Die Exzesse bei den Managerlöhnen der letzten Jahre waren zunehmend zu einem Politikum geworden, was auch zur Einreichung mehrerer parlamentarischer Vorstösse geführt hatte. Der Bundesrat legte nun eine Botschaft zu einer diesbezüglichen Revision des Obligationenrechts vor, welche die Transparenz verbessern soll. Bis anhin gab es keine rechtlichen Vorschriften für börsenkotierte Unternehmen punkto Offenlegung der Löhne ihrer Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen, sondern lediglich die Transparenzvorschriften der Schweizer Börse SWX. Neu sollen die Bezüge der einzelnen Verwaltungsräte und die Gesamtsumme der Geschäftsleitung (inklusive Tantiemen, Pensionskassenzuschüssen, Optionsrechten usw.) publiziert werden müssen. Ebenfalls offen zu legen ist das höchste Salär in der Geschäftsleitung.
Verwaltungsräte Geschäftsleitungen- Schlagworte
- Datum
- 24. Juni 2004
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
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- BBl, 2004, S. 4471 ff.
- Presse vom 24.06.04
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 03.06.2019
Aktualisiert am 03.06.2019