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Im Berichtsjahr nahmen die Nominallöhne für die Gesamtheit der Arbeitnehmenden um 1,3% zu, wobei die Zunahme bei den Männern durchschnittlich 1,1% und bei den Frauen 1,8% betrug. Das Baugewerbe verzeichnete einen Lohnanstieg von 1,8%, der Dienstleistungssektor von 1,4% und die verarbeitende Produktion von 0,9%. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Teuerung (+1,8%) ergab sich somit ein Rückgang der Reallöhne um 0,5% (1994: +0,5%). In den Verhandlungen im Rahmen der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge wurden für 1995 im Mittel nominale Lohnerhöhungen von 1,4% vereinbart. Davon wurden 0,8% generell und 0,6% individuell ausgerichtet. Die Mindestlöhne stiegen durchschnittlich um 1,2%.

Reallohn-Erhebung
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Die erste Lohnstrukturerhebung des BFS, die auf rund 553 000 Lohndaten aus 10 000 Betrieben basiert, bestätigte die landläufige Vorstellung, wonach die Schweizer im Durchschnitt gut verdienen (4823 Fr. brutto pro Monat), der Bund im Mittel rund ein Viertel mehr bezahlt als die Privatwirtschaft und die Frauen bei gleichem Beschäftigungsgrad weniger Lohn erhalten (-24%) als die Männer. Zum Zeitpunkt der Erhebung (Oktober 1994) verdienten 25,5% der Arbeitnehmenden bei 40 Wochenstunden einen Bruttolohn zwischen 4000 Fr. und 5000 Fr.; 20,9% lagen in der Lohnklasse zwischen 3000 Fr. und 4000 Fr., 18,5% in jener zwischen 5000 Fr. und 6000 Fr. und 10,6% in jener zwischen 6000 Fr. und 7000 Fr.; 8,3% aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienten unter 2000 Fr., 4,7% mehr als 10 000 Fr. im Monat. Das Ausbildungsniveau erweist sich laut BFS nach wie vor als eine zentrale Bestimmungsgrösse des Lohnes. Personen mit Hochschulabschluss erhielten im Durchschnitt doppelt soviel Lohn (8656 Fr.) wie solche ohne abgeschlossene Berufsausbildung (3776 Fr.). Kaum einen Einfluss hat das Ausbildungsniveau hingegen bei der Lohndifferenz nach Geschlechtern. So verdienten beispielsweise Hochschulabsolventinnen 22%, Arbeitnehmerinnen mit abgeschlossener Berufsausbildung 19% weniger als ihre männlichen Kollegen.

erste Lohnstrukturerhebung

Erneut Vertragskonflikte gab es im Bauhauptgewerbe. Die Gewerkschaften verlangten eine generelle Lohnerhöhung in der Grössenordnung von 2,5% sowie die im 1994 abgeschlossenen Landesmantelvertrag vorgesehenen zusätzlichen zwei Ferientage ab 1996. Der Schweizerische Baumeisterverband bot lediglich zwei Ferientage oder 0,8% Lohnerhöhung an. Nach drei Verhandlungsrunden war die Situation derart blockiert, dass die Gewerkschaften die Paritätische Schiedskommission anriefen, welche bestimmte, dass die Bauarbeiter ab 1996 1,4% mehr Lohn sowie zwei Ferientage zusätzlich erhalten.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Die Lohnverhandlungen in der Uhrenindustrie konnten hingegen erfolgreich abgeschlossen werden. Die rund 30 000 dem GAV unterstellten Beschäftigten erhalten ab 1996 eine monatliche Lohnerhöhung von 75 Fr., was einem Anstieg von 1,72% des Durchschnittslohns entspricht.

Uhrenindustrie (1995)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Für 1996 verlangten die Gewerkschaften Lohnerhöhungen von zwei bis drei Prozent. Sie argumentierten, die Reallöhne hätten in den letzten vier Jahren durchschnittlich um zwei Prozent abgenommen. Die wirtschaftliche Lage habe sich wieder verbessert, weshalb die Betriebe in der Lage seien, zumindest die von der Mehrwertsteuer verursachte Teuerung auszugleichen. Durch eine Erhöhung der Kaufkraft würde zudem die Konjunktur weiter angekurbelt. Die Arbeitgeber weigerten sich demgegenüber strikte, die Kompensation der mehrwertsteuerbedingten Teuerung als Arbeitgeberverpflichtung anzuerkennen. Zudem wollten sie Lohnerhöhungen nicht generell, sondern höchstens individuell gewähren. Als Zeichen für die vor allem auf Arbeitgeberseite generell verhärteten Fronten bei den Lohnabschlüssen wurde der Umstand gewertet, dass die Verhandlungen im Bankensektor erstmals scheiterten. Die Gewerkschaften wiesen das diesbezügliche Angebot der Arbeitgeber als völlig ungenügend zurück, worauf diese die Verhandlungen in die Betriebe verlegten und zu individuellen Lohnanpassungen übergingen.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Laut einer jährlich durchgeführten Untersuchung gingen erstmals seit längerer Zeit die durchschnittlichen Bezüge der Führungskräfte in der Schweiz nominell zurück. Im Mittel erhielt ein Manager der obersten Ebene 1995 ein Bruttogehalt von 205 000 Fr., 5000 Fr. weniger als noch im Vorjahr. Nur die unterste Kaderstufe profitierte im Berichtsjahr von einem Anstieg der Löhne. Das Durchschnittsgehalt auf dieser Stufe stieg von 90 000 auf 95 000 Fr. Als wesentliches Merkmal der Studie zeigte sich auch, dass der durchschnittliche variable Lohnanteil gemessen am Fixlohn an Bedeutung gewinnt. Im obersten Lohnbereich von über 300 000 Fr. machte dieser Anteil 1995 im Durchschnitt bereits 27% aus, bei Kaderlöhnen unter 100 000 Fr. waren es dagegen lediglich 12%.

Lohnstatistik 1995
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Eine im Frühjahr im Auftrag des Kaufmännischen Verbandes der Schweiz durchgeführte Studie, welche mehr als 10 000 Einzellöhne aus 350 Unternehmen verglich, zeigte nicht nur eine nach wie vor alarmierende Lohndiskriminierung der Frauen - bei gleicher Funktionsstufe, Branche und Alter bis rund 35% -, sondern wies auch generell bedeutende Lohnunterschiede je nach Wohnort und Branche nach. Die Erhebung teilte die Schweiz in drei Regionen ein. In der Region 1 (Genf, Stadt und Kanton Zürich) wird am meisten verdient; die Löhne liegen 5,7% über dem Schweizer Mittelwert. In der Region 2 (Basel, Mittelland, Ost- und Zentralschweiz) liegen sie dagegen 3,8% unter dem Schnitt, und in der Region 3 (Graubünden, Tessin, Wallis) gar 8% darunter. Bei den Branchen sind die Lohnunterschiede kleiner. Dienstleistungen (+3,7%) und Grosshandel (+1,9%) liegen über dem durchschnittlichen Lohnniveau, Detailhandel (-5,4%) und Industrie (-1,4%) darunter.

Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Das Bundesgericht hob die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers auf, der schlechter bezahlten Kollegen seinen eigenen (höheren) Lohn genannt und sie so zu Salärforderungen ermuntert hatte. Laut dem Urteil gibt es keine gesetzliche Pflicht, über den eigenen Lohn zu schweigen, und das Recht auf Gewinnmaximierung stehe dem Arbeitnehmer genauso zu wie dem Arbeitgeber.

Das Bundesgericht hob die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers auf, der schlechter bezahlten Kollegen seinen eigenen (höheren) Lohn genannt und sie so zu Salärforderungen ermuntert hatte

Im Berichtsjahr nahmen die Nominallöhne für die Gesamtheit der Arbeitnehmer um 1,5% zu, wobei die Zunahme bei den Männern durchschnittlich 1,5% und bei den Frauen 1,4% betrug. Der Lohnzuwachs für die verarbeitende Produktion fiel mit 1,8% höher aus als jener für das Baugewerbe (+1,4%) und die Dienstleistungen (+1,3%). Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Teuerung (+0,9%) ergab sich somit ein Erhöhung der Reallöhne um 0,5% (1993: -0,7%) [17]. In den Verhandlungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen wurden für 1994 im Mittel nominale Lohnerhöhungen von 2,3% vereinbart. Die Mindestlöhne wurden durchschnittlich im gleichen Umfang angehoben (+2,4%).

Reallohn-Erhebung
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Nach Angaben des Biga mussten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Berichtsjahr eine Reallohneinbusse von 0,7% hinnehmen. Die Nominallöhne stiegen um 2,6%, wobei die Frauen (+2,8%) etwas besser gestellt waren als die Männer (+2,5%). Der nominelle Lohnzuwachs für die verarbeitende Produktion fiel mit 2,6% kaum höher aus als für das Baugewerbe und die Dienstleistungen mit je 2,5%.

Reallohn-Erhebung
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Gemäss einer Umfrage der Schweiz. Gesellschaft für praktische Sozialforschung ist die Deregulierung bei der Entlöhnung in der Schweiz bereits weit fortgeschritten. 62% der angefragten Unternehmer gaben an, bei ihnen sei der automatische Teuerungsausgleich abgeschafft. 36% haben im Zeichen der Rezession und der Veränderungen in der Arbeitswelt die Dienstalterkomponenten im Lohn abgebaut. Hingegen sind bei 78% der Firmen Leistungsanteile im Lohn berücksichtigt. 80% der ebenfalls befragten Arbeitnehmer empfinden diese Deregulierung als Lohndrückerei zu ihren Lasten. Allerdings meinten auch 69%, der Leistungsanreiz werde so erhöht. 75% waren der Meinung, die Arbeitsplätze würden dadurch sicherer. Deshalb beurteilte nur jeder dritte Arbeitnehmer die Deregulierung in der Entlöhnung als ausdrücklich negativ.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Die Gewerkschaften stiegen mit der Forderung nach mindestens dem vollen Teuerungsausgleich in die traditionellerweise im Herbst stattfindenden Lohnverhandlungen, doch konnte dieser in den meisten Branchen wegen der anhaltend angespannten Wirtschaftslage nicht erreicht werden.

Forderung nach mindestens dem vollen Teuerungsausgleich

Eine Studie der Handelshochschule St.Gallen (HSG) zeigte, dass Frauen in der Schweiz bezüglich Lohn noch immer benachteiligt sind. Für gleiche Arbeit verdienen weibliche Angestellte im Durchschnitt acht Prozent weniger als Männer. Die Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau verstärkt sich mit zunehmender Qualifikation und höherem Alter. Besonders betroffen sind Branchen mit hohem Frauenanteil. Aber auch regionale Unterschiede wurden ausgemacht. Die höchsten Löhne werden laut HSG im zentralen Mittelland (AG, BL, BS, ZH und ZG) ausbezahlt. Im Durchschnitt wird in diesen Kantonen für eine vergleichbare Arbeit 3% mehr Lohn ausgerichtet als im westlichen Mittelland (BE, SO, FR, JU, VD, NE, GE). Auf Platz drei folgt die Ostschweiz (SG, Al, AR, TG, SH, GR) mit durchschnittlich' 5% tieferen Löhnen.

Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau
Dossier: Lohnstatistiken 1990-2000

Das Biga führte zusammen mit dem Service cantonal de statistique de Genève eine Piloterhebung zur Lohnstruktur im Kanton Genf durch. Zum erstenmal wurden dabei in der Schweiz im Rahmen der amtlichen Statistik individuelle Lohndaten bei den Unternehmungen erhoben, was als wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, informativen und eurokompatiblen Schweizer Lohnstatistik gewertet wurde. Erste Resultate der Untersuchung zeigten, dass sich die Lohnunterschiede hauptsächlich mit dem Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes (insbesondere Ausbildung und Berufserfahrung des Arbeitnehmers), der beruflichen Stellung sowie dem Lebens- und dem Dienstalter erklären lassen. Mit einer Differenz von 17% lagen die Löhne der Frauen global gesehen deutlich unter jenen der Männer, was darauf zurückzuführen ist, dass die Frauen in Kaderfunktionen, wo sie ohnehin schwach vertreten sind, lohnmässig deutlich schlechter gestellt sind als ihre männlichen Kollegen. Bei vergleichbaren Tätigkeiten an Stellen ohne leitende Funktion waren die Lohnunterschiede relativ gering bis vernachlässigbar. In der Privatindustrie fanden sich grössere Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern als im öffentlichen Sektor, dessen Lohnskalen offenbar weniger Raum für geschlechtsspezifische Diskriminierungen lassen.

Piloterhebung zur Lohnstruktur

Im Berichtsjahr nahmen die Nominallöhne gesamthaft um 4,7% zu, was bei einer durchschnittlichen Teuerung von 4,0% einem Reallohnzuwachs von 0,7% entspricht. Der Nominalverdienst der Frauen stieg um 4,9% an, jener der Männer um 4,7%. Bei den Dienstleistungen erhöhten sich die Löhne mit 5,2% stärker als im Baugewerbe (4,6%) und in der verarbeitenden Produktion (4,1 %). Für 1993 wurden gesamtarbeitsvertraglich im Mittel Lohnerhöhungen von 2,7% vereinbart.

Reallohnzuwachs von 0,7%

Die bereits in den Vorjahren beobachtete Tendenz, den Teuerungsausgleich nicht mehr automatisch zu gewähren, sondern an eine Leistungskomponente zu koppeln, verstärkte sich weiter. So einigten sich der Schweizerische Bankpersonalverband und die Banken auf ein neues Salärsystem nach Leistungskriterien. Auch Ciba-Geigy schaffte den Automatismus beim Teuerungsausgleich ab, erhöhte die Löhne generell lediglich um 3,5% und stellte weitere zwei Prozent der Lohnsumme für individuelle Einkommensanpassungen zur Abgeltung der persönlichen Leistung zur Verfügung.

Leistungskomponente

Das BFS legte die Ergebnisse der 1991 erstmals durchgeführten schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) vor. Danach wird in der Schweiz im Schnitt 43 1/4 Stunden pro Woche gearbeitet, Überstunden nicht eingerechnet, wobei Überzeit um so häufiger vorkommt, je höher die berufliche Stellung ist. Knapp ein Viertel der 16 000 Befragten gaben an, sie würden gerne weniger als hundert Prozent arbeiten und wären bereit, dafür eine entsprechende Lohneinbusse in Kauf zu nehmen. Am häufigsten nicht voll erwerbstätig sind die Frauen. Insgesamt arbeiten 48% der Arbeitnehmerinnen voll, bei den Männern sind es 92%. Die Begründung der Teilzeitarbeit brachte zum Ausdruck, wie stark die Gesellschaft immer noch vom traditionellen Rollenverständnis geprägt ist. Drei Viertel der teilzeitarbeitenden Frauen gaben als Grund für ihr eingeschränktes Pensum die Kinderbetreuung an, während die Männer, die ihre Arbeitszeit reduzierten, dies primär aus Gründen der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung taten.

Mehr als die Hälfte (56%) der Mütter mit schulpflichtigen Kindern sind erwerbstätig. Meist handelt es sich dabei um Engagements von geringem Umfang. Wenn die Mutter arbeitet, wird die Kinderbetreuung in 38% der Fälle von andern Personen im gleichen Haushalt übernommen. Ein Viertel der Kinder wird ausserhalb des Haushalts von Verwandten, Tagesmüttern oder in Krippen betreut. Ein weiteres Viertel der Kinder bleibt während der Arbeitszeit der Mutter allein.

Ferner ergab die Umfrage, dass unregelmässige Arbeitszeiten häufig sind. Jede vierte erwerbstätige Person arbeitet auch am Abend oder nachts. An Wochenenden sind 40% beschäftigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halten es relativ lange an der selben Stelle aus. Fast die Hälfte der Befragten arbeitete seit über sechs Jahren am gleichen Ort. Auch die Antworten der Arbeitslosen deuteten auf eine geringe geographische Mobilität der Schweizer Erwerbstätigen hin. Nur ein Fünftel signalisierte die Bereitschaft, für eine Stelle in eine andere Region zu ziehen. Männer und Mieter gaben sich dabei umzugsfreudiger als Frauen und Hauseigentümer.

Bei den Löhnen stellte die Studie signifikante Unterschiede zwischen Männern und Frauen fest. In den untern Einkommensgruppen überwiegen die Frauen, in den obern die Männer, was mit der unterschiedlichen Ausbildung, der beruflichen Stellung und der Branchenzugehörigkeit erklärt wurde. Gesamthaft bezog die Hälfte aller Voll- und Teilerwerbstätigen ein Nettoeinkommen von weniger als 45 000 Fr. und nur gerade 10% mehr als 84 000 Fr.

Sozioökonomische Studien
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Da sich gegen Ende Sommer die Fortsetzung der anhaltend hohen Teuerung verbunden mit einer Konjunkturflaute abzeichnete, waren harte Lohnverhandlungen für 1992 angesagt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ging als erster in die Offensive und verlangte zumindest den vollen Teuerungsausgleich. Die Arbeitgeber konterten, dies würde viele Firmen in Schwierigkeiten bringen und somit die Arbeitslosigkeit fördern. Schliesslich wurde die Teuerung sehr unterschiedlich ausgeglichen. Trotz Kampfdrohungen der Gewerkschaften und Protesten der Betroffenen (siehe unten) gewährten einige Branchen und öffentliche Verwaltungen (so etwa in den Kantonen Bern, Genf und Schaffhausen) den Teuerungsausgleich nicht vollständig. Die gesamthaft positive Entwicklung der Reallöhne kam in erster Linie durch jene Branchen zustande, in denen laufende Gesamtarbeitsverträge (GAV) die Lohnindexierung sowie jährliche Erhöhungen der Reallöhne vorschreiben bzw. durch Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit kompensieren. Auch wurden überdurchschnittlich oft die in den GAV vorgesehenen Schlichtungsstellen angerufen. Ende Jahr zeigten sich aber sowohl Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberverbände relativ zufrieden.

harte Lohnverhandlungen für 1992

In letzter Zeit hat sich der Trend verstärkt, wonach sich immer mehr Arbeitgeber weigern, den automatischen Teuerungsausgleich zu gewähren. Stattdessen sollen individuelle Lohnerhöhungen ausgehandelt werden, die von der Leistung des einzelnen Arbeitnehmers abhängig gemacht werden. Als Schrittmacher bei dieser neuen Lohnpolitik erwiesen sich die Banken sowie die Migros, der grösste private Arbeitgeber der Schweiz. Aber auch vor den öffentlichen Verwaltungen machte diese Entwicklung nicht Halt; so wurde für die Reallohnerhöhung des Bundespersonais erstmals eine Leistungskomponente eingeführt.

Trend individuelle Lohnerhöhungen

Eine breitangelegte Lohnerhebung des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmerverbandes (SMUV) ergab, dass in der schweizerischen Maschinen- und Uhrenindustrie fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als 3500 Fr. im Monat verdienen. Zudem klaffen die Löhne von Frauen und Männern nach wie vor weit auseinander: Während der Monatslohn 1990 bei 88% der Frauen unter dem Durchschnitt lag, galt dies nur für 27% der Männer. Besonders betroffen von tiefen Löhne erwiesen sich Frauen mit mangelnder beruflicher Bildung. Eine Umfrage des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes (SKV) führte zu ähnlichen Ergebnissen: Frauen verdienen im kaufmännischen Bereich bis zu 30%, im Verkauf bis zu 36% weniger als ihre männlichen Kollegen – ungelernte Verkäuferinnen müssen sich vielerorts mit 2700 Fr. pro Monat begnügen.

Eine breitangelegte Lohnerhebung des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmerverbandes (SMUV) ergab, dass in der schweizerischen Maschinen- und Uhrenindustrie fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als 3500 Fr

Nominal erhöhten sich die Löhne im Berichtsjahr um einen Mittelwert von 6,9%, wodurch der Reallohnverlust des Vorjahres (–0,5%) kompensiert wurde. Unter Einbezug der durchschnittlichen Teuerung von 5,9% ergab sich damit allerdings nur ein reales Lohnplus von 0,9%. Mit 7,4% stiegen die Frauenlöhne stärker an als jene der Männer (+6,7%).

reales Lohnplus von 0,9%

Nachdem sich der Bundesrat mit der von der Petititons- und Gewährleistungskommission vorgeschlagenen Änderung von Art. 325 OR einverstanden erklärt hatte, stand deren einstimmiger Annahme in den Räten nichts mehr im Wege. Die Vorlage ging auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Eggli (sp, ZH) aus dem Jahr 1986 zurück. Der inzwischen aus dem Parlament ausgeschiedene Abgeordnete wollte in Art. 325 OR ein generelles Verbot von Abtretungen und Verpfändungen künftiger Lohnforderungen verankern, wobei er vor allem Lohnzessionen bei Abzahlungsund Kleinkreditgeschäften im Visier hatte. Der Nationalrat hatte 1988 diskussionslos beschlossen, dieser Initiative grundsätzlich stattzugeben, doch schwächte die ausarbeitende Kommission die Vorlage in dem Sinn ab, dass die Abtretung oder Verpfändung künftiger Lohnforderungen bei allen obligationenrechtlichen Rechtsgeschäften ausgeschlossen, zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten aber weiterhin zugelassen wird.

Parlamentarische Initiative (86.240) für ein Verbot der Lohnzession bei Kleinkreditverträgen

Da bei der Revision des Beamtengesetzes dem Prinzip eines schrittweisen Abbaus der zivilstandsabhängigen Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung für Lohnbestandteile und Sozialabgaben Rechnung getragen wurde, zog Nationalrätin Haller (sp, BE) ihre 1988 eingereichte diesbezügliche parlamentarische Initiative zurück.

Zivilstandsunabhängige Löhne für Beamte (Pa. Iv. 88.232)
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlitten im Berichtsjahr Lohneinbussen. Zwischen Oktober 1989 und Oktober 1990 stiegen die Löhne im Durchschnitt zwar um 5,9%, doch entstand bei einer gleichzeitigen Teuerung von 6,4% ein Verlust von 0,5 %. Frauen mussten eine Reallohneinbusse von 0,7%, Männer eine solche von 0,5% hinnehmen. Dieser Rückgang der Reallöhne aufgrund einer in ihrem Umfang nicht voraussehbaren Teuerung bezeichnete das Biga als aussergewöhnliche Entwicklung, die sich kaum wiederholen werde. Für 1991 handelten die Sozialpartner Lohnerhöhungen zwischen 6 und 10% aus. Reallohnerhöhungen zusätzlich zum Teuerungsausgleich wurden vielerorts in Form von individuellen und leistungsbezogenen Aufbesserungen gewährt.

Rückgang der Reallöhne