Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn hob eine befristete Bewilligung für die Nachtarbeit von Frauen bei einer Grenchner Uhrenfabrik wieder auf. Die Gewerkschaft SMUV hatte die Bewilligung mit einer Beschwerde beim Solothurner Verwaltungsgericht angefochten und dabei die Unterstützung des Biga gefunden. Der Bundesrat hatte sogar nicht ausgeschlossen, zum Schutz des noch geltenden Nachtarbeitsverbotes das Bundesgericht anzurufen, falls das Solothurner Verwaltungsgericht der Beschwerde des SMUV nicht stattgeben sollte.
Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn hob eine befristete Bewilligung für die Nachtarbeit von Frauen bei einer Grenchner Uhrenfabrik wieder auf- Schlagworte
- Datum
- 4. März 1992
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Akteure
- Quellen
-
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- SGT, 29.2.92; Presse vom 3.3. und 6.3.92; Bund, 4.3.92. Siehe dazu auch die Stellungnahme des BR in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1257 f. und 2536 ff.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 23.06.2017
Aktualisiert am 23.06.2017