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Malgré la fermeture partielle des frontières pour enrayer la propagation du Covid-19, les exploitations agricoles ont pu recruter suffisamment de main-d’œuvre saisonnière. Si le secteur agricole a pu continuer à engager des saisonniers et saisonnières, la fermeture des frontières a toutefois compliqué leur engagement. En effet, les agriculteurs ont dû aller les chercher à la frontière et le chauffeur du véhicule – ayant transporter la main-d’œuvre étrangère – devait rester de l'autre côté de la frontière. Par le biais de plateformes en ligne, ils ont également pu bénéficier des services de personnes au chômage.

Covid-19: main d'oeuvre saisonnière pour l'agriculture
Dossier: Kontrolle der Schweizer Landesgrenzen in Covid-19-Zeiten

Die überwiegende Mehrheit der Schweizer Erwerbstätigen betrachtet ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut (93%), dies ein Ergebnis der Gesundheitsbefragung 2007 des BFS. In der heutigen Arbeitswelt sind psychische und nervliche Belastungen weiter verbreitet als körperliche. So berichten 41% der Befragten, einen Arbeitsplatz mit grosser oder teilweise grosser psychischer und nervlicher Belastung zu haben, nur 23% gaben an, grossen körperlichen Belastungen ausgesetzt zu sein. Rund drei Viertel der Befragten sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden, dies ist jedoch bei den gering Qualifizierten nur bei zwei Drittel der Befragten der Fall. Gross sind auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen, die zwischen Landwirtschaft und Erziehung und Unterricht (je 86%) und Gastgewerbe (70%) variieren. Laut Studie ist zudem jede 13. Person (8%) von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen, dies entspricht fast einer Verdoppelung seit der letzten Studie aus dem Jahr 2002.

Schweizer Erwerbstätigen Gesundheitszustand

In Sitten wurde Ende Jahr der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Schweizer Landwirtschaft unterzeichnet. Er regelt minimale soziale Standards für 8'000 Beschäftigte in 5'000 Walliser Bauernbetrieben. Der mit den christlichen Gewerkschaften vereinbarte GAV tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Für die Gewerkschaften fixiert der GAV ein "akzeptables" soziales Minimum. Für unqualifizierte Hilfskräfte werden Stundenlöhne von CHF 10,85 bis 13,50, für Berufsleute CHF 17 bis 20 und für Kaderleute CHF 20,50 bis 24 bezahlt. Gegenüber heute steigen die Löhne - je nach Funktion - um 1,4 bis 8%. Der Vertrag regelt neben den Minimallöhnen auch die wöchentliche Arbeitszeit von 48 bis 55 Stunden sowie die Beteiligung an den Krankenkassenprämien. Der GAV soll dazu beitragen, Schwarzarbeit zu verhindern. Er gilt für eine Dauer von drei Jahren. Im Wallis ist vor allem zur Erntezeit der Bedarf an Hilfskräften gross, da die Gemüse-, Wein- und Obstproduktion 75% des landwirtschaftlichen Einkommens ausmacht.

Landwirtschaft

Der Bundesrat verabschiedete seinen Bericht über die von der Internationalen Arbeitskonferenz in den Jahren 2001 und 2002 genehmigten Instrumente. Es handelt sich um das Übereinkommen Nr. 184 über die Sicherheit und die Gesundheit in der Landwirtschaft sowie um ein Protokoll zu einem IAO-Abkommen über die Sicherheit und Gesundheit der im Agrarbereich beschäftigten Arbeitnehmenden. Da das Übereinkommen auch die selbständig Erwerbenden umfasst, also praktisch den ganzen Bereich der Landwirtschaft, der in der Schweiz nicht in den Anwendungsbereich der Gesetzgebung über den Schutz am Arbeitsplatz fällt, kam der Bundesrat zum Schluss, dass das Übereinkommen nicht mit der schweizerischen Gesetzgebung vereinbar sei und deshalb nicht ratifiziert werden könne. Gleiches gilt für das Protokoll zum Übereinkommen Nr. 155, welches von der Schweiz ebenfalls nicht ratifiziert wurde.

Landwirtschaft

Gleich wie im Vorjahr eine Initiative Dupraz (fdp, GE), verwarf der Nationalrat auch eine Minderheitsmotion Fässler (sp, SG), die erreichen wollte, dass im OR ein landesweiter Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft eingeführt wird. Der Bundesrat erklärte zwar, mit den Anstellungsbedingungen der Arbeitnehmenden in der Landwirtschaft nicht zufrieden zu sein. Dennoch machte er regionale Unterschiede geltend, um erfolgreich Ablehnung des Vorstosses zu beantragen.

Landwirtschaft

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangteDupraz(fdp, GE), im OR einen für die ganze Schweiz geltenden Normalarbeitsvertrag für alle in der Landwirtschaft Beschäftigten festzuschreiben. Als Grundlage regte er die für die Landarbeiter grosszügige Regelung im Kanton Genf an. Er machte geltend, die unterschiedlichen kantonalen Regelungen würden zu Wettbewerbsverzerrungen führen und verzögerten den Strukturwandel auf Kosten der sozial Schwächsten. Mit dem Argument, die Produktionsbedingungen in den einzelnen Branchen und Regionen seien für einen Normalarbeitsvertrag zu unterschiedlich, wehrten sich die Bauernvertreter im Rat erfolgreich gegen den Vorstoss, der mit 75 zu 57 Stimmen abgelehnt wurde.

Landwirtschaft