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Der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die über 260'000 Temporärangestellten in der Schweiz wurde Realität. Der Branchenverband Swissstaffing und die Gewerkschaft Unia stimmten dem ausgehandelten Abkommen zu. Diese Wirtschaftsbranche hat ein starkes Wachstum von rund 12% pro Jahr. Beide Seiten zeigten sich zufrieden, da es gelungen sei, sowohl die Flexibilitätsanforderung der Arbeitsvermittler als auch das Sicherheitsbedürfnis der Temporärangestellten auf einen Nenner zu bringen.

Temporärangestellten

Der Konflikt über den Abschluss eines neuen Landesmantelvertrags im Bauhauptgewerbe lebte im Berichtsjahr wieder auf. Die Delegiertenversammlung der Baumeister lehnte am 24. Januar den im Vorjahr zwischen den Spitzen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände erzielten Kompromiss deutlich, mit 91 zu 14 Stimmen ab. Sie beauftragte ihren Verband, Nachverhandlungen zu zwei Bereichen aufzunehmen. Erstens über die Regeln für die Kompensation von wetterbedingten Ausfallstunden, welche für kleine Baufirmen zu kompliziert seien, und zweitens über den von allen Beschäftigten alimentierten «Parifonds», aus welchem neben Weiterbildungsangeboten auch die Kosten für die Überwachung der Vertragseinhaltung finanziert werden. Der grösste Baukonzern der Schweiz, Implenia, sowie einige weitere grosse Unternehmen distanzierten sich allerdings von diesem Entscheid und drängten auf einen Vertragsabschluss. Die Gewerkschaftsdelegierten stimmten ihrerseits dem neuen Vertrag einstimmig zu; sie sprachen sich gegen Nachverhandlungen aus und drohten mit der Wiederaufnahme der Streiks. Diese Drohung lösten sie im März ein: Auf mehreren Baustellen in Basel und später auch in Zürich traten die Beschäftigten in kurze, nicht angekündigte Streiks und führten Demonstrationszüge durch. In mehreren Kantonen (Tessin, Freiburg, Waadt) desavouierten die kantonalen Baumeisterverbände den nationalen Verband und unterzeichneten den Vertrag. Im April nahmen die Sozialpartner ihre Gespräche auf nationaler Ebene wieder auf. Erneut fungierte Jean-Luc Nordmann als Vermittler und hatte Erfolg. Mitte April einigten sich die Verhandlungsdelegationen, den im Vorjahr ausgehandelten Vertrag in Kraft zu setzen. Einige Auslegungsprobleme bei den zwei von den Baumeistern kritisierten Punkten Ausfallzeitkompensation und Parifonds wurden geklärt und gelöst. Die Delegiertenversammlungen der Gewerkschaften Unia und Syna sowie des Baumeisterverbands hiessen den neuen Landesmantelvertrag Ende April gut; er wurde auf den 1. Mai in Kraft gesetzt.

Landesmantelvertrags im Bauhauptgewerbe kurze, nicht angekündigte Streiks

In Bellinzona reagierten die Beschäftigten der SBB-Unterhaltswerkstätte anfangs März mit einem unbefristeten Streik auf den Entscheid des SBB-Verwaltungsrates, den rund 400 Personen umfassenden Personalbestand massiv abzubauen. Im Rahmen einer Restrukturierung von SBB-Cargo wollte die SBB in Bellinzona 128 Stellen abbauen, 18 nach Chiasso (TI) verlegen und 10 ins Werk Yverdon (VD) verschieben, wo in Zukunft der Lokomotivunterhalt konzentriert werden soll. Offen war noch, wie es mit dem Bereich Güterwagen-Unterhalt mit über 200 Beschäftigten weitergehen soll. Erwogen wurde ein gemeinsames Projekt mit einer Privatfirma aus der Region. In der Folge zeigte sich in der Agglomeration Bellinzona, ja im ganzen Tessin eine breite Solidarität mit den Streikenden. In Grossdemonstrationen manifestierten die Bevölkerung, aber auch Politiker aller Parteien und Vertreter der katholischen Kirche gegen den Stellenabbau und die drohende Schliessung der „Officine FSS“. Obwohl die gewerkschaftlich Organisierten unter den Streikenden mehrheitlich dem Schweizerischen Eisenbahnerverband (SEV) angehörten, traten vor allem das betriebliche Streikkomitee und die Gewerkschaft Unia in Erscheinung.

Eine Gesprächsrunde zusammengesetzt aus Tessiner Politikern, einer Delegation der SBB und Bundesrat Leuenberger schlug vor, dass unter der Voraussetzung eines Streikabbruchs die SBB den Stellenabbau vorübergehend sistieren solle. Sie hätte dann die den Reorganisationsbeschlüssen zugrunde liegenden Berechnungen transparent zu machen und mit den Arbeitnehmervertretern nochmals Verhandlungen über die Zukunft der Werkstätte zu führen. Die Streikenden lehnten dieses Angebot zweimal ab. Sie verlangten Garantien für das uneingeschränkte Weiterbestehen des SBB-Werks in Bellinzona, wobei die Beschäftigten weiterhin dem SBB-GAV unterstellt sein müssten. Nach genau einem Monat, am 7. April, brachen die Streikenden ihre Aktion ab, ohne dass man sich auf eine Lösung geeinigt hätte. In der Folge wurden Verhandlungen zwischen der SBB und den Gewerkschaften und mit alt-Nationalrat Franz Steinegger (fdp, UR) als Vermittler aufgenommen. Diese führten nach sechs Monaten zu einer Einigung, welche den Bestand der Werkstätte Bellinzona bis 2013 garantiert, von dieser aber eine höhere Produktivität fordert. Die gleichzeitig mit dem Abbau in Bellinzona beschlossene Schliessung des SBB-Cargo-Kundenzentrums in Freiburg (165 Stellen) und der Personalabbau im SBB-Werk Biel (46 Stellen) führte zwar auch zu Protesten, aber nicht zu Arbeitsniederlegungen.

Bestand der Werkstätte Bellinzona bis 2013 garantiert

Wie nach den Positionsbezügen im Vorjahr zu erwarten war, gestaltete sich die Weiterführung des Gesamtarbeitsvertrags (Landesmantelvertrag, LMV) im Bauhauptgewerbe, das über 100'000 Beschäftigte (davon rund 80'000 Festangestellte) zählt, als äusserst schwierig. Im Mai beschlossen die Bauunternehmer, den seit Anfang 2006 geltenden LMV auf Ende September 2007 zu künden. Die Arbeitgeber beschuldigten die Gewerkschaften Unia und Syna, bei der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeiten zwecks der Kompensation von ausgefallenen Arbeitsstunden infolge von schlechtem Wetter und Ähnlichem nicht kompromissbereit zu sein. Auf den 1. Oktober trat die Kündigung des LMV durch die Bauunternehmer in Kraft, wobei die Arbeitgeber zugesichert hatten, sich während der vertragslosen Zeit an die Bestimmungen des alten LMV halten zu wollen. Die Gewerkschaft Unia hatte Ende September mit einer grossen Demonstration (rund 15'000 Teilnehmende) in Zürich gegen die Vertragsauflösung protestiert, und die Bauarbeiter hatten sich gemäss Angaben der Gewerkschaften in Abstimmungen auf den Bauplätzen zu rund 85% für Kampfmassnahmen ausgesprochen.

Mitte Oktober begannen die Unia und die Syna ihre kurzen Streiks auf den NEAT-Baustellen und in den Städten Genf, Bern und Neuenburg. Anfangs November legten sie für einen Tag mehr als 200 Baustellen in und um Zürich sowie in Basel lahm. Sozusagen als Begleitaktion drohte der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass er bei Nichtzustandekommen eines GAV die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien bekämpfen werde. Nachdem die Gewerkschaften die Vorsteherin des EVD, Doris Leuthard, um Vermittlung ersucht hatten, stellte sich auf deren Wunsch hin der pensionierte Seco-Spitzenbeamte Jean-Luc Nordmann als Mediator zur Verfügung. Die Gewerkschaften sistierten während der Vermittlung alle weiteren geplanten Kampfaktionen. Mitte Dezember einigten sich die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner auf einen Kompromiss, der allerdings im Januar 2008 noch von den Delegiertenversammlungen ratifiziert werden muss.

Landesmantelvertrag Streiks

Sehr lange, aber ohne die Begleitung durch Kampfmassnahmen, hatten die Verhandlungen um einen neuen GAV im Holzbaugewerbe mit seinen rund 13'000 Beschäftigten gedauert. Sie waren 2003 aufgenommen worden, die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch den Bundesrat kam jedoch erst im Berichtsjahr zustande. Hauptgrund für die Verzögerung waren Einwände von Arbeitgeberverbänden benachbarter Branchen gewesen.

neuen GAV im Holzbaugewerbe

Eiszeit kündigte sich auch in der Baubranche an. Der Baumeisterverband (SBV) bezeichnete die Gewerkschaft Unia als ideologisch verblendet, drohte damit, den erst im Vorjahr abgeschlossenen GAV im März 2007 zu kündigen und die Unia bei Neuverhandlungen nicht mehr als Gesprächspartner zu akzeptieren. Die Unia konterte, die Baumeister würden die Lösung von Streitigkeiten in den dafür vorgesehenen Gremien immer wieder blockieren. Unter diesen Voraussetzungen war es nicht verwunderlich, dass die Lohnverhandlungen für 2007 schliesslich scheiterten.

Baubranche

Beim Buntmetallverarbeiter Swissmetal Boillat im bernjurassischen Reconvilier verhärteten sich im Lauf des Januars die Fronten zwischen der Arbeitnehmerschaft, welche die volle Unterstützung der Gewerkschaft Unia und von weiten Teilen der lokalen Bevölkerung hatte, und der Unternehmensleitung zusehends. Die Belegschaft wehrte sich gegen einen Restrukturierungsplan der Firma, wonach der Giessereibetrieb in Reconvilier aufgehoben und in das Werk nach Dornach (SO) verlegt werden sollte. Dadurch hätten rund 100 der 320 Mitarbeitenden ihre Stelle in Reconvilier verloren. Am 25. Januar wurde der unbefristete Streik ausgerufen. Die Konzernleitung drohte mit Stilllegung des Betriebs, falls die Arbeit nicht umgehend wieder aufgenommen werde und entliess schliesslich 21 Kadermitarbeiter, die sich mit der Belegschaft solidarisiert hatten, sowie später rund 120 Mitarbeitende; als Kündigungsgrund für letztere Massnahme wurde ein Kundenverlust durch den Streik ins Feld geführt.

In dieser schier ausweglosen Situation schaltete sich Bundesrat Deiss, Vorsteher des EVD ein, empfing Vertreter beider Konfliktparteien zu getrennten Gesprächen und schlug schliesslich die Einsetzung eines Mediators in der Person des Unternehmers Rolf Bloch vor. Nach 30 Tagen wurde der Streik ausgesetzt und die Verhandlungen unter Leitung von Bloch aufgenommen, nachdem die Geschäftsleitung zugesichert hatte, dass sie die angedrohten Strafanzeigen gegen die Streikenden nicht eingereicht hatte. In der Folge wurden auch einige der ausgesprochenen Kündigungen zurückgezogen. Zudem wurde ein neutraler Experte eingesetzt, der die betriebswirtschaftliche Lage in Reconvilier durchleuchten sollte. Dieser empfahl den Konfliktparteien, sich auf die Weiterführung der Giesserei während maximal vier Jahren zu einigen. Entlassene Mitarbeiter sollen im Rahmen der Möglichkeiten des Unternehmens wieder eingestellt und in Reconvilier wieder ein Werkleiter eingesetzt werden. Die Umsetzung der Massnahmen hätte eine neutrale Gruppe überwachen sollen. Von dieser externen Kontrolle wollte die Geschäftsleitung allerdings nichts wissen, sie setzte die Mediation aus und erklärte, die Empfehlung in Eigenregie umsetzen zu wollen.

Die von der langen Kampfdauer zermürbte Belegschaft stimmte schliesslich zu. Entgegen der Forderung der Gewerkschaft wollte das Unternehmen auch keinem Sozialplan für die letztlich 111 Entlassenen zustimmen, sondern einen Sozialfonds für die Betroffenen einrichten, an dessen Finanzierung sich die Firma und die Unia, die von der Geschäftsleitung stets als „Brandstifterin“ bezeichnet worden war, zu gleichen Teilen beteiligen sollten. Dies bezeichnete die Gewerkschaft umgehend als absurd, da es von Gesetzes wegen vorgesehen sei, dass der Sozialplan ausschliesslich vom entlassenden Betrieb finanziert werde; sie zog die Swissmetal vor das Branchen-Schiedsgericht. Diese konterte damit, dass sie von der Unia einen Schadenersatz zwischen CHF 5 und 10 Mio. für die durch den Streik verursachte Produktionseinbusse verlangte, da die Gewerkschaft trotz der in der Metall- und Maschinenindustrie geltenden Friedenspflicht den Streik aktiv unterstützt und sogar noch angeheizt habe.

Streiks bei Swissmetal in Reconvillier

Der Migros, dem grössten privaten Arbeitgeber der Schweiz, gehen langsam die Sozialpartner aus. 2005 hatte die Gewerkschaft Unia das Handtuch geworfen, nun kehrte auch Gewerkschaft Syna dem orangen Riesen den Rücken und erklärte, sie werde den neuen GAV nicht unterzeichnen, da der Vertrag neben einigen Verbesserungen (Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, Ausdehnung des Mutterschaftsschutzes) inakzeptable Verschlechterungen enthalte, insbesondere die Bestimmung, dass das Unternehmen die wöchentliche Arbeitszeit um zwei Stunden verlängern oder verkürzen kann – mit oder ohne Lohnangleichung. Schliesslich wurde der GAV nur von den beiden Berufsverbänden KV Schweiz und Metzgereipersonalverband unterzeichnet.

Migros

Einen für die Arbeitnehmer günstigen neuen GAV konnte die Gewerkschaft Unia in der Uhrenindustrie aushandeln; da es der Branche ausgezeichnet geht, mussten die Arbeitgeber Zugeständnisse machen (Erhöhung der Krankenkassenbeiträge und der Überbrückungsrente bis zum ordentlichen AHV-Alter). Im Gegenzug wurde eine absolute Friedenspflicht vereinbart. Der neue GAV gilt ab Anfang 2007 bis Ende 2011 und betrifft rund 35'000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 416 angeschlossenen Betrieben.

Uhrenindustrie

Im Konflikt um einen GAV für die Deutschschweizer Presse wurde die eidgenössische Einigungsstelle eingeschaltet. Das EVD setzte sie auf Ersuchen der Mediengewerkschaften Comedia und Impressum ein. Die Verleger hatten sich dagegen ausgesprochen. Ihr Verband lehnt es ab, Löhne in einem GAV zu regeln. Bis Ende Jahr konnte keine Einigung erzielt werden.

Presse

Der Nationalrat stimmte diskussionslos einem Postulat Fehr (sp, SH) zu, das vom Bundesrat eine jährliche, nach Kantonen differenzierte Berichterstattung über den Vollzug der flankierenden Massnahmen verlangt. Diese flankierenden Massnahmen sind schweizerisches Recht und gelten daher für im Ausland ansässige Personalverleihungsfirmen nicht. Deren Tätigkeit ist in der Schweiz zwar grundsätzlich verboten, kann von den Kantonen jedoch in bestimmten Fällen erlaubt werden. Obwohl diese Regelung für Ausnahmefälle geschaffen wurde, bei denen in der Schweiz gar kein geeignetes Personal rekrutierbar ist (z.B. für hochspezialisierte Reinigungs- und Wartungsarbeiten in Kernkraftwerken), bestand die Gefahr, dass diese Bestimmung in Zukunft zur Umgehung der flankierenden Massnahmen ausgenutzt werden könnte. Der Nationalrat überwies deshalb einstimmig und im Einvernehmen mit dem Bundesrat eine Motion Gysin (fdp, BL) (Geschäft: 04.3712) für eine Aufhebung dieser Ausnahmeregelung; die kleine Kammer schloss sich diesem Entscheid an.

Vollzug der flankierenden Massnahmen im Ausland ansässige Personalverleihungsfirmen

Der Arbeitskonflikt beim Buntmetallverarbeiter Swissmetal Boillat im bernjurassischen Reconvilier brach im November wieder offen aus. Der Anlass war diesmal der Entscheid der Unternehmensleitung, den Giessereibetrieb im Werk Reconvilier aufzuheben und in das Werk Dornach (SO) zu verlagern. Im Gegensatz zum Vorjahr kam es aber noch nicht zu einem Streik.

Streiks bei Swissmetal in Reconvillier

In der Maschinenindustrie einigten sich die Sozialpartner auf einen neuen GAV, der als wesentlichste Neuerung eine Erweiterung der Umstände enthält, unter denen eine Ausdehnung der Jahresarbeitszeit erlaubt ist. Diese von den Gewerkschaften lange bekämpfte Flexibilisierung ist neu nicht nur zur Überwindung einer wirtschaftlichen Gefährdung eines Unternehmens möglich, sondern auch in bestimmten anderen Situationen (z.B. zur Bewältigung von besonderen Innovationsprojekten oder zur Anpassung an spezielle Produktionszyklen). Als Gegenleistung für ihr Entgegenkommen erhielten die Gewerkschaften gewisse Mitspracherechte.

Maschinenindustrie

Im Kanton Zürich legten im Juli rund 100 Chauffeure der Firma, welche die Konzession für den Taxibetrieb am Flughafen Kloten besitzt, ihre Arbeit für fünf Tage nieder. Die Lohnforderungen der von der Gewerkschaft Unia vertretenen Taxifahrer wurden teilweise erfüllt. Im Kanton Tessin traten im Herbst 22 Beschäftigte der Schifffahrtgesellschaft Luganersee für fünf Tage in den Ausstand. Sie protestierten damit gegen Entlassungen und stellten die Aktion ein, nachdem Gespräche über einen Sozialplan vereinbart worden waren.

Taxibetrieb am Flughafen Kloten Schifffahrtgesellschaft Luganersee

In der Volksabstimmung vom 25. September hiess das Volk mit einer Mehrheit von 56% die Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten sowie die flankierenden Massnahmen gut . Dank diesen vom Parlament beschlossenen flankierenden Massnahmen zur Verhinderung von Lohndumping hatten die Gewerkschaften und in ihrem Gefolge die SP, die GP und die PdA ihre ursprünglichen Einwände aufgegeben und die Vorlage auch in der Volksabstimmung unterstützt. An der Unterschriftensammlung für das Referendum beteiligte sich allerdings neben der SVP und den Schweizer Demokraten auch ein aus der äusseren Linken und einzelnen Funktionären des SGB und seiner Mitgliedergewerkschaften gebildetes Komitee.

Personenfreizügigkeitsabkommens

Im Bereich der Printmedien demonstrierten die Unternehmer, dass sie wenig Interesse an einer raschen Beendigung des vertragslosen Zustands haben. Sie verabschiedeten an ihrer Jahrestagung einen Katalog von Mindeststandards für individuelle Arbeitsverträge, den sie im Alleingang, das heisst ohne Konsultation der Gewerkschaften erarbeitetet hatten.

Printmedien

Im Juni einigte sich die Gewerkschaft Unia mit den Arbeitgebern auf einen neuen, ab 2006 gültigen Gesamtarbeitsvertrag für das Bauhauptgewerbe. Nachdem im Vorjahr die Vertragsverhandlungen von gewerkschaftlichen Protestaktionen geprägt gewesen waren, erstaunte die rasche und friedliche Einigung. Auch bei den Malern und Gipsern, wo im Vorjahr noch gestreikt worden war, kam ein neuer GAV zustande. Vertreter sowohl der Arbeitgeberverbände als auch der Gewerkschaften gaben zu, dass die bevorstehende Volksabstimmung über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitglieder ein wesentlicher Grund für die raschen und ohne störende Begleitgeräusche erzielten Vertragsabschlüsse gewesen war. Grosse Arbeitskonflikte und lautstarke Kontroversen zwischen den Sozialpartnern hätten ihrer Ansicht nach die Annahme des Freizügigkeitsabkommens gefährdet.

Bauhauptgewerbe bevorstehende Volksabstimmung über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit

Im Strassentransportgewerbe wurde im Berichtsjahr erstmals ein für die ganze Schweiz geltender Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen. Diese ab 2006 geltende Vereinbarung regelt die Minimalanforderungen an die weiterhin regional oder einzelbetrieblich ausgehandelten Arbeitsverträge.

Strassentransportgewerbe

Im Januar nahmen die rund 150 Beschäftigten des Zigarettenfilter-Herstellers Filtrona in Crissier (VD) ihren im Dezember des Vorjahres abgebrochenen Streik wieder auf. Hauptstreitpunkt war die Höhe der im Rahmen eines Sozialplans vom Unternehmen auszuschüttenden Entschädigung im Falle einer Betriebsschliessung. Nach gut einer Woche gaben die Streikenden auf und akzeptierten den zwischen der Gewerkschaft Comedia und der britischen Firma ausgehandelten und um eine Beschäftigungsgarantie bis Juni ergänzten Sozialplan. Am 10. Juni wurde die Betriebsstätte in Crissier endgültig geschlossen.

Streiks bei Filtrona

Auf den 1. Juni traten die Übergangsbestimmungen zum Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU in die zweite Phase. Schweizerinnen und Schweizer haben ab diesem Zeitpunkt freien Zugang zum Arbeitsmarkt der bisherigen 15 EU-Länder. Umgekehrt bleiben die Kontingente für EU-Angehörige bis 2007 bestehen, wobei allerdings der Vorrang inländischer Arbeitskräfte und die systematische Kontrolle aller neuen Arbeitsverträge bezüglich Lohn- und Arbeitsbedingungen entfallen. Dafür greifen die 1999 beschlossenen flankierenden Massnahmen, die ein Lohn- und Sozialdumping verhindern sollen.

Personenfreizügigkeitsabkommen zweite Phase.

In Sitten wurde Ende Jahr der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Schweizer Landwirtschaft unterzeichnet. Er regelt minimale soziale Standards für 8'000 Beschäftigte in 5'000 Walliser Bauernbetrieben. Der mit den christlichen Gewerkschaften vereinbarte GAV tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Für die Gewerkschaften fixiert der GAV ein "akzeptables" soziales Minimum. Für unqualifizierte Hilfskräfte werden Stundenlöhne von CHF 10,85 bis 13,50, für Berufsleute CHF 17 bis 20 und für Kaderleute CHF 20,50 bis 24 bezahlt. Gegenüber heute steigen die Löhne - je nach Funktion - um 1,4 bis 8%. Der Vertrag regelt neben den Minimallöhnen auch die wöchentliche Arbeitszeit von 48 bis 55 Stunden sowie die Beteiligung an den Krankenkassenprämien. Der GAV soll dazu beitragen, Schwarzarbeit zu verhindern. Er gilt für eine Dauer von drei Jahren. Im Wallis ist vor allem zur Erntezeit der Bedarf an Hilfskräften gross, da die Gemüse-, Wein- und Obstproduktion 75% des landwirtschaftlichen Einkommens ausmacht.

Landwirtschaft

Im Nationalrat stellte Gutzwiller (fdp, ZH) den Ordnungsantrag, das Zusatzprotokoll und die flankierenden Massnahmen in einem Genehmigungsbeschluss zusammenzufassen. Der Stimmbürger könne doch nicht über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten entscheiden, ohne zu wissen, mit welchen Massnahmen Lohndumping bekämpft werde. Mit 120 zu 46 Stimmen stimmte der Rat diesem Antrag zu. In der Detailberatung übernahm der Rat mehrheitlich die Beschlüsse des Ständerates. Mit 75 zu 57 Stimmen folgte der Nationalrat insbesondere einem Antrag Bührer (fdp, SH) und damit Bundes- und Ständerat und beschränkte die Meldepflichten für die Arbeitgeber gegenüber den zuständigen Kontrollbehörden auf die Identität, die Tätigkeit und den Arbeitsort der in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer. Die Kommission hatte auch die Löhne und die Arbeitszeiten in die Meldepflicht einbeziehen wollen. Eine Minderheit Kaufmann (svp, ZH) beantragte, auf die Anstellung von Inspektoren zu verzichten, die rund CHF 20 Mio. pro Jahr kosten; es sei an den in den tripartiten Kommissionen vertretenen Sozialpartnern, diese Kontrollen zu übernehmen. Bundespräsident Deiss konterte, wenn man Kontrollen wolle, so müsse man auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Der Antrag Kaufmann wurde mit 124 zu 47 Stimmen abgelehnt. Gegen einen Antrag Germann (svp, SH), der Festhalten an den getrennten Vorlagen beantragte, da sonst die Möglichkeit entfalle, frei entscheiden zu können zwischen Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit oder ohne flankierende Massnahmen, stimmte der Ständerat in der Differenzbereinigung der Zusammenfügung mit 27 zu 7 Stimmen zu, worauf die Vorlage von beiden Kammern definitiv verabschiedet werden konnte.

Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten

Als flankierende Massnahmen zur Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten, die den Schweizer Arbeitsmarkt vor Lohndrückerei und schlechteren Arbeitsbedingungen schützen sollen, schlug der Bundesrat vor, die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen zu erleichtern und eine Verstärkung der Kontrollen vorzusehen. Rund 150 Inspektoren sollen darüber wachen, dass die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen von den zugewanderten Arbeitskräften nicht unterschritten werden, wobei der Bund die Hälfte der Lohnkosten dieser Inspektoren übernimmt; sie sollen jene Kontrollen und Untersuchungen durchführen, die den 2003 eingeführten tripartiten Kommissionen als Grundlage ihrer Beschlüsse dienen.

Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten

Im Ständerat war das Eintreten auf das Zusatzprotokoll und die flankierenden Massnahmen unbestritten. In der Detailberatung beantragte eine Minderheit Schmid (cvp, AI), für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Gesamtarbeitsvertrages das bisherige Quorum von 30% der Arbeitgeber und 30% der Arbeitnehmer zu belassen, dies wurde vor allem mit den Interessen der KMU begründet. Die Mehrheit der Kommission beantragte, dem Bundesrat zu folgen, wonach das Quorum der Arbeitgeber aufgehoben und dasjenige der Arbeitnehmer auf 50% erhöht wird. Mit 24 zu 13 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission. Mit 27 zu 6 wurde ein weiterer Antrag Schmid abgelehnt, die flankierenden Massnahmen erst nach Aufhebung der arbeitsmarktlichen Beschränkungen (2011) in Kraft zu setzen und auf sieben Jahre zu beschränken.

Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten

Wenige Tage später traten die 150 Angestellten des Zigaretten-Filter-Herstellers Filtrona in Crissier (VD) in einen unbefristeten Streik, da sie eine Schliessung des Werks befürchteten, das ein Jahr zuvor von einer grossen britischen Firma aufgekauft worden war. Zwei Woche nach Streikbeginn einigten sich Personal und Firmenleitung unter Mithilfe der Waadtländer Schiedsstelle auf Verhandlungen über einen Kollektivvertrag und einen Sozialplan im Fall einer Schliessung des Werks; zudem wurde der Mietvertrag für das Firmengebäude um zwei Jahre verlängert. Die Arbeit wurde provisorisch aufgenommen, nach 24 Stunden aber schon wieder niedergelegt. Belegschaft und Gewerkschaften beschuldigten die Firmenleitung, leere Versprechungen abgegeben zu haben und auf Repressalien gegen die Streikenden offenbar nicht verzichten zu wollen. Nach knapp drei Wochen Arbeitskonflikt betrachtete auch die Schiedsstelle auf Grund von Informationen aus London ihre Vermittlungsbemühungen als gescheitert. Ende Jahr wurden die Verhandlungen über den Umfang eines allfälligen Sozialplans ebenso wie die Produktion zwar wieder aufgenommen, eine definitive Einigung konnte im Berichtsjahr aber nicht mehr erreicht werden.

Streiks bei Filtrona