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Zeitgleich mit seinem definitiven abschlägigen Entscheid betreffend die neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes schickte der Ständerat auch eine vom Nationalrat bereits angenommene Motion Leo Müller (cvp, LU) endgültig bachab. Dies entgegen des Willens der UREK-SR, welche ihrem Rat mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Bischofberger (cvp, AI) im Herbst 2015 empfohlen hatte, die Motion anzunehmen. Das Anliegen forderte die Erlaubnis, die minimale Breite des Gewässerraumes unterschreiten zu können, sofern dies der besseren Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Nutzung oder anderer Interessen diene. Die knappe Kommissionsmehrheit erwog, dass die bisher unternommenen Schritte zur Konkretisierung der im Rahmen des Gegenvorschlags zur Renaturierungs-Initiative erfolgten Bestimmungen – namentlich durch den unterdessen abgeschlossenen ersten Teil der Verordnungsrevision sowie durch die Annahme einer Motion der UREK-SR und einer abgeänderten Motion der UREK-NR – zwar in die richtige Richtung weisen würden, jedoch noch mehr unternommen werden müsse, damit Agrar- und Bauland nicht gefährdet werde. Im Gegenzug warnte eine starke Kommissionsminderheit, dass der im Gegenvorschlag erarbeitete Kompromiss, der damals zum Rückzug der Volksinitiative des Fischereiverbands geführt habe, bei Annahme der Motion gefährdet werde. Deutlich klarer lagen die Fronten schlussendlich im Ständerat: Mit 11 zu 33 Stimmen folgte dieser der Kommissionsminderheit und beerdigte das Anliegen.

Keine Gesetzesanpassung betr. minimale Breite des Gewässerraumes erforderlich (Mo. 12.3047)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Am 7. April befasste sich die UREK-SR mit einer Vielzahl von Anliegen, die im Nachgang zur Revision des Gewässerschutzgesetzes und dessen Verordnung betreffend Ausscheidung des Gewässerraums eingereicht worden waren. Die insgesamt neun Standesinitiativen, wovon fünf im Jahr 2012 und vier weitere im Folgejahr deponiert worden waren und welche allesamt auf eine stärkere Berücksichtigung der Forderungen von Seiten der Landwirtschaft, der Gemeinden und der Grundeigentümer gegenüber ökologischen Anliegen pochten, stiessen in der UREK der Kantonskammer auf wenig Zustimmung. Diese begrüsste den eingeschlagenen Weg der Verwaltung und sah mit Ausnahme der Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum kaum zusätzlichen Handlungsbedarf. Letzteres Anliegen befürwortete die Kommission im Rahmen einer Motion ihrer Schwesterkommission. Die UREK-SR stellte sich zudem gegen eine Motion Leo Müller (cvp, LU), die eine Unterschreitung der minimalen Breite des Gewässerraumes ermöglichen wollte. 2013 war das Anliegen vom Nationalrat befürwortet worden. Der Ständerat äusserte sich 2014 lediglich noch zur Motion UREK-NR.

Ausscheidung des Gewässerraums

Ähnliche Anliegen wie die Motion Müller (cvp, LU) sowie eine im Jahr 2012 vom Nationalrat behandelte Motion der UREK-NR verfolgten vier im Jahr 2013 eingereichte Standesinitiativen der Kantone Aargau, Graubünden, Nidwalden und Zug. Gleich wie die fünf bereits 2012 deponierten kantonalen Initiativen aus Schwyz, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uri forderten sie eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zur besseren Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung bei der Festlegung des Gewässerraumes.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Die 2011 in Kraft getretenen Änderungen des Gewässerschutzgesetzes provozierten weiterhin Opposition. Die Revision war als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „lebendiges Wasser“ geschaffen worden. Die sogenannte Renaturierungs-Initiative wurde daraufhin von den Initianten zurückgezogen, da diese ihre Interessen angemessen berücksichtigt sahen. Eine im Vorjahr lancierte Motion Leo Müller (cvp, LU) verlangt nun Möglichkeiten zur Unterschreitung der minimalen Breite des Gewässerraumes zum Schutze der landwirtschaftlichen Nutzfläche oder anderer Interessen. Die neue Regelung, die einen absoluten Schutz der Gewässerräume fordere, lasse keine haushälterische Nutzung der Ressource Boden zu und das Ausscheiden der Gewässerräume bedeute eine Enteignung der Grundeigentümer, was der Rechtssicherheit widerspreche. In seiner Antwort zum Vorstoss verteidigte der Bundesrat die Festlegung des Gewässerraums als zentrales Element der Kompromisslösung des damals erarbeiteten Gegenvorschlags zum Volksanliegen und verwies auf die gesetzlichen Ausnahmeregelungen und den bestehenden Spielraum der Kantone, insbesondere im Umgang mit Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum. Obwohl Bundesrätin Leuthard (cvp) in der Herbstsession des Nationalrats darüber hinaus erläuterte, dass der Bund in Zusammenarbeit mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) und der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) Merkblätter zur Festlegung des Gewässerraumes im Siedlungsgebiet sowie in landwirtschaftlichen Gebieten aktuell erarbeite, resp. bereits erarbeitet habe, nahm die grosse Kammer unter Opposition der SP, der Grünen und der GLP die Motion mit 104 zu 82 Stimmen an. Ein vom Schweizerischen Fischereiverband in Auftrag gegebenes Gutachten hielt eine voreilige Gesetzesanpassung indes für staatspolitisch bedenklich. Es gelte, eine erste Evaluation der Auswirkungen abzuwarten.

Keine Gesetzesanpassung betr. minimale Breite des Gewässerraumes erforderlich (Mo. 12.3047)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Eine von der bürgerlichen Mehrheit der UREK-NR unterstützte Motion störte sich an den Auswirkungen der revidierten Gewässerschutzverordnung auf die Landwirtschaft. Die Anpassungen der Verordnung wie auch des entsprechenden Gewässerschutzgesetzes waren in den Vorjahren als Antwort auf das Anliegen der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ erfolgt, worauf die Initiative denn auch zurückgezogen wurde. In ihrem Anliegen verlangten die Motionäre eine Lockerung der Gewässerschutzbestimmungen zugunsten der Landwirtschaft. Der Bundesrat plädierte auf Ablehnung des Anliegens. Er vertrat die Ansicht, dass bestehende Regelungen bereits genügend Raum liessen und eine Lockerung betreffender Bestimmungen den in der Beratung der Gewässerschutzgesetzrevision im Jahr 2009 erarbeiteten Kompromiss unterlaufen würde. Dieselbe Ansicht vertrat die Regierung auch in ihren Antworten auf die Motion Müller (cvp, LU) und das Postulat Vogler (csp, OW), die sich ebenfalls an den neuen Bestimmungen zur revidierten Gewässerschutzgesetzgebung stiessen. Im Nationalrat obsiegte das Anliegen der von einer Mehrheit der UREK-NR gestützten Motion, indem sich eine bürgerliche Mehrheit mit 94 zu 89 Stimmen bei drei Enthaltungen knapp gegen den Minderheitsantrag der Kommission und die geschlossenen Fraktionen der GLP, der Grünen und der SP durchsetzte. Im bürgerlichen Lager zeigte sich insbesondere die BDP gespalten und immerhin ein Drittel der CVP/EVP-Fraktion unterstützte die Gegnerseite. Nach der parlamentarischen Beratung im Nationalrat wurden Stimmen von Seiten der Fischerei- und Umweltverbände laut, die dem Kommissionssprecher Daniel Fässler (cvp, AI) vorwarfen, die knappe Abstimmung mittels Verwendung unwahrer Aussagen gewonnen zu haben. Der Sprecher hatte während der Beratung verlauten lassen, die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) unterstütze die Motion einhellig, obwohl vom Gremium zum betreffenden Zeitpunkt keine Stellungnahme vorlag. Daraufhin stimmte die BPUK über das Anliegen ab und sprach sich im September klar gegen die Unterstützung der Motion aus. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis für das Anliegen, äusserte aber Bedenken, dass die Annahme des Geschäftes zu einer erneuten Initiative von Seiten des Fischereiverbandes führen könnte. Der Ständerat beriet das Anliegen im Berichtsjahr noch nicht.

Motion verlangt Konkretisierungen im Gewässerschutz betr. Fruchtfolgeflächen (Mo.12.3334)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen