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Selon les analyses complémentaires de l'OFS, la durée du travail hebdomadaire par personne active occupée a diminué de 9.5 points de pourcentage au deuxième trimestre 2020, par rapport à la même période en 2019. Une personne active a en moyenne travaillé 28.4 heures. Le nombre moyen de jours de vacances est passé de 4.2 à 2 jours sur le semestre, ce qui a quelque peu contenu la baisse de l'activité professionnelle.
La diminution du nombre d'heures travaillées a concerné davantage les femmes (-11.3 points de pourcentage par rapport à 2019) que les hommes (-8.4 points de pourcentage). Elle a été plus marquée chez les personnes exerçant une activité d'indépendant (-13.9 points de pourcentage) que chez les salarié.e.s (-9.1 point de pourcentage). La branche «Hébergement et restauration» a connu la plus forte réduction de la durée du travail (-54.1 points de pourcentage). Entre les deux trimestres 2019 et 2020, les absences en raison du chômage partiel sont passées de 0.1 à 2.4 heures par personne active occupée. Au deuxième trimestre 2020, près d'une personne salariée sur deux (44.2%) a recouru au travail à distance, dont 30% à titre occasionnel et 12% à titre régulier. Environ 8 employé.e.s sur 10 ont travaillé à distance dans le domaine de l'information, de la communication, de l'enseignement ou de la finance.

Covid-19: impact du semi-confiment sur l'emploi

Dans le cadre de la révision de la loi sur l’assurance-chômage (LACI), le Conseil fédéral a répondu aux objectifs de la motion visant à simplifier les dispositions relatives à l’indemnité en cas de réduction de l’horaire de travail. L'intervention parlementaire a donc été classée.

Réduction de l'horaire de travail (Mo. 16.3457)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung
Dossier: Vereinfachung der Bestimmungen zur Kurzarbeit (Revision des AVIG)

La motion de Beat Vonlanthen (pdc, FR) est donc adoptée par les deux chambres. Comme le Conseil des Etats, le Conseil national a suivi l'avis de sa commission par 172 voix pour et une abstention. L'argument de la sécurité juridique a prévalu, malgré la demande du Conseil fédéral de rejeter cette motion.

Réduction de l'horaire de travail (Mo. 16.3457)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung
Dossier: Vereinfachung der Bestimmungen zur Kurzarbeit (Revision des AVIG)

La Commission de l’économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE) propose à l’unanimité l'adoption de la motion de Beat Vonlanthen (pdc, FR). Comme l’article 41 LACI n’est pas appliqué et que la prochaine révision de la LACI qui abrogerait cette disposition n’est pas encore agendée, une sécurité juridique doit être assurée pour les personnes concernées. Les membres du Conseil des Etats ont suivi la position de leur commission, avec 33 voix contre 3. Du côté du Conseil national, la Commission de l’économie et des redevances (CER-CN) recommande également d’accepter la motion avec 24 voix et une abstention. Pour qu’il y ait suite, elle devra recevoir l’aval de la chambre basse.

Réduction de l'horaire de travail (Mo. 16.3457)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung
Dossier: Vereinfachung der Bestimmungen zur Kurzarbeit (Revision des AVIG)

Dans sa motion, Beat Vonlanthen (pdc, FR) demande premièrement la modification de l’article 41 de la loi sur l’assurance-chômage (LACI), soit de supprimer l’obligation faite aux travailleurs de rechercher une occupation provisoire en cas de réduction de l’horaire de travail. Comme l’application de l’article engendrerait une charge administrative considérable et qu’elle déroge au principe de disponibilité immédiate du travail sur lequel est assis le système de réduction de l’horaire de travail, l’article 41 doit être révisé. Avec la nouvelle disposition, les travailleurs pourront prendre une occupation provisoire, comme précédemment, mais pour autant qu’elle soit conciliable avec les obligations liées à leur entreprise. L’occupation ne leur sera plus assignée et ils ne seront plus contrôlés à cet égard par les offices cantonaux de l’emploi. Deuxième demande, que la Stratégie suisse de cyberadministration soit mise en œuvre dans les plus brefs délais pour simplifier la gestion des réductions de l’horaire de travail pour les entreprises. Nombre d'entreprises renoncent aux demandes d’indemnisation pour réduction de l’horaire de travail à cause de la lourdeur administrative et de la complexité. Avec la cyberadministration, les démarches pourront être simplifiées et le dispositif deviendra efficace.
Le Conseil fédéral reconnaît la charge de travail administratif induite par cette disposition. Cependant, il juge que la modification peut attendre la prochaine révision de la LACI. En effet, les organes d’exécution n’assignent plus d’occupations provisoires et n’effectuent plus de contrôles sur les recherches d’occupation par les travailleurs, suite à la communication du Secrétariat d'Etat à l'économie (SECO) adressée aux organes d’exécution cantonaux. Les personnes concernées ne subissent alors aucun désavantage. Concernant la deuxième requête, les formulaires ont été revus plusieurs fois afin de les faciliter. Il est actuellement possible de les remplir et de les envoyer de manière électronique, sous certaines conditions. Cependant, avant qu’elle ne puisse bénéficier de tous les avantages induits par la cyberadministration, cette procédure devra attendre que les prescriptions légales en matière de protection des données, ainsi que des exigences en matière de preuve soient établies. Pour ces raisons, le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Réduction de l'horaire de travail (Mo. 16.3457)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung
Dossier: Vereinfachung der Bestimmungen zur Kurzarbeit (Revision des AVIG)

Während sich die Differenz der Arbeitslosenquote zwischen der Deutschschweiz und der Westschweiz sowie dem Tessin in den letzten Jahren auf 1,2 Prozentpunkte eingependelt hatte, stieg sie im Berichtsjahr wieder auf 1,6 Punkte (3,4 vs. 5,0%). Mit 4,0% waren die Frauen etwas mehr betroffen als die Männer (3,8%); 2003 hatten sie mit je 3,7% noch gleichauf gelegen. Signifikant blieb die Differenz nach Nationalität, die sich sogar noch verstärkte: 2,9% arbeitslosen Schweizerinnen und Schweizern (2003 2,8%) standen 7,1% ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber (6,9%). Dramatisch hat sich in den letzten Jahren die Arbeitslosenquote der Jugendlichen (15-24 Jahre) entwickelt: von 3,0% 2001 und 4,7% 2003 kletterte sie nun auf 5,1%. Die Unterschiede nach Wirtschaftszweigen blieben hingegen nahezu stabil. Stark nach unten verlief die Bewegung bei der Kurzarbeit. Betroffen waren noch 366 Betriebe (2003: 747) mit 3'490 Arbeitnehmenden (8'934); insgesamt fielen 210'890 Arbeitsstunden (540'965) Arbeitsstunden aus.

Jugendlichen Kurzarbeit

Die Wirtschaftsflaute schlug erneut massiv auf den Arbeitsmarkt durch. Ende Dezember waren 162'800 Personen beim Seco als arbeitslos registriert, 6'200 mehr als einen Monat zuvor und 33'000 mehr als vor Jahresfrist, so viele wie seit März 1998 nicht mehr. Im Jahresdurchschnitt betrug die Arbeitslosenquote 3,7%. Die zweite Jahreshälfte zeigte jedoch eine markante Verlangsamung der monatlichen Zunahme der Arbeitslosigkeit gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten. So betrug der monatliche Anstieg zwischen Juli und Dezember nur jeweils rund die Hälfte der entsprechenden Zunahme im Vorjahr. Nachdem noch im Februar ein deutlich stärkerer Anstieg als 2002 resultiert hatte, und auch in den Folgemonaten bis in den Juni hinein nur eine sehr geringe Abnahme der Arbeitslosigkeit stattgefunden hatte, wies der in der zweiten Jahreshälfte flachere Verlauf in der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen gemäss Seco auf eine sich abzeichnende Trendwende hin. Unter Ausschluss der Saisoneffekte sank die Zahl der Arbeitslosen in den Monaten November und Dezember sogar leicht. Die Kurzarbeit nahm ebenfalls zu. Betroffen waren 747 Betriebe (Vorjahr 494) mit 8'934 (9'128) Beschäftigten; 6'491'584 (515'475) Arbeitsstunden fielen aus.

Taux de chômage 2000-2013
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Ende Mai beschloss der Bundesrat, die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit um sechs Monate auf anderthalb Jahre zu erhöhen. Auf den 1. Oktober senkte er zudem die Karenzfrist zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung um einen Tag. Er berücksichtigte damit, dass die konjunkturelle Erholung nicht innert der gewünschten Zeit eingetreten war. Diese Möglichkeit wird ihm im Arbeitslosenversicherungsgesetz eingeräumt.

Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit

Die erste Hälfte des Jahres war noch von einem leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit geprägt. Ab Juli verschlechterte sich die Situation aber sehr rasch. Erstmals seit dreieinhalb Jahren stieg im September die Zahl der Arbeitslosen wieder auf über 100'000. Im Oktober überschritt die Arbeitslosenquote die psychologisch bedeutsame Marke von 3%; dieser Wert war seit März 1999 nicht mehr übertroffen worden; Ende Dezember betrug die Quote 3,6%. Im Mittel waren im Berichtsjahr 100'504 Personen als arbeitslos registriert, die durchschnittliche Arbeitslosenquote, die im Vorjahr noch 1,9% betragen hatte, kletterte auf 2,8% der Erwerbsbevölkerung. Erneut bestätigte sich die langjährige Tendenz: Die Westschweiz und das Tessin (3,7%) waren stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als die Deutschschweiz (2,4%), Frauen (3,2%) mehr als Männer (2,5%), und ausländische Arbeitskräfte über zweieinhalb Mal so viel (5,4%) wie Schweizer. Während die Beschäftigung im 1. und 2. Sektor weiterhin zurück ging (-1,4 resp. -1,6%), konnte sie im 3. Sektor (+1,2%) wieder etwas zulegen. Im 2. Sektor war der Einbruch im Bereich Herstellung von Lederwaren und Schuhen (-15,8%) und im Textilgewerbe (-5,3%) besonders ausgeprägt; zulegen konnten lediglich die Bereiche Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken (+2,7%) und chemische Industrie (+3,7%). Im tertiären Sektor verzeichneten das Unterrichtswesen (+3,1%) und das Kreditgewerbe (+2,7%) die höchste Zunahme, während in den Bereichen Nachrichtenübermittlung (-2,3%), Gastgewerbe (-2,1%) und Versicherungsgewerbe (-0,2%) die Beschäftigung rückläufig war. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen nahm in Folge des konjunkturellen Zwischenhochs des Jahres 2001 ab: ihr Anteil am Total der Arbeitslosen betrug 12,5% (2001: 15,7%). Die Kurzarbeit nahm hingegen weiter zu. Betroffen waren 494 Betriebe (2001: 134) und 9'128 Arbeitnehmende (2424); 515'475 (143'921) Arbeitsstunden fielen aus.

Taux de chômage 2000-2013
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Mit durchschnittlich 67'200 Personen erreichte die Arbeitslosigkeit den tiefsten Stand seit 1991. Die Arbeitslosenquote verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr von 2,0% auf 1,9% der Erwerbsbevölkerung. Ende Juni erreichte sie sogar das Rekordtief von 1,6%. Allerdings schlug die Konjunkturverlangsamung in der zweiten Jahreshälfte auf die Situation am Arbeitsmarkt durch: Ende Jahr waren über 86'000 Personen als arbeitslos gemeldet. Gesamthaft gesehen bestätigten sich die Trends der letzten Jahre: Die Westschweiz und das Tessin waren stärker von Arbeitslosigkeit betroffen (2,8%) als die Deutschschweiz (1,5%), Frauen (2,3%) mehr als Männer (1,6%) und ausländische Arbeitskräfte (3,8) über dreimal so viel wie Schweizer (1,3%). Während die Arbeitslosigkeit in allen Sektoren und den meisten Wirtschaftszweigen zurückging (am stärksten im Gastgewerbe: von 6,1% auf 5,3%) nahm sie in den Bereichen Energie, Wasser und Bergbau, Banken sowie Beratung, Planung und Informatik leicht zu. Die Konjunkturabkühlung führte auch zu wieder steigender Kurzarbeit. Betroffen waren 134 Betriebe (2000: 91) und 2'424 Arbeitnehmende (655); 143'921 (44'542) Arbeitsstunden fielen aus.

Taux de chômage 2000-2013
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Im Berichtsjahr waren im Mittel rund 72'000 Personen als arbeitslos gemeldet, fast 27'000 weniger als im Vorjahr. Mit durchschnittlich 2,0% erreichte die Arbeitslosenquote den tiefsten Stand seit 1991. Zusammen mit Luxemburg wies die Schweiz die geringste Arbeitslosigkeit aller OECD-Staaten aus. Der Rückgang erfolgte auf breiter Front und in allen Landesgegenden, die Unterschiede im Niveau blieben aber bestehen. Mit einer Arbeitslosenquote von 3,0% (1999: 4%) per Ende Dezember waren die Romandie und das Tessin immer noch doppelt so stark betroffen wie die Deutschschweiz mit 1,5% (2%). Auch die Nationalität beinflusste weiterhin das Risiko, arbeitslos zu werden. Ende 2'000 waren 4,0% (5,4%) aller Ausländerinnen und Ausländer arbeitslos, während es bei den Schweizern nur 1,3% (1,7%) waren. Im Dezember waren knapp 18% aller Arbeitslosen länger als zwölf Monate bei den zuständigen Ämtern registriert. Im Vorjahr hatte der Anteil der Langzeitarbeitslosen noch 22% und 1998 sogar 29% betragen. Die Kurzarbeit nahm ebenfalls markant ab. Im Jahresdurchschnitt waren 91 Betriebe (1999: 249) mit 655 Mitarbeitenden (2869) betroffen. Die ausgefallenen Arbeitsstunden beliefen sich auf 44'542 (187'731).

Taux de chômage 2000-2013
Dossier: Entwicklung der Arbeitslosigkeit

Im Auftrag des Bundes klärte eine Studie ab, ob die Kurzarbeitsregelung den vom Gesetzgeber anvisierten Zweck erfüllt. Ziel dieser Regelung ist es, im Sinn einer Überbrückungshilfe längerfristig konkurrenzfähige, aber durch einen konjunkturellen Nachfragerückgang temporär gefährdete Arbeitsplätze zu erhalten. Dabei wurden die Rezessionen 1981/1983 und 1991/1993 miteinander verglichen. Gemäss der Studie war der Anteil der Firmen, die in der jüngsten Rezession zeitweilig Kurzarbeit einführten (47%), wesentlich höher als in den frühen achtziger Jahren (17%), wo die Anpassung der Beschäftigung an die Nachfrage meistens über Entlassungen vorgenommen worden war. Die Autoren der Studie unterschieden zwischen den "Abfederern", d.h. Firmen, welche die Kurzarbeit vorwiegend als eine Art Sozialplan bei strukturellen Umwandlungen einsetzen (59%), und den "Arbeitshortern" - rund ein Drittel aller kurzarbeitender Betriebe - welche die Kurzarbeit im eigentlichen Sinn des Gesetzgebers einsetzen. Angesichts der längeren Dauer der Rezession in den neunziger Jahren, könne die mangelhafte Zielkonformität aber durchaus sinnvoll sein, da die Abfederung des Beschäftigungsabbaus bis zu einem gewissen Grad unvermeidlich sei.

Kurzarbeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Gewissermassen als Pionierleistung akzeptierten die Angestellten der Druckvorbereitung der Tagesanzeiger-Media AG eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit um 15%, um damit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beizutragen. Zwei Drittel des Lohnausfalls tragen die Arbeitnehmer, ein Drittel übernimmt das Unternehmen. Die Arbeitslosenversicherung verweigerte aufgrund der heutigen Rechtslage eine Beteiligung an diesem Modell.

Kurzarbeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Im Jahresmittel waren 1772 Betriebe und 22 600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, was gegenüber dem Vorjahr (2838 Betriebe und 42 046 Erwerbstätige) einen deutlichen Rückgang bedeutet. Ihren Höchststand erreichte die Kurzarbeit im Januar mit 2 096 787 Ausfallstunden, den tiefsten Wert im August mit 473 416 Stunden. Im Jahresmittel fielen monatlich 1 079 437 Stunden aus, was nur mehr gut 50% des Vorjahreswertes (1 985 484 Stunden) entspricht. Da offenbar immer wieder Arbeitgeber mit falschen Angaben zur Kurzarbeit die Arbeitslosenversicherung missbrauchen, sah der Nationalrat bei der zweiten Teilrevision des AVIG vor, die Anspruchsberechtigung auf Kurzarbeit zu verkürzen und strengere Kontrollen einzuführen.

Kurzarbeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Mit einem Postulat wollte der Berner SP-Nationalrat Strahm den Bundesrat bitten, eine Erhebung über die Arbeitszeitwünsche der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie über das Potential der wirtschaftlich teilbaren Arbeitsplätze in der Schweiz durchzuführen. Die Resultate dieser repräsentativen Erhebung sollten Grundlagen für eine solidarische und flexible Arbeitszeitgestaltung in der Zukunft liefern. Da der Vorstoss von den Nationalräten Allenspach (fdp, ZH) und Leuba (lp, VD) bekämpft wurde, musste die Diskussion verschoben werden.

Flexible Arbeitszeitgestaltung (Po.94.3212)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Mehrere Studien kamen aus ganz verschiedener Perspektive zum Schluss, dass gezielte Arbeitszeitverkürzungen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit führen könnten. Postuliert wurden dabei nicht generelle, sondern konjunkturzyklische Arbeitszeitverkürzungen, die sowohl den persönlichen Wünschen der Arbeitnehmer als auch der Kostenstruktur der Unternehmungen entsprechen müssten. Unter dem Motto "solidarische Arbeitszeitverkürzung" schlug der SGB vor, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten solle die Arbeitslosenversicherung Anreize für Arbeitszeitverkürzung schaffen, indem sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber je 40% der damit verbundenen Kosten übernehmen würde, während auf den Arbeitnehmer 20% entfallen sollten.

Gezielte Arbeitszeitverkürzungen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Im Jahresmittel waren 2838 Betriebe und 42 046 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, was gegenüber 1992 (1894 Betriebe mit 34 020 Erwerbstätigen) eine deutliche Zunahme bedeutet. Ihren Höchststand erreichte die Kurzarbeit im März mit 2 905 462 Ausfallstunden, den tiefsten Wert im August mit 1 131 649 Stunden. Angesichts der Bedeutung der Kurzarbeit wurde im dringlichen Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 21 Monate angehoben und dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, diese bei andauernder, erheblicher Arbeitslosigkeit auf zwei Jahre auszudehnen. Bereits auf den 1. Oktober des Berichtsjahres machte der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch.

Kurzarbeit

Während die Arbeitgeber den Ausweg aus der Arbeitslosigkeit in erster Linie in der Revitalisierung und Deregulierung der Schweizer Wirtschaft sahen, setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen und permanente Weiterbildung. Der SGB rechnete vor, dass bereits eine Senkung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden 80 000 neue Stellen schaffen würde. Für die Gewerkschaften war dabei erstmals auch ein partieller Lohnabbau nicht mehr tabu, allerdings nur unter der Bedingung, dass sich dies tatsächlich als beschäftigungwirksam erweist, die unteren Einkommen ausgenommen bleiben und der Teuerungsausgleich für alle garantiert ist. Konkrete Vorschläge in diese Richtung machte der Verband des öffentlichen Personals, der eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um zwei Stunden bei gleichzeitiger Lohnkürzung um 2,4% anregte, um so den geplanten Abbau von 12 000 Stellen beim Bund, der SBB und der PTT zu verhindern. Der Schweizerische Kaufmännische Verein verlangte ebenfalls eine massive Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichzeitig garantiertem Mindesteinkommen.

setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen

Im Jahresmittel waren 1894 Betriebe und 34 020 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Insgesamt fielen im Monatsmittel 1 579 493 Stunden aus, was gegenüber dem Vorjahr (853 331 Stunden) eine deutliche Zunahme bedeutet. Nachdem im Februar die Kurzarbeit über 2 Mio Ausfallstunden ausgelöst hatte, kam es bis August zu einer Entspannung und einer Abnahme auf 0,8 Mio, worauf die Tendenz wieder nach oben wies und im Dezember einen Stand von knapp 1,7 Mio Stunden erreichte.

Kurzarbeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000