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Ende August 2023 veröffentlichte die WAK-NR ihren Entwurf zur Änderung des ArG in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Dobler (fdp, SG) zur Streichung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmende von Start-ups. Der Entwurf sah vor, dass Arbeitnehmende, die Anteile an Start-ups halten, in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Start-ups nicht mehr verpflichtet sind, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Damit sollte die Flexibilität der Start-ups verbessert werden. Hingegen sollten die entsprechenden Mitarbeitenden weiterhin den Gesundheitsschutzbestimmungen unterliegen. Die Kommission verzichtete darauf, den Begriff «Start-up» zu definieren, und sprach im Gesetzesentwurf lediglich von «seit weniger als fünf Jahren bestehenden Unternehmen». Zum Entwurf lagen zahlreiche Minderheitsanträge vor, unter anderem ein Minderheitsantrag Wermuth (sp, AG) auf Nichteintreten.

Zum Vorentwurf des Gesetzes hatte von November 2022 bis März 2023 eine Vernehmlassung stattgefunden, wobei 49 Stellungnahmen eingegangen waren. Während die Hälfte der Kantone, FDP, Mitte und GLP sowie die Arbeitgeberorganisationen die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen für Start-ups befürworteten – und ihnen der Entwurf teilweise gar zu wenig weit ging –, lehnten die anderen Kantone, die SP und die Arbeitnehmerorganisationen den Entwurf ab, da sie ihn als Schwächung des Arbeitnehmerschutzes erachteten. Einig waren sich die Kantone darin, dass verschiedene unklare Begriffe präzisiert werden sollten, da sie sonst zu Missbrauch führen könnten.
In der Folge hatte die WAK-NR die Verwaltung zwar damit beauftragt, die Begriffe «Start-up» und «Mindestbeteiligung» zu präzisieren, dann aber im August 2023 mit 14 zu 8 Stimmen entschieden, diese Präzisierungen nicht in den Entwurf aufzunehmen und ihn den Räten unverändert vorzulegen.

Libérer les employés de start-up détenant des participations de l'obligation de saisie du temps de travail (Iv.pa.16.442)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bevölkerung und Arbeit

Autorinnen: Giada Gianola, Diane Porcellana und Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Die Arbeitswelt wurde in der 51. Legislatur von der Corona-Pandemie heftig durchgeschüttelt. So mussten zu Beginn der Pandemie, als der Bundesrat Homeoffice empfahl, in vielen Unternehmen erst neue Homeoffice-Strukturen geschaffen oder die bestehenden Strukturen ausgeweitet werden. Von Beginn des Lockdowns bis Mitte Juni 2020 arbeitete fast jede zweite Person im Homeoffice. Zwar hatte es bereits vor der Pandemie Bestrebungen gegeben, Homeoffice oder Telearbeit auf Bundesebene neu zu regeln, diese erhielten in der Folge aber zusätzlichen Auftrieb.
Erschwert wurde die Arbeit im Homeoffice während der Pandemie für viele Eltern dadurch, dass sie durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen und der teilweisen Schliessung der Kindertagesstätten zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit auch die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen mussten.

Die Pandemie warf aber gleichzeitig auch ein Licht auf systemrelevante Berufe, welche üblicherweise wenig Aufmerksamkeit erhalten und vergleichsweise schlecht bezahlt sind. Denn während der Bundesrat die Schliessung sämtlicher Läden, Märkte, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe verordnete, blieben die Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen offen – zumal die Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden musste. Da die Spitäler an ihre personellen Grenzen gelangten, hob der Bundesrat zudem die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in den Spitälern temporär auf.

Doch nicht nur im Arbeitsbereich hatte die Pandemie grosse Auswirkungen, sondern vor allem auch in der Bevölkerungsentwicklung. Hier weist das BFS für die Über-65-Jährigen eine beträchtliche Übersterblichkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie auf. So stieg die Übersterblichkeit in der ersten Welle zwischen Ende März 2020 und Mitte April 2020 sowie insbesondere in der zweiten Welle zwischen Ende Oktober 2020 und Ende Januar 2021 deutlich an. Eine weitere Welle sieht man überdies von Mitte November 2021 bis Ende 2021.

Mit der als Folge der Pandemie verstärkten Nutzung flexibler Arbeitsformen und der verstärkten Digitalisierung im Arbeitsbereich wurde auch die bereits in der 50. Legislatur aufgeworfene Frage nach einer Liberalisierung der Arbeitszeiten wieder aktuell. Einen entsprechenden Vorschlag der WAK-SR schrieb der Ständerat jedoch zugunsten einer Verordnungsänderung, mit der der Bundesrat eine Übereinkunft der Sozialpartner umsetzen wollte, ab.

Während die Corona-Pandemie grosse Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hatte, wirkte sich die Energiekrise und die steigende Inflation vor allem auf die Reallöhne der Beschäftigten aus: Zwar hatten die Gewerkschaften bereits in den vorangegangenen Jahren Lohnerhöhungen für die Angestellten gefordert, diese wurden im Jahr 2022 jedoch besonders vehement vertreten, um eine Reduktion des Reallohns aufgrund der Teuerung zu verhindern.

Relevant war die Frage der Löhne auch bei der Revision des Entsendegesetzes, mit der sich Bundesrat und Parlament in der 51. Legislatur befassten. Die bundesrätliche Botschaft sah unter anderem vor, dass kantonale Mindestlöhne zukünftig auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet werden müssen. Diese Änderung des Entsendegesetzes scheiterte jedoch am Widerstand des Ständerats, der darin eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmenden aus EFTA- und EU-Staaten sah. Obwohl das Anliegen erfolglos blieb, wurde es vom Parlament – gemessen an der Anzahl Wörter – in diesem Themenbereich am ausgiebigsten diskutiert. Im Jahr 2023 hiess das Parlament jedoch eine andere Änderung des Entsendegesetzes gut, mit der eine gesetzliche Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen geschaffen werden sollte.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Nachdem sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2023 für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen ausgesprochen hatte, stiess diese in der Sommersession 2023 auch im Nationalrat kaum auf Widerstand. Wie Kommissionssprecherin Petra Gössi (fdp, SH) in der Debatte ausführte, hatte die WAK-NR die Vorlage oppositionslos zur Annahme beantragt. Stillschweigend nahm der Nationalrat den Gesetzesentwurf in der Folge an.
In den Schlussabstimmungen hiessen die Räte den Gesetzesentwurf (beinahe) einstimmig gut (Nationalrat: 192 zu 2 Stimmen, Ständerat: 44 zu 0 Stimmen).

Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen (BRG 22.080)

Gemeinnützige Organisationen sollen zukünftig den Rechnungslegungsstandard «Swiss GAAP FER» einhalten müssen, wenn ihnen staatliche Beiträge oder Steuerbefreiungen gewährt werden sollen, forderte Lukas Reimann (svp, SG) in einer im Mai 2021 eingereichten Motion. Diese Rechnungslegungsstandards beinhalteten gemäss dem Motionär spezifische Branchenregelungen unter anderem für Nonprofit-Organisationen. Relevant seien insbesondere die individuellen Entschädigungen der Mitglieder der oberen Leitungsorgane und der Führungskräfte dieser spendenfinanzierten Organisationen.
In seiner Stellungnahme vom Juni 2021 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Auch mittlere und kleine gemeinnützige Organisationen zur Einhaltung dieses Rechnungslegungsstandards zu verpflichten, sei unverhältnismässig, da dies mit hohem Aufwand verbunden wäre. Zudem sei eine Steuerbefreiung bereits heute nur möglich, wenn Führungskräfte «grundsätzlich ehrenamtlich» tätig seien.
In der Sondersession vom Mai 2023 lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 116 zu 72 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) ab. Nur die Mitglieder der SVP- und die Mehrheit der Mitte-Fraktion unterstützten das Anliegen.

Motion "Angemessene Cheflöhne und Transparenz für gemeinnützige Organisationen" (Mo. 21.3587)

Im Juni 2021 reichte Mattea Meyer (sp, ZH) eine Motion ein, mit der sie verlangte, dass Anbietende der Plattform-Ökonomie das geltende Arbeitsrecht einhalten und die Kantone die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen prüfen müssen. Demnach respektierten Unternehmen mit solchen Geschäftsmodellen oft das Arbeitsrecht nicht und stellten Personen unter prekären Arbeitsbedingungen an. So sei etwa zu prüfen, ob die Ferienansprüche eingehalten werden.
Der Bundesrat sah keinen Handlungsbedarf und beantragte die Motion zur Ablehnung. Personen, die über eine Plattform tätig sind, könnten arbeitsrechtliche Ansprüche über den Rechtsweg geltend machen – dass dies funktioniere, habe beispielsweise ein Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Waadt gezeigt. Wann das Arbeitsrecht in diesen Beschäftigungsformen anwendbar ist, zeige etwa ein Rechtsgutachten der Universität Neuenburg für das SECO oder eine Checkliste für Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren. Letztlich seien die Kantone bereits beauftragt, die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Der Nationalrat beschäftigt sich im Rahmen der Sondersession im Mai 2023 mit der Motion und lehnte diese mit 118 zu 71 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Einzig die SP- und die Grünen-Fraktion unterstützten den Vorstoss.

Motion «Arbeitsgesetz gilt auch für Anbieter der Plattform-Ökonomie» (Mo. 21.3772)

Im März 2021 reichte Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) eine Motion ein, mit der sie eine gesetzliche Grundlage für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne in sogenannten «Frauenberufen» wie Pflege und Betreuung verlangte. Vor allem in der Corona-Pandemie seien die Probleme in diesen Berufen deutlich geworden, was zudem den Fachkräftemangel verstärke. In seiner Stellungnahme vom Mai 2021 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Es bestünden bereits Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in diesen Berufen zu verbessern, in vielen Bereichen seien überdies aber auch die Kantone zuständig. Er verwies zudem auf den Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, mit dem man verschiedene Schritte eingeleitet habe, um die Rekrutierung von Pflegepersonal zu verbessern. Im März 2023 wurde die Motion abgeschrieben, da sie nicht innert zwei Jahren vom Nationalrat behandelt worden war.

Motion "Aufwertung der «Frauenberufe» in Pflege und Betreuung" (Mo. 21.3082)

Im September 2022 reichte Christian Dandrès (sp, GE) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er verschiedene rechtlichen Massnahmen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich der Online-Plattformen anstrebte. Konkret verlangte er, dass zukünftig generell vermutet wird, dass Personen, die über Internet-Plattformen arbeiten, bei diesen über einen Arbeitsvertrag verfügen. Zudem sollen gegenüber den Arbeitnehmenden Transparenz über die ihre Arbeit betreffenden Algorithmen hergestellt werden. Zudem sollen die Nutzenden solcher Online-Plattformen die Zugangsrechte übertragen können. Zwar habe das Bundesgericht «den Beschäftigungsstatus von Personen, die für Onlineplattformen arbeiten, geklärt», dennoch seien gerade im Kampf gegen Lohndumping zusätzliche Massnahmen nötig.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Frühjahrssession 2023 mit der Initiative. Kommissionssprecher Alexandre Berthoud (fdp, VD) betonte, dass die parlamentarische Initiative de facto eine Anpassung des Arbeitsrechtes und des Sozialversicherungsrechtes verlange. Diese würden zwar zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit unterscheiden, es seien jedoch keine Unterscheidungskriterien definiert, weshalb die tatsächliche Einordnung bisher Vollzugsorganen und Gerichten überlassen sei. Die Kommissionsmehrheit erachtete jedoch das Bundesgerichtsurteil als ausreichend klar und empfehle daher, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat folgte dieser Einschätzung und entschied mit 120 zu 68 Stimmen (bei 1 Enthaltung), der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Das Geschäft war damit erledigt.

Internetplattformen: Arbeitsbedingungen stabilisieren und Missbrauch bekämpfen (Parl. Iv. 22.463)

Im Rahmen der Frühlingssession 2023 beschäftigte sich der Ständerat mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Entsendegesetzes, das eine gesetzliche Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen schaffen sollte. Die kleine Kammer beschloss, ohne Gegenantrag auf den Entwurf einzutreten. Der Kommissionssprecher der WAK-SR, Hans Wicki (fdp, NW), betonte, dass die Kommission nicht nur Eintreten, sondern auch die Annahme des Gesetzentwurfs ohne Änderungen einstimmig beantrage, zumal die Vorlage bereits im Rahmen der gescheiterten letzten Revision des Entsendegesetzes beraten worden sei. Überdies erachte es die Kommission auch nicht als problematisch, dass die Plattform bereits seit Dezember 2022 in Betrieb sei. Einstimmig, mit 36 zu 0 Stimmen, sprach sich der Ständerat in der folgenden Gesamtabstimmung für Annahme des Entwurfs aus.

Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen (BRG 22.080)

Nachdem der Ständerat die Motion von Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU), die eine Anpassung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz verlangte, in der Wintersession 2022 angenommen hatte, beschäftigte sich der Nationalrat im Rahmen der Frühlingssession 2023 mit dem Vorstoss. Kommissionssprecherin Petra Gössi (fdp, SZ) erklärte in der Debatte, wie wichtig es sei, die Arbeitszeiten im Fall eines Energiemangels zu flexibilisieren und damit für den kommenden Winter vorbereitet zu sein. Folglich empfahl die Mehrheit der WAK-NR, die Motion anzunehmen. Minderheitssprecher Cédric Wermuth (sp, AG) betonte hingegen, dass die entsprechende Verordnung bereits jetzt genügend flexibel sei. Zum Beispiel erwähne die Wegleitung des SECO zur Verordnung explizit, dass im Fall einer Energiemangellage Ausnahmen bezüglich der Arbeitszeit möglich sind. Bundesrat Guy Parmelin (svp, VD) pflichtete Wermuth bei, dass eine Verordnungsänderung nicht nötig sei. Dennoch nahm der Nationalrat die Motion mit 109 zu 72 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) an. Einzig die SP- und die Grünen-Fraktionen sprachen sich gegen den Vorstoss aus.

Zeitlich befristete Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes im Falle einer Strom- und/oder Gasmangellage (Mo. 22.3921)

Jahresrückblick 2022: Bevölkerung und Arbeit

Das zentrale Thema im Politikbereich «Bevölkerung und Arbeit» stellten im Jahr 2022 die Löhne allgemein und das Lohndumping im Speziellen dar.

Allgemein standen die Löhne insbesondere Mitte des Jahres und ab Oktober im Zentrum der Diskussion – wie auch Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse 2022 verdeutlicht –, als die Gewerkschaften als Reaktion auf die Teuerung immer stärker auf eine Lohnerhöhung pochten. Die Löhne für das Jahr 2023 sollten demnach bis zu 4 Prozent ansteigen, um so die Senkung der Kaufkraft und der Reallöhne aufgrund der steigenden Inflation auszugleichen. Mit Lohnerhöhungen beschäftigte sich im Mai auch der Nationalrat, der eine Motion der SP-Fraktion, die eine Auszahlung von CHF 5'000 als Prämie für alle in der Covid-19-Pandemie als systemrelevant eingestuften Arbeitskräfte verlangte, deutlich ablehnte. Noch einmal Aufschwung erhielt die Diskussion um die Löhne im November 2022, als das BFS in einem Bericht die durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern auf 18 Prozent bezifferte.

Das Thema «Lohndumping» stand insbesondere bei der Änderung des Entsendegesetzes (EntsG) zur Debatte. Dieses zielt darauf ab, die Anwendung der kantonalen Mindestlöhne schweizweit auf entsandte Arbeitnehmende auszudehnen. Zwar hatte der Nationalrat die Gesetzesänderung im März 2022 deutlich angenommen, der Ständerat sprach sich in der Sommersession jedoch gegen Eintreten aus. Damit brachte er die Gesetzesänderung nach zwei Jahren Arbeit zum Scheitern.
Ein Mittel gegen Lohndumping – mittels Anpassung der Bestimmungen zur missbräuchlichen Kündigung im OR – suchte auch der Kanton Tessin durch eine Standesinitiative, welcher der Ständerat in der Frühlingsession jedoch keine Folge gab. Thematisiert wurde das Lohndumping schliesslich auch in einer weiteren Tessiner Standesinitiative, welche die Einführung einer Informationspflicht über Lohndumping-Verfehlungen im Bereich des Normalarbeitsvertrages verlangte und welche das SECO 2022 zur Zufriedenheit der WAK-SR umsetzte.

Doch nicht nur bezüglich Lohndumping diskutierte das Parlament über ausländische Arbeitskräfte, auch die Abhängigkeit des Gesundheits- und Sozialwesen von ausländischem Personal wurde in der Sondersession 2022 thematisiert. Dabei lehnte das Parlament ein Postulat ab, das eine Strategie zur Verringerung dieser Abhängigkeit anstrebte. Mehr Anklang fand hingegen eine Motion, gemäss der die Stellenmeldepflicht wieder auf diejenigen Berufsarten beschränkt werden soll, die eine schweizweite Arbeitslosenquote über 8 Prozent aufweisen – sie wurde der Kommission zur Vorberatung zugewiesen.

Als Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie wurde auch im Jahr 2022 über die Flexibilisierung der Arbeitsformen gesprochen. Der Ständerat lehnte eine Motion ab, mit der das Arbeitsrecht bezüglich Homeoffice flexibler hätte gestaltet werden sollen. Zuspruch fand hingegen ein Postulat für eine Untersuchung der Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die [Verkehrs-]Infrastrukturen.

Thematisiert wurde schliesslich auch das öffentliche Beschaffungswesen, wobei der Bundesrat im August einen Bericht zur Sicherstellung der Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen veröffentlichte. Darin beurteilte er das bestehende Kontroll- und Sanktionssystem zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften als angemessen. Eine weitergehende Forderung, wonach die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen so angepasst werden soll, dass auch Prinzipien aus anderen von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu sozialen Mindestnormen eingehalten werden müssen, scheiterte hingegen am Ständerat.

Jahresrückblick 2022: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Jahresrückblick 2022

Mittels einer im Dezember 2020 eingereichten Motion forderte Greta Gysin (gp, TI) die Schaffung regionaler Stellen für eine erste Hilfe für Opfer von Missbrauch, Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz. Obwohl sich die Opfer entsprechender Vergehen auf verschiedene Gesetze berufen könnten, kämen sie häufig nicht zu ihrem Recht, weil sie zum Beispiel Angst vor negativen Konsequenzen oder vor Jobverlust hätten. In seiner Stellungnahme vom Februar 2021 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Er erachtete die bestehenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden als ausreichend. Das Arbeitsinspektorat könne zudem Arbeitgebende, die ihre Fürsorgepflicht nicht wahrnähmen, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verpflichten. Im Dezember 2022 wurde die Motion abgeschrieben, da sie nicht innerhalb der zweijährigen Frist behandelt worden war.

Regionale Stellen für eine erste Hilfe für Opfer von Missbrauch und Diskriminierung am Arbeitsplatz (Mo. 20.4429)

Im Rahmen der Wintersession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit der Motion von Ständerat Erich Ettlin (mitte, OW), die den Bundesrat beauftragen wollte, allgemeinverbindlich erklärte GAV zu Mindestlöhnen oder Ferienansprüchen gegenüber kantonalen Regelungen als vorrangig zu erklären. Zuvor hatte die WAK-NR mit 11 zu 10 Stimmen beantragt, die Motion anzunehmen. Einen bundesrätlichen Vorschlag auf Änderung der Motion hatte sie mit demselben Stimmverhältnis abgelehnt. In insgesamt 34 Wortmeldungen tauschten sich die Nationalrätinnen und Nationalräte in der Folge zu dieser Frage aus. Kommissionssprecher Fabio Regazzi (mitte, TI) betonte in der Debatte, dass der geografische Geltungsbereich der GAV weiter gefasst sei als derjenige der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen – Erstere gelten für die ganze Schweiz oder für mehrere Kantone. Deswegen sollen die GAV Vorrang gegenüber kantonalen Regelungen geniessen. Eine Minderheit Wermuth (sp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion. Der Minderheitensprecher argumentierte, dass die kantonalen Regelungen durch direktdemokratische Entscheidungen der kantonalen Stimmbevölkerung legitimiert seien und aus diesem Grund Vorrang gegenüber den Regelungen im GAV hätten, die einen Vertrag zwischen privaten Akteuren darstellten, wie Bundesrat Guy Parmelin ergänzte. Folglich verstosse ein Vorrang der allgemeinverbindlichen GAV gegenüber den kantonalen Regelungen gegen die den Kantonen durch die Verfassung übertragenen Kompetenzen. Trotz dieses Einwandes des Bundesrates nahm der Nationalrat die Motion mit 95 zu 93 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) knapp an. Unterstützt wurde sie von der SVP-, der FDP- und der Mitte-Fraktion.

Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen (Mo. 20.4738)
Dossier Mindestlohn: Vorrang Gesamtarbeitsverträge oder kantonale Bestimmungen

In Anbetracht des Energiemangels und der vom Bundesrat kommunizierten Massnahmen zum Energiesparen reichte Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) im September 2022 eine Motion ein, mit der sie eine Anpassung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz angehen wollte. Konkret forderte sie eine Flexibilisierung der Verordnung, so dass neu auch eine Strommangellage als dringendes Bedürfnis für Nacht- oder Sonntagsarbeit gelten soll. Dadurch könnten die Arbeitgebenden bei zeitlichen Beschränkungen des Verbrauchs die Arbeitszeiten zum Beispiel so anpassen, dass die Arbeit ausserhalb dieser Beschränkungen erledigt werden könnte. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. Bereits mit den aktuellen Regelungen sei es den Kantonen möglich, während sechs Monaten entsprechende Arbeitszeitbewilligungen vorzunehmen. Der Ständerat behandelte das Geschäft im Rahmen der Wintersession 2022. Ständerat Roberto Zanetti (sp, SO) stellte den Antrag auf Zuweisung an die WAK-SR, damit diese die Motion vertieft vorprüfen kann. Er zog den Antrag jedoch zurück, nachdem Motionärin Gmür-Schönenberger die Behandlung der Motion in der Wintersession als dringlich bezeichnet hatte, da eine Regelung bereits vor dem Winter nötig sei. Als Reaktion auf die bundesrätliche Antwort forderte sie zudem eine schweizweite Lösung. Paul Rechsteiner (sp, SG) sprach sich in der Folge für die bestehende Lösung und die Aufrechterhaltung des Schutzes der Arbeitnehmenden aus. Der Ständerat nahm die Motion mit 22 zu 11 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) an. Wie bereits Paul Rechsteiner erwähnt hatte, wird die geforderte Regelung damit aber für den Winter 2022/2023 nicht einsatzbereit sein – der Nationalrat wird die Motion frühestens in der Frühjahrssession 2023 behandeln.

Zeitlich befristete Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes im Falle einer Strom- und/oder Gasmangellage (Mo. 22.3921)

Der Bundesrat präsentierte im Dezember 2022 seine Botschaft sowie den Gesetzesentwurf zur Änderung des Entsendegesetzes. Mit dieser Änderung sollte eine gesetzliche Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen geschaffen werden, wobei gemäss Bundesrat insbesondere auch der Datenschutz geregelt werden soll. Via diese Plattform, die vom SECO betrieben wird, können Vollzugsorgane Informationen zur Kontrolle und Sanktionierung der Entsendeunternehmen austauschen. Eine ähnliche Bestimmung war bereits in der letzten geplanten Änderung des Entsendegesetzes enthalten gewesen, diese war jedoch am Widerstand des Ständerats gescheitert. Die Bestimmungen zur Plattform seien gemäss Bundesrat damals unbestritten gewesen.
Der Bundesrat gab überdies bekannt, keine Vernehmlassung durchzuführen, zumal Expertinnen und Experten der betroffenen Organisationen ihre Meinungen im Rahmen eines Pilotprojekts hätten einbringen können. Dabei hätten alle Beteiligte, welche die Plattform nutzen konnten, eine Effizienzsteigerung bei der Kontrolle sowie eine erhöhte Datenqualität festgestellt. Überdies gaben die interessierten Verbände – der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden und die Interessengemeinschaft der Paritätischen Kommissionen – nach Abschluss des Pilotprojektes in einer Befragung an, eine einheitliche und flächendeckende Nutzung der Plattform zu unterstützen.

Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen (BRG 22.080)

Im Juni 2021 reichte Nationalrätin Diana Gutjahr (svp, TG) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, die Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) so anzupassen, dass die auf der Online-Plattform «Informationssystem Allianz Bau» (ISAB) enthaltenen Informationen als Nachweis für die Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen für Subunternehmen genügen. Denn obwohl die auf ISAB verfügbaren Informationen «den höchsten derzeit verfügbaren Nachweis» zur Einhaltung der GAV ermöglichten, würden sie durch die EntsV nicht anerkannt, kritisierte die Motionärin.
In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da die auf ISAB verfügbaren Informationen keine Sicherheit darstellten, dass sich das Unternehmen rechtskonform verhalte. Dafür seien weiterhin Lohnbuchkontrollen, GAV-Bescheinigungen und ein von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden gemeinsam geführtes Register nötig.
Im November 2022 zog Diana Gutjahr ihre Motion kommentarlos zurück.

Wirkungsvoller Nachweis der Arbeitsbedingungen für Subunternehmer mit dem Informationssystem ISAB (Mo. 21.3846)

Im Rahmen der Herbstsession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative Dobler (fdp, SG), die fordert, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für die Arbeitnehmenden bei Start-Ups zu streichen. Der Nationalrat beschloss mit 89 zu 49 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative um zwei Jahre zu verlängern. Damit folgte er dem Antrag der Mehrheit der WAK-NR. Einzig die SP- und die Grünen-Fraktionen stimmten gegen die Fristverlängerung.

Libérer les employés de start-up détenant des participations de l'obligation de saisie du temps de travail (Iv.pa.16.442)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Der Ständerat beschäftigte sich im Rahmen der Herbstsession 2022 mit der Motion der WAK-NR zur Einhaltung der Prinzipien aus anderen, von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen der ILO zu sozialen Mindestnormen im öffentlichen Beschaffungswesen. Im Rahmen der Debatte betonte Kommissionssprecher Ruedi Noser (fdp, ZH), dass bei der Auftragsvergabe situativ angeschaut werden soll, welche sozialen Mindestnormen verlangt werden sollen – etwa auch abhängig davon, ob eine Leistung oder Güter eingekauft werden. Zudem präzisierte Noser, dass die in den ILO-Übereinkommen definierten Mindestnomen zuerst ins staatliche Recht aufgenommen werden müssen, bevor sie für Unternehmen gelten. Folglich würde es einer «schwarzen Liste» von Staaten bedürfen, in denen die Unternehmen nicht an die Regeln gebunden sind. Die Kommissionsmehrheit empfahl die Motion deshalb zur Ablehnung. Die Minderheitensprechenden Adèle Thorens Goumaz (gp, VD) und Stefan Engler (mitte, GR) argumentierten, dass Schweizer Unternehmen aktuell gegenüber ausländischen Unternehmen benachteiligt seien, da Letztere bei Vergaben nicht dieselben sozialen Standards einhalten müssten wie die Schweizer Unternehmen aufgrund des Arbeitsrechts. Der Ständerat folgte jedoch der Mehrheit der WAK-SR und lehnte die Motion mit 27 zu 16 Stimmen ab. Damit ist der Vorstoss erledigt. Gleichzeitig lehnte der Rat auch eine Motion der WAK-NR mit ähnlichem Anliegen ab (Mo. 22.3020).

Lücken bezüglich sozialer Mindestnormen im öffentlichen Beschaffungswesen schliessen (Mo. 22.3019)

Der Nationalrat schrieb im Juni 2022 ein zwei Jahre zuvor von Barbara Gysi (sp, SG) eingereichtes Postulat ab, da es nicht innert zwei Jahren behandelt worden war. Mit dem Postulat wollte Nationalrätin Gysi den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht darzulegen, inwiefern und wie die Mitarbeitendenrechte bei der Mitwirkung der Mitarbeitenden in den Digitalisierungsprozessen der Unternehmen umgesetzt werden und verbessert werden können. Relevant sei dies insbesondere im Hinblick auf die Veränderung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat erklärt, dass die Mitwirkung der Arbeitnehmenden hauptsächlich in den GAV geregelt sein solle, und das Postulat folglich zur Ablehnung empfohlen.

Mitbestimmung und Mitarbeitendenrechte bei der Digitalisierung der Arbeitswelt (Po. 20.3569)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Im Rahmen der Sommersession 2022 beschäftigte sich der Ständerat nochmals mit der Motion von Ständerat Eich Ettlin (mitte, OW) nachdem diese im WAK-SR beraten worden war. Kommissionssprecher Alex Kuprecht (svp, SZ) erklärte, dass die Mehrheit der Kommission als problematisch erachtete, Gesamtarbeitsverträge dem kantonalen Recht vorzuziehen, da Gesamtarbeitsverträge private Vereinbarungen darstellen, die nicht auf der gleichen demokratischen Legitimation basieren wie Mindestlöhne. Diese würden von den Kantonen basierend auf demokratischen Entscheidungen der kantonalen Bevölkerung eingeführt. Aus diesem Grund wolle die Mehrheit der Kommission verhindern, dass in die kantonale Souveränität eingegriffen werde. Die Kommissionsminderheit befürchte hingegen, dass es für die Betriebe schwierig nachvollziehbar ist, einer privatrechtlichen Vereinbarung wie einem GAV aufgrund eines Bundesratsbeschlusses zwingend zu unterstehen und gleichzeitig die öffentlichen rechtlichen kantonale Bedingungen einzuhalten. Bundesrat Parmelin (svp, VD) präzisierte im Rahmen der Debatte, dass ein GAV ein Vertrag zwischen privaten Akteuren sei und auch dann ein privater Vertrag bleibe, wenn er schweizweit für allgemeinverbindlich erklärt werde. Der Ständerat nahm die Motion schliesslich mit 28 zu 16 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen (Mo. 20.4738)
Dossier Mindestlohn: Vorrang Gesamtarbeitsverträge oder kantonale Bestimmungen

Die WAK-SR nahm die Stellungnahme des Bundesrates Ende April 2022 zur Kenntnis. Sie entschied in der Folge, die Verhandlungen der Sozialpartner bezüglich einer Lösung auf Verordnungsebene, die «recht vielversprechend verlaufen», abzuwarten, bevor die Vorlage im Ständerat beraten wird.

Flexibilité partielle dans la loi sur le travail (Iv.pa. 16.414)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Entsprechend der Bitte der WAK-SR nahm der Bundesrat im April 2022 Stellung zum neuen Vorschlag der Kommissionsmehrehit zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Graber (damals cvp, LU). Der Bundesrat kritisierte, dass der Vorschlag der Kommissionsmehrheit nicht mit der Systematik des ArG im Einklang stehe, da die bisher klar getrennten Kategorien von Arbeitnehmenden und Arbeitssituationen vermischt würden. Zudem seien für die Betroffenen keine zusätzlichen gesetzlichen Schutzregeln vorhanden, wie es bisher bei Ausnahmen im ArG der Fall war. Und schliesslich könne die Anwendung des Arbeitsgesetzes nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen ausser Kraft gesetzt werden. Insgesamt beantragte der Bundesrat folglich, nicht auf die Gesetzesvorlage einzutreten. Aufgrund der völlig neuen Stossrichtung der Vorlage empfahl er überdies, eine Vernehmlassung durchzuführen, um so auch die Erfolgschancen der Revision zu erhöhen. Er selbst schätzte die Erfolgsaussichten jedoch als sehr gering ein, stattdessen plädierte er weiterhin für die Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells.

Flexibilité partielle dans la loi sur le travail (Iv.pa. 16.414)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Nachdem ihr die Motion zur Vorberatung zugewiesen worden war, beantragte die WAK-SR knapp mit 5 zu 4 Stimmen (bei 3 Enthaltungen), die von Ständerat Hans Wicki (fdp, NW) eingereichte Motion abzulehnen. Diese wollte den Bundesrat beauftragen, das Arbeitsrecht so anzupassen, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende flexibel Homeoffice praktizieren beziehungsweise anbieten können. Kommissionssprecher Stefan Engler (mitte, GR) unterstütze im Rahmen der Frühjahrssession 2022 das Argument des Bundesrates, wonach die gesetzlichen Grundlagen für die Regelung flexibler Heimarbeit genügten. Zudem beschäftige sich die WAK-NR gleichzeitig mit einer vom ehemaligen Nationalrat Thierry Burkart (fdp, AG; Pa.Iv. 16.484) eingereichten parlamentarischen Initiative, die ebenfalls eine Lockerung der Bedingungen für Heimarbeit verlangte. Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission erachtete damit die Anpassung der rechtlichen Grundlagen als bereits auf dem Weg. Motionär Wicki betonte in der Debatte noch einmal, wie wichtig es sei, die rechtlichen Grundlagen an die neuen Formen der flexiblen Arbeit anzupassen, damit Individuen und Familien ihr Leben nach ihren Bedürfnissen gestalten können. Dennoch folgte der Ständerat dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und lehnte mit 21 zu 18 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) die Motion knapp ab. Das Geschäft war somit erledigt. Die gleichzeitig behandelte Motion Jositsch (sp, ZH; Mo. 21.3686) wurde von diesem zurückgezogen.

Homeoffice. Gelebte und akzeptierte Flexibilität legalisieren (Mo. 21.3686)
Dossier: Regelung von Homeoffice

Die WAK-NR reichte im Februar 2022 eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen so anzupassen, dass auch Prinzipien aus anderen von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bezüglich sozialer Mindestnormen wie zum Beispiel Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung und exzessive Arbeitszeiten eingehalten werden müssen.
In seiner Stellungnahme vom Mai 2022 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen und damit der Kommissionsminderheit zu folgen. Die Schweiz habe bereits internationale Übereinkommen, die sich mit den Themen Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz und Schutz vor exzessiven Arbeitszeiten befassen, ratifiziert. Somit reichten die rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen aus, um die sozialen Mindeststandards bei der Vergabe von Aufträgen zu gewährleisten.
Der Nationalrat beschäftigte sich im Rahmen der Sondersession 2022 mit dem Vorstoss und nahm diesen mit 103 zu 78 Stimmen (bei einer Enthaltung) an. Zuvor hatte Kommissionssprecher Martin Landolt (mitte, GL) die Wichtigkeit dieser Verordnungsanpassung betont, um gleiche soziale Arbeitsstandards sowohl für schweizerische als auch für ausländische Anbietende zu gewährleisten. Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, soziale Mindestnormen einzuhalten. Da diese Normen jedoch nicht in internationalen Abkommen geregelt sind, müssen sich ausländische Unternehmen nicht an sie halten. Es bestehen somit unterschiedlichen Anforderungen an schweizerische und ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind.
Thomas Burgherr (svp, AG) erachtete es hingegen als «fragwürdig und heikel», Prinzipien aus von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen in die Verordnung zu übernehmen. Gleichzeitig beriet der Nationalrat eine zweite Motion der WAK-NR mit ähnlichem Anliegen, die er ebenfalls an den Zweitrat überwies (Mo. 22.3020), sowie die parlamentarische Initiative Porchet (gp, VD; Pa.Iv. 20.486), die im Anschluss an die Behandlung von der Nationalrätin zurückgezogen wurde.

Lücken bezüglich sozialer Mindestnormen im öffentlichen Beschaffungswesen schliessen (Mo. 22.3019)

Die WAK-SR nahm die Bearbeitung der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Graber (damals cvp, LU) für eine Flexibilisierung des Arbeitsgesetzeses (ArG) wieder auf, wie sie in einer Medienmitteilung im Februar 2022 kommunizierte. Sie habe eine Lösungsfindung der Sozialpartner auf Verordnungsstufe abgewartet, halte nun aber eine Gesetzesänderung für nötig. Statt der Schaffung eines Jahresarbeitszeitmodells, wie es die Initiative ursprünglich vorgesehen hatte, setze die Kommissionsmehrheit zur Regelung von kurzen Unterbrechungen der Ruhezeit und der freiwilligen Sonntagsarbeit neu auf Ausnahmen im ArG. Dazu zählte sie eine Vorgesetztenfunktion, ein Bruttoeinkommen über CHF 120'000, einen höheren Bildungsabschluss und relativ autonome Arbeitszeitgestaltung. Neben einer schriftlichen Zustimmung beschränkte die Kommission das Anliegen zudem auf bestimmte Themenbereiche und stellte die Betroffenen auch weiterhin unter die Vorschriften zum Gesundheitsschutz. Die Minderheit der Kommission sprach sich gegen diesen Vorschlag aus und betonte, dass die Lösung der Sozialpartner abgewartet werden soll.

Flexibilité partielle dans la loi sur le travail (Iv.pa. 16.414)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Im Dezember 2019 reichte Christian Wasserfallen (fdp, BE) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, die Grundlagenerhebung für die Stellenmeldepflicht zu verbessern, damit Arbeitnehmende mit unterschiedlichen Qualitätsniveaus nicht zusammen in derselben Berufsart erfasst werden. Das bestehende System sei unpräzise und unzuverlässig, so Wasserfallen, weil eine Erklärung der Berufsbezeichnungen in unterschiedlichen Sprachen fehle und die Angaben auf Selbstdeklaration beruhten. Somit seien eine Verifizierung der Selbstdeklaration und vorgegebene Selektionsmöglichkeiten in verschiedenen Sprachen in den Online-Umfragen nötig.
Wie bei der Motion Wicki (fdp, NW; Mo. 21.3688) erklärte der Bundesrat in seiner Stellungnahme, dass das BFS seit Oktober 2019 die Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 verwende, die in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar sei. Dabei sei es korrekt, dass Arbeitnehmende mit unterschiedlichen Qualitätsniveaus in die gleiche Kategorie fielen, solange eine Person «über Berufserfahrung verfügt, die sie zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit befähigt». Die Tätigkeiten der Arbeitnehmenden beruhten überdies nicht auf einer Selbsteinschätzung, sondern würden im Gespräch mit den RAV und anhand der verfügbaren Dokumentationen der Arbeitnehmenden festgelegt. Der Bundesrat sah aus diesen Gründen keinen Bedarf, die Grundlagenerhebung zu verbessern, und empfahl, die Motion abzulehnen. Im Dezember 2021 wurde die Motion abgeschrieben, da sie nicht innert zwei Jahren vom Nationalrat behandelt worden war.

Motion "Stellenmeldepflicht. Verbesserte Qualität bei der Grundlagenerhebung"