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Anfang 2014 schickte der Bundesrat Vorschläge für die Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in die Vernehmlassung. Der Bundesrat wollte das aus den 1970er-Jahren stammende Arbeitszeitsgesetz (AZG), dem die Arbeitnehmenden der SBB sowie aller konzessionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs unterstehen, der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anpassen. So sollten unter anderem auch Mitarbeitende von Gleisbaufirmen dem AZG unterstellt, die Pausenregelung, die noch immer mit der früheren Wohnsitzpflicht am Dienstort und der damit verbundenen Zeitzuschlägen konform war, angepasst und Jugendliche unter 18 Jahren im Sinne einer Gleichbehandlung nicht mehr dem AZG, sondern dem Arbeitsgesetz (ArG) unterstellt werden. In der Vernehmlassung war vor allem die Regelung für Drittfirmen, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Bereich der Eisenbahn ausführen, umstritten. Die Arbeitgeberverbände stellten sich gegen den Vorschlag des Bundesrates, da das betroffene Personal nicht nur sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausführe und so je nach Funktion anderen gesetzlichen Grundlagen unterstellt sei. Diese wechselnde Rechtssituation, so die Verbände, führe zu einem unzumutbaren administrativen Mehraufwand. Der Bundesrat hatte vor Ende 2014 noch keine Botschaft zur Teilrevision des AZG verabschiedet.

Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs

Suite aux licenciements des grévistes de l’hôpital de La Providence à Neuchâtel (cf. section « Grèves »), le syndicat suisse des services publics (SSP) a saisi l’Organisation internationale du travail (OIT). La Suisse a ratifié les conventions de l’OIT sur la liberté syndicale et la protection du droit syndical, mais n’a pas encore entériné de loi conforme au droit international. Cette plainte s’ajoute à celle que l’Union syndicale suisse (USS) avait déposée en 2003 et réactivée en 2012. Par ce biais, les milieux syndicaux entendent augmenter la pression sur les autorités fédérales afin qu’elles mettent en place une législation qui protège davantage les personnes de confiance, les militant(e)s syndicaux et autres membres de commissions d’entreprise contre les licenciements. Pour rappel, le Conseil fédéral avait chargé en 2012, dans l’optique de relancer un projet de loi sur un durcissement en matière de licenciements abusifs, le Département fédéral de justice et police (DFJP) de rédiger, en collaboration avec le Département fédéral de l’économie, de la formation et de la recherche (DEFR), une étude approfondie à ce sujet.

le syndicat suisse des services publics (SSP) a saisi l’Organisation internationale du travail (OIT)

Afin de mieux protéger contre un licenciement les lanceurs d’alerte (« Whistleblower »), c’est-à-dire les personnes qui signalent des faits répréhensibles sur leur lieu du travail, le Conseil fédéral a chargé en novembre le Département de justice et police de rédiger un message sur la révision partielle du code des obligations (CO). En 2009, la consultation avait témoigné de la nécessité d’un nouvel article en la matière.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

Travail.Suisse und andere Gewerkschaften reichten im Juni 108'000 gültige Unterschriften für die Volksinitiative „6-Wochen Ferien für alle“ ein. Diese fordert einheitlich sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen. Diese Forderung wird mit der gestiegenen Arbeitsbelastung, der höheren Produktivität sowie einer Angleichung an andere europäische Länder begründet. Die Arbeitgeberorganisationen kündigten bereits Widerstand an.

Volksinitiative sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen

Der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse kündigte zu Beginn der Sommerferien eine Volksinitiative für mindestens sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen an. Gemäss OR beträgt die Minimaldauer zur Zeit vier Wochen (fünf für unter 20jährige), wobei die Arbeitgeber, vor allem für erfahrenere Arbeitskräfte, oft bis zu drei Wochen darüber hinausgehen. Die Gewerkschaft hat ihre Initiative im Berichtsjahr bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht; der Beginn der Unterschriftensammelfrist fiel allerdings auf Anfang 2008.

Volksinitiative sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen

Mit 116 zu 55 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, welche die Ausarbeitung eines Anti-Mobbing-Gesetzes verlangte. Zisyadis wollte gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung des Mobbing am Arbeitsplatz und zu dessen Prävention sowie eine strafrechtlich stärkere Ahndung erreichen. Das Plenum schloss sich der Ansicht der Kommission an, wonach die geltenden Gesetze genügend Interventionsmöglichkeiten bieten und das Problem in erster Linie auf Ebene der Prävention angegangen werden muss.

Mobbing

Der Nationalrat nahm oppositionslos zwei analoge parlamentarische Initiativen Eymann (lp, BS) (00.426) und Tschäppät (sp, BE) zur Änderung der obligationenrechtlichen Bestimmungen über das Arbeitszeugnis (Art. 330a OR) an. Anlass für die Vorstösse war die in den letzten Jahren weit verbreitete Praxis, Arbeitszeugnisse in verklausulierter Form abzufassen. Während die Initiative Eymann in der Form der allgemeinen Anregung gehalten war, verlangte jene von Tschäppät ausdrücklich, dass das Arbeitszeugnis „wahr, wohlwollend, klar und vollständig“ sein muss.

Arbeitszeugnis

Nach dem Nationalrat im Vorjahr lehnte auch der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Aargau zur Einführung der Entgeltlichkeit der Verfahren im Arbeitsrecht diskussionslos ab. Die Sprecherin der vorberatenden Kommission erinnerte daran, dass das Parlament in der Wintersession 2000 einer Revision von Art. 343 OR zugestimmt und die Streitwertgrenze für unentgeltliche Verfahren auf 30'000 Fr. angehoben hatte. Zudem wurde bezweifelt, dass die Unentgeltlichkeit der Verfahren zu einer stärkeren Beanspruchung der Gerichte führt. Die Frage soll allenfalls im Rahmen der Revision der Bundesrechtspflege überprüft werden; hiezu überwies die kleine Kammer ein Postulat.

Unentgeltlichkeit der Verfahren

Mit Billigung des Bundesrates gab der Nationalrat einer ausformulierten parlamentarischen Initiative Thanei (sp, ZH) Folge und beschloss damit eine Heraufsetzung der Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren im Arbeitsrecht von 20'000 Fr. auf 30'000 Fr. Letztmals war die Grenze 1988 erhöht worden. Der Ständerat hiess diese Teilrevision des OR ebenfalls gut.

Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren

Mit einer gegen den Willen des Bundesrates mit 141 zu 1 Stimmen angenommenen Motion beauftragte Nationalrat Raggenbass (cvp, TG) die Regierung, für einen effizienteren Vollzug des Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzes zu sorgen. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, soll die unmittelbare Umsetzung und Kontrolle des Arbeitsgesetzes in den Betrieben ausschliesslich durch die kantonalen Inspektoren erfolgen. Die regionalen Arbeitsinspektorate sollen zu Kompetenzzentren umfunktioniert und die eidgenössischen nur noch als Oberaufsichtsinstanzen tätig sein. Die Motion wurde auch vom Ständerat angenommen.

Kontrolle des Arbeitsgesetzes