérieur du milieu bâti sans autorisation dans les zones exposées au bruit. D'après l'art. 39 al.1 OPB, les immissions de bruit se mesurent au milieu de la fenêtre ouverte des locaux à usage sensible au bruit. L'auteur relève qu'une autre méthode est utilisée, dite pratique de la fenêtre d'aération. Jugée non admissible par le Tribunal fédéral, il serait alors impossible de densifier vers l'intérieur du milieu bâti dans ces endroits fortement exposés en raison des interdictions de construire en vertu de la législation sur la protection contre le bruit. Il souhaite que les dérogations prévues à l'art. 31 al. 2 OPB soient appliquées que dans des cas exceptionnels. Il charge le Conseil fédéral d'adapter l'OPB et, au besoin, la loi sur la protection de l'environnement (LPE) afin d'autoriser la pratique de la fenêtre d'aération.
Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion. Premièrement, il souligne que des permis de construire peuvent être délivrés en cas de dépassement des valeurs limites d'immissions lorsqu'il y a un intérêt prépondérant à construire. Deuxièmement, il mentionne que le Conseil de l'organisation du territoire (COTER) et la Commission fédérale pour la lutte contre le bruit (CFLB) ont déjà indiqué des pistes de solutions pour concilier les objectifs du développement territorial avec ceux de la lutte contre le bruit. Pour le Conseil fédéral, la pratique de la fenêtre d'aération n'est pas suffisante. Il prône la poursuite des réflexions des deux commissions fédérales extraparlementaires afin de créer une base légale autorisant une densification vers l'intérieur judicieuse dans ces zones exposées au bruit. Des propositions seront formulées dans le plan national de mesures pour diminuer les nuisances sonores.
La chambre basse adopte la motion par 137 voix contre 54 et 1 abstention. La CEATE-CE partage la volonté du motionnaire. Mais par 12 voix et 1 abstention, les membres de la commission souhaitent la formuler de manière plus générale. Ainsi, au lieu d'une "judicieuse densification vers l'intérieur du milieu bâti, sans autorisation exceptionnelle, et à autoriser l'application de la pratique dite de la fenêtre d'aération, qui est largement reconnue", la nouvelle version demande que les modifications législatives puissent permettre "la densification vers l'intérieur du milieu bâti nécessaire du point de vue de l'aménagement du territoire tout en tenant compte de manière appropriée de la protection de la population contre les nuisances sonores". Le Conseil des Etats adopte la motion dans sa version modifiée. La motion devra repasser devant la chambre basse pour une seconde lecture.

Densification vers l'intérieur du milieu bâti et mesure des immissions de bruit