Kein neuer GAV kam zwischen dem Verein der Buchbindereien der Schweiz und der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) zustande. Ein bereits verabschiedeter GAV war — da er unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsah — von Gewerkschafterinnen der GDP vor Gericht erfolgreich als Verstoss gegen den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung angefochten worden.
Buchbindereien der Schweiz- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1991
- Prozesstyp
- Anderes
- Akteure
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 22.06.2017
Aktualisiert am 22.06.2017