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Die Exzesse bei den Managerlöhnen der letzten Jahre waren zunehmend zu einem Politikum geworden, was auch zur Einreichung mehrerer parlamentarischer Vorstösse geführt hatte. Der Bundesrat legte nun eine Botschaft zu einer diesbezüglichen Revision des Obligationenrechts vor, welche die Transparenz verbessern soll. Bis anhin gab es keine rechtlichen Vorschriften für börsenkotierte Unternehmen punkto Offenlegung der Löhne ihrer Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen, sondern lediglich die Transparenzvorschriften der Schweizer Börse SWX. Neu sollen die Bezüge der einzelnen Verwaltungsräte und die Gesamtsumme der Geschäftsleitung (inklusive Tantiemen, Pensionskassenzuschüssen, Optionsrechten usw.) publiziert werden müssen. Ebenfalls offen zu legen ist das höchste Salär in der Geschäftsleitung.

Verwaltungsräte Geschäftsleitungen

Insgesamt haben sich in der Schweiz die Bruttoeinkommen in den Jahren 1990 bis 2001 um durchschnittlich 0,6% pro Jahr erhöht. Dies ergab eine Wohlstandsstudie der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Je nach Alter, Lebensstandard und regionaler Herkunft der einzelnen Personen zeigte sich jedoch ein deutlich weniger einheitliches Bild. Überdurchschnittliche Einkommen wurden vor allem im Raum Zürich sowie in der Nordwestschweiz, in der Genferseeregion und in touristischen Hochburgen erzielt. In Gebieten mit eher ländlichem Charakter lag die Höhe der Einkommen im Schnitt um 20% unter dem Niveau der städtischen Gebiete. Wegen kontinuierlich angestiegener Zwangsabgaben war in den letzten Jahren der untere und obere Mittelstand der eigentliche Verlierer. Er verzeichnete zwischen 1990 und 2001 lediglich ein Einkommenswachstum von 0,5%, während die ärmeren und wohlhabenden Haushalte eine Zunahme von mindestens 1,0% erzielten. In den Jahren 1996 bis 2000 stiegen zudem vor allem die hohen Löhne überdurchschnittlich an, so dass sich die Lohnschere weiter öffnete.

Mittelstand Verlierer

Laut den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) stieg der Nominallohnindex im Jahr 2004 um durchschnittlich 0,9% gegenüber 2003. Unter Einbezug der Inflationsrate von 0,8% ergab sich bei den Reallöhnen eine Steigerung um +0,1%. In dieser mässigen Steigerung bestätigt sich ein seit 2002 anhaltender Trend: Die Nominallöhne wachsen immer langsamer. Wurden 2001 noch aussergewöhnliche +2,5% notiert, waren es 2002 noch +1,8% und 2003 +1,4% Die Wachstumsverlangsamung im Jahr 2004 erklärt sich grösstenteils durch die schwache Konjunktur im Jahr 2003.
Die Nominallohnwachstumsraten der einzelnen Wirtschaftssektoren drifteten 2004 auseinander. Im sekundären Sektor wurden +0,6%, im tertiären Sektor hingegen +1,2% registriert. Mit +1,2% verzeichnete die chemische Industrie klar das höchste Nominallohnwachstum im sekundären Sektor. Da sich der Geschäftsgang im sekundären Sektor 2003 nur bescheiden entwickelte, verfolgten die Unternehmen 2004 eine zögerliche Lohnpolitik. Der tertiäre Sektor lag mit einer Nominallohnsteigerung von 1,2 Prozent leicht über der Lohnerhöhung der Gesamtwirtschaft. Die kräftigsten Wachstumsimpulse gingen hier von den Branchengruppen Immobilienwesen, Informatik; F+E; Dienstleistungen für Unternehmen (+1,8%), Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen (+1,9%) sowie von der Branche Nachrichtenübermittlung (+2,2%) aus. Demgegenüber kamen die auf Finanzdienstleistungen spezialisierten Unternehmen erneut unter dem Mittel des Sektors zu liegen. Diese Situation erklärt sich mit der allgemeinen Stagnation auf den Finanzmärkten sowie den 2003 unternommenen Restrukturierungen. Die geringste Nominallohnerhöhung verzeichnete die öffentliche Verwaltung mit +0,6%.

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

Arbeit auf Abruf, Temporäranstellung via Personalverleih, Heimarbeit ohne festgelegte Stundenzahl: Solche Arbeitsverhältnisse gelten gemäss einer vom Seco in Auftrag gegebenen Studie als „prekär“, allerdings nur dann, wenn die damit verbundenen Unsicherheiten finanziell nicht abgegolten werden, das heisst wenn der auf eine 100%-Stelle gerechnete Lohn unter CHF 3'500 liegt. Gemäss dieser Definition arbeiten in der Schweiz rund 150'000 Personen in prekären Arbeitsverhältnissen, was 3,8% aller Erwerbstätigen entspricht. Der grösste Teil entfällt auf Arbeit auf Abruf (38%), danach folgen befristete Arbeitsverhältnisse (21%), Heimarbeit ohne festgelegte Stundenzahl (16%), Scheinselbständigkeit (13%), unerwünschte Teilzeitarbeit mit unregelmässigen Arbeitszeiten (8%) sowie Temporärarbeit (4%). Diese Arbeitsformen treten erwartungsgemäss vor allem bei Tätigkeiten in privaten Haushalten, im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft sowie bei den persönlichen Dienstleistungen auf. Frauen, Personen unter 25 Jahren und solche ohne Lehrabschluss sind besonders betroffen. Ein Zusammenhang mit Nationalität und Sprachregion konnte nicht festgestellt werden, wohl aber mit der Entwicklung der Arbeitslosigkeit.

Prekäre Arbeitsverhältnisse

Gemäss Berechnungen des BFS stiegen im Berichtsjahr die Nominallöhne um durchschnittlich 1,4%. Damit verlangsamte sich der Anstieg nach dem Ausnahmejahr 2001 (+2,5%) erneut deutlich (2001: 1,8%). Unter Einbezug der Inflationsrate von 0,6% ergab sich bei den Reallöhnen eine Steigerung um 0,8% (2002: 1,1%). Die Verlangsamung erklärte sich insbesondere durch die mangelnde konjunkturelle Dynamik sowohl auf schweizerischer als auch auf internationaler Ebene. Das Nominallohnwachstum betrug im sekundären Sektor 1,2% und im tertiären 1,6%. In der Industrie ergaben sich die höchsten Steigerungen in der Chemie (+1,7%) sowie im Maschinen- und Fahrzeugbau (+1,4%). Die Lohnentwicklung verlief im Dienstleistungsbereich aufgrund dessen grosser Palette relativ unterschiedlich. Die tiefste Zunahme verbuchte das Unterrichtswesen mit 0,5%, die grösste das Gastgewerbe mit 2,7%. Dieser hohe Wert ergab sich hauptsächlich wegen der deutlichen Anhebung der gesamtarbeitsvertraglich festgelegten Mindestlöhne (+3,4%) in dieser Branche. Noch deutlicher als in den Vorjahren mussten die Beschäftigten der auf Finanzdienstleistungen spezialisierten Unternehmen starke Wachstumseinbussen hinnehmen. Unterdurchschnittliche nominale Lohnerhöhungen wurden im Versicherungsgewerbe (+1,0%), in den mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundenen Tätigkeiten (+0,9%) sowie im Bankensektor (+0,8%) festgestellt. Mehr als 2% betrugen die Nominallohnerhöhungen in den Gruppen Immobilienwesen, Informatik, F+E, Dienstleistungen für Unternehmen (je +2,4%) und Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen (+2,3%) sowie in der Branche Gesundheits- und Sozialwesen (+2,2%).

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

Für die Lohnrunde 2004 verlangten die Gewerkschaften unter Einschluss der Teuerung eine durchschnittliche Lohnerhöhung von mindestens 2%. Sie begründeten ihre Forderung unter anderem mit den stark gestiegenen Abzügen für die berufliche Vorsorge. Gemäss den Resultaten der jeweils im Herbst von der UBS bei Verbänden und Unternehmen durchgeführten Umfrage konnten die Gewerkschaften jedoch im Mittel lediglich 0,9% Nominallohnzuwachs aushandeln, was bei einer geschätzten Inflationsrate von 0,5% eine Reallohnerhöhung von 0,4% bedeutet. Ähnlich wie im Vorjahr erwartete die UBS die höchsten Abschlüsse in der Telekommunikations-, Energie- und Informatikbranche, gefolgt von der Pharmaindustrie und dem Detailhandel. Unterdurchschnittlich fielen die Ergebnisse in jenen Branchen aus, die stark von der anhaltenden Konjunkturschwäche betroffen waren (Bauwirtschaft, Gastgewerbe und Uhrenindustrie).

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Einstimmig nahmen beide Kammern eine Änderung des SchKG an, welche das Anrecht der Arbeitnehmenden auf einen 13. Monatslohn im Konkursfall umfassend schützt. Bisher regelte das SchKG lediglich die Forderung nach sechs von möglichen 12 Anteilen. Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Zanetti (sp, SO) Folge, die eine Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen im SchKG verlangt. Damit soll sichergestellt werden, dass Lohnbezüger ohne hierarchisch klare Unterordnung, selbst wenn sie nur einen geringen Lohn beziehen, gegenüber Arbeitnehmern, die zumindest formal in einem Unterordnungsverhältnis stehen, die aber aufgrund ihrer Funktion hohe Bezüge ausweisen, bei einem Konkurs schlechter gestellt werden. Gegen den Antrag der Kommission wurde hingegen eine parlamentarische Initiative (02.411) Thanei (sp, ZH) für einen besseren Schutz vor missbräuchlicher Kündigung abgelehnt.

Parl. Iv. Zanetti zur Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen

Ende Oktober setzte der Bundesrat die im Rahmen der Umsetzung des Abkommens mit der EU zum freien Personenverkehr beschlossene tripartite Kommission des Bundes ein. Diese Massnahme hat zum Ziel, ein allfälliges Lohndumping als Folge der erleichterten Zuwanderung aus dem EU-Raum zu bekämpfen bzw. zu verhindern. Sie sieht für alle Kantone und den Bund die Pflicht vor, eine tripartite Kommission einzusetzen, welche sich aus Delegierten der Arbeitgeberverbände, der Arbeitnehmerorganisationen und des Staates zusammensetzt. Diesen Kommissionen fällt die Aufgabe zu, die Entwicklung des Arbeitsmarkts zu beobachten, Missbräuche festzustellen und gegebenenfalls den politischen Behörden Massnahmen vorzuschlagen (erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Gesamtarbeitsvertrages oder Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit verbindlichen Mindestlöhnen für die betreffende Branche). Die tripartite Kommission des Bundes übernimmt die Rolle der Koordination. Diese flankierenden Massnahmen werden allerdings erst am 1. Juli 2004 in Kraft treten.

tripartite Kommission des Bundes Lohndumping

In der Frühjahrssession befasste sich der Ständerat mit einer ausgearbeiteten parlamentarischen Initiative des Nationalrats, welche vermehrte Transparenz bei den Kaderlöhne und den Verwaltungsratshonorare der bundesnahen Unternehmungen herstellen will. Da auch die kleine Kammer gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkannte, war Eintreten unbestritten. In der Folge schuf der Ständerat im Einvernehmen mit dem Bundesrat jedoch zwei gewichtige Differenzen zum Nationalrat. Er nahm die Swisscom als börsenkotiertes Unternehmen vom Geltungsbereich aus, da er der Auffassung war, dass die Börsenvorschriften, welche lediglich die Offenlegung der Gesamtsumme der Kaderbezüge verlangt, genügen, und dass die Swisscom an der Börse geschwächt würde, wenn potenzielle Anleger staatliche Interventionen in die Geschäftsführung befürchten müssten. Für die übrigen Unternehmen wollte er eine personenbezogene Transparenz lediglich für die Vorsitzenden von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat vorschreiben, weil die Offenlegung sämtlicher Kadergehälter im Ausland gezeigt habe, dass dies die Bezüge eher in die Höhe treibt; den politischen Behörden gegenüber sollen die Zahlen jedoch zugänglich gemacht werden. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat in zwei Schritten gegen den Widerstand der Linken in beiden Punkten dem Ständerat an.

Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben offen gelegt
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Nach langen Verhandlungen, rhetorischen Giftpfeilen auf beiden Seiten, Streiks und Demonstrationen einigten sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft Mitte November auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag, welcher das Rentenalter der Bauarbeiter schrittweise auf 60 Jahre senkt. Der neue GAV tritt auf den 1. Juli 2003 in Kraft, allerdings nur unter der von den Baumeistern eingebrachten Bedingung, dass ihn der Bundesrat bis zu diesem Datum für die ganze Branche allgemeinverbindlich erklärt. In einem letzten Verhandlungsmarathon setzten die Gewerkschaften GBI und Syna die Rentenhöhe von 70% des letzten Bruttolohns (plus 6'000 Fr. Sockelbeitrag) durch. Im Gegenzug erreichten die Baumeister, dass die Arbeitgeberbeiträge (4% der Lohnsumme) bis 2011 nicht erhöht werden. Es wurde vereinbart, dass externe Experten 2005 überprüfen, ob die vorgesehenen Beiträge zur längerfristigen Finanzierung der Renten ausreichen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssten die Renten gesenkt oder die Arbeitnehmerbeiträge erhöht werden. Kaum bestritten war der neue Landesmantelvertrag, der am 1. April 2003 in Kraft tritt. Er sieht vor, dass 2003 ein Teuerungsausgleich von 1,2%, aber keine Reallohnerhöhung ausgerichtet wird; diese wird erst 2004 bei guter Konjunktur fällig.

Bauwirtschaft Rentenalter 60 Jahre Landesmantelvertrag

Die Gewerkschaft SMUV präsentierte ihre Forderungen für die Verhandlungen zur Gesamterneuerung des GAV der Maschinenindustrie. Da die Erfahrungen der letzten 10 Jahre gezeigt hätten, dass die Entlöhnung nicht mit der Produktivitätssteigerung und den Gewinnen Schritt halte, verlangte der SMUV eine Anhebung der Löhne um 2% plus den Teuerungsausgleich. Generell soll es in der Maschinenindustrie keine Löhne unter 3'500 Fr. brutto pro Monat mehr geben. Zudem sollen konkrete Massnahmen zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen getroffen werden. Die Gewerkschaft will zudem eine Verkürzung der jährlichen Normalarbeitszeit um 40 Stunden auf 2'040 Stunden sowie zwei zusätzliche Ferientage. Schliesslich verlangte der SMUV ein direktes Interventionsrecht der Gewerkschaften bei Entlassungen und Umstrukturierungen sowie die Einführung einer gesetzlichen Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen.

Maschinenindustrie

Da sich in den 90-er Jahren die Lohnschere in der Schweiz zwischen gut ausgebildeten und wenig qualifizierten Personen um 3,5% geöffnet hatte, liess das Seco in fünf Studien die Gründe dafür prüfen. Dabei zeigte sich, dass es der technische Fortschritt war, der die Lohnschere am meisten auseinander trieb. Auf den nächsten Plätzen figurierten der Wechsel von der Warenumsatz- zur Mehrwertsteuer, die Effekte der Globalisierung (Abbau der internationalen Handelshemmnisse und tiefere Transportkosten) sowie die Einwanderung niedrig qualifizierter Arbeitskräfte. Bei Berücksichtigung nicht des Lohns, sondern des verfügbaren Einkommens nach Abzug der Zwangsabgaben (Steuern, Krankenkassenprämien, Mieten) fällt die Differenz allerdings noch stärker aus. Ihr Einkommen halten oder ausbauen konnten in den 90-er Jahren nur die Bestverdienenden und die Rentnerinnen und Rentner.

Lohnschere

Gemäss Berechnungen des BFS stiegen 2002 die Nominallöhne um durchschnittlich 1,8% gegenüber dem Vorjahr. Die Kaufkraft nahm dank der bescheidenen Inflationsentwicklung ebenfalls zu. Nach Abzug der Teuerung belief sich die Reallohnerhöhung noch auf 1,1%. Damit stiegen die Reallöhne zum zweiten Mal in Folge – etwas, was es seit 1991/92 nicht mehr gegeben hatte. Im Vergleich zum Vorjahr (+1,5%) schwächte sich das Wachstum als Folge der Konjunkturverlangsamung aber ab. Das Nominallohnwachstum entwickelte sich in allen Wirtschaftssektoren ähnlich. Während der sekundäre Sektor eine Steigerung von 1,7% verzeichnete, ergab sich im tertiären Sektor ein Plus von 1,9%. Zu den „Gewinnern“ gehörten die Beschäftigten der chemischen Industrie (+2,6%) sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus (+2,2%), während im Bereich Bergbau/Energie- und Wasserversorgung (+0,7%) und im Papier-, Karton-, Verlags- und Druckgewerbe (+1,0%) unterdurchschnittliche Lohnerhöhungen gewährt wurden. Im Dienstleistungssektor schwang das Gastgewerbe (+3,2%) dank der Anpassung der Mindestlöhne obenaus. Überdurchschnittlich hoch war die Zunahme auch in der öffentlichen Verwaltung (+2,3), im Versicherungsgewerbe und in der Nachrichtenübermittlung (je +2,2%). Mit lediglich 1,7% Zuwachs mussten sich hingegen die in den letzten Jahren erfolgsverwöhnten Beschäftigten im Bankgewerbe zufrieden geben. Dennoch zahlte sich eine Beschäftigung im Finanz- und Versicherungswesen im langjährigen Vergleich aus. Zwischen 1993 und 2002 kletterten dort die Nominallöhne um rund 22% (Boni und Provisionen nicht mitgerechnet) – gesamtwirtschaftlich war der Zuwachs mit 11,5% nur halb so gross. Unterdurchschnittlich war die Zunahme hingegen im öffentlichen Sektor, wo die Gehälter nur um knapp 9% stiegen. Klammert man die Teuerung aus, so fällt die Mehrjahresbilanz für die Arbeitnehmenden ernüchternd aus: gemäss BFS waren die Reallöhne 2002 nur um 3% höher als jene von 1993.

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

Trotz kriselnder Wirtschaft verlangten die Gewerkschaften für 2003 generell 3% mehr Lohn. Sie erachteten ihre Forderung als Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur. Gemäss einer Umfrage der UBS wurde schliesslich eine durchschnittliche Erhöhung des Nominallohns um 1,3% ausgehandelt. Am besten weg kamen die Informatiker und die Mitarbeitenden in der Telekommunikationsbranche (+2,4%), gefolgt von Chemie und Pharma (2,1%). Immerhin noch 2% mehr Lohn gab es im Gastgewerbe, im Detailhandel und beim Kantonspersonal. Am schlechtesten schnitten das Baugewerbe (+0,8%), die Banken (+0,7%) und die grafischen Betriebe (+0,6%) ab.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Wenige Wochen nach Auffliegen der Millionenbezüge von zwei ABB-Chefs nahm der Nationalrat gegen den Widerstand der FDP und von Teilen der CVP mit 105 zu 49 Stimmen die im Vorjahr von Baumann (svp, TG) und Steiner (fdp, SO) bekämpfte Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) an, die vom Bundesrat einen Gesetzesentwurf verlangt, der alle börsenkotierten Unternehmen verpflichtet, die Bezüge der Geschäftsleitung und der Verwaltungsräte (inklusive Boni, Aktienoptionen und „fringe benefits“) individuell offen zu legen. Auf einstimmigen Antrag seiner WAK gab der Nationalrat zudem einer parlamentarischen Initiative Chiffelle (sp, VD) Folge, die eine Änderung des OR über die Aktiengesellschaften in dem Sinn fordert, dass die börsenkotierten Unternehmen verpflichtet werden, in einem Anhang zur Bilanz alle Beträge aufzuführen, die den Mitgliedern von Verwaltungsräten aufgrund dieser Funktion ausbezahlt werden. Der Ständerat sah die Angelegenheit als weniger dringlich an. Er wollte vorerst abklären, ob die neue Richtlinie der Schweizer Börse nicht ausreicht und überwies die Motion Leutenegger Oberholzer nur als Postulat. Einzig Leuenberger hatte sich für die verbindliche Form eingesetzt.

Transparenz der Löhne

Im Nationalrat setzte eine Allianz von SP und SVP gegen den Willen der Regierung und einer mehrheitlich freisinnigen Minderheit mit einer parlamentarischen Initiative der staatspolitischen Kommission durch, dass (falls der Ständerat zustimmt) die Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben inklusive Boni, Nebenjobs und Abgangsentschädigungen individuell offen gelegt werden müssen. Die neue Transparenzregel, die schärfer ist als jene der Börse, welche nur die Offenlegung einer Gesamtsumme für das Kader eines kotierten Unternehmens verlangt, wurde von den Befürwortern mit der Vorbildfunktion der bundesnahen Betriebe begründet. Bundesrat Villiger wehrte sich mit dem Argument des Datenschutzes vergeblich gegen die individuelle Offenlegung; diese wurde mit 97 zu 55 Stimmen angenommen. Mit noch deutlicherem Mehr wurde ein Antrag abgewiesen, die Swisscom als börsenkotiertes Unternehmen von der neuen Regel auszunehmen. Erfolgreich (und mit Unterstützung der SVP) widersetzte sich Villiger hingegen dem Kommissionsantrag, dass der Bundesrat nicht nur Grundsätze, sondern auch Eckwerte zur Gestaltung der obersten Löhne in den von ihm beherrschten Unternehmen festlegen soll. Er machte geltend, derartige Grenzen könnten den Bund bei der Rekrutierung von ausgewiesenen Managern benachteiligen. Dieser Antrag wurde mit 83 gegen 78 Stimmen abgelehnt.

Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bei bundesnahen Betrieben offen gelegt
Dossier: Kaderlöhne bei Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Gemäss den Berechnungen des BFS stiegen die Nominallöhne 2001 um durchschnittlich 2,5% gegenüber dem Vorjahr. Angesichts der schwachen Inflationsrate machten die Reallöhne mit einem Plus von 1,5% den grössten Sprung nach oben seit 1991. Die Lohnentwicklung profitierte vom deutlichen Konjunkturaufschwung im Jahr 2000 und den positiven Aussichten für 2001. Mit einem Plus von 2,7% verzeichnete der sekundäre Sektor ein kräftigeres Nominallohnwachstum als der tertiäre (+2,3%) und der primäre Sektor (+1,7%). Die bedeutendsten Steigerungen ergaben sich im industriellen Sektor bei der Herstellung elektrischer und elektronischer Geräte (+3,6) sowie in der chemischen Industrie (+3,0%). Im Dienstleistungssektor konnten die Branchen Versicherungsgewerbe (+3,6%) und Banken (+4,2%) klar überdurchschnittlich zulegen; unter der 2%-Marke blieb das Lohnwachstum hingegen im Gastgewerbe (+1,8%) sowie in der öffentlichen Verwaltung und im Gesundheits- und Sozialwesen (je +1,5%). Die Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF), die von anderen Daten ausgeht als das BFS (AHV- anstatt SUVA-Statistik) kam demgegenüber auch dieses Jahr zu höheren Werten. Gemäss KOF nahmen die Löhne real um mindestens 2,4% zu.

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

In den Herbstverhandlungen für die Löhne 2002 verlangten die Gewerkschaften über alle Branchen hinweg Lohnerhöhungen von vier bis fünf Prozent. Sie argumentierten, die Arbeitnehmenden hätten in schlechten Zeiten auf den Teuerungsausgleich verzichtet und zur Produktivitätssteigerung beigetragen, weshalb jetzt Nachholbedarf bestehe. Die Explosion der Managerlöhne beweise, dass bei den Firmen das Geld dazu vorhanden sei. Zudem sollten ihrer Auffassung nach der Teuerungsausgleich und kollektive Lohnanpassungen wieder mehr Gewicht gegenüber der individuellen Leistungskomponente erhalten. Die Arbeitgeber, die im Juni noch eine Erhöhung um drei Prozent nicht ausgeschlossen hatten, krebsten im Lauf des Sommers und des Herbsts auf rund zwei Prozent zurück. Sie machten die Konjunkturflaute geltend, die durch die Ereignisse vom 11. September und das Swissair-Grounding noch verstärkt worden sei. Gemäss BFS wurden in den Verhandlungen im Rahmen der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) Nominallohnerhöhungen von 2,5% ausgehandelt. Davon wurden 1,3% generell und 1,2% individuell zugesichert. Deutlich über dem Durchschnitt lag der tertiäre Sektor mit +2,9% (1,8% generell). Starke Anstiege erzielten unter anderem die Branchen Gesundheits- und Sozialwesen (+4,6%), Landverkehr (+3,5%) und Nachrichtenübermittlung (+3,2%). Die in den GAV festgelegten Mindestlöhne wurden im Mittel um 2,6% erhöht; besonders ins Gewicht fiel die Lohnanpassung im Gastgewerbe (+3,8%).

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten

Nach den Ergebnissen der neuesten Lohnstrukturerhebung des BFS betrug der Medianlohn für eine 100%ige Stelle im Jahr 2000 monatlich 5'220 Fr. brutto. Hinter diesem gesamtschweizerischen Mittelwert verbergen sich grosse Unterschiede je nach Branche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Zwischen den Hochlohnbranchen (Banken, Versicherungen, Forschung und Entwicklung, Chemie und Tabakindustrie) und den Tieflohnbranchen (Detailhandel, persönliche Dienstleistungen, Gast- und Reinigungsgewerbe, Bekleidungsindustrie) bestehen selbst für Tätigkeiten mit ähnlichen Anforderungen Differenzen von bis zu 3'000 Fr. Während die Durchschnittslöhne seit 1998 im Jahresmittel nominal um 1,1% zunahmen und damit teuerungsbedingt stabil blieben, stiegen jene der Kader um 1,9%, wobei die „Fringe benefits“ der Führungskräfte (Firmenwagen, Zuschüsse an 2. Säule etc.) nicht berücksichtigt wurden. Fast so viel zulegen (+1,8%) – wenn auch auf viel tieferem Niveau – konnten die einfachen und repetitiven Tätigkeiten. Bescheiden blieb hingegen der Zuwachs für Arbeiten, die Berufs- und Fachkenntnisse voraussetzen (+1,1%), gar abgenommen hat der Medianlohn für qualifizierte Arbeiten (-0,2%). Frauen verdienten nach wie vor im Mittel 21% weniger als Männer, selbst für Stellen mit ähnlichem Anforderungsprofil. Der Medianlohn der ausländischen Arbeitskräfte lag im Durchschnitt 15% unter jenem ihrer inländischen Kollegen.

Lohnstrukturerhebung Branche, Geschlecht und Staatsangehörigkeit Frauen 21% weniger als Männer

Im Berichtsjahr sorgten die hohen Managerlöhne insbesondere in den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes für publizistischen Wirbel. Ausgehend von parlamentarischen Aufträgen überprüfte der Bundesrat diese Saläre und beurteilte sie letztlich als marktkonform. Während Arbeitgeberverbandsdirekor Hasler die hohen Kaderlöhne (und die damit verbundene Intransparenz der Bezüge) rechtfertigte, massregelte der neue Präsident des Arbeitgeberverbands, Fritz Blaser, die Firmenverantwortlichen insbesondere im Finanzbereich, deren Löhne „eine Zumutung für die Bevölkerung“ seien. Die Schere zwischen hohen und tiefen Löhnen dürfe nicht noch weiter aufgehen, da sonst ein staatliches Eingreifen unvermeidbar werde.

Managerlöhne

Eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die vom Bundesrat verlangte, die gesetzlichen Grundlagen für eine volle Transparenz der Löhne der Geschäftsleitung (inkl. Boni, Aktienoptionen und „Fringe benefits“) und der Verwaltungsratsentschädigungen zu schaffen – und zwar sowohl bei den Aktiengesellschaften des privaten Rechts als auch bei spezialgesetzlichen Anstalten des Bundes – wurde von den Nationalräten Baumann (svp, TG) und Steiner (fdp, SO) bekämpft und somit vorderhand der Diskussion entzogen.

Transparenz der Löhne

Erstmals kam es in der Reinigungsbranche zu einem GAV. Er sieht vor, dass alle Angestellten einen 13. Monatslohn und Nettolöhne von mindestens 3'000 Fr. erhalten; über 50-jährigen Vollzeitbeschäftigten wird zudem eine fünfte Ferienwoche gewährt. Die Branche machte die Unterzeichnung allerdings davon abhängig, dass der GAV vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wird, um nicht die Konkurrenzfähigkeit von Billigfirmen zu verstärken.

Reinigungsbranche

Streikposten der Gewerkschaft GBI verhinderten am frühen Morgen des 4. Mai die Aufnahme der Arbeit in der Aare-Wäscherei in Rheinfelden (AG), wobei sie von mehr als der Hälfte der 90 Angestellten unterstützt wurden. Grund für den Streik waren die tiefen Löhne der Belegschaft sowie die fristlose Entlassung eines Vertrauensmanns der Gewerkschaften. Nachdem die Geschäftsleitung zugesagt hatte, den Gewerkschafter wieder einzustellen und die Lohnverhandlungen unverzüglich aufzunehmen, wurde der Streik beendet; die Aare-Wäscherei erhöhte ab Juli die Minimallöhne um 550 Fr. pro Monat.

tiefen Löhne Entlassung eines Vertrauensmanns der Gewerkschaften

Im Berichtsjahr nahmen die Löhne gemäss BFS nominal um 1,3% zu, verloren aber teuerungsbedingt real 0,3%. Einzig der Agrarsektor legte real um 0,3% zu. Aufgeschlüsselt nach Branchen stiegen die Reallöhne bei den Versicherungen (+1,2%), den Banken (+0,7%) und den sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen überdurchschnittlich. Kaufkrafteinbussen mussten dagegen unter anderem die Beschäftigten im Unterrichtswesen (-0,9%), im Gastgewerbe (-0,9%) und im Gesundheits- und Sozialwesen (-0,1%) hinnehmen. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF), die von anderen Daten ausgeht als das BFS (AHV- anstatt SUVA-Statistik), kam demgegenüber auch dieses Jahr zu höheren Werten. Gemäss KOF nahmen die Löhne nominal um 3,3% und real um 1,7% zu. Die Löhne der Schweizer Topmanager (ohne variable Lohnbestandteile wie Gewinnbeteiligungen und Aktiensparpläne) stiegen im Berichtsjahr nominal um 4,7%.

BFS verloren aber teuerungsbedingt real 0,3% KOF real 1,7% zu Topmanager 4,7%

Für 2001 handelten die Gewerkschaften im Mittel 2,9% mehr Lohn aus; davon wurden 2,1% generell und 0,8% individuell zugesichert. Die Gewerkschaften hatten ursprünglich mindestens 3,5% verlangt (rund 2% Teuerungsausgleich und 1,5% Reallohnzuwachs). Der Trend hin zu immer mehr individuellen Lohnerhöhungen nach dem Leistungsprinzip scheint allerdings gebrochen zu sein. Nachdem noch 1994 rund 87% aller Lohnanpassungen als generelle Lohnerhöhungen vereinbart worden waren, sank dieser Anteil kontinuierlich, bis er 1998 den Tiefststand von etwa 20% erreichte. In der Lohnrunde 1999 wurden wieder 67% des gesamtvertraglich ausgehandelten Lohnzuwachs für generelle Lohnerhöhungen aufgewendet, Tendenz für 2000 steigend. Der Arbeitgeberverband erklärte seine Bereitschaft, wieder vermehrt zu generellen Lohnanpassungen zurückzukehren, mit der guten Konjunktur, welche eine nicht unbeträchtliche Erhöhung der gesamten Lohnsumme möglich mache; zur Motivations- und Produktivitätssteigerung wollen die Arbeitgeber aber keinesfalls auf Leistungslohnkomponenten verzichten.

2001 2,9% mehr Lohn generelle Lohnerhöhungen Leistungslohnkomponenten