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Le Conseil fédéral a rendu son rapport en exécution du postulat sur la réduction de l'assujettissement des entreprises touristiques de transport à la loi sur la durée du travail (LDT). Il estime que le cadre légal, avec les révisions de la LDT et de l'ordonnance relative à la loi sur la durée du travail (OLDT), tient compte des préoccupations des entreprises de transport touristique. Selon lui, il ne faut pas davantage libéraliser et ne pas exclure les entreprises de transport touristique du champ d'application de la LDT. Si ces entités devenaient assujetties à la loi sur le travail (LTr), la charge administrative augmenterait, puisque celles-ci devraient obtenir des autorisations exceptionnelles plus fréquemment.

Touristische Transportunternehmen (Po. 16.3351)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Der Bundesrat habe zu prüfen, auf welche Weise touristische Transportunternehmen wie Seilbahnen in arbeitsrechtlicher Hinsicht entlastet werden könnten. Dieser Meinung war der Ständerat in der Herbstsession 2016 und überwies diskussionslos eine Postulat seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-SR). Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sei, so Ständerat Wicki (fdp, NW) für die Kommission, für touristische Betriebe nur partiell geeignet. Er schlug dem Bundesrat vor, das AZG entweder für touristische Betriebe flexibel anzuwenden oder touristische Unternehmen aus dessen Geltungsbereich zu entheben.

Touristische Transportunternehmen (Po. 16.3351)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Die überwiegende Mehrheit der Schweizer Erwerbstätigen betrachtet ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut (93%), dies ein Ergebnis der Gesundheitsbefragung 2007 des BFS. In der heutigen Arbeitswelt sind psychische und nervliche Belastungen weiter verbreitet als körperliche. So berichten 41% der Befragten, einen Arbeitsplatz mit grosser oder teilweise grosser psychischer und nervlicher Belastung zu haben, nur 23% gaben an, grossen körperlichen Belastungen ausgesetzt zu sein. Rund drei Viertel der Befragten sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden, dies ist jedoch bei den gering Qualifizierten nur bei zwei Drittel der Befragten der Fall. Gross sind auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen, die zwischen Landwirtschaft und Erziehung und Unterricht (je 86%) und Gastgewerbe (70%) variieren. Laut Studie ist zudem jede 13. Person (8%) von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen, dies entspricht fast einer Verdoppelung seit der letzten Studie aus dem Jahr 2002.

Schweizer Erwerbstätigen Gesundheitszustand

Die sechs Sozialpartner im Schweizer Gastgewerbe (GastroSuisse, Hotelleriesuisse, Swiss Catering Association, Hotel&Gastro Union, Syna und Unia) haben sich nach zwei Jahren Verhandlungen auf einen neuen GAV geeinigt. Ein zentraler Punkt des neuen GAVs ist die Aus- und Weiterbildung, die nun durch die mehrheitliche Übernahme von Ausbildungskosten und einer Kompensation des Lohnausfalles stärker unterstützt wird. Verbesserungen für die Arbeitnehmer wurden auch bei der Erfassung der Arbeitsstunden sowie bei den neu einheitlich auf fünf Wochen festgesetzten Ferien erreicht. Die lohnwirksamen Bestandteile des GAVs treten wegen der Wirtschaftskrise erst Anfang 2012 in Kraft. So wird für alle Mitarbeitenden ein 13. Monatslohn eingeführt sowie der Mindestlohn bei abgeschlossener Lehre erhöht. Als Kompensation wurde dafür ein Einarbeitungsabzug bei den Ungelernten beschlossen. Die Arbeitgeber zeigten sich auch erfreut über den Abschluss, der ihnen vor allem zahlreiche Vereinfachungen wie zum Beispiel die einheitlichen Ferienansprüche bringt. Weiter versprachen sie sich eine flexiblere Handhabung der Überstunden und Erleichterungen bei den Neuregelungen für Saisonbetriebe. Der neue GAV gilt für gut 200'000 Arbeitnehmende und 30'000 Arbeitgebende im Gastgewerbe und trat auf 1. Januar 2010 in Kraft.

Schweizer Gastgewerbe

Die Gewerkschaft Unia verlangte eine Anhebung der Löhne um 300 Fr. pro Monat für alle Angestellten im Gastgewerbe, und zwar sowohl bei den gesamtarbeitsvertraglich ausgehandelten Mindestlöhnen (2'410 Fr. für Ungelernte, 3'860 Fr. für Arbeitnehmende mit Ausbildung), als auch bei den effektiven Gehältern. Da die Unia nicht in den Landes-GAV eingetreten ist, konnte sie aber an den offiziellen Lohnverhandlungen mit den Arbeitgebern nicht teilnehmen. Diese Gespräche wurden von der Union Helvetia geführt. Auch sie forderte eine Lohnerhöhung von 300 Fr. für alle Angestellten. Zudem verlangte sie, dass die unterste Grenze auf 3'000 Fr. netto angehoben wird. Die Sozialpartner einigten sich schliesslich auf eine Lohnerhöhung um 100 Fr. für die unterste Lohnklasse und von 110 bis 150 Fr. für die Kader.

Gastgewerbe