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Der Bundesrat gab drei neue, eurokompatible Verordnungen zum Arbeitsrecht in die Vernehmlassung. Damit soll der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auch in nicht industriellen Betrieben mehr Gewicht beigemessen werden. Vorgeschrieben werden unter anderem der Beizug von Arbeitsärzten, Minimalvorschriften über die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, eine Plangenehmigung für risikoreiche Unternehmen sowie Schutzbestimmungen für Nichtraucher und gegen betriebliche Überwachungssysteme.

Bildschirmarbeitsplätzen

Ein neuer Bundesbeschluss über Information und Mitsprache der Arbeitnehmer in den Betrieben sollte den Angestellten das Recht geben, in betrieblichen Sicherheitsund Gesundheitsfragen sowie bei Firmenübernahmen und Massenentlassungen informiert und angehört zu werden. Ab einer Betriebsgrösse von 50 Mitarbeitern wurde der Anspruch auf eine Vertretung in Form einer Betriebskommission oder eines Betriebsrates eingeführt.

Eurolex: Bundesbeschluss über Information und Mitsprache der Arbeitnehmer (92.057-40)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Auch bei der Behandlung der Änderungen im Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih stellte eine rot-grüne Kommissionsminderheit im Nationalrat Abänderungsanträge, welche einer möglichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen entgegenwirken sollten. In einer ersten Runde war diesem Anliegen jedoch kein Erfolg beschieden. Erst nachdem die Vorlage an der gemeinsamen Opposition der SVP, welche damit ihre generelle Ablehnung des EWR zum Ausdruck brachte, und der SP, die meinte, ohne flankierende Massnahmen könne der EWR-Abstimmungskampf nicht gewonnen werden, scheiterte, waren die anderen bürgerlichen Parteien zu Konzessionen bereit. So wurden beim grenzüberschreitenden Personalverleih die ausländischen Arbeitsvermittler verpflichtet, die zwingenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen des Obligationenrechts bzw. bestehende Gesamtarbeitsverträge einzuhalten, wobei diese Bestimmungen erst 1995, also nach Ende der Übergangsfrist, greifen sollten.

Eurolex: Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (92.057-42)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Das Problem des Sozialdumpings wurde überdies mit mehreren Motionen in beiden Räten zur Diskussion gestellt. Als erster reichte Nationalrat Tschopp (fdp, GE) eine Motion ein, die verlangte, der Bundesrat solle mit einer möglichst raschen Änderung der Arbeitsgesetzgebung verhindern, dass der Beitritt der Schweiz zum EWR zu missbräuchlichen Lohnsenkungen und zu Lohndrückerei führe. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates doppelte mit einer gleichlautenden Motion nach (Mo. Ad 92.057-42). Gegen den Willen des Bundesrates, welcher Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, überwies die grosse Kammer beide Vorstösse in der bindenden Form. Der Ständerat nahm seinerseits die Kommissionsmotion des Nationalrates sowie eine gleichlautende Motion seiner Kommission für Rechtsfragen an (Mo.Ad 92.057-24), überwies aber die Bestimmung, wonach die Festlegung der Minimallöhne im Kompetenzbereich der Kantone liegen soll, nur als Postulat.

Motionen zu Sozialdumping im Rahmen der EWR-Diskussionen
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Eine Motion Fasel (csp, FR) mit dem Auftrag, im Fall eines EWR-Beitritts einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Möglichkeiten zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erweitert, wurde vom Nationalrat gegen den Widerstand von Cincera (fdp, ZH) überwiesen. Der Bundesrat hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt.

Motion zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen im Falle eines EWR-Beitritts (Mo.92.3354)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) warnte dagegen schon früh vor den Gefahren eines Lohndumpings im Fall eines EWR-Beitritts. Dank der Freizügigkeit im Personenverkehr könnten ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in den Grenzregionen, dazu missbraucht werden, die bei uns geltenden Arbeitsbedingungen und branchenüblichen Löhne zu unterlaufen. Im Nationalrat wurde diese Besorgnis von der SP und den Grünen aufgenommen, doch wurden bei der Anpassung der obligationenrechtlichen Bestimmungen über den Arbeitsvertrag entsprechende Anträge abgelehnt. Kein Gehör fanden allerdings auch bürgerliche Vorstösse — Allenspach (fdp, ZH) im Nationalrat und Kündig (cvp, ZG) im Ständerat — für eine arbeitgeberfreundlichere Regelung bei Änderungen in den Besitzverhältnissen von Unternehmen oder Betriebsteilen.

Bericht über die Auswirkungen des EWR auf Beschäftigung und Löhne
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Das EVD liess einen Bericht über die Auswirkungen des EWR auf Beschäftigung und Löhne in der Schweiz ausarbeiten. Dieser kam zum Schluss, dass bei einem Beitritt zum EWR — im Gegensatz zu einem Alleingang — die Reallöhne in den nächsten zehn Jahren um 4 bis 6% steigen dürften. Stagnierende Erwerbseinkommen und wachsende Arbeitslosenzahlen wurden für jene Branchen, die vom Strukturwandel besonders hart betroffen sind, allerdings nicht ausgeschlossen.

Bericht über die Auswirkungen des EWR auf Beschäftigung und Löhne
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Als Zweitrat genehmigte die kleine Kammer einstimmig den Bericht des Bundesrates zu den IAO-Übereinkommen Nr. 169 (Minderheitenschutz), 170 (Sicherheit bei der Arbeit mit chemischen Stoffen) und 171 (Nachtarbeit) und ermächtigte die Regierung, die Abkommen Nr. 119 (Maschinenschutz), 132 (Mindestdauer bezahlter Ferien) und 162 (Sicherheit bei der Verwendung von Asbest) zu ratifizieren. Als Erstrat stimmte sie ebenfalls der Ratifizierung von Übereinkommen Nr. 172 (Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe) zu.

Bericht des Bundesrates zu den IAO-Übereinkommen


Als neuntes Land nach Irland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Neuseeland, Sri Lanka, Kuba und Uruguay kündigte der Bundesrat das Abkommen 89 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), dem nach wie vor rund 70 Staaten angehören, und gab sich damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung des seit 1919 geltenden Nachtarbeitsverbotes für Frauen in der Industrie. Als Gründe für die Kündigung nannte der Bundesrat die härter gewordene Konkurrenzsituation: Das Nachtarbeitsverbot würde den Bestrebungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes zuwiderlaufen und die Schweiz in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit benachteiligen. Er wies auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 1991 hin, welches festhält, dass ein generelles Nachtarbeitsverbot für Frauen mit dem im EG-Recht verankerten Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter nicht vereinbar sei.

Der Entscheid des Bundesrates wurde sehr unterschiedlich aufgenommen. Während ihn die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber als wichtigen Schritt zur Gleichstellung der Geschlechter begrüssten, taxierten die SP und die Gewerkschaften das Vorgehen des Bundesrates als unakzeptablen gesundheits- und sozialpolitischen Rückschritt und rügten, einmal mehr werde der Gleichstellungsartikel dazu missbraucht, um die Situation der Frauen zu verschlechtern. Auch die Grüne Partei und frauenpolitische Organisationen protestierten.

Die Bundesbehörden schlossen eine rasche Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes – etwa auf dem Weg über eine Verordnungsänderung – aus. Der Vorsteher des EVD verband den Entscheid des Bundesrates vielmehr mit dem Versprechen, bei der nun notwendig werdenden Revision des Arbeitsgesetzes einen besseren Schutz aller in der Nacht Beschäftigten anzustreben. Als Massnahmen erwähnte er unter anderem die medizinische Betreuung, Arbeitszeitreduktionen, den Mutterschaftsschutz, die Einbeziehung des sozialen Umfeldes in den Problemkreis Nachtarbeit und die Schaffung von Alternativen, wenn aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtarbeit geleistet werden kann. Damit würde die Schweiz auch die Voraussetzungen erfüllen, um das Übereinkommen 171 der IAO zu unterzeichnen, das den Schutz aller in der Nacht Arbeitenden zum Inhalt hat.

Revision des Arbeitsgesetzes (Po. 90.580)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Eine Motion Spielmann (pda, GE) für die Übernahme internationaler und speziell europäischer Normen für die Gesundheitssicherung am Arbeitsplatz wurde auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat überwiesen.

Eine Motion Spielmann (pda, GE) für die Übernahme internationaler und speziell europäischer Normen für die Gesundheitssicherung am Arbeitsplatz wurde auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat überwiesen [35]

Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) kündigte an, eine Volksinitiative starten zu wollen, mit der er ein Recht auf Weiterbildung verlangen will. Mindestens fünf Arbeitstage pro Jahr sollen bei vollem Lohn zur beruflichen oder allgemeinen Weiterbildung genutzt werden dürfen.

Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) kündigte an, eine Volksinitiative starten zu wollen, mit der er ein Recht auf Weiterbildung verlangen will

Einstimmig ermächtigte der Nationalrat den Bundesrat, drei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu ratifizieren, nämlich die Übereinkommen Nr. 119 (Maschinenschutz), 132 (Mindestdauer bezahlter Ferien) und 162 (Sicherheit bei der Verwendung von Asbest). Mit einem Postulat der vorberatenden Kommission beauftragte er zudem die Regierung, die Gesetzesänderungen zu prüfen, die notwendig sind, um die Hindernisse zur Ratifikation der Übereinkommen 170 (Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit) und 171 (Nachtarbeit) zu beseitigen. Der Bundesrat hatte dem Parlament beantragt, die Ratifizierung dieser beiden Abkommen auf unbestimmte Zeit zu vertagen, da selbst der Entwurf für ein revidiertes Arbeitsgesetz nicht in allen Punkten mit diesen beiden Übereinkommen kompatibel sei. Die kritischen Punkte betreffen den Kündigungsschutz, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die Nachtarbeit sowohl für Männer wie für Frauen sowie den Mutterschaftsschutz.

drei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation

Neue Technologien und personelle Engpässe fördern tendenziell die individuelle Mitbestimmung der gut qualifizierten Arbeitskräfte. Schwächere Arbeitnehmer laufen aber Gefahr, wegen dieser Individualisierung noch mehr als bisher von der Mitbestimmung ausgeschlossen zu werden. Dies ist das Fazit einer Untersuchung, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) veranlasst hatte. Nach Feststellung der Gewerkschaften ist die Mitbestimmung bei den Schweizer Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen kein vordringliches Thema mehr. Die momentan zur Diskussion stehenden Mitbestimmungsvorschläge der EG-Kommission würden, falls sie rechtskräftig werden sollten, die Situation in der Schweiz zudem kaum berühren, da die meisten Betriebe den Mindestanforderungen bereits genügen.

kein vordringliches Thema mehr

Die Gewerkschaft Textil, Chemie, Papier (GTCP) forderte rechtsverbindliche Richtlinien zur Regelung der Arbeitssicherheit bei der Forschung und Produktion von bio- und gentechnologischen Erzeugnissen. Die Anwendung der heutigen, von der Schweizerischen Kommission für biologische Sicherheit (SKBS) empfohlenen Richtlinien erachtet die Gewerkschaft als ungenügend, da sie auf Freiwilligkeit beruhen.

Die Gewerkschaft Textil, Chemie, Papier (GTCP) forderte rechtsverbindliche Richtlinien zur Regelung der Arbeitssicherheit bei der Forschung und Produktion von bio- und gentechnologischen Erzeugnissen

Ein Thurgauer Bezirksgericht fällte eines der ersten Urteile, bei dem der vor zwei Jahren in Kraft getretene revidierte Kündigungsschutz zum Tragen kam. Ein Romanshorner Haushaltsapparate-Unternehmen hatte im März 1990 einer türkischen Arbeitnehmerin gekündigt, weil sich diese aus religiösen Gründen geweigert hatte, bei ihrer Arbeit auf das Tragen eines Kopftuches zu verzichten. Das Bezirksgericht Arbon entschied ein Jahr später, dass diese Kündigung missbräuchlich gewesen sei, weil niemand wegen der Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts – hier der Religions- und Glaubensfreiheit – entlassen werden kann. Die Firma wurde nicht dazu verurteilt, die Betroffene wieder einzustellen, musste ihr jedoch eine Entschädigung ausrichten.

Kündigungsschutz Tragen eines Kopftuches

Gleich wie der Bundesrat bedauerten die Räte hingegen, dass die Schweiz das bei gleicher Gelegenheit angenommene Ubereinkommen Nr. 167, welches die Förderung der Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen beinhaltet, nicht unterzeichnen kann, da die selbständigen Erwerbstätigen in der Schweiz nicht vom Geltungsbereich der Unfallverhütungsgesetzgebung erfasst werden. Nationalrat Leuenberger (sp, SO) versuchte mit einer Motion, eine Ausdehnung des Geltungsbereiches des Versicherungsobligatoriums und damit zusammenhängend der Unfallverhütungsvorschriften auf Selbständigerwerbende zu erreichen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde sie von Allenspach (fdp, ZH) bekämpft und konnte deshalb nicht abschliessend behandelt werden.

Sicherheit und Gesundheit auf den Baustellen

Die vorbereitende Kommission beantragte dem Nationalrat, die drei zum Teil noch aus den siebziger Jahren zu stammenden parlamentarischen Initiativen Morel (sp, FR), Egli (cvp, LU) und Biderbost (cvp, VS) für eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer bzw. für ein Mitwirkungsgesetz abzuschreiben. In ihrem schriftlichen Bericht würdigte die Kommission die wechselvolle Geschichte dieser drei Vorstösse und erinnerte daran, dass sie selber einen Beschlussentwurf zu Art. 34 BV ausgearbeitet hatte, den sie nun ebenfalls zur Abschreibung empfahl. Um das Thema nicht gänzlich ausser Traktanden fallen zu lassen, unterbreitete sie dem Rat ein Postulat, mit welchem der Bundesrat ersucht wird, im Hinblick auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen Bericht über die Mitbestimmungsregelungen in anderen europäischen Staaten und über die Auswirkungen auf die Schweiz zu erstatten.

Dieses Vorgehen wurde von den politischen Gruppierungen unterschiedlich bewertet. FDP und SVP erinnerten an ihre traditionelle Abneigung gegenüber gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich und fanden es an der Zeit, einen definitiven Schlussstrich unter diese Diskussion zu ziehen. SP, LdU/EVP und CVP betonten, dass sie nur zur Entkrampfung der Situation und als Eingeständnis eines Misserfolges der Kommission der Abschreibung zustimmten, dass damit für sie aber das Thema Mitbestimmung ganz klar nicht vom Tisch sei. Im Sinn einer Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner wurden die parlamentarischen Initiativen abgeschrieben und das Postulat überwiesen.

parlamentarischen Initiativen

Ein postulat Carobbio (sp, TI), welches eine Überprüfung der unterschiedlichen Grenzwerte für den Umgang mit schädlichen Substanzen (NO, NO2, SO2 und 03) in den Suva-Bestimmungen und in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und eine Herabsetzung der Suva-Richtwerte verlangte, wurde oppositionslos überwiesen.

Ein postulat Carobbio (sp, TI), welches eine Überprüfung der unterschiedlichen Grenzwerte für den Umgang mit schädlichen Substanzen (NO, NO2, SO2 und 03) in den Suva-Bestimmungen und in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und eine Herabsetzung der Suva-Richtwerte verlangte, wurde oppositionslos überwiesen [23]

Beide Kammern nahmen•vom Bericht des Bundesrates über die 1988 an der 75. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen Ubereinkommen und Empfehlungen Kenntnis. Einstimmig wurde der Regierung grünes Licht für die Ratifizierung des Ubereinkommens Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit erteilt. Dieses Ubereinkommen revidiert das Abkommen Nr. 44 über Arbeitslosigkeit und hat zum Ziel, die Koordination der Systeme zum Schutz gegen Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungspolitik sicherzustellen und das Problem der Arbeitslosigkeit nicht nur mit reaktiven, sondern auch mit vorbeugenden Massnahmen anzugehen.

Ratifizierung des Ubereinkommens Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit