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Jahresrückblick 2023: Bevölkerung und Arbeit

Im Themenbereich «Bevölkerung und Arbeit» stand 2023 die Furcht vor dem Fachkräftemangel im Mittelpunkt. So wurden die Gründe, Folgen und Gegenmittel dazu in den Medien breit diskutiert. Im Parlament hiess der Erstrat eine Motion gut, welche Personen aus Drittstaaten, die eine höhere Berufsbildung in der Schweiz abgeschlossen haben, ein Bleiberecht gewähren wollte. Zugleich hiess das Parlament einen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen gut.

Mit dem Fachkräftemangel verbunden waren auch Diskussionen zur Arbeitszeit. So forderten mehrere Vorstösse eine Reduktion der Arbeitszeit auf 35 Wochenstunden oder alternativ eine 4-Tage-Arbeitswoche, eine zusätzliche Ferienwoche für alle oder zumindest sechs Ferienwochen für Lernende bis zum 20. Altersjahr. Sämtliche Vorstösse scheiterten jedoch im Parlament, wobei der Fachkräftemangel als Hauptgrund für die Ablehnung der Forderungen zur wöchentlichen Arbeitszeitreduktion genannt wurde. Hingegen präsentierte die WAK-NR in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative einen Entwurf, mit dem die teilhabenden Arbeitnehmenden bei Start-ups von der Pflicht zur Zeiterfassung befreit werden sollten, um den Arbeitsmarkt für Start-ups zu flexibilisieren.

Auch das Thema der Löhne wurde häufig im Kontext des Fachkräftemangels diskutiert. Die entsprechenden Diskussionen verstärkten sich, als das BFS Ende Oktober bekannt gab, dass die in den GAV festgelegten nominalen Effektivlöhne sowie Mindestlöhne im Vergleich zum Vorjahr angestiegen waren. Das Parlament hingegen diskutierte über eine Beschränkung der variablen Lohnbestandteile, insbesondere bei Geschäftsleitung und Verwaltungsrat – auch als Konsequenz des Zusammenbruchs der Credit Suisse. Im Jahr 2023 berichteten die Medien etwas häufiger über die Löhne als in den vergangenen vier Jahren, wie die Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse zeigt.

Aber auch allgemein waren die Arbeitsbedingungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Thema, vor allem in Bezug zu Online-Plattformen. So verlangten zwei abgelehnte Vorstösse, dass für Plattform-Mitarbeitende generell das Vorliegen eines Arbeitsvertrags vermutet wird und dass die Kantone die Einhaltung des Arbeitsrechts durch Anbietende von Plattform-Anstellungen überprüfen müssen. Insgesamt erwies sich der Gesundheitszustand der Schweizer Arbeitnehmenden gemäss einer vom SECO durchgeführten Studie im Allgemeinen als gut, insbesondere im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Rund ein Viertel der Befragten erachteten aber ihre Sicherheit oder Gesundheit durch die Arbeit als gefährdet.

Insbesondere im Wahlkampf wurde das Bevölkerungswachstum in der Schweiz diskutiert. So hatte die Wohnbevölkerung (inklusive der nicht ständigen Wohnbevölkerung) der Schweiz im Jahr 2023 die Zahl von 9 Millionen Menschen überschritten. Der Nationalrat nahm in der Folge ein Postulat an, das den Bundesrat beauftragte, das Zukunftsbild einer Schweiz mit einer Wohnbevölkerung von 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern zu illustrieren. Zudem lancierte die SVP Anfang Juli die Initiative «Nein zur 10-Millionen-Schweiz», um das Bevölkerungswachstum zu stoppen.

Jahresüberblick 2023: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Jahresrückblick 2023

Im September 2023 reichte Nicolò Paganini (mitte, SG) ein Postulat ein, mit dem er den Bundesrat beauftragen wollte, in einem Bericht die Effekte des Anstiegs der Teilzeitstellen sowie mögliche Massnahmen für eine Erhöhung des Teilzeitpensums von Arbeitnehmenden ohne Betreuungsaufgaben aufzuzeigen. Gemäss Postulant wirkt sich Teilzeitarbeit in mehrfacher Hinsicht negativ aus, zum Beispiel durch einen Rückgang des Arbeitsvolumens, durch geringere Lohnbeiträge, die für die Sozialversicherungen zur Verfügung stehen, und durch Schwierigkeiten für die Arbeitgebenden, Arbeitseinsätze zu planen. Es sei wichtig, diese und weitere Auswirkungen zu untersuchen, so Paganini.
In seiner Stellungnahme von Mitte November 2023 beantragte der Bundesrat, das Postulat anzunehmen.
Im Rahmen der Wintersession 2023 wurde das Geschäft im Nationalrat von Gerhard Andrey (gp, FR) und Tamara Funiciello (sp, BE) allerdings bekämpft und die Behandlung des Vorstosses somit verschoben.

Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials und Rolle der Teilzeitarbeit (Po. 23.4094)

Der Bundesrat veröffentlichte im Dezember 2023 den Bericht zur Erfüllung des Postulats Graf (gp, BL; Po. 21.3290) und des Postulats der WAK-NR (Po. 21.4342). Das Postulat Graf hatte den Bundesrat beauftragt, die Auswirkungen der Corona- sowie der Klima-Krise und der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt und auf die Berufsbildung zu untersuchen. Das Postulat der WAK-NR hingegen forderte den Bundesrat dazu auf, Massnahmen für eine bessere Abstimmung der Aus- und Weiterbildungsbedürfnisse der Wirtschaft mit denjenigen der Arbeitnehmenden vorzuschlagen.
Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) führte im Auftrag des SBFI eine Studie durch, um die Anliegen der beiden Postulate zu untersuchen. Durch eine Literaturanalyse sowie durch Interviews mit Expertinnen und Experten recherchierte die EHB Auswirkungen von aktuellen Entwicklungen und Trends auf das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt und schätzte deren Anpassungsfähigkeit ein. Der Bericht kam einerseits zum Schluss, dass es nötig sei, den Lehrbetrieben optimale Rahmenbedingungen zu gewähren und andererseits, dass die Berufsbildung auch für schulisch starke Schülerinnen und Schüler attraktiv sein sollte, damit genügend Jugendliche für die Berufsbildung gewonnen werden können. Weiter brauche es in der beruflichen Grundbildung eine verstärkte Ausrichtung der Allgemeinbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes, etwa auf die Digitalisierung oder auf flexiblere Arbeitsmodelle. Auch müssten die involvierten Akteure verstärkt für den Klimawandel und Umweltprobleme sensibilisiert werden. Zudem zeigte der Bericht, dass die Steuerungsmechanismen bei der Weiterentwicklung der Berufs- und Allgemeinbildung eine Herausforderung darstellen. Letztlich sei es auch ein Anliegen, dass die Berufsentwicklung innovativ gestaltet werde, so der Bericht.
Am Schluss wurden Massnahmen zu den aufgezeigten Handlungsfeldern vorgeschlagen. Da der Bericht dabei jeweils Massnahmen hervorhob, die der Bund in den genannten Handlungsfeldern bereits unternimmt oder in die Wege geleitet hat – so zum Beispiel die Umsetzung des Projekts «Berufsmaturität 2030», wo der Anpassungsbedarf der Berufsmaturitätsverordnung geprüft wird, oder die Einführung des Förderschwerpunkts «Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung» – sah der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf.

Auswirkungen der Covid-19-Krise, der Klimakrise und der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt (Po. 21.3290)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Im April 2023 reichte Marco Romano (mitte, TI) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat und die FINMA beauftragen wollte, alles zu unternehmen, damit die WEKO ein Prüfverfahren nach Artikel 33 des KG zum Zusammenschluss der zwei grossen Banken Credit Suisse und UBS einleitet. Ziel sei es, Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze von UBS- und ehemaligen CS-Mitarbeitenden zu prüfen und nach Möglichkeit festzulegen.
In seiner Stellungnahme vom Mai 2023 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Aus kartellrechtlicher Sicht gehöre der Schutz der Arbeitnehmenden nicht zu den Prüfkriterien nach KG. Auch würden Verhandlungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden nicht unter das Kartellrecht fallen. Der Bundesrat versicherte, dass er im Dialog mit den Sozialpartnern stehe, um sozialverträgliche Lösungen zu finden.
Anfang Dezember 2023 wurde die Motion unbehandelt abgeschrieben, weil der Motionär aus dem Nationalrat ausgeschieden war. Romano war bei den eidgenössischen Wahlen vom Oktober 2023 nicht mehr angetreten und niemand übernahm das Anliegen.

Möglich Massnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze im Fall Credit Suisse prüfen (Mo. 23.3487)

Ende September 2023 reichte Mustafa Atici (sp, BS) ein Postulat ein, mit dem er einen Bericht über mögliche Massnahmen zur Milderung des Fachkräftemangels in den nächsten beiden Jahrzehnten verlangte. Den Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung des BFS zufolge könne der Arbeitskräftemangel durch die Migration von Personen aus anderen Ländern ausgeglichen werden, so der Motionär. Da aber auch die EU- und EFTA-Länder von einem Arbeitskräftemangel betroffen seien, müssten verstärkte «Rekrutierungsschwierigkeiten» aus diesen Ländern in Betracht gezogen und die Auswirkungen einer Ausbildungsoffensive abgeschätzt und gegebenenfalls eine Erhöhung der Drittstaatenmigration ins Auge gefasst werden. Zu einer Abschätzung des zukünftigen Fachkräftemangels müsse nicht zuletzt auch die demografische Alterung der Schweizer Bevölkerung und diejenige in den wichtigsten Herkunftsländern sowie der Wandel des inländischen Arbeitsmarktes berücksichtigt werden.
In seiner Stellungnahme vom November 2023 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen, da die verlangten Anliegen bereits anderweitig berücksichtigt würden. Wie bereits in seiner Antwort auf das Postulat Müller (mitte, LU) (Po. 23.3380) angedeutet, sei der Bundesrat bereit, die Ursachen und Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Wirtschaft und den Wohlstand der Schweiz in einem Bericht näher zu untersuchen. Zudem überprüfe der Bundesrat in Beantwortung des Postulats Nantermod (fdp, VS) (Po. 19.3651) bereits das System der Arbeitsmarktzulassung von Drittstaatsangehörigen. Ferner solle auch die Umsetzung der Motion Dobler (fdp, SG) (Mo.17.3067) diesbezüglich weitere Erleichterungen bringen.

Anfang Dezember 2023 wurde die Motion unbehandelt abgeschrieben, weil Atici bei den Eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 nicht wiedergewählt worden war und niemand das Anliegen übernahm.

Milderung des Fachkräftemangels (Po. 23.4267)

Im September 2022 reichte Mustafa Atici (sp, BS) eine Motion ein, mit der er verlangte, dass zukünftig auch Personen aus Drittstaaten, die eine höhere Berufsbildung in der Schweiz abgeschlossen haben, in der Schweiz bleiben dürfen, um zu arbeiten. Aktuell durften nur Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss erleichtert zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist, nicht aber Personen mit höherer Berufsbildung. Diese Ungleichbehandlung sei «stossend», so Atici in der Begründung für seinen Vorstoss.
In seiner Stellungnahme vom November 2022 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da er bereits im Rahmen des Postulates Nantermod (fdp, VS; Po. 19.3651) verschiedene Massnahmen ergriffen habe, um den Arbeitsmarktzugang für Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu erleichtern.
Der Nationalrat nahm die Motion in der Herbstsession 2023 dennoch mit 136 zu 53 Stimmen an; einzig die SVP-Fraktion votierte dagegen. Zuvor hatte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) erfolglos betont, dass eine weitere Ausnahme bei den Höchstzahlen mit der Regelung zur Masseneinwanderungsinitiative in der Bundesverfassung kollidieren würde.

Den Fachkräftemangel mit allen mildern, die einen Abschluss in der höheren Berufsbildung haben (Mo. 22.4105)

Im März 2022 forderte Samira Marti (sp, BL) in einem Postulat einen Bericht zu den Möglichkeiten, Betreuungsverhältnisse in privaten Haushalten dem Arbeitsgesetz zu unterstellen. Sie erklärte, dass laut einem Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2021 durch eine Verleihagentur erfolgte Betreuungsverhältnisse dem ArG unterstellt seien, nicht aber alle anderen Betreuungsverhältnisse in privaten Haushalten. Dies sei so Marti, eine Ungleichbehandlung von Betreuungspersonen, die über Verleihagenturen eingestellt werden, und ohne Vermittlung durch Drittparteien eingestellte Hausangestellte, für die damit etwa Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen nicht verpflichtend seien.
Der Bundesrat beantragte, das Postulat abzulehnen. Denn trotz dieser fehlenden Unterstellung der Betreuungsverhältnisse in privaten Haushaltungen unter das ArG müssten die Kantone die Arbeits- und Ruhezeit sowie die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden in Privathaushalten mittels NAV regeln. Zudem habe man im Rahmen der Beantwortung eines Postulats Schmid-Federer (Po. 12.3266) entschieden, die Verantwortung bei der Regulierung der 24-Stunden-Betreuungsarbeit in Privathaushalten den Kantonen zu überlassen.
Der Nationalrat nahm das Postulat in der Herbstsession 2023 mit 101 zu 87 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen den Willen der SVP-Fraktion sowie einer Mehrheit der FDP- und der Mitte-Fraktionen an. Zuvor hatte Bundesrat Parmelin (svp, VD) erklärt, dass das SECO daran sei, die Arbeitsbedingungen von über Verleihagenturen angestellten Betreuungspersonen zu kontrollieren.

Regelung der 24-Stunden-Betreuung durch Pendelmigrantinnen und -migranten (Po. 22.3273)

Im März 2023 erklärte Lorenzo Quadri (lega, TI), dass das italienische Parlament in Kürze über die Schaffung eines Abkommens mit der Schweiz diskutieren werde, gemäss dem Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Italien bis zu einem Pensum vom 40 Prozent im Homeoffice arbeiten dürfen. Quadri verlangte in seiner Motion, dass die Schweiz keine entsprechende Einigung abschliessen solle. Entsprechende Stellen sollten lokalen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen; es brauche keine weiteren Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Letztere würden im Dienstleistungssektor bereits häufig lokal ansässige Personen ersetzen, was negative Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt habe. Die Tessiner Kantonsregierung, die Tessiner Deputation in den eidgenössischen Räten, die Arbeitsgemeinschaft Regio Insubrica (bestehend aus dem Kanton Tessin und den Regionen Lombardei und Piemont) sowie ein Verbund aus Tessiner Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften verlangten hingegen in einem Schreiben an das EFD, dass in diesem Bereich eine neue Verständigungsvereinbarung abgeschlossen werde. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da der Abschluss solcher Verständigungsvereinbarungen möglich bleiben soll, vor allem wenn die zuständigen Behörden dies als notwendig erachten. In der Herbstsession 2023 zog der Motionär seinen Vorstoss zurück, um die Entwicklung der Situation abzuwarten.

Homeoffice-Regelungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Mo. 23.3111)

Im Dezember 2022 verlangte Min Li Marti (sp, ZH) in einer Motion, dass zukünftig bei allen Stellenausschreibungen der Bundesverwaltung oder der bundesnahen Betriebe der zu erwartende Lohn angegeben werden muss. Die Lohntransparenz sei wichtig, um die Lohndiskriminierung zu bekämpfen, zudem könne der Bund auf diese Weise eine Vorbildfunktion einnehmen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da eine Nennung des Ziellohns im Stelleninserat zu Missverständnissen bei den Bewerbenden führen könne, weil der Ziellohn das mögliche Gehalt darstellt, das nach mehreren Jahren erreicht werden kann. Zudem habe der Bundesrat das EPA bereits beauftragt, das Lohnsystem zu optimieren sowie zu prüfen, ob weitere Informationen bezüglich der Löhne zur Verfügung gestellt werden sollen. In der Herbstsession 2023 im Nationalrat betonte Bundesrätin Keller-Sutter (fdp, SG) zudem, dass die Lohntabellen des Bundes öffentlich zugänglich seien. Ratsmitglieder befürchteten zudem, dass die Publikation der Löhne bei den Stellenausschreibungen durch den Bund die Privatwirtschaft unter Druck setzen würde. Schliesslich lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 106 zu 82 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Unterstützt wurde dieser nur von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Lohntransparenz bei Stelleninseraten (Mo. 22.4443)

Nachdem die Motionen Funiciello (sp, BE) und Prezioso Batou (egsols, GE; Mo. 21.4642, Mo. 21.4644) mit demselben Anliegen seit ihrer Einreichung 2021 noch nicht behandelt worden waren, reichten Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) und Tamara Funiciello (sp, BE) Mitte März 2023 erneut gleichlautende Motionen ein, mit denen sie eine mittelfristige Senkung der Arbeitszeit auf 35 Stunden oder eine 4-Tage-Woche forderten. Die reduzierte Arbeitszeit soll einen besseren Ausgleich zwischen Erwerbstätigkeit, Care- und Haushaltsarbeit sowie mehr Gleichstellung ermöglichen und den CO2-Ausstoss reduzieren, argumentierten die Motionärinnen.
Im Unterschied zu den bereits 2021 eingereichten mit demselben Anliegen seien die beiden neuen Motionen «etwas offener formuliert», erklärte der Bundesrat – so verzichteten die Motionärinnen neu auf eine Umsetzungsfrist von zehn Jahren. Trotzdem beantragte der Bundesrat in seiner Stellungnahme, die Motion abzulehnen, da eine Reduktion der Arbeitszeit die Flexibilität des Arbeitsangebots verringern würde.
Im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Gleichstellung in der Sommersession 2023 lehnten beide Räte je eine Motion ab. Der Ständerat sprach sich mit 33 zu 6 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen die Motion Crevoisier Crelier aus, der Nationalrat mit 119 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gegen die Motion Funiciello. Einzig die SP- und die Grüne-Fraktion unterstützten den Vorstoss im Nationalrat.

Arbeitszeit verkürzen! (Mo. 23.3226 & Mo. 23.3248)

Im Rahmen der Herbstsession 2023 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion Feller (fdp, VD) zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven seitens der Unternehmen. Gemäss Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) habe die WAK-SR die Motion einstimmig zur Ablehnung empfohlen, da sich das 2015 aufgehobene Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG) nicht als wirkungsvolles Instrument erwiesen habe und deswegen nicht wieder eingeführt werden solle. Den Unternehmen stünden andere Instrumente zur Verfügung, um ihre Resilienz zu stärken, zum Beispiel die Kurzarbeit oder die freiwillige Reservebildung. Der Ständerat lehnte die Motion stillschweigend ab.

Unternehmen ermutigen, Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden (Mo. 21.3036)

Im September 2021 reichte Stefania Prezioso Batou (egsols, GE) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat beauftragen wollte, ein Observatorium für Arbeitsgesundheit und -unfälle zu schaffen. Dieses soll Daten über Arbeitsunfälle und über die Gesundheit am Arbeitsplatz erheben sowie Präventionsmassnahmen empfehlen. Ein Observatorium sei nötig, weil es an für die Entwicklung sinnvoller Politik hilfreichen Daten mangle. Die vorhanden Daten wiesen zu viele Lücken auf, um Zusammenhänge zwischen Arbeitstätigkeit und Unfällen beziehungsweise Krankheiten feststellen zu können. Der Bundesrat erachtete ein solches Observatorium als unnötig, da die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits eine statistische Erfassung der Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz ermöglichten. Überdies argumentierte er, dass das BFS und das SECO bereits Erhebungen und Analysen zu diesen Themen durchführten.
Der Nationalrat lehnte das Postulat in der Herbstsession 2023 mit 115 zu 68 Stimmen ab. Es wurde einzig von der SP- und der Grünen-Fraktion unterstützt. Zuvor hatte Bundesrat Alain Berset (sp, FR) auf das Projekt Gesundheit2030 verwiesen, in dessen Rahmen die Gesundheit am Arbeitsplatz und Präventionsmassnahmen in Bezug auf psychosoziale Belastungen bereits einen Schwerpunkt darstellten.

Ruhe, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind am Sterben! (Po. 21.4094)

Im Dezember 2021 reichten Tamara Funiciello (sp, BE) und Stefania Prezioso Batou (egsols, GE) zwei gleichlautende Motionen ein, mit denen sie den Bundesrat beauftragen wollten, die Arbeitszeit innert 10 Jahren auf maximal 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich für tiefe und mittlere Löhne zu senken. Eine reduzierte Erwerbszeit würde einen besseren Ausgleich zwischen Erwerbstätigkeit, Care- und Haushaltsarbeit sowie mehr Gleichstellung ermöglichen, da Männer, die bisher häufiger in Vollzeit-Pensen arbeiteten, mehr Zeit für die Care-Arbeit hätten, und Frauen, die häufiger über Teilzeitbeschäftigungen verfügten, ihr Pensum erhöhen könnten, ohne wie bisher 41 Stunden pro Woche zu arbeiten. Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, da die Sozialpartner, welche die GAV erarbeiteten, besser in der Lage seien, Entscheidungen über die Arbeitszeit zu treffen als die Regierung. Eine allgemeine, verbindliche Regelung erachtete der Bundesrat als unnötig.
In der Herbstsession 2023 lehnte der Nationalrat die beiden Vorstössen mit 123 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Nur die SP- und die Grüne-Fraktion sprachen sich für Annahme aus. Zuvor hatte Bundesrat Parmelin darauf hingewiesen, dass die beiden Motionen deutlich strenger seien als eine Motion Funiciello (Mo. 23.3248) mit ähnlicher Stossrichtung, welche aber die grosse Kammer bereits in der Sommersession 2023 abgelehnt hatte.

Arbeitszeit verkürzen! (Mo. 21.4642 & Mo. 21.4644)

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bevölkerung und Arbeit

Autorinnen: Giada Gianola, Diane Porcellana und Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Die Arbeitswelt wurde in der 51. Legislatur von der Corona-Pandemie heftig durchgeschüttelt. So mussten zu Beginn der Pandemie, als der Bundesrat Homeoffice empfahl, in vielen Unternehmen erst neue Homeoffice-Strukturen geschaffen oder die bestehenden Strukturen ausgeweitet werden. Von Beginn des Lockdowns bis Mitte Juni 2020 arbeitete fast jede zweite Person im Homeoffice. Zwar hatte es bereits vor der Pandemie Bestrebungen gegeben, Homeoffice oder Telearbeit auf Bundesebene neu zu regeln, diese erhielten in der Folge aber zusätzlichen Auftrieb.
Erschwert wurde die Arbeit im Homeoffice während der Pandemie für viele Eltern dadurch, dass sie durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen und der teilweisen Schliessung der Kindertagesstätten zusätzlich zu ihrer Erwerbsarbeit auch die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen mussten.

Die Pandemie warf aber gleichzeitig auch ein Licht auf systemrelevante Berufe, welche üblicherweise wenig Aufmerksamkeit erhalten und vergleichsweise schlecht bezahlt sind. Denn während der Bundesrat die Schliessung sämtlicher Läden, Märkte, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe verordnete, blieben die Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen offen – zumal die Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden musste. Da die Spitäler an ihre personellen Grenzen gelangten, hob der Bundesrat zudem die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten in den Spitälern temporär auf.

Doch nicht nur im Arbeitsbereich hatte die Pandemie grosse Auswirkungen, sondern vor allem auch in der Bevölkerungsentwicklung. Hier weist das BFS für die Über-65-Jährigen eine beträchtliche Übersterblichkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie auf. So stieg die Übersterblichkeit in der ersten Welle zwischen Ende März 2020 und Mitte April 2020 sowie insbesondere in der zweiten Welle zwischen Ende Oktober 2020 und Ende Januar 2021 deutlich an. Eine weitere Welle sieht man überdies von Mitte November 2021 bis Ende 2021.

Mit der als Folge der Pandemie verstärkten Nutzung flexibler Arbeitsformen und der verstärkten Digitalisierung im Arbeitsbereich wurde auch die bereits in der 50. Legislatur aufgeworfene Frage nach einer Liberalisierung der Arbeitszeiten wieder aktuell. Einen entsprechenden Vorschlag der WAK-SR schrieb der Ständerat jedoch zugunsten einer Verordnungsänderung, mit der der Bundesrat eine Übereinkunft der Sozialpartner umsetzen wollte, ab.

Während die Corona-Pandemie grosse Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hatte, wirkte sich die Energiekrise und die steigende Inflation vor allem auf die Reallöhne der Beschäftigten aus: Zwar hatten die Gewerkschaften bereits in den vorangegangenen Jahren Lohnerhöhungen für die Angestellten gefordert, diese wurden im Jahr 2022 jedoch besonders vehement vertreten, um eine Reduktion des Reallohns aufgrund der Teuerung zu verhindern.

Relevant war die Frage der Löhne auch bei der Revision des Entsendegesetzes, mit der sich Bundesrat und Parlament in der 51. Legislatur befassten. Die bundesrätliche Botschaft sah unter anderem vor, dass kantonale Mindestlöhne zukünftig auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet werden müssen. Diese Änderung des Entsendegesetzes scheiterte jedoch am Widerstand des Ständerats, der darin eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmenden aus EFTA- und EU-Staaten sah. Obwohl das Anliegen erfolglos blieb, wurde es vom Parlament – gemessen an der Anzahl Wörter – in diesem Themenbereich am ausgiebigsten diskutiert. Im Jahr 2023 hiess das Parlament jedoch eine andere Änderung des Entsendegesetzes gut, mit der eine gesetzliche Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen geschaffen werden sollte.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Seit Jahren wird das Thema des Fachkräftemangels immer wieder in den Medien diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit erhielt es im Juni 2023 im Rahmen einer Medienkonferenz, in welcher der Präsident des Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, aufzeigte, dass im Juni 2023 rund 130'000 Stellen unbesetzt waren. Bis ins Jahr 2040 würden etwa 431'000 Personen auf dem Arbeitsmarkt fehlen, ergänzte der Präsident von Economiesuisse, Christoph Mäder. Gemäss NZZ fehlten vor allem Fachleute mit einer Berufslehre. Schweizweit waren gemäss Medien vor allem Arbeitskräfte im IT-Bereich, in der Pflege und in der Gastronomie gefragt, während in der Romandie insbesondere die Bereiche der Uhrenindustrie, der Mikropräzision und von Medtech Probleme mit Fachkräftemangel aufwiesen, wie die französischsprachigen Zeitungen berichteten. Bereits im August 2023 hatte eine Studie der Beratungsfirma PWC zusammen mit dem Smart Government Lab der Universität St. Gallen prognostiziert, dass bis 2030 rund 130'000 Fachkräfte im öffentlichen Dienst, also in Bildung, Sicherheit, Gesundheitswesen und in der öffentlichen Verwaltung fehlen werden.

Als Grund für den Fachkräftemangel nannten die Medien die Pensionierung der sogenannten «Babyboomer», also von Personen, die zwischen 1946 und 1964 geboren wurden. Von Jahr zu Jahr gehen mehr Arbeitnehmende in den Ruhestand, als junge Menschen auf den Arbeitsmarkt kommen. Gemäss Arbeitgeberverband führten die nicht besetzten Stellen zu Wertschöpfungsverlusten von CHF 5 Mrd. pro Jahr. Zudem habe der Fachkräftemangel Folgen für die Finanzierung der Altersvorsorge, da weniger Personen im Erwerbsalter für die Renten der Pensionierten aufkommen müssen, so der Arbeitgeberverband weiter.
Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsverbänden schlugen gegenüber den Medien verschiedene Lösungen für das Problem vor. So solle man es beispielsweise älteren Menschen ermöglichen, auch über das Rentenalter hinaus auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Weiter soll allen in der Schweiz ausgebildeten Fachkräften die Möglichkeit gegeben werden, in der Schweiz zu arbeiten. Zudem soll die Einwanderung ausgebildeter Personen nicht gestoppt werden. Schliesslich sollten auch die Arbeitsbedingungen so angepasst werden, dass Familie und Beruf besser vereinbar wären, wodurch Frauen in höheren Pensen arbeiten könnten.

Diskussion Fachkräftemangel 2023

Anfang März 2023 reichten Philippe Bauer (fdp, NE; Po. 23.3087) und Philippe Nantermod (fdp, VS; Po. 23.3070) in ihrer jeweiligen Kammer zwei gleichlautende Postulate ein, mit denen sie vom Bundesrat verlangten, die Arbeitsbedingungen – beispielsweise bezüglich Lohn, Arbeitszeit und Rente – im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor für Stellen auf Bundes- und Kantonsebene zu vergleichen. So habe eine Studie der Universität Luzern gezeigt, dass Arbeitnehmende mit gleichen Eigenschaften bei staatlichen Stellen höhere Löhne erhielten als diejenigen in der Privatwirtschaft. Dies führe gemäss Bauer zu unlauterem Wettbewerb, weil die privaten Unternehmen nicht über dieselben finanziellen Mittel verfügten wie der öffentliche Sektor und damit auf dem Arbeitsmarkt weniger attraktiv seien.
In seiner Stellungnahme Anfang Mai 2023 beantragte der Bundesrat, die Postulate anzunehmen. Er betonte allerdings, dass er den Vergleich auf die Bundesverwaltung beschränken werde.
In der Sommersession 2023 nahm der Ständerat den Vorstoss Bauer stillschweigend an. Obwohl der Bundesrat damit bereits einen entsprechenden Auftrag erhalten hatte, bekämpften Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) und Baptiste Hurni (sp, NE) das Postulat Nantermod im Nationalrat. In der Herbstsession sprach sich dieser dann mit 125 zu 67 Stimmen ebenfalls für Annahme aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktion.

Analyse der Bedingungen und Bekämpfung von unlauteren Praktiken des öffentlichen Sektors (Po. 23.3070; Po. 23.3087)

Nachdem sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2023 für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen ausgesprochen hatte, stiess diese in der Sommersession 2023 auch im Nationalrat kaum auf Widerstand. Wie Kommissionssprecherin Petra Gössi (fdp, SH) in der Debatte ausführte, hatte die WAK-NR die Vorlage oppositionslos zur Annahme beantragt. Stillschweigend nahm der Nationalrat den Gesetzesentwurf in der Folge an.
In den Schlussabstimmungen hiessen die Räte den Gesetzesentwurf (beinahe) einstimmig gut (Nationalrat: 192 zu 2 Stimmen, Ständerat: 44 zu 0 Stimmen).

Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen (BRG 22.080)

Im März 2023 reichte Thomas Minder (parteilos, SH) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, die Stellenmeldepflicht abzuschaffen. Eine Studie im Auftrag des SECO habe gezeigt, dass die Stellenmeldepflicht für Berufe mit einer gesamtschweizerischen Arbeitslosigkeit von mindestens 5 Prozent keinen signifikanten Einfluss auf die Arbeitslosigkeit oder die Zuwanderung habe und somit «untauglich» sei. Der Bundesrat empfahl, die Motion abzulehnen. Dass keine signifikanten statistischen Effekte der Stellenmeldepflicht gefunden wurden, sei darauf zurückzuführen, dass nur die Jahre 2018 und 2019 untersucht wurden, in denen die Arbeitslosenquoten gering war. Dennoch habe die Studie festgestellt, dass die Stellenmeldepflicht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Stellensuche in einer meldepflichtigen Berufstätigkeit leicht erhöht habe. Zudem habe der Bundesrat das EJPD und das WBF damit beauftragt, die Umsetzung aller Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu analysieren. Ende Mai 2023 zog Minder seine Motion zurück.

Motion "Abschaffung der untauglichen Stellenmeldepflicht" (Mo. 23.3216)

Im Mai 2021 reichte Sarah Wyss (sp, BS) eine Motion ein, mit der sie für Lernende bis zum 20. Altersjahr sechs Ferienwochen forderte. Gleichzeitig sei Unterstützungsmassnahmen vorzuschlagen, die den Unternehmen bei der Umsetzung der Massnahme helfen könnten. Eine zusätzliche Ferienwoche gebe den Lernenden zusätzliche Zeit zum Lernen und/oder für die Freizeit, was die Work-Life-Balance genauso verbessere wie die Attraktivität der Lehre.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom August 2021, die Motion abzulehnen. Die Pflicht, sechs Ferienwochen einzuführen, würde das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Lehre für die Unternehmen verschlechtern und könnte sich auch auf den Lehrlingslohn auswirken. Weiter wäre eine staatliche finanzielle Unterstützung schwer umsetzbar.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Sondersession im Mai 2023 mit der Motion. In der Debatte ergänzte Motionärin Wyss, dass eine solche Massnahme zur Verringerung des aktuellen Fachkräftemangels beitragen könnte, da mehr Lernende für Berufsarten, in denen ein Fachkräftemangel herrscht, rekrutiert werden könnten. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 104 zu 79 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ab, wobei die Mitglieder der SP-, der Grünen- und der Grünliberalen-Fraktion das Anliegen unterstützten.

Sechs Wochen Ferien für Lernende (Mo. 21.3520)

Im Juni 2021 reichte Mattea Meyer (sp, ZH) eine Motion ein, mit der sie verlangte, dass Anbietende der Plattform-Ökonomie das geltende Arbeitsrecht einhalten und die Kantone die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen prüfen müssen. Demnach respektierten Unternehmen mit solchen Geschäftsmodellen oft das Arbeitsrecht nicht und stellten Personen unter prekären Arbeitsbedingungen an. So sei etwa zu prüfen, ob die Ferienansprüche eingehalten werden.
Der Bundesrat sah keinen Handlungsbedarf und beantragte die Motion zur Ablehnung. Personen, die über eine Plattform tätig sind, könnten arbeitsrechtliche Ansprüche über den Rechtsweg geltend machen – dass dies funktioniere, habe beispielsweise ein Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Waadt gezeigt. Wann das Arbeitsrecht in diesen Beschäftigungsformen anwendbar ist, zeige etwa ein Rechtsgutachten der Universität Neuenburg für das SECO oder eine Checkliste für Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren. Letztlich seien die Kantone bereits beauftragt, die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Der Nationalrat beschäftigt sich im Rahmen der Sondersession im Mai 2023 mit der Motion und lehnte diese mit 118 zu 71 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Einzig die SP- und die Grünen-Fraktion unterstützten den Vorstoss.

Motion «Arbeitsgesetz gilt auch für Anbieter der Plattform-Ökonomie» (Mo. 21.3772)

Im Juni 2021 reichte Christian Lohr (cvp, TG) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, im Rahmen der ALV Massnahmen für Personen, die von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen sind, zu planen. Konkret sollten Möglichkeiten zu Aus- und Weiterbildungen für neue Berufe ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vereinfachen.
In seiner Stellungnahme vom August 2021 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Er erachtete die geltenden gesetzlichen Grundlage in der ALV als ausreichend. Zudem war er der Meinung, dass die Finanzierung von Grundausbildungen und Höherqualifizierungen für Arbeitslose nicht zu den Aufgaben der ALV gehöre.
Im Rahmen der Sondersession 2023 zog der Motionär seinen Vorstoss kommentarlos zurück, womit das Geschäft erledigt war.

Motion "Investition in berufliche Perspektiven statt strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit" (Mo. 21.3761)

Im Rahmen der Frühlingsession 2023 beschäftigte sich der Nationalrat erneut mit der parlamentarischen Initiative von Thierry Burkart (fdp, AG), die eine Lockerung der Rahmenbedingungen für Telearbeit forderte. Wie die WAK-NR mit 13 zu 8 Stimmen beantragt hatte, wurde die Behandlungsfrist der Initiative stillschweigend um weitere zwei Jahre verlängert. Diese Verlängerung sollte es erlauben, die Anliegen der parlamentarischen Initiative Burkart zusammen mit der ähnlichen parlamentarischen Initiative Graber (cvp, LU; Pa.Iv. 16.414), für welche die WAK-SR zuständig ist, in einen Entwurf zu integrieren, hatte die Kommission den Antrag auf Verlängerung begründet.

Assouplissement des conditions relatives au télétravail (Iv.pa.16.484)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Im März 2021 reichte Greta Gysin (gp, TI) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, das Arbeitsgesetz so zu ändern, dass die Arbeitnehmenden ausserhalb der Arbeitszeit nicht erreichbar sein müssen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie seien flexiblere Arbeitsformen wie Heimarbeit häufiger geworden, wodurch sich Privat- und Arbeitsleben vermischten. Um die Arbeitnehmenden vor dieser zusätzlichen Arbeitsbelastungen zu schützen, solle im Gesetz verankert werden, dass sie ausserhalb der Bürozeiten nicht erreichbar sein müssen.
In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da die Arbeitnehmenden bereits heute ein Recht auf Ruhezeiten ohne Erreichbarkeit hätten. Zudem werde die Thematik bereits bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Burkhart (fdp, AG; Pa. Iv. 16.484) berücksichtigt. Im März 2023 wurde das Geschäft abgeschrieben, da es nicht innert zwei Jahren vom Nationalrat behandelt worden war.

Motion "Gesundheitsschutz. In der schweizerischen Gesetzgebung das Recht verankern, in der Freizeit nicht erreichbar zu sein" (Mo. 21.3139)

Im September 2022 reichte Christian Dandrès (sp, GE) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er verschiedene rechtlichen Massnahmen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich der Online-Plattformen anstrebte. Konkret verlangte er, dass zukünftig generell vermutet wird, dass Personen, die über Internet-Plattformen arbeiten, bei diesen über einen Arbeitsvertrag verfügen. Zudem sollen gegenüber den Arbeitnehmenden Transparenz über die ihre Arbeit betreffenden Algorithmen hergestellt werden. Zudem sollen die Nutzenden solcher Online-Plattformen die Zugangsrechte übertragen können. Zwar habe das Bundesgericht «den Beschäftigungsstatus von Personen, die für Onlineplattformen arbeiten, geklärt», dennoch seien gerade im Kampf gegen Lohndumping zusätzliche Massnahmen nötig.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Frühjahrssession 2023 mit der Initiative. Kommissionssprecher Alexandre Berthoud (fdp, VD) betonte, dass die parlamentarische Initiative de facto eine Anpassung des Arbeitsrechtes und des Sozialversicherungsrechtes verlange. Diese würden zwar zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit unterscheiden, es seien jedoch keine Unterscheidungskriterien definiert, weshalb die tatsächliche Einordnung bisher Vollzugsorganen und Gerichten überlassen sei. Die Kommissionsmehrheit erachtete jedoch das Bundesgerichtsurteil als ausreichend klar und empfehle daher, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat folgte dieser Einschätzung und entschied mit 120 zu 68 Stimmen (bei 1 Enthaltung), der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Das Geschäft war damit erledigt.

Internetplattformen: Arbeitsbedingungen stabilisieren und Missbrauch bekämpfen (Parl. Iv. 22.463)