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Im Rahmen der Herbstsession 2023 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion Feller (fdp, VD) zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven seitens der Unternehmen. Gemäss Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) habe die WAK-SR die Motion einstimmig zur Ablehnung empfohlen, da sich das 2015 aufgehobene Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG) nicht als wirkungsvolles Instrument erwiesen habe und deswegen nicht wieder eingeführt werden solle. Den Unternehmen stünden andere Instrumente zur Verfügung, um ihre Resilienz zu stärken, zum Beispiel die Kurzarbeit oder die freiwillige Reservebildung. Der Ständerat lehnte die Motion stillschweigend ab.

Unternehmen ermutigen, Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden (Mo. 21.3036)

Im März 2023 reichte Thomas Minder (parteilos, SH) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, die Stellenmeldepflicht abzuschaffen. Eine Studie im Auftrag des SECO habe gezeigt, dass die Stellenmeldepflicht für Berufe mit einer gesamtschweizerischen Arbeitslosigkeit von mindestens 5 Prozent keinen signifikanten Einfluss auf die Arbeitslosigkeit oder die Zuwanderung habe und somit «untauglich» sei. Der Bundesrat empfahl, die Motion abzulehnen. Dass keine signifikanten statistischen Effekte der Stellenmeldepflicht gefunden wurden, sei darauf zurückzuführen, dass nur die Jahre 2018 und 2019 untersucht wurden, in denen die Arbeitslosenquoten gering war. Dennoch habe die Studie festgestellt, dass die Stellenmeldepflicht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Stellensuche in einer meldepflichtigen Berufstätigkeit leicht erhöht habe. Zudem habe der Bundesrat das EJPD und das WBF damit beauftragt, die Umsetzung aller Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu analysieren. Ende Mai 2023 zog Minder seine Motion zurück.

Motion "Abschaffung der untauglichen Stellenmeldepflicht" (Mo. 23.3216)

Im Juni 2021 reichte Christian Lohr (cvp, TG) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, im Rahmen der ALV Massnahmen für Personen, die von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen sind, zu planen. Konkret sollten Möglichkeiten zu Aus- und Weiterbildungen für neue Berufe ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vereinfachen.
In seiner Stellungnahme vom August 2021 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Er erachtete die geltenden gesetzlichen Grundlage in der ALV als ausreichend. Zudem war er der Meinung, dass die Finanzierung von Grundausbildungen und Höherqualifizierungen für Arbeitslose nicht zu den Aufgaben der ALV gehöre.
Im Rahmen der Sondersession 2023 zog der Motionär seinen Vorstoss kommentarlos zurück, womit das Geschäft erledigt war.

Motion "Investition in berufliche Perspektiven statt strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit" (Mo. 21.3761)

Im März 2021 reichte Nationalrat Olivier Feller (fdp, VD) eine Motion ein, mit der er den Bundesrat beauftragen wollte, einen Gesetzentwurf zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven seitens der Unternehmen zu erarbeiten. Konkret sollte das 2015 aufgehobene Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG) wieder aktiviert und angepasst werden. Das Gesetz sah vor, dass Unternehmen einen Teil ihrer Gewinne als Reserven auf ein Sperrkonto legen und in einer schwierigen Lage für konjunkturbelebende Massnahmen einsetzen konnten. Eine solche Massnahme hätte den Unternehmen in der Covid-19-Pandemie geholfen, argumentierte Feller.
In seiner Stellungnahme vom April 2021 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Ihr Anliegen sei bereits in einem Postulat Noser (fdp, ZH; Po. 20.3544) enthalten, das vom Ständerat im September 2020 angenommen worden sei. Dennoch nahm der Nationalrat die Motion in der Frühlingssession 2023 mit 70 zu 55 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) an. Abgelehnt wurde der Vorstoss von den Mitgliedern der SVP- und der Mitte-Fraktion. In der Zwischenzeit habe der Bericht in Erfüllung des Postulates Noser gezeigt, dass in diesem Bereich keine zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen nötig seien, hatte Bundesrat Guy Parmelin zuvor erfolglos erklärt.

Unternehmen ermutigen, Arbeitsbeschaffungsreserven zu bilden (Mo. 21.3036)

Im Dezember 2020 reichte Balthasar Glättli (gp, ZH) eine Motion für ein nachhaltiges Impulsprogramm zur Bewältigung der Corona-Krise ein. Dieses Impulsprogramm sollte verschiedene Massnahmen und Ziele verfolgen, wie erhöhte Investitionen in den Klimaschutz, Schaffung neuer Arbeitsplätze in nachhaltigen Bereichen, neue Erwerbsperspektiven für Menschen in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit durch Weiterbildungen und Umschulungen, eine Ausbildungsoffensive gegen den Fachkräftemangel oder Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Gesundheitsbereich. Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom Februar 2021, die Motion abzulehnen, und verwies dabei auf bereits geplante Investitionen und Bemühungen seinerseits sowie des Parlaments. Im Dezember 2022 wurde die Motion abgeschrieben, da sie nicht innerhalb der zweijährigen Frist behandelt worden war.

Grüner aus der Corona-Krise: Für ein nachhaltiges Impulsprogramm, das Klimaschutz-Jobs, Zukunfts-Jobs und Care-Jobs schafft (Mo. 20.4726)
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Nachdem im August 2022 die WAK-SR die Verwaltung beauftragt hatte, verschiedene Aspekte eingehend zu untersuchen und die Funktionsweise des derzeitigen Systems bis zum Frühjahr 2023 darzustellen, beriet sie im April 2023 die Motion Ettlin (mitte, OW) für eine Beschränkung der Stellenmeldepflicht auf diejenigen Berufsarten, die eine schweizweite Arbeitslosenquote über 8 Prozent aufweisen. Sie beantragte mit 8 zu 1 Stimmen (bei 4 Enthaltungen), den Vorstoss abzulehnen.
Der Ständerat beschäftigte sich im Rahmen der Sommersession 2023 mit der Motion. Kommissionssprecher Primin Bischof (mitte, SO) betonte in der Debatte, dass sich das Instrument der Stellenmeldepflicht in vielen Kantonen bewährt habe. Das Instrument sei relativ jung und man solle deshalb vorerst abwarten, wie sich die Arbeitslosenquote und die Anzahl der von den RAV vermittelten Stellen entwickelten, bevor man den Schwellenwert wieder erhöhe. Daraufhin zog Motionär Ettlin seine Motion zurück, zumal das Anliegen in seinen Augen kaum Chancen auf Annahmen im Ständerat hätte. Ettlin bat den Bundesrat, das Thema der Motion trotzdem weiterzuverfolgen.

Wiedereinführung eines praxistauglichen Schwellenwertes bei der Stellenmeldepflicht (Mo. 21.4665)

Im Dezember 2021 reichte Ständerat Erich Ettlin (mitte, OW) eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragen wollte, die Stellenmeldepflicht wieder auf diejenigen Berufsarten zu beschränken, die eine schweizweite Arbeitslosenquote über 8 Prozent aufweisen. Nach der Senkung des Schwellenwertes im Jahr 2020 von 8 auf 5 Prozent sei die Anzahl meldepflichtiger Berufe kontinuierlich gestiegen. Da die Meldepflicht aber einen grossen administrativen Aufwand für die Unternehmen und Arbeitgebenden bedeute, solle der entsprechende Schwellenwert wieder erhöht werden. Der Bundesrat erläuterte, dass die Anzahl meldepflichtiger Berufe mit der Höhe der Arbeitslosigkeit zusammenhänge und somit vor allem aufgrund der Covid-19-Pandemie angestiegen sei. Zudem sei der administrative Aufwand für die Unternehmen durch verschiedene Massnahmen reduziert worden. Bis Ende März 2024 werde das EJPD überdies eine «Gesamtschau zur Umsetzung aller bereits ergriffenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials» erstellen.
Im Rahmen der Frühlingssession 2022 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion. Ständerat Damian Müller (fdp, LU) stellte nach Absprache mit Motionär Ettlin den Antrag auf Zuweisung an die WAK-SR, damit diese die Motion vorprüfen kann. Gemäss Müller sei eine genauere Auseinandersetzung mit der Forderung nötig, um die Stellenmeldepflicht und die Erhebung der Arbeitslosenquote detailliert zu prüfen. Stillschweigend hiess der Ständerat den Ordnungsantrag gut und wies die Motion der Kommission zur Vorberatung zu.

Wiedereinführung eines praxistauglichen Schwellenwertes bei der Stellenmeldepflicht (Mo. 21.4665)

Der Ständerat beschäftigte sich im Rahmen der Herbstsession 2021 mit der Motion Grüter (svp, LU), die den Bundesrat beauftragen wollte, die Zahl der ausgesteuerten Arbeitnehmenden in die Arbeitslosenstatistik aufzunehmen. Die dafür zuständige SGK-SR beantragte mit 7 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung), die Motion abzulehnen. Kommissionssprecher Peter Hegglin (mitte, ZG) erklärte, dass eine Aufnahme der Ausgesteuerten in die Statistik deren weitere Anmeldung beim RAV notwendig machen würde. Zudem wäre durch eine solche Änderung die zeitliche Kontinuität der Statistik nicht mehr gewährleistet. Der Ständerat lehnte die Motion stillschweigend ab, womit das Geschäft erledigt war.

Motion "Aufnahme der Ausgesteuerten in die Arbeitslosenstatistik"

Die von Nationalrätin Martullo-Blocher (svp, GR) eingereichte Motion «Regionalisierung der Arbeitslosenquote bei der Stellenmeldepflicht» wurde Anfang Oktober 2021 unbehandelt abgeschrieben – sie war zwei Jahre lang nicht im Parlament behandelt worden. Mit der Motion wollte Magdalena Martullo-Blocher den Bundesrat unter anderem damit beauftragen, die Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) so anzupassen, dass die regionalen oder kantonalen Arbeitslosenquoten – und nicht mehr die nationale Arbeitslosenquote – für die Stellenmeldepflicht ausschlaggebend sind. Eine Meldung der Stellen solle demanch nur in denjenigen Regionen oder Kantonen nötig sein, in denen die Arbeitslosigkeit in einem bestimmten Beruf einen Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Die Stellenmeldepflicht, die gemäss Martullo-Blocher anstelle der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt worden sei, sei ein «Bürokratiemonster». Das Instrument sei unwirksam, weil die kantonalen und regionalen Unterschiede nicht berücksichtigt würden. Mit der vorgeschlagenen Anpassung würde die Stellenmeldepflicht effizienter.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, zumal er die geltende Regelung für deutlich einfacher und effizienter hielt als den Vorschlag von Martullo-Blocher. Zudem könnten sich Arbeitslose, die in Gebieten mit hohen Arbeitslosenquoten lebten, auch ausserhalb ihrer Region bewerben. Schliesslich sei eine regionale Umsetzung der Meldepflicht bereits möglich: Gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) können die Kantone beantragen, die Meldepflicht in einzelnen Berufsgruppen, deren kantonale Arbeitslosenquote den nationalen Schwellenwert übersteigt, einzuführen.

Motion "Regionalisierung der Arbeitslosenquote bei der Stellenmeldepflicht"

Mittels einer Motion wollte Franz Grüter (svp, LU) den Bundesrat beauftragen, die Zahl der ausgesteuerten Arbeitnehmenden in die Arbeitslosenstatistik aufzunehmen. Aktuell seien Arbeitslose, die nach Ablauf der 18 Monate, in denen sie Arbeitslosengeld erhalten, keine Stelle gefunden haben, nämlich nicht in der Arbeitslosenstatistik vertreten. Diese unterschätze deswegen die Arbeitslosenzahl und sei nicht vollständig, so Grüter.
Im Rahmen der Debatte im Nationalrat im März 2020 machte Barbara Gysi (sp, SG) darauf aufmerksam, dass auch andere Gruppierungen, die Erwerb oder Arbeit suchen, in der Arbeitslosenstatistik nicht erschienen – sie spezifizierte jedoch nicht, welche Gruppen. Sie betonte, dass die sozialdemokratische Fraktion bereit sei, die Motion zu unterstützen, falls auch diese Gruppierungen in die Formulierung aufgenommen würden und die Arbeitslosenstatistik somit zu einer Erwerbslosenstatistik verbreitert würde, was der Motionär gerne annahm. Der Bundesrat hingegen beantragte die Ablehnung der Motion. Die Arbeitslosenversicherung sei eine «Registerstatistik», in welche nur diejenigen Personen aufgenommen würden, die sich bei einem RAV anmeldeten – folglich könne sie monatlich erstellt werden. Der Nationalrat sprach sich jedoch mit 141 zu 39 Stimmen für Annahme der Motion aus. Nur die FDP.Liberalen-Fraktion und die Mitte-Fraktion unterstützten das Anliegen nicht.

Motion "Aufnahme der Ausgesteuerten in die Arbeitslosenstatistik"

Afin d’améliorer l’exécution des mesures d’accompagnement dans le cadre de la libre circulation des personnes, le parlement a adopté, au cours de l’année sous revue, une motion émanant de la commission de l’économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE). Par cette décision, le Conseil fédéral a été chargé d’exposer de manière détaillée les lacunes existantes et de présenter, au niveau de la Confédération et des cantons, un plan de mesures visant à y remédier. Il est à relever que le Conseil national a supprimé une partie du texte déposé. En effet, les députés bourgeois de la chambre du peuple ont rejeté en décembre le renforcement des instruments du partenariat social. Sous l’influence de l’acceptation de l’initiative populaire sur les rémunérations abusives en mars et à titre de concession à celle sur les salaires minimums, la motion sous sa forme originale demandait au Conseil fédéral de proposer également des mesures permettant d’accélérer la conclusion des conventions collectives du travail (CCT) et des contrats-types de travail (CTT).

Améliorer l'application des mesures d'accompagnement et renforcer les instruments du partenariat social (Mo. 13.3668)

Une motion déposée par le groupe PBD visant à augmenter les chances des personnes âgées sur le marché du travail a obtenu une majorité au sein du Conseil national lors de la session de printemps. Le texte prévoit que le Conseil fédéral examine une harmonisation des taux de la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle (LPP). Le parti bourgeois démocratique estime que les contributions qui augmentent en fonction de l’âge sont en partie responsables des difficultés que l’ancienne génération rencontre sur le marché du travail, notamment lorsqu’il s’agit de retrouver un emploi. Le Conseil des Etats ne s’est pas encore prononcé sur cette motion.

personnes âgées sur le marché du travail

Les deux chambres du parlement ont, en outre, donné suite à une motion Wyss (verts, SO) visant à promouvoir le « topsharing » au sein de l’administration fédérale. Par le biais de cette intervention parlementaire, le Conseil fédéral a été chargé de procéder aux modifications légales nécessaires afin d’inscrire le modèle du partage des responsabilités de direction dans sa politique du personnel.

« topsharing » au sein de l’administration fédérale

Arbeitslose sollen Zugang zu privaten Arbeitsvermittlern erhalten, dies forderte eine Motion von Nationalrat Ineichen (fdp, LU). Private Personaldienstleister könnten laut Ineichen den Arbeitslosen besser helfen und ein solcher Schritt würde auch den wenig effizienten Ausbau des öffentlichen Arbeitsvermittlungssystems vermeiden. Die Idee stiess bei den kantonalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) auf wenig Gegenliebe. Sie argumentieren, dass die privaten und öffentlichen Systeme nicht vereinbar seien und dass bereits eine gute Zusammenarbeit bestehe. Mit diesen Argumenten verlangte auch der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat stimmte mit 107 zu 78 für die Annahme der Motion während der Ständerat gegen die Motion votierte.

Zugang zu privaten Arbeitsvermittlern

Im Vorjahr hatte der Ständerat einstimmig und unterstützt vom Bundesrat eine Motion Heberlein (fdp, ZH) angenommen, welche diesen auffordert, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Massnahmen zu ergreifen, um finanzielle Anreize für ältere Arbeitnehmende zu schaffen, auch über das ordentliche Pensionsalter hinaus aktiv im Erwerbsleben zu verbleiben. Damit soll der demografischen Entwicklung (steigende Lebenserwartung, Eintritt der «Baby-Boom-Generation» ins Rentenalter) Rechnung getragen sowie ein Verlust von Know-how vermieden werden. Der Nationalrat stimmte der Überweisung der Motion ebenfalls diskussionslos zu.

Partizipation älterer Arbeitnehmender

Ebenso diskussionslos wie im Vorjahr der Nationalrat stimmte der Ständerat einer Motion Schenker (sp, BS) zu, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament gesetzgeberische Massnahmen zur besseren Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen vorzuschlagen resp. diese auf Verordnungsebene einzuführen.

Mo. Schenker Massnahmen zur Unterstützung von älteren Arbeitlosen

Diskussionslos und im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat eine von Abgeordneten aus allen Bundesratsparteien sowie den Grünen unterzeichnete Motion Schenker (sp, BS) an, die den Bundesrat auffordert, einen Massnahmenplan zur Unterstützung von älteren Arbeitslosen vorzulegen. Dabei seinen neben der Förderung spezifischer arbeitsmarktlicher Massnahmen insbesondere die Verstärkung der Forschung über die spezifische Problematik der Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmender zu prüfen.

Mo. Schenker Massnahmen zur Unterstützung von älteren Arbeitlosen

Oppositionslos nahm der Ständerat eine Motion Heberlein (fdp, ZH) an, die den Bundesrat auffordert, Massnahmen mit Anreizcharakter im Bereich Sozialversicherungen, Arbeitsmarkt und Steuerrecht zugunsten der Partizipation älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt vorzuschlagen.

Partizipation älterer Arbeitnehmender

In der Sommersession wurden drei Motionen der SP-Fraktion behandelt, welche verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Arbeitslosigkeit vorschlugen. Ein erster Vorstoss wollte, dass bei einem Stellenabbau durch Restrukturierungen und Fusionen mindestens vorübergehend Arbeitsverteilungsmodelle zum Zug kommen, welche Massenkündigungen verhindern; diese Motion wurde auf Antrag des Bundesrates, welcher die Meinung vertrat, dass sich in diesem Bereich Auflagen mit gesetzlichem Zwang eher kontraproduktiv auswirken, selbst in Postulatsform mit 71 zu 59 Stimmen abgelehnt. Ebenso verworfen wurde (mit 78 zu 65 Stimmen, und weil die Fraktion die vom Bundesrat beantragte Umwandlung in ein Postulat ablehnte) eine Motion, welche eine Nachbildungsoffensive in dem Sinn verlangte, dass alle Erwachsenen zur Verstärkung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit mit Unterstützung von Bund und Kantonen die Schul- und Ausbildungsabschlüsse der Sekundarstufe I und II sollten nachholen können. Nur als Postulat angenommen wurde mit Zustimmung der Motionäre der dritte Vorstoss, welcher anregte, mit Geldern der Arbeitslosenversicherung solle ein Weiterbildungsurlaub für fest angestellte Personen gewährt werden, sofern der beurlaubte Mitarbeitende von einer erwerbslosen Person ersetzt wird.

SP-Fraktion Arbeitsverteilungsmodelle Nachbildungsoffensive Weiterbildungsurlaub

Der Ständerat überwies im Einvernehmen mit dem Bundesrat eine Motion des Nationalrates, die eine Ausdehnung der Starthilfe an Arbeitslose zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbsarbeit verlangt.

Starthilfe zur selbständigen Erwerbsarbeit
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Nationalrat Gysin (sp, BS) reichte eine Motion ein, mit welcher er den Bundesrat beauftragen wollte, Massnahmen gegen die Diskriminierung älterer Stellensuchender auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Die Landesregierung teilte zwar die Besorgnis des Motionärs und anerkannte, dass deutliche Anzeichen für diese Form der Diskriminierung – besonders gegenüber Frauen – bestehen. Da er die Problematik aber noch vertieft prüfen möchte, beantragte er mit Erfolg Umwandlung in ein Postulat.

Diskriminierung älterer Stellensuchender

Eine Motion Gysin (sp, BS), welche verlangte, die Starthilfe an Arbeitslose zur selbständigen Erwerbsarbeit sei auszudehnen, wurde in jenen Punkten gutgeheissen, die arbeitslosenversicherungsrechtlich relevant sind (Erhöhung der Zahl der besonderen Taggelder sowie Verlängerung der Frist für Bürgschaften). Ein Postulat Comby (fdp, VS) [97.3417], welches den Bundesrat ersuchte, zusammen mit den Sozialpartnern zu prüfen, wie mit neuen Modellen, über Steuererleichterungen oder eine Senkung der Soziallasten die Innovation gefördert und eine bessere Verteilung der Arbeit erreicht werden könnte, wurde von Hasler (svp, AG) bekämpft und so vorderhand der Beratung entzogen.

Starthilfe zur selbständigen Erwerbsarbeit
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Mit dem Hinweis darauf, dass in jüngster Zeit bereits zahlreiche Projekte zu Gunsten der Arbeitslosen beschlossen oder in Angriff genommen worden sind, lehnte der Ständerat eine Motion des Nationalrates ab, welche die Schaffung von 2000 Arbeitsplätzen zur wirtschaftlichen und sozialen Integration Erwerbsloser verlangt hatte.

Mit dem Hinweis darauf, dass in jüngster Zeit bereits zahlreiche Projekte zu Gunsten der Arbeitslosen beschlossen oder in Angriff genommen worden sind, lehnte der Ständerat eine Motion des Nationalrates ab, welche die Schaffung von 2000 Arbeitsplätzen zur wirtschaftlichen und sozialen Integration Erwerbsloser verlangt hatte [14]

Mehrere Motion von Mitgliedern des Nationalrates wollten den Bundesrat beauftragen, selber bei der Beschaffung von Arbeitsplätzen aktiv zu werden. Comby (fdp, VS) schlug vor, dass die Regiebetriebe des Bundes (SBB und PTT) rund 3000 Praktikantenstellen für Lehrabgänger schaffen sollten. Der Bundesrat fand diese Zahl bedeutend zu hoch, weshalb er mit Erfolg beantragte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Gar nichts wissen wollte die Landesregierung von einem Vorstoss Fasel (csp, FR), der verlangte, dass aus den Mitteln des Bundesamtes für Sozialversicherung und des BIGA in Zusammenarbeit mit interessierten Kantonen und Fachorganisationen Pilotprojekte zur wirtschaftlichen und sozialen Integration von längerfristig erwerbslosen, grundsätzlich aber erwerbsfähigen Personen initiiert werden. Der Bundesrat begründete seinen Antrag auf Ablehnung der Motion mit dem Hinweis auf die arbeitsmarktlichen Massnahmen im Rahmen des revidierten AVIG, die direkt auf die berufliche Wiedereingliederung der Arbeitslosen ziele. Fasel seinerseits erklärte, ihm gehe es in erster Linie um die Koordination der Leistungen von ALV und IV, welche nach heutigem Recht nacheinander zum Tragen kämen, währenddem ein verzahntes Vorgehen seiner Meinung nach sinnvoller sei. Das Plenum folgte seiner Argumentation und überwies die Motion mit 58 zu 45 Stimmen. Abgelehnt wurde hingegen - ebenfalls auf Antrag des Bundesrates - eine Motion Roth (sp, GE), welche anregte, in der allgemeinen Bundesverwaltung solle ein Pilotversuch gestartet werden, bei dem Beamtinnen und Beamte während sechs Monaten einen Bildungsurlaub erhalten und dabei von Arbeitslosen ersetzt werden sollten. Der Bundesrat zeigte durchaus Verständnis für das Anliegen, äusserte aber seine Befürchtung, dass der Versuch zu grossen Schwierigkeiten im Vollzug führen würde, weshalb er den Rat bat, den Vorstoss nicht zu überweisen.

Regiebetriebe des Bundes Koordination der Leistungen von ALV und IV Bundesverwaltung

Eine Motion Bezzola (fdp, GR), welche im Sinn von mehr Flexibilität die Aufhebung der 1989 vom Parlament beschlossenen Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf bereits stattgefundene administrative Erleichterungen verwies und die Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes in jenen Branchen unterstrich, die nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt sind, vom Nationalrat in ein Postulat umgewandelt.

Unterstellung der Aushilfsausleihe unter das Arbeitsvermittlungsgesetz